Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Jugendhilfeplanung Stadt Bedburg
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Gesamtverantwortung für die Erbringung der
im SGB VIII festgelegten Leistungen und Aufgaben inklusive der Planungsverantwortung
gemäß § 79 Abs. 1 SGB VIII. Dabei erfolgt die Wahrnehmung der Planungsverantwortung im
Wesentlichen durch den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfeplanung:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten fest
- ermittelt er den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen
der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten
- und plant die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend ( § 80 Abs. 1 SGB VIII).
Im Rahmen der Planungsverantwortung und vor dem Hintergrund ein geeignetes und bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot vorzuhalten, sind die Freien Träger der Kinder- und
Jugendhilfe an den Planungsprozessen zu beteiligen und sind die Adressaten - die Kinder,
Jugendlichen und ihre Personensorgeberechtigen - mit einzubeziehen.
Als mögliche Planungsbereiche sind beispielsweise die Kindertagesbetreuung, die Offene
Jugendarbeit oder der Bereich Erziehungshilfen zu nennen.
Ein aktuelles Handlungsfeld, das derzeit im Rahmen der Jugendhilfeplanung bearbeitet wird,
stellt die Offene Jugendarbeit in Bedburg dar. Für diesen Bereich wird zur Zeit untersucht, ob
die vorhandenen Angebote zur Bedarfsdeckung noch angemessen sind oder ob sich in den
vergangenen Jahren ggf. Veränderungen in diesem Bereich ergeben haben.
Zur Beteiligung der Adressaten, fand eine Befragung via Fragebögen von Schülerinnen und
Schülern der 4. und 8. Klassen in den Schulen bzgl. ihres Freizeitverhaltens statt. Die Auswertung der Befragung erfolgt seitens der Verwaltung.
Kontakt: Jugendhilfeplanung
Frau Kemmerling
02272/402595