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Beschlussvorlage (Anlage 6 zur Beschlussvorlage WP8-100/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
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Erziehungs- und Familienberatung der Stadt Bedburg Mit der Gründung der Erziehungs- und Familienberatungsstelle zum 01.04.2011 hat die Stadt Bedburg die Vorhaltung eines qualitativ hochwertigen pädagogischen Angebotes vor Ort geschaffen. Grundprinzipien der Arbeit in der Erziehungsund Familienberatungsstelle Bedburg Wir verstehen unsere Arbeit als Dienstleistung, zugänglich für alle in Bedburg lebenden Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern, unabhängig von Konfessions-, Staats- oder Religionszugehörigkeit, Einkommen oder sozialem Status. Der Zugang zur Beratung geschieht auf freiwilliger Basis und ist kostenlos. Wir machen den Zugang zu unseren Dienstleistungen so leicht wie möglich. Das bedeutet vor allem die Möglichkeit der unmittelbaren persönlichen Anmeldung ohne formelles Antragsverfahren, leichte Erreichbarkeit unserer Beratungsstelle, möglichst kurze Wartezeiten sowie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und der Vorklärung im persönlichen Gespräch, per Telefon oder E-Mail. Die Erreichbarkeit ist über unser Sekretariat gewährleistet. Wir sehen in der Beratung den Schwerpunkt unserer Arbeit. Auch erforderliche diagnostische oder psychotherapeutische Hilfen für Kinder und Jugendliche werden von uns immer in Verbindung mit Beratung oder anderen angemessenen Maßnahmen zur positiven Veränderung des jeweiligen erzieherischen Umfeldes durchgeführt. Wir verstehen uns als Partner in einem Kooperationsnetz. Gute Kooperation mit städtischen und außerstädtischen Dienststellen und Institutionen einschließlich der Kindertagesstätten, Schulen, Kliniken, niedergelassenen Ärzte und Therapeuten sehen wir als Voraussetzung für eine gute Betreuung unserer Ratsuchenden an. Wir arbeiten streng vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Die strikte Vertraulichkeit im Umgang mit den uns von den Ratsuchenden gegebenen Informationen ist eine unabdingbare Grundvoraussetzung unserer Arbeit. Rechtliche Grundlagen – Pflichtaufgaben der Jugendhilfe nach SGB VIII KJHG § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Müttern, Vätern, und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Dies soll dazu beitragen, dass Erziehungsverantwortung besser wahrgenommen wird und Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft. Diese Beratung soll helfen, partnerschaftliches Zusammenleben zu sichern, Konflikte und Krisen zu bewältigen und im Falle von Trennung und Scheidung Voraussetzungen für die weitere Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung zu entwickeln. § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes. § 41 Hilfe für junge Volljährige als Form der Hilfe zur Erziehung Jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenständigen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. § 28 KJHG, SGB VIII Falls eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, haben Erziehungsberechtigte Anspruch auf notwendige und geeignete Hilfen (Hilfen zur Erziehung nach §27 KJHG). Diese umfassen auch pädagogische und damit verbundene therapeutische Maßnahmen, wie sie wesentlich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen angeboten werden. Dieses Angebot wird - als meist relativ geringfügiger Eingriff in das Leben der Familie - vom Gesetzgeber durch die Garantie der niedrigschwelligen und unmittelbaren Inanspruchnahme gewährleistet. Fachliche Standards - 1 Psychologe/in - therapeutische Zusatzausbildung - Supervision - Fortbildung - Multiprofessionalität Team Name Profession Frau Klein Dipl. Sozialwissenschaftlerin, systemische Familientherapeutin, Suchtkrankentherapeutin Dipl. Psychologin, systemische Familientherapeutin, Traumatherapie Verwaltungsfachkraft Frau Müller-Lütgenau Frau Lindner Kontakt: Erziehungs- und Familienberatungsstelle (Sekretariat) Frau Lindner 02272/402530