Daten
Kommune
Wesseling
Größe
89 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
273/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung der Trägerschaft der drei evangelischen Kindertageseinrichtungen Apfelbaum, Arche Noah
und Pusteblume
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.11.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 273/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
17.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Änderung der Trägerschaft der drei evangelischen Kindertageseinrichtungen Apfelbaum, Arche Noah und
Pusteblume
Beschlussentwurf:
a)
b)
Der Übertragung der Trägerschaft der evangelischen Kindertageseinrichtungen Apfelbaum (Alfterstraße)
und Arche Noah (Kastanienweg), an die Diakonie Michaelshoven wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Diakonie Michaelshoven weitere Verhandlungen über die
zukünftige Trägerschaft der Kindertageseinrichtung Pusteblume, Kronenweg, zu führen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Evangelische Kirchengemeinde Wesseling teilt in ihrem Schreiben vom 07.11.2008 mit, dass das
Presbyterium in seiner Sitzung am 03.11.2008 einstimmig beschlossen hat, den am 22.06.1993 mit der Stadt
Wesseling geschlossenen Vertrag über die Trägerschaft für die Kindertagesstätte Pusteblume, Kronenweg,
zum 31.07.2009 zu kündigen und diese Einrichtung in die Trägerschaft der Stadt Wesseling zu geben.
Gleichzeitig teilt die Evangelische Kirchengemeinde mit, dass das Presbyterium weiterhin
beschlossen hat, die Trägerschaft für die Kindertagesstätten Apfelbaum, Alfterstraße und
Arche Noah, Kastanienweg, an die Diakonie Michaelshoven zu übertragen (Anlage 1).
Der Verwaltung liegt weiterhin ein Schreiben der Jugend- und Behindertenhilfe
Michaelshoven gGmbH, hier eingegangen am12.11.2008, vor.
Zusammengefasst wird in diesem Schreiben deutlich, dass die Diakonie Michaelshoven
Interesse hat, auch die dritte evangelische Kindertageseinrichtung in ihre eigene Trägerschaft
zu übernehmen. Allerdings ist die Übernahme dieser Einrichtung der Diakonie nur dann
möglich, wenn die Stadt Wesseling zusätzlich zum Trägeranteil noch einen 8-prozentigen
Verwaltungskostenbeitrag übernimmt (Anlage 2).
2. Lösung
Im Stadtgebiet Wesseling werden 21 Kindertageseinrichtungen von vier Trägern der öffentlichen bzw. freien
Jugendhilfe betrieben. Davon sind 10 Einrichtungen in städtischer, 6 in katholischer, 3 in evangelischer und 2
in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft.
Den vollständigen Trägeranteil übernimmt die Stadt Wesseling bei folgenden Einrichtungen:
-
Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt, Bachstraße;
evangelische Kindertageseinrichtung Kronenweg;
katholische Kindertageseinrichtung Cranachstraße (St. Andreas II);
katholische Kindertageseinrichtung In der Flecht (St. Andreas I) für eine Gruppe;
-
Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt, Fuchsweg, (teilweise Übernahme).
Ein zusätzlicher Verwaltungskostenanteil wird seitens der Stadt Wesseling zurzeit an keinen Träger gezahlt.
In der Anlage 3 sind zum besseren Verständnis die finanziellen Auswirkungen eines Trägerwechsels der
evangelischen Einrichtungen zur Diakonie bzw. zur Stadt Wesseling dargestellt:
Der tatsächliche Zuschuss zeigt die Höhe der Kindpauschalen je Einrichtung.
Der ausgewiesene Trägeranteil ist nach dem KiBiz für die „freien Träger“ auf 9% und die
Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft auf 21% festgelegt.
Die Kommunen erhalten als Landeszuschuss für die Einrichtungen der „armen Träger“ 36% und für
die städtischen Einrichtungen 30% der Kindpauschalen.
Die Kita Kronenweg erhält 380.964,30 € an Kindpauschalen. 8% der Summe = 30.477,14 €
beantragt die Diakonie als Verwaltungskostenpauschale.
Fazit:
Gegen einen Trägerübergang der beiden evangelischen Einrichtungen Alfterstraße und Kastanienweg zur
Diakonie Michaelshoven gibt es keine Bedenken.
Im Vergleich des dargestellten Trägermodells 1 (Kita Kronenweg in städtischer Trägerschaft) mit dem
Trägermodell 2 (Kita Kronenweg in Trägerschaft der Diakonie zuzüglich Verwaltungskostenpauschale der
Stadt) wird deutlich, dass der Vorschlag der Diakonie Michaelshoven um 7.619,00 € teurer wird, als wenn die
Stadt Wesseling die Kita Kronenweg unter städtischer Trägerschaft selber betreiben würde.
Vorschlag:
Der Verwaltung ist eine möglichst große Trägervielfalt wichtig. Es wird deshalb vorgeschlagen, mit der
Diakonie Michaelshoven weitere Verhandlungen bezüglich der zukünftigen Trägerschaft der Kita
Pusteblume, Kronenweg zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie zuvor beschrieben.
Anlagen:
Schreiben der evangelischen Kirchengemeinde vom 07.11.2008
Schreiben der Jugend- und Behindertenhilfe Michaelshoven vom 03.11.2008
Berechnung der finanziellen Auswirkungen nach Trägermodellen