Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
28.03.11, 17:50
Aktualisiert
30.03.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP852/2011
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rechnungsprüfungsausschuss
29.03.2011
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 der mit der Prüfung
beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft an.
Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage
beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
¾ den Jahresabschluss 2009 festzustellen und
¾ dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
¾ den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.066.441,20 € der Ausgleichsrücklage zu
entnehmen sowie
¾ den restlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.389.511,01 € der allgemeinen
Rücklage zu entnehmen.
Begründung:
Gemäß § 95 Abs.1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung , den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des
Jahresabschlusses wurde am 02.12.2010 vom Kämmerer aufgestellt und am 03.12.2010 vom
Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 14.12.2010 zugeleitet.
Der Jahresabschluss 2009 wurde zum ersten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt.
Aufgrund der entstandenen Probleme hinsichtlich der Datenübernahme aus dem
Vorgängerverfahren KIRP konnte der Jahresabschluss nicht mehr im Jahr 2010 geprüft und
beschlossen werden.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 sah ein planerisches Defizit
im Ergebnisplan in Höhe von 2.524.974 € vor. Dieser minderte planerisch in voller Höhe die
allgemeine Rücklage, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung der positivere
Jahresabschluss 2008 noch nicht absehbar war.
Die Gesamtergebnisrechnung 2009 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 3.455.952,21 € aus. Die
Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2008 einen Bestand in Höhe von 2.066.441,20 € aus. Trotz
steigenden Negativsaldos der Ergebnisrechnung reduzierte sich die Minderung der allgemeinen
Rücklage um 1.135.462,99 € auf nunmehr 1.389.511.01 €.
Der erhöhte Fehlbetrag resultiert insbesondere aus planerisch nicht vorhersehbaren
Einzelwertberichtigungen der Forderungen aufgrund von Insolvenzen.
Der Fehlbetrag der Ergebnisrechnung war, wie zuvor beschrieben, höher als der Fehlbedarf im
Haushaltsplan. Dieser Tatbestand wurde am 03. Dezember 2010 gemäß § 75 Abs. 5 GO NRW
dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt. Eine
aufsichtsbehördliche Reaktion erfolgte hierauf bislang nicht.
Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2009 von Mai 2010 bis Januar 2011 (mit Unterbrechungen)
in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der
BDO.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er
über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Fehlbetrag in Höhe von 2.066.441,20 € ist der
Ausgleichsrücklage zu entnehmen, da diese vorrangig vor einer Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage ist. Der restliche Fehlbetrag in Höhe von 1.389.511,01 € mindert die allgemeine
Rücklage, so dass die Stadt zum 31.12.2009 noch über 84.490.832,07 €/Quote: 37,43%
(Eröffnungsbilanz: 95.135.905 € /Quote 44,20%) verfügte.
Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für
die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich
auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem
Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung
sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk
zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu
beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze
anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei
ergeben muss, ob
¾
¾
¾
¾
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine
Beurteilung vorzunehmen.
Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter
Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den Abschluss zu
verantworten haben, Auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft
der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen.
Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses mit Prüfungsbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wurde den Mitgliedern des
Rechnungsprüfungsausschusses bereits am 10.03.2011 zugestellt.
Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen
Bestätigungsvermerk formulieren, der durch Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist
als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
Ohne in die Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
eingreifen zu wollen, wird verwaltungsseitig empfohlen, dem Vertreter der BDO Gelegenheit zu
geben, den Prüfungsbericht vorzustellen bzw. zu erläutern.
Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur Berichterstattung
durch die BDO – einer eingehenden Prüfung durch die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung eines
reibungslosen Sitzungsverlaufs zweckmäßig, dies dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen gezielt bereitstellen zu können.
Gleiches gilt für Themen, die entweder durch die BDO bzw. durch die zuständigen
Mitarbeiter/innen einer detaillierteren Erläuterung bedürfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 10.03.2011
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
----------------------------------Thißen
Leiter Rechnungsprüfungsamt