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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
28.03.11, 17:50
Aktualisiert
30.03.11, 17:50
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP852/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rechnungsprüfungsausschuss 29.03.2011 Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009 Beschlussvorschlag: Der Rechnungprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft an. Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, ¾ den Jahresabschluss 2009 festzustellen und ¾ dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und ¾ den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.066.441,20 € der Ausgleichsrücklage zu entnehmen sowie ¾ den restlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.389.511,01 € der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Begründung: Gemäß § 95 Abs.1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung , den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 02.12.2010 vom Kämmerer aufgestellt und am 03.12.2010 vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 14.12.2010 zugeleitet. Der Jahresabschluss 2009 wurde zum ersten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt. Aufgrund der entstandenen Probleme hinsichtlich der Datenübernahme aus dem Vorgängerverfahren KIRP konnte der Jahresabschluss nicht mehr im Jahr 2010 geprüft und beschlossen werden. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 2.524.974 € vor. Dieser minderte planerisch in voller Höhe die allgemeine Rücklage, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung der positivere Jahresabschluss 2008 noch nicht absehbar war. Die Gesamtergebnisrechnung 2009 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 3.455.952,21 € aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2008 einen Bestand in Höhe von 2.066.441,20 € aus. Trotz steigenden Negativsaldos der Ergebnisrechnung reduzierte sich die Minderung der allgemeinen Rücklage um 1.135.462,99 € auf nunmehr 1.389.511.01 €. Der erhöhte Fehlbetrag resultiert insbesondere aus planerisch nicht vorhersehbaren Einzelwertberichtigungen der Forderungen aufgrund von Insolvenzen. Der Fehlbetrag der Ergebnisrechnung war, wie zuvor beschrieben, höher als der Fehlbedarf im Haushaltsplan. Dieser Tatbestand wurde am 03. Dezember 2010 gemäß § 75 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt. Eine aufsichtsbehördliche Reaktion erfolgte hierauf bislang nicht. Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2009 von Mai 2010 bis Januar 2011 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der BDO. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Fehlbetrag in Höhe von 2.066.441,20 € ist der Ausgleichsrücklage zu entnehmen, da diese vorrangig vor einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist. Der restliche Fehlbetrag in Höhe von 1.389.511,01 € mindert die allgemeine Rücklage, so dass die Stadt zum 31.12.2009 noch über 84.490.832,07 €/Quote: 37,43% (Eröffnungsbilanz: 95.135.905 € /Quote 44,20%) verfügte. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob ¾ ¾ ¾ ¾ ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den Abschluss zu verantworten haben, Auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen. Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses mit Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses bereits am 10.03.2011 zugestellt. Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen Bestätigungsvermerk formulieren, der durch Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Ohne in die Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses eingreifen zu wollen, wird verwaltungsseitig empfohlen, dem Vertreter der BDO Gelegenheit zu geben, den Prüfungsbericht vorzustellen bzw. zu erläutern. Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur Berichterstattung durch die BDO – einer eingehenden Prüfung durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung eines reibungslosen Sitzungsverlaufs zweckmäßig, dies dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen gezielt bereitstellen zu können. Gleiches gilt für Themen, die entweder durch die BDO bzw. durch die zuständigen Mitarbeiter/innen einer detaillierteren Erläuterung bedürfen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 10.03.2011 ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister ----------------------------------Baum Stadtkämmerer ----------------------------------Thißen Leiter Rechnungsprüfungsamt