Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Erziehungs- und Familienberatung der Stadt
Bedburg
Mit der Gründung der Erziehungs- und Familienberatungsstelle zum 01.04.2011 hat die
Stadt Bedburg die Vorhaltung eines qualitativ hochwertigen pädagogischen Angebotes vor
Ort geschaffen.
Grundprinzipien der Arbeit in der Erziehungsund Familienberatungsstelle Bedburg
Wir verstehen unsere Arbeit als Dienstleistung, zugänglich für alle in Bedburg lebenden
Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern, unabhängig von Konfessions-,
Staats- oder Religionszugehörigkeit, Einkommen oder sozialem Status. Der Zugang zur
Beratung geschieht auf freiwilliger Basis und ist kostenlos.
Wir machen den Zugang zu unseren Dienstleistungen so leicht wie möglich. Das bedeutet
vor allem die Möglichkeit der unmittelbaren persönlichen Anmeldung ohne formelles
Antragsverfahren, leichte Erreichbarkeit unserer Beratungsstelle, möglichst kurze
Wartezeiten sowie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und der Vorklärung im persönlichen
Gespräch, per Telefon oder E-Mail. Die Erreichbarkeit ist über unser Sekretariat
gewährleistet.
Wir sehen in der Beratung den Schwerpunkt unserer Arbeit. Auch erforderliche
diagnostische oder psychotherapeutische Hilfen für Kinder und Jugendliche werden von uns
immer in Verbindung mit Beratung oder anderen angemessenen Maßnahmen zur positiven
Veränderung des jeweiligen erzieherischen Umfeldes durchgeführt.
Wir verstehen uns als Partner in einem Kooperationsnetz. Gute Kooperation mit städtischen
und außerstädtischen Dienststellen und Institutionen einschließlich der Kindertagesstätten,
Schulen, Kliniken, niedergelassenen Ärzte und Therapeuten sehen wir als Voraussetzung für
eine gute Betreuung unserer Ratsuchenden an.
Wir arbeiten streng vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Die strikte Vertraulichkeit im
Umgang mit den uns von den Ratsuchenden gegebenen Informationen ist eine
unabdingbare Grundvoraussetzung unserer Arbeit.
Rechtliche Grundlagen – Pflichtaufgaben der
Jugendhilfe nach SGB VIII KJHG
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Müttern, Vätern, und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der
Erziehung in der Familie angeboten werden. Dies soll dazu beitragen, dass
Erziehungsverantwortung besser wahrgenommen wird und Konfliktsituationen in der Familie
gewaltfrei gelöst werden können.
§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft. Diese Beratung
soll helfen, partnerschaftliches Zusammenleben zu sichern, Konflikte und Krisen zu
bewältigen und im Falle von Trennung und Scheidung Voraussetzungen für die weitere
Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung zu entwickeln.
§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben
Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des
Umgangsrechtes.
§ 41 Hilfe für junge Volljährige als Form der Hilfe zur Erziehung
Jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenständigen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen
Situation des jungen Menschen notwendig ist.
§ 28 KJHG, SGB VIII
Falls eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht
gewährleistet ist, haben Erziehungsberechtigte Anspruch auf notwendige und geeignete
Hilfen (Hilfen zur Erziehung nach §27 KJHG). Diese umfassen auch pädagogische und damit
verbundene therapeutische Maßnahmen, wie sie wesentlich in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen angeboten werden. Dieses Angebot wird - als meist relativ
geringfügiger Eingriff in das Leben der Familie - vom Gesetzgeber durch die Garantie der
niedrigschwelligen und unmittelbaren Inanspruchnahme gewährleistet.
Fachliche Standards
- 1 Psychologe/in
- therapeutische Zusatzausbildung
- Supervision
- Fortbildung
- Multiprofessionalität
Team
Name
Profession
Frau Klein
Dipl. Sozialwissenschaftlerin, systemische
Familientherapeutin, Suchtkrankentherapeutin
Dipl. Psychologin, systemische
Familientherapeutin, Traumatherapie
Verwaltungsfachkraft
Frau Müller-Lütgenau
Frau Lindner
Kontakt: Erziehungs- und Familienberatungsstelle (Sekretariat)
Frau Lindner
02272/402530