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Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes "SO-1" an der Straße "Am Wolfsgraben" in der Ortschaft Soller hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
13 kB
Datum
14.02.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes "SO-1" an der Straße "Am Wolfsgraben" in der Ortschaft Soller
hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit) Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes "SO-1" an der Straße "Am Wolfsgraben" in der Ortschaft Soller
hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.01.2008 Fachbereich: III Az.: -IIICh- Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-3/2008 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 29.01.2008 Gemeinderat am 14.02.2008 - öffentlich - Neuaufstellung des Bebauungsplanes "SO-1" an der Straße "Am Wolfsgraben" in der Ortschaft Soller hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Soller „SO-1“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit endete am 12.11.2007. Kein Bürger und 1 Träger öffentlicher Belange hat sich zu der Planung geäußert. Die Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: A. Die Wertung der Stellungnahme erfolgt gem. dem Wertungsvorschlag: 1. Kreisentwicklung und –straßen Schreiben vom 05.11.2007 und Stellungnahme vom 17.08.2007 Beeinträchtigungen hinsichtlich der Erschließung der Stellplätze/Garagen können nicht ausgeschlossen werden. Uferrandstreifen Gem. § 97 Abs. 6 Landeswassergesetz sind entlang des Fließgewässers „Wolfsgraben“ innerhalb eines 3 m breiten Uferrandstreifens über die Freihaltung der Bebauung hinaus u.a. folgende Maßnahmen und Handlungen ausgeschlossen: Bebauungen einschl. Baunebengebäude und sonstige bauliche Anlagen Lagerflächen, Parkflächen für Kfz Straßen und Wege Dünger- und Herbizideinsatz Begrenzungsmauern und –zäune Verwallungen, etc. Darüber hinaus sollte für die Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gewässers ein Uferrandstreifen von mindestens 5 m freigehalten werden. Grundwasserverhältnisse Der Grundwasserstand kann weniger als 2 m unter der Geländeoberkante ansteigen. Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplan aufzunehmen, so dass bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen bauliche Maßnahmen zum Schutz vor hohen Grundwasserständen Berücksichtigung finden bzw. beachtet wird, dass keine Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung – auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgt, und dass keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwasser eintreten. Wertungsvorschlag: Da das Baugebiet über einen 4 m breiten Weg erschlossen wird, sind Beeinträchtigungen hinsichtlich der Erschließung der Stellplätze/Garagen nicht zu erwarten. Uferrandstreifen Der Vorschrift des § 97 Abs. 6 Landeswassergesetz wurde Rechnung getragen und ein 3 m breiter Uferrandstreifen festgelegt, innerhalb dessen die vorgegebenen Maßnahmen und Handlungen ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Hinweis wurde in die textlichen Festsetzungen mit aufgenommen. Darüber hinaus wurde vom Wolfsgraben aus ein 5 m breiter Plfanzstreifen festgesetzt. Grundwasserverhältnisse Ein entsprechender Hinweis wurde in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan mit aufgenommen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine