Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP739/2008 3. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61 20 05
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
26.02.2008
Rat der Stadt Bedburg
11.03.2008
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
– Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft –
hier:
a) Vorberatung über die im Rahmen frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.
1 BauGB sowie im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Beschlusses zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3
i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a):
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie über die im Rahmen der
Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen eine Abwägung
durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste – Anlage A zu
fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Zu b):
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den beigefügten Plan nebst Begründung und Anlagen
zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für 29.
Änderung des Flächennutzungsplans. Dabei wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2, 3 und 4 BauGB
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können, die
Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf 14 Tage verkürzt wird
sowie die Einholung der Stellungnahmen auf die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
Beschlussvorlage WP7-39/2008 3. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Zur Verwirklichung des Neubauprojekte „Bedburger Höfe“ hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 11.03.2008 die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 29.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gefasst. Wesentliches Planungsziel
dieser Flächennutzungsplanänderung ist die
1.
2.
3.
4.
Änderung von GE/GI - Flächen in (W) Wohnbauflächen
Ausweisung von Grünflächen entlang der Erft
Änderung von Sonderbauflächen (S) in Grünflächen und Waldflächen
Nachrichtliche Übernahme der Südumgehung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
38/Bedburg
Auf der Grundlage des durch den neugefassten Aufstellungsbeschluss inhaltlich unveränderten,
ursprünglichen Aufstellungsbeschluss hat die Verwaltung am 22.05.2002 die landesplanerische
Anfrage gem. § 20 des LPlG bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Diese hat mit Verfügung vom
23.05.2002 über den Rhein-Erft-Kreis mitgeteilt, dass die Planung an die Ziele der Raumordnung
und Landesplanung angepasst ist.
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Oktober und
November 2010 durchgeführt. Dabei sind die in der Abwägungsliste - Anlage A - aufgeführten
Stellungnahmen eingegangen. Enthalten sind auch die Stellungnahmen Nr. 13 bis 18, die verspätet
eingingen und zum Offenlagebeschluss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Den Beschluss
zur Offenlage hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2010 gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird mit
Bekanntmachung vom 06. Dezember 2010 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises in der Zeit vom 15.
Dezember 2010 bis einschließlich 17. Januar 2011 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 17. Dezember
2010 in der Zeit vom 21. Dezember 2010 bis einschließlich 24. Januar 2011 durchgeführt. Dabei
sind die in der Abwägungsliste - Anlage A – zusätzlich aufgeführten Stellungnahmen eingegangen.
In der frühzeitigen Beteiligung hat der Rhein-Erft-Kreis der Flächennutzungsplanänderung formal
gemäß § 7 Abs. 1 BauGB widersprochen, da der Änderungsbereich im Landschaftsschutzgebiet
liegt (siehe Punkt 12 der Abwägungsliste). Solange der formale Widerspruch nicht
zurückgenommen wird, ist nach Auskunft der Bezirksregierung Köln eine Genehmigung des
Flächennutzungsplans nicht möglich. Es wurde jedoch von Seiten des REK in Aussicht gestellt,
dass der Widerspruch nach Abstimmung der Detailplanung des Bebauungsplans
zurückgenommen wird. Da der Bebauungsplan jedoch noch nicht so weit im Verfahren
fortgeschritten ist, wurde mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt, dass der formale Widerspruch
zurückgenommen wird, wenn aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans hervorgeht, dass
die wesentlichen Belange des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt sind und im
nachfolgenden Bebauungsplan aufgrund des Entwicklungsgebotes hiervon nicht abgewichen
werden kann.
Inhaltlich wurde mit dem REK abgestimmt, dass die Belange soweit berücksichtigt sind, wenn
auch ausreichende Pufferzonen zwischen der zukünftigen Wohnbebauung und den umliegenden
schützenswerten Bereichen liegen. Dies war bisher in der Planänderung außer bis auf einen
kleineren Bereich zwischen Wohnbebauung und dem östlich liegenden Erftbusch bereits
vorgesehen. Die aktuelle Änderung sieht daher die Darstellung einer Pufferzone in Form einer
Gründarstellung von ca. 15 m Breite an dieser Stelle vor. Das Bebauungskonzept berücksichtigt
diese Pufferzone.
Durch die Änderung des Plans nach der Offenlage ist eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3
BauGB durchzuführen. Da durch die Planänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt
Beschlussvorlage WP7-39/2008 3. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
werden und das Verfahren zeitnah abgeschlossen werden soll, wird gemäß § 4a Abs.3 Satz 2 bis
4 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den Planänderungen (Darstellung der Grünfläche
als Pufferzone) sowie nur innerhalb einer verkürzten Frist von zwei Wochen abgegeben werden
können. Neben einer verkürzten öffentlichen Auslegung werden lediglich die von der Änderung
betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Folgende Zeitschiene ist zum Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens vorgesehen:
- Mitte bis Ende Mai: erneute Offenlage
- 21.06.2011:
Beratung im Stadtentwicklungsausschuss
- 28.06.2011:
Beratung der Widerspruchsrücknahme im Landschaftsbeirat REK
- 29.06.2011:
Beratung der Widerspruchsrücknahme im Umweltausschuss REK
- 12.07.2011:
Beschlussfassung im Rat der Stadt Bedburg
- 14.07.2011:
Beratung der Widerspruchsrücknahme im Kreisausschuss REK
- 21.07.2011:
Beratung der Widerspruchsrücknahme im Kreistag REK
- anschließend:
Zuleitung der Planunterlagen zur Genehmigung an BR Köln
Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund
Beschlussvorschlags zu entscheiden.
der
vorherigen
Ausführungen
entsprechend
des
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 14. April 2011
gesehen:
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP7-39/2008 3. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Seite 4