Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
13 kB
Datum
14.02.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.01.2008
Fachbereich: III
Az.: -IIICh-
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-3/2008
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 29.01.2008
Gemeinderat am 14.02.2008
- öffentlich -
Neuaufstellung des Bebauungsplanes "SO-1" an der Straße "Am Wolfsgraben"
in der Ortschaft Soller
hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der
Behörden und der Öffentlichkeit
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 die Neuaufstellung des
Bebauungsplanes Soller „SO-1“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die
Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit endete am 12.11.2007. Kein Bürger
und 1 Träger öffentlicher Belange hat sich zu der Planung geäußert. Die
Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
A. Die Wertung der Stellungnahme erfolgt gem. dem Wertungsvorschlag:
1.
Kreisentwicklung und –straßen
Schreiben vom 05.11.2007 und Stellungnahme vom 17.08.2007
Beeinträchtigungen hinsichtlich der Erschließung der Stellplätze/Garagen
können nicht ausgeschlossen werden.
Uferrandstreifen
Gem. § 97 Abs. 6 Landeswassergesetz sind entlang des Fließgewässers
„Wolfsgraben“ innerhalb eines 3 m breiten Uferrandstreifens über die
Freihaltung der Bebauung hinaus u.a. folgende Maßnahmen und Handlungen
ausgeschlossen:
Bebauungen einschl. Baunebengebäude und sonstige bauliche Anlagen
Lagerflächen, Parkflächen für Kfz
Straßen und Wege
Dünger- und Herbizideinsatz
Begrenzungsmauern und –zäune
Verwallungen, etc.
Darüber hinaus sollte für die Verbesserung des ökologischen Zustandes des
Gewässers ein Uferrandstreifen von mindestens 5 m freigehalten werden.
Grundwasserverhältnisse
Der Grundwasserstand kann weniger als 2 m unter der Geländeoberkante
ansteigen. Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplan
aufzunehmen, so dass bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen
bauliche Maßnahmen zum Schutz vor hohen Grundwasserständen
Berücksichtigung
finden
bzw.
beachtet
wird,
dass
keine
Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung – auch kein zeitweiliges Abpumpen –
nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgt, und dass keine schädlichen
Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwasser eintreten.
Wertungsvorschlag:
Da das Baugebiet über einen 4 m breiten Weg erschlossen wird, sind
Beeinträchtigungen hinsichtlich der Erschließung der Stellplätze/Garagen nicht
zu erwarten.
Uferrandstreifen
Der Vorschrift des § 97 Abs. 6 Landeswassergesetz wurde Rechnung
getragen und ein 3 m breiter Uferrandstreifen festgelegt, innerhalb dessen die
vorgegebenen Maßnahmen und Handlungen ausgeschlossen werden. Ein
entsprechender Hinweis wurde in die textlichen Festsetzungen mit
aufgenommen. Darüber hinaus wurde vom Wolfsgraben aus ein 5 m breiter
Plfanzstreifen festgesetzt.
Grundwasserverhältnisse
Ein entsprechender Hinweis wurde in die textlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan mit aufgenommen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine