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Beschlussvorlage (Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder ¿Tummelkiste¿ (Bachstraße).)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
130 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder ¿Tummelkiste¿ (Bachstraße).) Beschlussvorlage (Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder ¿Tummelkiste¿ (Bachstraße).) Beschlussvorlage (Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder ¿Tummelkiste¿ (Bachstraße).) Beschlussvorlage (Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder ¿Tummelkiste¿ (Bachstraße).)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 162/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder „Tummelkiste“ (Bachstraße). Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.06.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 162/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 25.06.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder „Tummelkiste“ (Bachstraße). Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fortsetzungsvertrag mit der Arbeiterwohlfahrt des Rhein-Erft-Kreises über die Trägerschaft für die AWO-Einrichtung Bachstraße und die Finanzierung des Trägeranteils für diese Tageseinrichtung auf der Basis des bisherigen Vertrages zu schließen. Die Stadt Wesseling übernimmt weiterhin den Trägereigenanteil der AWO Rhein-Erft in Höhe von 9 % der Gesamtbetriebskosten. Die vom Investor des Gebäudes festgelegte Mietforderung in Höhe von 16,60 € pro m² wird anerkannt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Vertrag mit der AWO Rhein-Erft über die Trägerschaft der Einrichtung Bachstraße 22 ist am 31.12.2005 ausgelaufen. Grundsätzlich gab es aber bereits bei Vertragsabschluss die Absicht, den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Da die Einrichtung in einem so genannten „Investorenmodell“ errichtet wurde hatte die Befristung vor allem ihren Sinn im Hinblick auf die nach 10 Jahren neu festzulegende Miete. Der Jugendhilfeausschuss hat sich bereits in der Sitzung am 06.12.2006 (Vorlage 296/2006) mit dem Thema der Betriebskostenzuschüsse für freie Träger befasst und damals in Übereinstimmung mit der Verwaltung beschlossen, diese Vorlage in Hinblick auf die gesetzlichen Neuregelungen (KiBiz) zu vertagen. 2. Lösung Die Trägeranteile für die Einrichtungen der sogenannten „armen Träger“ haben sich auch nach den Regelungen des KiBiz nicht verändert und liegt weiterhin bei 9%. Für kommunale Träger ist der Trägeranteil ebenfalls nicht gesenkt worden sondern liegt unverändert bei 21%. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Trägeranteil in Höhe von 9% der AWO Rhein-Erft weiterhin zu übernehmen und die Trägerschaft der Einrichtung nicht zu verändern, da bei einem Trägerübergang auf die Stadt Wesseling für die Stadt höhere Kosten in Höhe von insgesamt 57.575,32 € jährlich anfallen würden. In der folgenden Tabelle sind die finanziellen Auswirkungen im Vergleich GTK- KiBiz und unter Berücksichtigung der Trägerschaft AWO – Stadt Wesseling dargestellt. Berechnung nach GTK bis 31.07.08 Kita AWO Tummelkiste Gesamtbetriebskosten = 100% Trägeranteil 9% 413.015,50 € Berechnung nach KiBiz ab 01.08.08 Kindpauschalen 479.288,68 € Trägerschaft Stadt Wesseling Kindpauschalen 479.288,68 € Mehrkosten bei städtischer Trägerschaft: 37.171,40 € Trägeranteil 9% 43.136,68 € Trägeranteil 21 % 100.650,63 € 57.575,32 € Aufgrund des Vertrages ist der Investor berechtigt, die Miete an die ortsübliche Miete anzupassen. Erstmalig durfte der im Vertrag festgelegte Mietzins nach 10 Jahren angehoben werden. Der Investor hat vereinbarungsgemäß bereits mit Stichtag 01.01.2006 die Miete vertragsgerecht neu angepasst auf 16,60 € je m². Die Prüfung hat ergeben, dass dieser Betrag angemessen ist. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mehrkosten für den Mietzins werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für die Einrichtung zu gesetzlich geregelten Teilen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Wesseling getragen. Erstmalig wirken sich die Mehrkosten im Haushaltsjahr 2008 aus. Der Bewilligungsbescheid des Landes für die Zuweisung der KiBiz-Pauschalen beinhaltet bereits die Anerkennung des Mietzinses.