Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist von der Organisationsstruktur der Bezirkssozialarbeit zuzuordnen. Jeder der Mitarbeiter/Innen betreut einen bestimmten Sozialraum im Bereich der Stadt Bedburg. Die primären Aufgaben, die nachfolgend näher beschrieben sind,
liegen sowohl im beraterischen Bereich, als auch bei den hoheitlichen Aufgaben (Staatliches
Wächteramt). Trotz der Verpflichtung zur Wahrnehmung dieser hoheitlichen Aufgaben verstehen sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes mehr als Vermittler und
Dienstleister und weniger als Eingriffsbehörde.
Der Allgemeine Soziale Dienst bietet Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
an. Dies sind unter anderem:
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Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)
Hilfen zur Erziehung (§§ 27 – 35 SGB VIII)
Integrationshilfen für seelisch behinderte Kinder & Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten (§ 50 SGB VIII)
Weitere Tätigkeitsfelder sind der Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII und Inobhutnahmen
von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen gemäß § 42 SGB VIII.
Ein aktueller Tätigkeitsschwerpunkt ist die engere Vernetzung von Jugendhilfe und Schulen.
Ein Schwerpunkt wird die Optimierung der Kommunikationsstrukturen sein. Erste Treffen mit
den Schulleitungen haben bereits stattgefunden. Die Konkretisierung der Vernetzung soll
noch erfolgen.
Für den Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst sind vier Mitarbeitende eingesetzt.
Innerhalb des ASD übernehmen zwei Mitarbeiterinnen besondere Aufgabenfelder.
Hierzu zählt der Bereich der Vertretung bei Sorgerechtsfragen wenn eine Antragsstellung
beim zuständigen Gericht erfolgt ist und der Bereich der Hilfen für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche.
Neben der Beratung von Familien und der Bearbeitung der Anträge für Hilfen zur Erziehung
übernimmt der Allgemeine Soziale Dienst die Koordination der Hilfen. Im Zusammenspiel
Familie Dienstleister und Jugendamt wird so die förderlichste Hilfe für die Familie gesucht.
Die vereinbarten Ziele werden regelmäßig überprüft und dem aktuellen Hilfebedarf angepasst.
Zwei weitere MitarbeiterInnen übernehmen neben den Aufgaben des ASD die Tätigkeit der
Jugendgerichtshilfe.
Diese begleitet Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren bei Strafverfahren.
Hier wird aktuell ein eigenes Angebot für einen Sozialen Trainingskurses erarbeitet, um die
Möglichkeiten der erzieherischen Auflagen zielgruppenspezifischer umsetzen zu können.
Mitarbeiter Sozialer Dienst & Jugendgerichtshilfe
Frau Ahlvers
02272/402554
Sozialer Dienst
Trennungs- und Scheidungsberatung (L-Z)
Fachkraft für Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII (A-K)
Frau Schwartkopp
02272/402553
Sozialer Dienst
Trennungs- und Scheidungsberatung (A-K)
Fachkraft für Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII (L-Z)
Frau Loers
02272/402552
Sozialer Dienst
Jugendgerichtshilfe (L-Z)
Herr Bürdek
02272/402551
Sozialer Dienst
Jugendgerichtshilfe (A-K)