Daten
Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
248/2008
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2009/2010,
hier: Anmeldezahlen in den Grundschulen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
03.11.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 248/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
03.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2009/2010,
hier: Anmeldezahlen in den Grundschulen
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31.08.2009 das sechste Lebensjahr vollenden, am
01.08.2009. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem
31.08.2009 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit
besitzen (Kann-Kinder). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter
Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer
Gemeinschaftsgrundschule. Da das Schulgesetz die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen seit dem
01.08.2008 vorsieht, ist eine Anmeldung in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Antragstellung
möglich. Der/Die Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der
vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren als der
nächstgelegenen Schule werden evtl. Fahrtkosten von der Stadt Wesseling nicht übernommen.
In der Zeit vom 29.10. bis zum 31.10.2008 konnten die Erziehungsberechtigten der infrage kommenden
Kinder ihre Anmeldungen in der von ihnen gewünschten Schule vornehmen. Alle Erziehungsberechtigten der
schulpflichtigen Kinder und der Kann-Kinder haben einen entsprechenden Bescheid der Stadt Wesseling
erhalten. Ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen war diesem Schreiben beigefügt.
Aus der beigefügten Aufstellung ergeben sich die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr im Vergleich
zu den Anmeldezahlen des vergangenen Jahres. In Anbetracht der Tatsache, dass die Schulbezirksgrenzen
ab dem Schuljahr 2008/2009 weggefallen sind und bei der Anmeldung freie Schulwahl bestand, gibt es keine
dramatischen Veränderungen im Anmeldeverhalten der Eltern. Es gibt auch keine Kapazitätsengpässe in
einzelnen Schulen und keine Notwendigkeit, Anmeldungen abzulehnen.