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Beschlussvorlage (29. FNP.Abwägungsliste Anlage A)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00

Inhalt der Datei

Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 1. Infracor GmbH 20.10.2010 Die Infracor GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleit- 1_01 plan. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. [„… an der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.“] 2a. Thyssengas GmbH 25.10.2010 Die Thyssengas GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan. 2a_01 Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. [„Von der Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen. Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren ist daher nicht erforderlich.“] 2b. Ergänzendes Schreiben vom 22.12.2010 (Lfd. Nr. 1 aus Offenlage) Die Thyssengas GmbH hat keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme. 2b_01 Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. [„…Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. …“] 3a. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel 26.10.2010 Stand: 20. April 2011 Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan. [„… gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. … Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 361 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.“] 3a_01 Die bislang vorliegenden Ergebnisse und Empfehlungen der „Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation im Gebiet des Bebauungsplankonzeptes „Östlich der Erft“ der Zuckerfabrik Jülich AG in Bedburg“; Verfasser: ACCON Köln GmbH (2007) sind zu berücksichtigen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Seite 1 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Gegebenenfalls sind entsprechende Schritte (beispielsweise die Festsetzung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen) im weiteren Verfahren zu ergreifen. [„… ich verweise auf mein Schreiben vom 26.10.2010.“] 3b_01 3b Ergänzendes Schreiben vom 28.12.2010 s.o. … die Mitteilung zur (Lfd. Nr. 2 aus Offenlage) Kenntnis zu nehmen. 4_01 4. Zweckverband Naturpark Der Zweckverband Naturpark Rheinland hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan; äußert jedoch folgende Anmerkun- Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis ge- … der Anregung zu Rheinland gen zum Entwurf. nommen und sind bereits in der Planung folgen. 25.10.2010 berücksichtigt. [„Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht auf der Basis seines ,,Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst Ville 2002" zu den o.g. Änderungen des Flächennutzungsplans in Bedburg wie folgt Stellung: Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt keine Bedenken zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bedburg, gibt jedoch zum Entwurf noch einige Anmerkungen: 4_02 Begründung: Das betroffene Gebiet der Flächennutzungsplanänderung wird Die Ausweisung umfangreicher Grün- und … der Anregung zu der Siedlungszone zugeordnet, welche eine Zubringerfunktion Freiflächen entlang der Erft und des Entfolgen. für die nahegelegenen Erholungsgebiete übernimmt. (s. Maßwässerungsgrabens sowie der Waldflächen nahmeplan Naturpark 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). In im Osten des Planungsbereiches trägt zur dieser Zone sind Maßnahmen, die zu einem attraktiveren Orts- Einbindung des Ortsrands in Landschaft bild beitragen, die Entwicklung von innerörtlichen Grünzügen sowie zur Entwicklung wichtiger innerörtlifördern und zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur cher Grünzüge bei. beitragen, von besonderer Notwendigkeit. Der Zweckverband Naturpark Rheinland befürwortet die Umwandlung der ehemals gewerblich genutzten Flächen für die wohnbauliche Nachverdichtung der Stadt Bedburg. Stand: 20. April 2011 Seite 2 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 4_03 Da das Planungsgebiet am Ortsrand der Stadt Bedburg liegt, empfiehlt der Zweckverband die Vernetzung der innerstädtiDie Anmerkungen wurden zur Kenntnis ge- … der Anregung zu schen Bereiche mit der offenen Landschaft durch entsprechen- nommen und sind bereits in der Planung folgen. de Wege zu gewährleisten. Der Ausbau des Radwegs entlang berücksichtigt. der Erft wird nachdrücklich befürwortet. Der Zweckverband begrüßt die vorgesehene Anbindung an das bestehende Radwegenetz, zu dem in diesem Bereich die überregionalen Routen ,,Wasserburgenroute", ,,Erft Radweg" und ,,Kaiserroute" gehören (s. Radroutenplaner NRW unter www.radroutenplaner.nrw.de). Unmittelbar an das FNP relevante Gebiet grenzt das landesweit 4_04 bedeutsame Naturschutzgebiet „Ehemalige Klärteiche Bedburg" Durch die Ausweisung eines (40m breiten) … der Anregung zu an. Es stellt einen wichtigen Rastplatz für seltene Wasser- und Grünstreifens entlang der Erft sowie der folgen. Wattvogelarten dar und zählt über 160 verschiedene VogelarEinrichtung entsprechender Grün- und Freiten. Der Zweckverband befürchtet negative Effekte durch die flächen zum NSG „Ehemalige Klärteiche Lärmbelastung, die von der geplanten Bebauung zu erwarten Bedburg" hin, werden ausreichende Abstänist und empfiehlt ausreichende Abstände zum Naturschutzgede zu den benachbarten Naturschutzgebiebiet bei der Änderung des FNP zu berücksichtigen.“] ten gewährleistet. 5. Amprion GmbH 18.10.2010 Die Amprion GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan. 5_01 Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. [„ … im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.“] Stand: 20. April 2011 Seite 3 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 6a/b_01 Die PLEdoc GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bau6a. PLEdoc GmbH leitplan. Entfällt. … die Mitteilung zur 03.11.2010 Kenntnis zu nehmen und der Anregung im [„ … im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den Gegebenenfalls erneute Abstimmung im weiteren Verfahren zu räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beiweiteren Verfahren. 6b. Ergänzendes Schreiben folgen. gefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese vom 04.01.2011 Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei (Lfd. Nr. 3 aus Offenlage) Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Maßgeblich [Die Schreiben vom für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich 03.11.2010 und vom und nicht die Angabe im Betreff. 04.01.2011 sind identisch.] Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. − Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH) − E.ON Ruhrgas AG, Essen − Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg − GasLlNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen − Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen − Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan − Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan − Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ON- Stand: 20. April 2011 Seite 4 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.“] 7. 7_01 Geologischer Dienst NRW [„… es liegt eine Stellungnahme aus ingenieurgeologischer Sicht vor: Tragfähigkeit des Untergrundes (Ansprechpartner; Hr. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Landesbetrieb Buschhüter, Tel- 021511897 -2431) und in der weiteren Planung berücksichtigt. 04.11.2010 Das Plangebiet liegt im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik Jülich. Es handelt sich um Auffüllungen von bis zu 9 m Mächtigkeit. Somit können unterschiedlich mächtige sowie wechselnde und evtl. auch belastete Verfüllmaterialien auftreten. Bei einer Nutzung als Baugebiet sind umfangreiche Untersuchungen zur Art und Mächtigkeit der Auffüllungen und deren Tragfähigkeit durchzuführen. Außerdem sind die Inhaltsstoffe der Auffüllungen im Hinblick auf die geplante Nutzung zu untersuchen und zu bewerten. Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse S.“] 8. Bezirksregierung Arnsberg; Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW 05.11.2010 Stand: 20. April 2011 [„…das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt teilweise über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern ,,Horrem 60" und ,,Bedburg". Eigentümerin der Bergwerksfelder ,,Horrem 60" und ,,Bedburg" ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2009) von … der Anregung zu folgen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (GBB Geotechnisches Beratungsbüro Dipl.Ing. Siegfried Lange, 1997), des Bodengutachtens sowie die Ergebnisse der Tragfähigkeitsprüfungen (ergänzende geotechnische Erkundungen, Phase 1) (Ingenieurbüro Gell & Partner GbR, 2010) sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. 8_01 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen … die Mitteilung zur Seite 5 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... und in der weiteren Planung berücksichtigt. Kenntnis zu nehmen. durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. 8 9a. Wehrbereichsverwaltung West November 2010 Stand: 20. April 2011 Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.“] 8_02 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt. Die Wehrbereichsverwaltung West hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan. 9a_01 Entfällt. [„ … grundsätzlich bestehen gegen die Realisierung der Planung – unter Berücksichtigung der von mir zu vertretenden Belange – in der vorliegenden Form keine Bedenken. Im Vorgriff auf ein späteres Bebauungsplanverfahren teile ich Gegebenenfalls erneute Abstimmung im weiteren Verfahren. 8_03 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. Seite 6 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ihnen folgendes mit: Es kann meinerseits nicht ausgeschlossen werden, dass Gebäude. Gebäudeteile“ sonstige bauliche Anlagen, „untergeordnete Gebäudeteile“ oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen. Sollte dieses der Fall sein, so bitte ich in jedem Einzelfall, eine erneute Abstimmung mit mir u.a. als militärische Luftfahrtbehörde durchzuführen. Auf die bestehende Erlasslage zu Beteiligungsverfahren für bauliche Anlagen über 20 m über Grund weise ich hin.“] 9b. 10. Ergänzendes Schreiben vom 04.01.2011 (Lfd. Nr. 4 aus Offenlage) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen 22.10.2010 Stand: 20. April 2011 [„… unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. Auf die Erlasse des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW vom 05.07.2004 und vom 04.02.2005 – Az II AI – 901.3/202 an die oberen Bauaufsichtsbehörden weise ich bereits jetzt hin. …“] 9b_01 Entfällt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan. 10_01 Entfällt. Gegebenenfalls erneute Abstimmung im weiteren Verfahren. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. [„ … Aus Sicht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV in Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. In der überwiegenden Seite 7 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Zahl der Bauleitplanverfahren werden alle Belange, die die Aufgabenbereiche des LANUV berühren können, bereits durch die Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen. Bei besonderen Problemstellungen bezüglich Natur- und Umweltschutz kann das LANUV als Fachdienststelle sowohl von den o.g. Behörden als auch von Städten und Gemeinden jederzeit beteiligt werden. Ich bitte Sie, Ihren Verteiler für Bauleitplanverfahren an diesen Sachstand anzupassen.“] 11a_01 11a. RWE Power AG [„… wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspie- Die Hinweise werden zur Kenntnis genom… die Mitteilung zur 12.11.2010 gel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humo- men und in der weiteren Planung berückKenntnis zu nehmen ses Bodenmaterial enthalten kann. Erschwerend kommt hinzu, sichtigt. und der Anregung im dass sich im Bereich des Plangebietes ehemalige Absetzbeweiteren Verfahren zu cken der ehemaligen Zuckerfabrik befinden. Die Ergebnisse und Empfehlungen des vor- folgen. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im liegenden Bodengutachtens sowie der TragAllgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die fähigkeitsprüfungen sind bei der weiteren Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Planung zu berücksichtigen. Entsprechende Mächtigkeit, so dass selbst bei einer regelmäßigen Belastung Gründungsempfehlungen oder Vorschriften diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren könwerden im nachfolgenden Bebauungsplan nen. konkret festgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass wir das Plangebiet aufgrund des Der Umgang mit den Nebenanlagen wird sehr nachteiligen und daher für Bauherren kostenintensiven gutachterlich als weniger problematisch Baugrunds für ungeeignet halten. Auch wenn die Häuser mittels eingestuft. Nebengebäude wie Garagen, Pfahlgründungen gegründet und die Straßen und Leitungen im Carports oder Gartenhäuschen benötigen Straßenraum auf Rüttelstopfpfählen verlegt werden, sind zukeine Spezialgründung. Die geringe Last der künftig Schäden an den Außenanlagen, nicht tiefgegründeten Nebengebäude kann der Boden tragen und Garagen, Nebengebäuden, Leitungen, Zuwegungen etc. zu eine mögliche Absenkung von ein paar erwarten. Zentimetern führt nicht zu Problemen wie es sie beim einem Haus geben könnte, z.B.: mit Anschlüssen an Wasser- und Abwasserleitungen. Durch entsprechende Regelungen und Hinweise kann die Architektur konkret reagieren. Stand: 20. April 2011 Seite 8 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ist in einem bestimmten Fall nur eine geringe Setzung zugelassen so ist die Gründung noch einmal zu prüfen. Stand: 20. April 2011 Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind. 11a_02 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: „Das Plangebiet liegt in einem Auebereich − Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet und der Absetzbecken der ehemaligen Zuckerfabrik sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. − Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorü- 11a_04 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt. 11a_03 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. Seite 9 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... bergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasseranstieg auf die vor der Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen.“ 11a_05 „Im angegebenen Bereich befinden sich eine Rohrleitung und E-Anlagen (Strom- und Fernmeldekabel) unseres Betriebes Entfällt. … die Mitteilung zur PCW. Diese Anlagen sind alle nicht mehr in Betrieb und werden Kenntnis zu nehmen. auch nicht mehr benötigt. Weitere Informationen über diese Anlagen können unsere Fachabteilungen PCW-VB (Rohrleitung), Herr Julius (Tel. 02271 / 751-68797); PCW-GE (Stromkabel), Herr Mertens (Tel. 02271 / 751-68810); PCW-VB (Fernmeldekabel), Herr Aberer (Tel. 02271 / 751-68891 geben.“] 11b. RWE Power AG Ergänzendes Schreiben vom 20.01.2011 (Lfd. Nr. 9 aus Offenlage) Stand: 20. April 2011 [„ … Ihren Unterlagen konnten wir entnehmen, dass das gesamte Plangebiet gemäß § 5 Abs. 3 BauGB aufgrund der schwierigen Baugrundverhältnisse gekennzeichnet wird und empfehlen, entsprechende Hinweise zur Gründung sowie zur Bauwerksabdichtung in den nachfolgenden Bebauungsplan aufzunehmen. Darüber hinaus schlagen wir vor, die Gründungsproblematik in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Eigentümer und dem Bodengutachter zu erörtern.“] 11b_01 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. Seite 10 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 12a_01 [ … Naturschutz und Landschaftspflege 12a. Rhein Erft Kreis Die Hinweise werden zur Kenntnis genom… die Mitteilung zur Amt für Kreisplanung und Das Plangebiet der Flächennutzungsplan-Änderung liegt im men. Kenntnis zu nehmen. Geltungsbereich des Landschaftsplans 1 „TagebaurekultivieNaturschutz rung Nord“. Der Landschaftsplan 1 setzt für diesen Bereich das 16.11.2010 Landschaftsschutzgebiet (LSG 2.2-8) „Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg“ fest und stellt das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar. Westlich an das Landschaftsschutzgebiet grenzt das Naturschutzgebiet (NSG 2.1-3) „Erft zwischen Bergheim und Bedburg“ an. Das Gebiet wird gemäß § 20 Buchstabe a) LG NRW zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere aufgrund der Funktion der Erftaue als Brut- und Nahrungsbiotop für den Eisvogel geschützt. 12a_02 Die Festsetzung als LSG widerspricht der Ausweisung als Wohnbaufläche. Daher bin ich gehalten, der Flächennutzungs- Eine erneute Abstimmung mit dem Rhein… den Widerspruch planänderung gem. § 7 BauGB und gem. § 29 (4) LG NRW zu Erft-Kreis ergab, dass die Belange der Nazurückzuweisen. widersprechen. tur- und Landschaftsschutzes ebenfalls ausIch habe die Absicht, dem Kreistag vorzuschlagen, nach Abreichend berücksichtigt sind, wenn aus dem stimmung der Detailplanung im Bebauungsplanverfahren den Flächennutzungsplan ersichtlich ist, dass Widerspruch zurückzunehmen. der daraus entwickelte Bebauungsplan die Belange ausreichend berücksichtigt. Dies hat dann zur Folge, dass der Landschaftsschutz außer Kraft tritt, wenn der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Die Schutzziele des Landschaftsschutzes Bebauungsplan rechtskräftig wird. sind bei der Planung durch die Ausweisung von Wald- und Grünflächen entlang der Erft Die Stellungnahme der ULB muss krankheitsbedingt nachgeund zwischen den Wohnbauflächen und reicht werden ehemaligen Tagebaurand mit dem Erftbusch bzw. südlich im Übergang zum Naturschutzgebiet „ehemalige Klärteiche Bedburg“ berücksichtigt: Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das ehemals industriell genutzte Stand: 20. April 2011 Seite 11 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Gelände der Zuckerfabrik Bedburg als „Industrie- und Gewerbegebiet“ ausgewiesen. Darüber hinaus sind Sonderbauflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen dargestellt. Bedingt durch die Nutzungsaufgabe sowie den Rückbau der Industrieanlagen konnten sich durch natürliche Sukzession und teilweise Pflege des Gebietes auf den ehemals befestigten und versiegelten Flächen die heutigen Biotoptypen entwickeln. Eine Inanspruchnahme dieser Biotoptypen für eine Wiederaufnahme der ehemaligen oder für eine neue Nutzung ist gemäß § 2 (2) Nr. 2 LG NRW nicht als naturschutzrechtlicher Eingriff zu bewerten. Darüber hinaus werden jedoch mit der Sicherung und Ausweisung von Grünflächen entlang der als Naturschutzgebiet gesicherten Erft sowie am südlichen Rand entlang des angrenzenden Naturschutzgebietes „Ehemalige Klärteiche Bedburg“ Pufferstreifen zur zukünftigen Wohnbaufläche geschaffen. Weiterhin werden die vorhandenen Waldflächen als solche ausgewiesen und die Lebensraumfunktionen dieser Flächen somit dauerhaft gesichert. Insgesamt werden somit gegenüber dem derzeit rechtskräftigen FNP ca. 18,5 ha zusätzlich als Wald-, Grün- und Wasserflächen dargestellt. Die Umwidmung von bislang gewerblich genutzten Flächen im Innenbereich zu Stand: 20. April 2011 Seite 12 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Wohnbauflächen trägt der Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB Rechnung. Um den Zielen des Landschaftsschutzes für die verbleibenden, nicht für die Wohnnutzung vorgesehen Flächen, voll zu genügen, wird in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde zusätzlich eine Pufferzone in Form eines Grünstreifens von ca. 15m Breite zwischen der Wohnbaufläche im Südosten und dem Erftbusch als Waldfläche östlich der dargestellten Wohnnutzung dargestellt. Diese Planänderung führt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur erneuten Offenlage der Planung. 12a_04 Immissionsschutz Im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sol- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücklen ehemalig genutzte Gewerbe- und Industrieflächen einer sichtigt. Wohnnutzung zugeführt werden. Im westlich angrenzenden Bereich des Plangebietes befinden sich einige gewerbliche Nutzungen. Hierzu zählen insbesondere auf der Sondergebietsfläche der REAL Markt mit Getränkehandel und im Gewerbegebiet die Firma Ender – Reifenservice, die Firma Subway, sowie Die bislang vorliegenden Ergebnisse und eine IMO – Waschstraße und eine Tankstelle für Autogas. … die Mitteilung zur Empfehlungen der „Gutachterliche Stellung- Kenntnis zu nehmen Grundsätzlich ist in der Planung der Trennungsgrundsatz nach nahme zur Geräuschsituation im Gebiet des und der Anregung im § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuwenden. Hiernach Bebauungsplankonzeptes „Östlich der Erft“ weiteren Verfahren zu gilt für die heranrückende Wohnbebauung die Berücksichtigung der Zuckerfabrik Jülich AG in Bedburg“; folgen. der Belange des Umweltschutzes und der Wirtschaft. Aufgrund Verfasser: ACCON Köln GmbH (2007) beder nachteiligen Folgen haben ansässige Betriebe gegenüber ziehen sich auf die Immissionen durch den der heranrückenden Wohnbebauung, entsprechend dem von Verkehrslärm der angrenzenden Straßen. diesem zu beachtenden Gebot der einseitigen Rücksichtnahme Im nachgeschalteten Bebauungsplanverfahein grundsätzliches Abwehrrecht, beispielsweise im Normenren werden durch schalltechnisches Gutkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan. Dies gilt insbe- Stand: 20. April 2011 Seite 13 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... achten zur Beurteilung der Immissionssituasondere, wenn die Wohnbebauung auch an anderer Stelle im Gemeindegebiet festgesetzt werden kann. (BVerwG – Urteil tionen durch das benachbarte Gewerbegevom 10.12.1982 – 4C28.81-) biet eingeholt und im weiteren Verfahren gegebenenfalls geeignete Maßnahmen festDie gebotene Rücksichtnahme auf vorhandene legal emittiegesetzt. rende Betriebe ist durch die Rechtsprechung besonders herausgestellt worden. Bei den o.a. Betrieben ist davon auszugehen, dass Emissionen ausgehend von diesen Anlagen zu Konflikten in den geplanten Wohnbereichen führen können, insbesondere wenn genehmigte Tätigkeiten über 22:00 Uhr hinaus gehen und Anlagenteile betriebstechnisch auch zur Nachtzeit betrieben werden müssen. Ich rege daher an, im Rahmen der weiteren Planungen ein schalltechnisches Gutachten zur Beurteilung der Immissionssituationen einzuholen. Hierin sollten auch mögliche Minderungsmaßnahmen und ggf. planerische Lösungen aufgezeigt werden, die zur Klärung einer eventuell auftretenden Konfliktsituation beitragen. Kreisstraßenplanung 12a_05 Gegen die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Entfällt. … die Mitteilung zur Bedburg bestehen aus straßenfachlicher Sicht keine Bedenken. Kenntnis zu nehmen. Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz 12a_06 … der Anregung zu Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren WasserbeDer Hinweis wird zur Kenntnis genommen. hörde abzustimmen. In der weiteren Bebauungsplanung wird die folgen. Entwässerungsplanung näher geregelt. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über den vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit ei- Stand: 20. April 2011 12a_07 Eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswasser in den vorhandenen Mischwasserkanal ist bislang nicht vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen Untergrundverhältnisse ist eine dezentrale Rückhaltung … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Seite 14 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nem unverhältnismäßig hohem technischen und wirtschaftlibzw. Versickerung des anfallenden Niederchen Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickeschlagwassers im Planungsgebiet nur berungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation. dingt möglich. Daher sieht die Planung vor, Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der gesetzlich anfallendes Niederschlagswasser in vorhandene Vorfluter (Erft) oder Wasserflächen vorgesehene Grundwasserschutz keine Berücksichtigung fin(Klärteiche) einzuleiten. det. Die Regulations- und Speicherfunktion der Böden für Wasser in den zu erhaltenden Waldbereichen sind zu erhalten. Gegebenenfalls ist die Nutzung des Erftbusches als Retentionsraum zur Wiedervernässung ehemaliger Auewaldbereiche möglich. 12a_08 Sofern das Niederschlagswasser in das vorhandene Rückhaltebecken eingeleitet werden soll, so ist der Nachweis zu erbrin- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen … der Anregung zu gen, dass das Becken eine weitere Einleitung unbeschadet und in der weiteren Planung berücksichtigt. folgen. aufnehmen kann. Der Nachweis ist meiner Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Die geplante Regenrückhaltung sowie die Einleitung in die Erft 12a_09 sind mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen und die Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen … der Anregung zu nötigen Genehmigungen rechtzeitig zu beantragen. und in der weiteren Planung berücksichtigt. folgen. Die vorgesehene Maßnahme Bedburger Höfe liegt teilweise im 12a_10 Bereich des Überschwemmungsgebietes der Erft bzw. beinhal- Der ganz überwiegende Teil der zur Bebau- … der Anregung zu tet rückgewinnbaren Überschwemmungsraum. Der gesamte ung vorgesehene Teil liegt außerhalb der folgen. Bereich fällt somit unter § 113 LWG. Die erforderlichen Geneh- bezeichneten Gebiete. Der Hinweis wird zur migungen bei einer Bebauung sind bei meiner Unteren WasKenntnis genommen und im Bebauungsserbehörde rechtzeitig zu beantragen. planverfahren abgestimmt, welche Einzelflächen nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Eine eingetragene Altlast liegt innerhalb des Planungsgebietes 12a_11 nicht vor. Jedoch handelt es sich um einen Altstandort. Auch Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. … die Mitteilung zur wenn bei den Probenuntersuchungen keine erhöhten Werte Kenntnis zu nehmen. festgestellt wurden, ist nicht auszuschließen, dass bei größeren Stand: 20. April 2011 Seite 15 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Erdbewegungen belastetes Material gefunden wird.“] 12b. 61/2 Untere Landschafts- „Der Bereich der Sondernutzungsfläche wurde seinerzeit im LP behörde ,Rhein-Erft Kreis 1 als LSG ausgewiesen, um nach Stilllegung der Zuckerfabrik Schreiben vom 09.12.2010 den unbebauten Bereich als Freifläche zu erhalten. Aufgrund der zentralen Lage (Bahnhofs- und Innenstadtnähe) bestehen gegen die FNP-Änd. von GE und GI und S in W, von S in Grünfläche sowie Ausweisung von 40 m breiten Uferstreifen als Grünflächen entlang der Erft aus der Sicht der ULB jedoch im Großen und Ganzen keine grundsätzlichen Bedenken, obwohl auch ein nicht unerheblicher Teil des LSG bebaut werden soll. Der im FNP ausgewiesene Gewässerrandstreifen darf jedoch nicht durch einen Radweg zerschnitten werden, zumal, wenn er zugleich als Ausgleichsfläche dienen soll. Das Gebiet liegt seit 13 Jahren brach, wodurch sich verschiedenartige, durch natürliche Sukzession entstandene, wertvolle neue Lebensräume insbes. für Vögel und Amphibien ausbildeten. Daher ist die geplante Wohnbebauung für dieses Gebiet nicht ganz unproblematisch. 12b _01 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 12b _02 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es ist beabsichtigt den Fuß- und Radweg zwischen den zukünftigen Wohnbauflächen und dem 40 m breiten Uferstreifen anzulegen, so dass der Uferstreifen prinzipiell von möglichen Nutzungen freigehalten wird. 12b _03 [„… Die zentralen Flächen im UG sind für Brutvögel weniger gut geeignet, auch aufgrund der extremen Verdichtung und aktuell intensiven Beweidung (Schafe). (…); Das Untersuchungsgebiet hatte im Jahr 2010 nur eine mittlere bis geringe Bedeutung als Reproduktionsvorkommen für Amphibienarten. …“] Quelle: Faunistisches Gutachten; Amphibien, Avifauna, Fledermäuse, Libellen; Endbericht; Kapitel 3.2.2.1 und 3.1.2; BG Natur, 2010 … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … der Anregung zu folgen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stand: 20. April 2011 Seite 16 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Aus Gründen des Artenschutzes (bes. Vögel) ist zumindest der 12b _04 gesamte bewaldete Bereich (Erftbusch plus Weidenwäldchen, Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. … die Mitteilung zur hohe ökol. Wertigkeit gem. Karte S. 21 Umweltbericht) als Flä- (vergleiche hierzu Kommentierung Stellung- Kenntnis zu nehmen. che für die Forstwirtschaft und nicht nur als Grünfläche auszunahme „16“ Landesbetrieb Wald und Holz weisen (vgl. auch Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2010) Holz), zu erhalten und langfristig im Bereich Erftbusch aufzuwerten (schonende Pappelumwandlung). Die Schaffung einer Pufferzone von mind. 15 m Breite zw. Wald 12b _05 und Bebauung ist unbedingt erforderlich, die intensive Nutzung Der FNP wird diesbezüglich angepasst, so … die Mitteilung zur als Gärten jedoch abzulehnen. dass zwischen Waldfläche und Bebauung in Kenntnis zu nehmen jedem Fall eine entsprechende Pufferzone und die Anregung im als Grünfläche dargestellt ist. weiteren Verfahren erneut zu prüfen. Durch den Verlust der Brachflächen entsteht ein Habitatverlust für Neuntöter, Schwarzkehlchen, Bluthänfling und Baumpieper. Ich rate daher zu vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (CEF) insbes. für diese Vogelarten mit Schutzstatus schon im Vorfeld der Bauleitplanung. 12b _06 [„…Die Sukzessionsfläche im Nordteil des zu bebauenden Planungsraums hat sich über die Jahre für einige typische Gebüsch- und Offenlandarten wie Neuntöter, Schwarzkehlchen, Bluthänfling und Baumpieper zu wertvollen Sekundärbiotopen entwickelt. Hierfür ist im Falle des anlagebedingten Flächenverlusts mit Ausgleichflächen für die Vogelarten mit Schutzstatus zu rechnen. Die zentralen Flächen im UG sind für Brutvögel weniger gut geeignet, auch aufgrund der extremen Verdichtung und aktuell intensiven Beweidung (Schafe). …“] Quelle: Faunistisches Gutachten; Amphibien, Avifauna, Fledermäuse, Libellen; Endbericht; Kapitel 3.2.2.1; BG Natur, 2010 … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verlauf des Verfahrens umgesetzt. Es sollte zeitnah damit begonnen werden Stand: 20. April 2011 Seite 17 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... geeignete CEF Maßnahmen hinsichtlich der genannten Vogelarten zu ergreifen. Es empfiehlt sich, die Umsetzung der Maßnahmen durch eine ökologische Bauüberwachung zu begleiten. Gem. Infos des NABU und Herrn Chmela, Amphibienspezialist der biol. Station Bonn, die auch für den Rhein-Erft-Kreis tätig ist, kommen in dem fraglichen Bereich nicht nur Wechsel- sondern auch Kreuzkröten vor. Es ist nach seiner Einschätzung durchaus zu befürchten, dass durch die Bebauung des Gebietes der günstige Erhaltungszustand der lokalen Populationen dieser beiden Amphibienarten gefährdet wird, bes. im Zusammenhang mit anderen belastenden Projekten in ihrem Verbreitungsraum (Bau der Tagebaurandstraße mit erheblicher Barrierewirkung, Verlust von Laichgewässern durch den aktuellen Umbau der ehem. Bandstraße für terra nova). Die ehem. Klärteiche sind als Laichgewässer für diese Arten leider nicht optimal (zu nährstoffreich, Enten fressen den Laich). Auch muss geklärt werden, wo die Kröten überwintern. 12b _07 [„3.1.2 Bewertung Das Untersuchungsgebiet hatte im Jahr 2010 nur eine mittlere bis geringe Bedeutung als Reproduktionsvorkommen für Amphibienarten. Besondere Bedeutung hat allerdings das Vorkommen der Wechselkröte (streng geschützt, stark gefährdet). In günstigen Jahren mit erhöhtem Gewässerangebot (temporäre Tümpel) ist die Bedeutung vermutlich höher. Möglicherweise kommt dann auch die nicht nachgewiesene Kreuzkröte (Epidalea calamita) im Gebiet vor (verbreitet im Naturraum, hohe Wander- und Besiedlungsfähigkeit). Zudem haben die Landlebensräume eine Bedeutung für benachbarte Amphibienvorkommen.] Quelle: Faunistisches Gutachten; Amphibien, Avifauna, Fledermäuse, Libellen; Endbericht; BG Natur, 2010 … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu folgen. Die Hinweise auf das mögliche Vorkommen der Kreuzkröte wurden im Umweltbericht ergänzt. In jedem Fall sind vor Baubeginn die geschützten Kröten zu evakuieren und umzusiedeln, aus der Sicht der Biostation und der ULB am günstigsten in bereits rechtzeitig als CEF angelegte und auf deren Bedürfnisse abgestimmte Ersatztümpel. Diese vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten aufgrund von deren umfangreicher Erfahrung mit der biol. Station Stand: 20. April 2011 12b_08 Die aktuellen Vorkommen der Kröten befinden sich ausschließlich in den zukünftigen als Grün- und Freiflächen ausgewiesenen Flächen. Sollte sich herausstellen, dass diese wirklich … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. Seite 18 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Bonn im Vorfeld abgestimmt werden. durch die Planungen beeinträchtigt werden, empfiehlt es sich die angeregten CEFMaßnahmen zu ergreifen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, die spätere Umsetzung durch eine ökologische Bauüberwachung zu begleiten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt. Auch die Artenschutzprüfung für alle betroffenen Arten sollte so 12b_08 bald wie möglich durchgeführt werden.“ Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren – aufbauend auf den Ergebnissen der faunistischen Erhebungen (durch BG Natur) im Frühjahr 2010 ergänzt. 12c. Ergänzendes Schreiben vom 24.01.2011 (Lfd. Nr. 7 aus Offenlage) Stand: 20. April 2011 [„ … aus der Sicht des Immisssionsschutzes wird nachfolgende Anregung gemacht und für den Bodenschutz werden weitere Untersuchungen erforderlich. Das zugesandte Schallschutzgutachten zum Plangebiet prognostiziert die zu erwartende Lärmsituation durch Verkehrsgeräusche. Anlagenbezogene Emissionen der benachbarten Gewerbebetriebe sind nicht berücksichtigt. Ich rege daher an, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ein schalltechnisches Gutachten zur Beurteilung der Immissionssituationen im Plangebiet einzuholen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Stellungnahme des Rhein-ErftKreises vom 16.11.2010. Die geplante Entwässerung, Regenrückhaltebecken sowie die Einleitung in die Erft sind mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Es wird in diesem Zusammenhang [ich] auf die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises vom 16.11.2010 verwie- 12c_01 vgl. hierzu Punkt 12a_04 12c_02 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Verlauf des weiteren Verfahrens (Bebauungsplanverfahren) berücksichtigt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im weiteren Verfahren zu folgen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung im Seite 19 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... sen. weiteren Verfahren zu folgen. 12c_03 Durch das Ingenieurbüro Gell & Partner GbR erfolgte am 14. und 16.09.2010 eine Untersuchung der zukünftig zur Wohnnut- Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. … die Mitteilung zur zung ausgewiesenen Fläche. Dazu erfolgten 10 RammkernbohKenntnis zu nehmen. rungen, die meterweise unterteilt wurden. Aus einzelnen Tiefen verschiedener Bohrungen wurden insgesamt 8 Mischproben zusammengefasst, die auf abfallrechtliche und bodenschutz-rechtliche Parameter untersucht wurden. 12c_04 − Ich verweise darauf, dass eine Bewertung der potenziellen Gefährdungswege (Boden-Mensch, Boden-Pflanze, Boden… die Mitteilung zur Die geforderten Untersuchungen und geGrundwasser) gemäß BBodSchV nur erfolgen kann, wenn Kenntnis zu nehmen nannten Hinweise wurden aufgenommen die Probennahme auch entsprechend der Verordnung erfolg- und von Seiten der Gutachter bewertet. und der Anregung im te. Dies liegt hier nicht vor. In enger Abstimmung mit der Behörde wur- weiteren Verfahren zu folgen. Daher ist eine erneute gutachterliche Bewertung der Fläche de eine Untersuchungskonzept erarbeitet, gem. BBodSchV erforderlich. Dabei sind bereits vorliegende welches als Grundlage für vertiefende MaßErkenntnisse zu berücksichtigen (z.B. PAK-Belastung) nahmen zur Erkennung und Vermeidung Im gesamten als Wohnnutzung geplanten Bereich liegen Auf- möglicher Gefährdungen für Mensch und füllungen vor, mit einer Mächtigkeit von bis zu 8 m Tiefe. Bei Natur dient. Daraus resultierende Ergebnisden Auffüllungen handelt es sich unter anderem um umgela- se werden im Bebauungsplanverfahren vergerte Rübenerde. Da eine Zersetzung von organischer Sub- tieft erörtert. stanz nicht ausgeschlossen werden kann, sind Bodenluftuntersuchungen vorzunehmen. Diese Untersuchungen sind über einen längeren Zeitraum mehrmals zu wiederholen. Die Vorgehensweise ist mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. 13a_01 13a. IHK Industrie- und Han[„… mit dem oben genannten Vorhaben soll unter anderem Gewerbe- und Industriefläche in Wohnbaufläche umgewandelt Durch die Aufgabe der ehemals industrielldelskammer zu Köln Der Hinweis wird zu werden. Industrieflächen sind endlich und daher kostbar. Dar17.11.2010 gewerblichen Nutzung durch die Südzucker- Kenntnis genommen, über hinaus betont die Bezirksregierung, wie Sie wissen, seit AG Jülich liegen die Flächen bereits seit jedoch werden die einiger Zeit, dass die Genehmigung neuer Industrie- und Geeinigen Jahren brach. Da sich eine entspre- Anregungen nicht bewerbeflächen ohne Weiteres angesichts eines regionalen Gechende Nutzung nicht abzeichnet, verfolgen rücksichtigt. Stand: 20. April 2011 Seite 20 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... werbeflächenkonzeptes nicht mehr erfolgen werde. Diesen sowohl die Eigentümerin und die Stadt eine Umstand bitten wir, in die Abwägung mit einzubeziehen. …“] Nutzung als Wohnbauflächen. 13b. Ergänzendes Schreiben vom 21.01.2011 (Lfd. Nr. 8 aus Offenlage) 14a. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen 16.11.2010 Stand: 20. April 2011 [„ … wir beziehen uns auf unser Schreiben in gleicher Sache vom 17. November 2010. Darüber hinaus haben wir keine Anregungen.“] 13b_01 entfällt 14a_01 [„… nach den statistischen Angaben im „Kommunalprofil“ (18.12.2009) gehört die Stadt Bedburg mit einem Waldanteil Die Darstellung wurde zur Offenlage des von 7,3 % zu den waldarmen Kommunen. Waldflächen bzw. Plans bereits entsprechend geändert. waldartige Gehölzflächen sollten daher in der Bauleitplanung als Wald ausgewiesen werden, um vor allem größere zusammenhängende Waldbiotope zu sichern. Die geplante Darstellung der Waldflächen östlich des Bedburger Entwässerungsgraben wird daher ausdrücklich begrüßt. Im Südosten des Plangebietes liegt zwischen den ehemaligen Klärteichen und dem Bedburger Entwässerungsgraben eine ca. 1,8 ha große Gehölzfläche (auf der beigefügten Karte rot markiert), die als Grünfläche ausgewiesen werden soll. Gegen diese Ausweisung werden erhebliche Bedenken geltend gemacht. Die Gehölzfläche ist hauptsächlich mit älteren breitkronigen Weiden bestockt. Nach Bestockungsdichte und Flächengröße handelt es sich hier um eine Waldfläche gemäß §2 Bundeswaldgesetz bzw. §1 Landesforstgesetz NRW. Der Weidenwald und der östlich (des Entwässerungsgraben) angrenzende Pappelwald erfüllen als Flächeneinheit die gleichen Funktionen; sie bilden ein zusammenhängendes Biotop das vielen Tierarten als Rückzugs- und Lebensraum dient und ein Landschaftselement von dem positive Einflüsse auf das Lokalklima ausgehen. Nach dem Umweltbericht (S.17) „stellen die Auewaldbereiche im Ostteil des UG… außerordentlich wertvolle Brutbiotope für Vögel dar.“ Zu diesem Auewaldbereich gehören sowohl der … den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. … der Anregung zu folgen. Seite 21 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Pappelwald als auch der Weidenwald! Eine Ausweisung des Weidenwaldes als Grünfläche wird seinem BestandesCharakter und seiner hervorgehobenen Biotopfunktion nicht gerecht. …“] 14b. Landesbetrieb Wald und [„ … gegen die geänderte Planung mit der erweiterten Walddar- 14b_01 … die Mitteilung zu stellung bestehen aus Sicht des Regionalforstamtes RheinKenntnis zu nehmen. Forst NRW, RegionalEntfällt. forstamt, Rhein-Sieg-Erft Sieg-Erft keine grundsätzlichen Bedenken. Schreiben vom 24.01.2011 (Lfd. Nr. 6 aus Offenlage) Im Umweltbericht (Ziffer 7 „Kenndaten der Planung) bitte ich … der Anregung zu 14b_02 jedoch die Größenangabe für die Waldflächen entsprechend Die Flächenangaben wurden im Umweltbe- folgen. der erweiterten Darstellung zu ändern. …“] richt entsprechend der überarbeiteten Darstellung im Plan angepasst. 15a. Erftverband, Bereich Ab- [„… in unserem Schreiben vom 13.09.2010 heißt es u.a. „In der 15a_01 Erftaue zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das wassertechnik Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen … der Anregung zu Grundwasser dauerhaft durch geeignete wasserwirtschaftliche und in der weiteren Planung berücksichtigt. folgen. Schreiben vom Maßnahmen einige Meter unter der Geländeoberfläche gehal16.11.2010 ten“. Auf Seite 5 Ihrer Begründung zu 29. FlächennutzungsIn Hinblick auf das sich voraussichtlich anplanänderung und auf Seite 8 des dazugehörenden Umweltbeschließende Verfahren zur Erstellung des richts zitieren Sie gemäß Schreiben des Erftverbandes: „… wird Bebauungsplans findet bereits eien Abstimdas Grundwasser derzeit durch geeignete wasserwirtschaftliche mung hinsichtlich des Umgangs mit dem Maßnahmen dauerhaft unter der Geländeoberfläche gehalten“. anfallenden Niederschlagswasser statt. Zurzeit befindet sich die geplante Fläche im Sümpfungseinfluss der Braunkohletagebaue. Erst nach Wiederanstieg des Grundwassers wird durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen verhindert, dass das Grundwasser wieder flurnah ansteigt. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet der Erft. bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Lenkenhoff, Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr.: 02271/88-1294. Für die Ermittlung der genehmigungsfähigen Einleitmenge des Regenwassers sind die Vorgaben des immissionsorientierten Nachweises nachdem BWK Merkblatt M3 zu beachten. weiter- Stand: 20. April 2011 Seite 22 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... hin ist für die Einleitung des Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde, RheinErft-Kreis zu beantragen. Die geplanten Grünflächen entlang der Erft und auch des Bedburger Entwässerungsgrabens werden sehr begrüßt. Für die weitere Planung innerhalb der Grünfläche entlang der Erft bitten wir um weitere Detailabstimmung (Radwegenetz). Der Erftverband plant im Rahmen des Perspektivenkonzeptes zum Erftumbau 2045 die Herstellung einer Sekundäraue und die Förderung einer bedingten eigendynamischen Gewässerentwicklung. Der hierzu erforderliche Uferstreifen liegt im Bereich der geplanten Grünfläche bzw. des Uferstreifens (bis zur gewässerzuwandten Seite des Radweges) erlangen. Das Überschwemmungsgebiet der Erft ist entsprechend § 77 des Wasserhaushaltsgesetzes zu schützen und in seiner Rückhaltefunktion zu erhalten. Ansprechpartnerin ist Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1216. …“] 15b. Ergänzendes Schreiben vom 19.01.2011 (Lfd. Nr. 5 aus Offenlage) Stand: 20. April 2011 [„ … in der vorliegenden Begründung und im vorliegenden Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung wird aus unserer Stellungnahme vom 13.09.2010 zitiert. Hier heißt es, dass in der Erftaue zwischen Bedburg und Türnich das Grundwasser nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen dauerhaft unter der Geländeoberfläche gehalten wird. Weiter schreiben Sie, dass Konzepte hierzu mittelfristig erarbeitet werden. Letztere Aussage ist nicht korrekt und auch nicht unserer Stellungnahme zu entnehmen. Konzepte zur Grundwasserabsenkung werden erst langfristig erstellt. Ob dies vom Erftverband durchgeführt wird, ist noch nicht geklärt. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Lenkenhoff, Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr. 02271/88-1294. 15b_01 [„ … Bei natürlicher – vom Bergbau unbeeinflusster Grundwassersituation – wurden im Bereich der Baumaßnahme flurnahe Grundwasserstände gemessen. In der Erftaue zwischen zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das Grundwasser dauerhaft durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen einige Meter unter der Geländeoberfläche gehalten. …“] Schreiben vom 13.09.2010 (Herr Diez; Abteilung G1) … der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und der Anregung zu folgen.. Begründung und Umweltbericht werden an Seite 23 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... entsprechender Stelle geändert. 16. Bezirksregierung Düsseldorf 12.11.2010 Stand: 20. April 2011 Für die Ermittlung der genehmigungsfähigen Einleitmenge des Regenwassers sind die Vorgaben des immissionsorientierten Nachweises nach dem BWK Merkblatt M3 zu beachten. Weiterhin ist für die Einleitung des Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde, RheinErft-Kreis, zu beantragen. Die geplanten Grünflächen entlang der Erft und auch des Bedburger Entwässerungsgrabens werden sehr begrüßt. Für die weitere Planung innerhalb der Grünfläche entlang der Erft bitten wir um weitere Detailabstimmung (Radwegenetz). Der Erftverband plant im Rahmen des Perspektivenkonzeptes zum Erftumbau 2045 die Herstellung einer Sekundäraue und die Förderung einer bedingten eigendynamischen Gewässerentwicklung. Der hierzu erforderliche Uferstreifen liegt im Bereich der geplanten Grünfläche. Daher sollte der Erftverband das Grundeigentum der geplanten Grünfläche bzw. des Uferstreifens (bis zur gewässerzugewandten Seite des Radweges) erlangen. Das Überschwemmungsgebiet der Erft ist entsprechend § 77 des Wasserhaushaltsgesetzes zu schützen und in seiner Rückhaltefunktion zu erhalten. Ansprechpartner ist Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr. 02271/88-1216. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken, wenn die Entwässerung (getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser) wie in Kapitel 5.2 der Begründung beschrieben umgesetzt wird. …“] [„ … 1. Unsere Dienststelle (Dezernat 33 der Bezirksregierung Düsseldorf) ist verfahrensführende Behörde für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Fortuna-Garsdorf IV (hiesiges AZ 16042). Im Osten des von der Änderung betroffenen Gebietes. 15b_02 Die genannten Vorgaben werden beachtet. Eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung wird im Verlauf des weiteren Verfahrens eingeholt. 15b_03 Die beabsichtigte Ausweisung des Gewässerrandstreifens zielt bereits auf das Perspektivenkonzept zum Erftumbau 2045 ab Im Rahmen Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Abstimmung mit dem Erftverband. 15b_04 entfällt 16_01 Entfällt. … die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. … der Anregung zu folgen. … den Hinweis zu Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Seite 24 Anlage A) -Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Abwägung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Im Zusammenhang mit der Durchführung der Flurbereinigung und aus Sicht der von hier zu vertretenden Belange der Agrarstruktur, der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung habe ich keine Bedenken / Anregungen zum geplanten Änderungsverfahren in diesem Bereich. 2. Im Übrigen liegt die Rolle als Träger öffentlicher Belange für die Belange der Agrarstruktur, der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung für den Regierungsbezirk Köln beim Dezernat 33 der Bezirksregierung Köln. …“] 17. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 25.11.2010 Stand: 20. April 2011 [„ … Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Belange des Bodendenkmalschutzes nicht unmittelbar betroffen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bitte ich Sie jedoch einen Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes in die Unterlagen aufzunehmen.“] 17_01 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu folgen. Seite 25