Daten
Kommune
Wesseling
Größe
130 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
162/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder „Tummelkiste“
(Bachstraße).
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.06.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 162/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
25.06.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder „Tummelkiste“
(Bachstraße).
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fortsetzungsvertrag mit der Arbeiterwohlfahrt des Rhein-Erft-Kreises
über die Trägerschaft für die AWO-Einrichtung Bachstraße und die Finanzierung des Trägeranteils für diese
Tageseinrichtung auf der Basis des bisherigen Vertrages zu schließen.
Die Stadt Wesseling übernimmt weiterhin den Trägereigenanteil der AWO Rhein-Erft in Höhe von
9 % der Gesamtbetriebskosten.
Die vom Investor des Gebäudes festgelegte Mietforderung in Höhe von 16,60 € pro m² wird anerkannt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Vertrag mit der AWO Rhein-Erft über die Trägerschaft der Einrichtung Bachstraße 22 ist am 31.12.2005
ausgelaufen. Grundsätzlich gab es aber bereits bei Vertragsabschluss die Absicht, den Vertrag weiterlaufen
zu lassen.
Da die Einrichtung in einem so genannten „Investorenmodell“ errichtet wurde hatte die Befristung vor allem
ihren Sinn im Hinblick auf die nach 10 Jahren neu festzulegende Miete.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich bereits in der Sitzung am 06.12.2006 (Vorlage 296/2006) mit dem Thema
der Betriebskostenzuschüsse für freie Träger befasst und damals in Übereinstimmung mit der Verwaltung
beschlossen, diese Vorlage in Hinblick auf die gesetzlichen Neuregelungen (KiBiz) zu vertagen.
2. Lösung
Die Trägeranteile für die Einrichtungen der sogenannten „armen Träger“ haben sich auch nach den
Regelungen des KiBiz nicht verändert und liegt weiterhin bei 9%. Für kommunale Träger ist der Trägeranteil
ebenfalls nicht gesenkt worden sondern liegt unverändert bei 21%.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Trägeranteil in Höhe von 9% der AWO Rhein-Erft weiterhin zu
übernehmen und die Trägerschaft der Einrichtung nicht zu verändern, da bei einem
Trägerübergang auf die Stadt Wesseling für die Stadt höhere Kosten in Höhe von insgesamt 57.575,32 €
jährlich anfallen würden.
In der folgenden Tabelle sind die finanziellen Auswirkungen im Vergleich GTK- KiBiz und unter
Berücksichtigung der Trägerschaft AWO – Stadt Wesseling dargestellt.
Berechnung nach GTK
bis 31.07.08
Kita AWO Tummelkiste
Gesamtbetriebskosten
= 100%
Trägeranteil 9%
413.015,50 €
Berechnung nach KiBiz
ab 01.08.08
Kindpauschalen
479.288,68 €
Trägerschaft Stadt
Wesseling
Kindpauschalen
479.288,68 €
Mehrkosten bei städtischer
Trägerschaft:
37.171,40 €
Trägeranteil 9%
43.136,68 €
Trägeranteil 21 %
100.650,63 €
57.575,32 €
Aufgrund des Vertrages ist der Investor berechtigt, die Miete an die ortsübliche Miete anzupassen. Erstmalig
durfte der im Vertrag festgelegte Mietzins nach 10 Jahren angehoben werden. Der Investor hat
vereinbarungsgemäß bereits mit Stichtag 01.01.2006 die Miete vertragsgerecht neu angepasst auf 16,60 € je
m². Die Prüfung hat ergeben, dass dieser Betrag angemessen ist.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Mehrkosten für den Mietzins werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für die Einrichtung zu
gesetzlich geregelten Teilen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Wesseling getragen.
Erstmalig wirken sich die Mehrkosten im Haushaltsjahr 2008 aus. Der Bewilligungsbescheid des Landes für
die Zuweisung der KiBiz-Pauschalen beinhaltet bereits die Anerkennung des Mietzinses.