Daten
Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP895/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 15 50 / 51 12 52 / 51 15 51
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
24.05.2011
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien sowie nach den
(zur Zeit noch angewandten) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises im Bereich Jugend
a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b) Durchführung von Ferienspielen
c) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d) sonstige Zuschüsse
e) Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen
Beschlussvorschlag:
zu a – c sowie e):
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
zu d):
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt
1. der AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven, einen Zuschuss in Höhe von 1.200 €,
2. dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von 500 €,
3. der Frauenberatungstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in
Höhe von 1.100 € und
4. der Kath. Bildungsstätte Anton-Heinen-Haus einen Zuschuss in Höhe von 900 € zu gewähren.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Zuschüsse an Vereine/ Organisationen im Bereich der Jugendarbeit bzw. Wohlfahrtspflege werden
seit dem 01.01.2003 unter Anwendung der Jugend- und Wohlfahrtsförderrichtlinien gewährt. Die
Verwaltung schlägt vor, die Überarbeitung/ Anpassung der Richtlinien bis zum Vorliegen der
Bestimmung zum örtlichen Träger der Jugendhilfe zurückzustellen. Hierfür spricht, dass die
Förderung der (freien) Jugendhilfe in der originären Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses
liegt und derzeit mitunter eine Parallelförderung bestimmter Projekte/ Vereine durch die Richtlinien
den Rhein-Erft-Kreis erfolgt.
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Gem. Ziff. 3.1 der Förderrichtlinien erhalten Vereine/ Organisationen im Stadtgebiet bei Betreuung
des o. a. Personenkreises (mind. einmal in der Woche) auf Grund eines formlosen Antrages einen
einmaligen Zuschuss in Höhe von 125 €. Dieser Antrag muss bis zum 31.3. eines jeden Jahres
vorliegen. Nachfolgend werden (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die in 2011
einen Antrag gestellt haben:
1
2
3
4
5
6
7
Verein
Antrag
2011
Plan
2011
Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen
Kath. Kirchengemeinde St. Georg
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias
Kath. Kirchengemeinde St. Peter
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula
Summe
09.11.10
02.03.11
07.01.11
02.03.11
02.03.11
02.03.11
28.02.11
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
875,00 €
Durchführung von Ferienspielen
Gemäß Ziffer 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die
Durchführung von Ferienspielen oder vergleichbaren Veranstaltungen einen jährlichen Zuschuss
in Höhe von 3,- € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; maximal jedoch in Höhe von
1.500 €. Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2011 - ist der Verwaltung lediglich der Antrag des
Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. vom 19.01.2011 zugegangen.
Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Verfahrensweise in den vergangenen Jahren - vor,
dem Antragsteller im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag zu
gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnungen für das
Jahr 2010 dem Caritasverband eine Förderung in Höhe von 1.500 € und der Deutschen
Pfadfinderschaft Sankt Georg eine Förderung in Höhe von 432 € für die Durchführung der
Ferienspiele gewährt wurden.
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziffer 3.3 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und
Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von
125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.3a) bzw. in
Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.3b). Nachfolgend
werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die in 2011 einen
Antrag gestellt haben:
Beschlussvorlage WP8-95/2011
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Sitzungsvorlage
a) Anträge gem. Ziff 3.3a bzw. 3.3b
Verein
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
AWO - Ortsverein Kaster/ Königshoven
(siehe auch 3.5)
AWO - Ortsverein Rath
Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen
Kath. Kirchengemeinde St. Georg
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias
Kath. Kirchengemeinde St. Peter
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula
Seniorengemeinschaft Lipp/ Millendorf
Seniorengemeinschaft Pütz
VDK - Ortsverband Bedburg
VDK - Ortsverband Kaster
Verband der Heimkehrer Bedburg
Antrag
2011
Plan
2011
01.03.11
250,00 €
25.11.10
11.11.10
14.02.11
07.01.11
28.02.11
02.03.11
02.03.11
02.03.11
28.02.11
07.02.11
12.01.11
06.12.10
31.01.11
21.02.11
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
125,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
125,00 €
250,00 €
125,00 €
3.375,00 €
b) Anträge gem. Ziff. 3.5
Wird seitens eines Vereins/ einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies
entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im
Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/ Einrichtung/
Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und
Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer
Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die in 2011 einen Antrag nach Ziff. 3.5 gestellt haben:
Verein
1
2
3
4
AWO - Ortsverein Kaster/Königshoven
donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.
Kath. Familienbildungsstätte Anton-Heinen-Haus
Antrag
2011
01.03.11
11.12.10
31.03.11
25.03.11
Plan
2011
alternativ zu 3.3b
Erläuterung zu Nr. 1 (AWO - Ortsverein Kaster/Königshoven):
Der Verein beantragt neben der Bezuschussung zu einzelnen Veranstaltungen gem. Ziffer 3.3b
auch einen sonstigen Zuschuss gem. Ziffer 3.5; er macht hierbei die Bereitstellung der
Begegnungsstätte `Hubert-Klemmer-Haus´ geltend. Während der Öffnungszeiten (Mo. – Mi
15.00 – 18.00 Uhr, Fr. 14.00 – 19.00 Uhr) werden verschiedenste Aktivitäten von der
musikalischen Früherziehung über Spielgruppen sowie Seniorengymnastik und Seniorentreffen
mit gemütlichem Beisammensein angeboten. Die eingereichte Kostenaufstellung weist bei der
Unterhaltung der Begegnungsstätte einen Fehlbetrag von 1.220,53 € auf; insgesamt beläuft
sich das Defizit auf 3.284,31 €. Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass im
Jahr 2010 lediglich ein Zuschuss nach Ziffer 3.3b der Richtlinien gewährt wurde. Der Antrag ist
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
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Sitzungsvorlage
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Erläuterung zu Nr. 2 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V.):
In 2010 wurden 50 Personen aus Bedburg beraten, wovon neun über Bundesstiftmittel
finanziert wurden; die Gewinnermittlung für das Jahr 2010 schließt positiv in Höhe von ca. 2.000
€ ab. Im vergangenen Jahr lag der Jahresabschluss noch bei rd. 400 €. Laut Mitteilung im
Kreisausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren, Familie und Integrationsfragen vom
06.04.2011 wird der seit dem 01.01.2007 bestehende Vertrag mit dem Verein nicht gekündigt.
Für das Jahr 2010 erfolgte durch den Rhein-Erft-Kreis ein Zuschuss in Höhe von 14.474,45 €;
für das Jahr 2011 wurden 14.622,09 € gewährt. Der Antrag ist als Anlage 2 beigefügt. Seitens
der Stadt Bedburg wurde im vergangenen Jahr 480 € als Zuschuss gewährt.
Erläuterung zu Nr. 3 (Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.):
Die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. besteht seit 25
Jahren. In diesem Zeitraum hat die Zahl der Beratungssuchenden um rund 240 % zugenommen, die Personalausstattung ist jedoch mit 1,5 Beratungsstellen gleichgeblieben. Die
zunehmenden Anfragen konnten durch zeitweilig befristete Stellen bzw. Honorarkräfte und die
Reduzierung der durchschnittlichen Beratungsstunden gewährleistet werden. Aufgrund der
erheblichen Zunahme von Beratungen im Bereich häuslicher Gewalt mussten die zeitlichen
Kapazitäten in anderen Bereichen stark eingeschränkt werden. Die Frauenberatungsstelle hat
mit Schreiben vom 08.03.2011 eine Vollzeitstelle „Gewaltschutzberatung“ in Höhe von ca.
47.000 € beim Rhein-Erft-Kreis beantragt. Die Clearingsstelle des Rhein-Erft-Kreises
befürwortet den Antrag; im Rahmen der Haushaltsberatungen wird darüber entschieden. Auch
hier besteht eine vertragliche Regelung seitens des Rhein-Erft-Kreises, welche keinen
Haushaltsvorbehalt beinhaltet; für das Jahr 2011 wurde eine Betrag von 19.865,88 € gewährt.
Laut Antrag und Tätigkeitsbericht 2010 (Anlage 3) fanden 1.375 Einzelberatungen, davon rund
5 % für Bürgerinnen der Stadt Bedburg (69) statt. Im Vorjahr erfolgte eine Bezuschussung
seitens der Stadt Bedburg in Höhe von 1.100 €.
Erläuterungen zu Nr. 4 (Kath. Familienbildungsstätte Anton-Heinen-Haus):
Die kath. Familienbildungsstätte hat in den vergangenen Jahren einen freiwilligen Zuschuss aus
dem `Topf´ Soziale Dienste, zuletzt in Höhe von 1.800 €, erhalten. Dies wurde seitens des
Rhein-Erft-Kreises damit begründet, dass zahlreiche Familien aus Bedburg und Elsdorf die
Angebote des Anton-Heinen-Hauses wahrnehmen. Bereits im Januar 2010 hat die Kath.
Familienbildungsstätte den Rhein-Erft-Kreis um die Einstellung der entsprechenden
Haushaltsmittel für das Jahr 2011 gebeten (Anlage 4). Die Stadt Elsdorf hat der kath.
Familienbildungsstätte den hälftigen Zuschuss gewährt; in den Vorjahren wurden seitens der
Stadt Bedburg keine Zuschüsse bewilligt.
Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen nach den Kreisrichtlinien
Die Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises, welche u. a. als Grundlage für die Arbeit im Jugendamt
dienen, gelten so lange fort, bis das die Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe
vorliegt und der dann zuständige Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg eine Änderung
vornimmt.
a) Förderung der Jugendarbeit
Das gesamte Spektrum der Jugendarbeit stellt neben dem Elternhaus und der Schule einen
eigenständigen Erziehungsbereich dar. Vereine/ Organisationen (hier sind besonders die
Jugendverbände zu nennen), die Jugendarbeit betreiben, gestalten für die Kinder und
Jugendlichen Lern- und Erlebnisfelder, in denen sie soziale Fähigkeiten entwickeln können. Die
Unterstützung dieser Gruppierungen ist ein besonderes Anliegen des Jugendamtes. Bislang
stand zur Förderung der Jugendarbeit in Elsdorf und Bedburg ein Betrag von rund 50.000 € zur
Verfügung. Neben Freizeitaktivitäten wie ein-/ mehrtätigen Ferienmaßnahmen und
internationalen Jugendbegegnungen sind auch Mitarbeiter-/ Betreuerschulungen, allgemeine
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Jugendbildungsmaßnahmen sowie die allgemeine Förderung von Gruppen und Einrichtungen,
hier insbesondere die Anschaffung von Jugendpflegematerial, förderungsfähig.
Da die Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises zur Förderung der Jugendarbeit in Elsdorf und
Bedburg [Anlage 5] keine Ausschlussfrist beinhaltet (die Anträge müssen innerhalb von vier
Wochen nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme gestellt werden), wird verwaltungsseitig auf
eine Aufstellung der bislang vorliegenden Anträge verzichtet. Bislang sind insgesamt fünf
Anträge eingegangen, die einem Zuschuss von insgesamt rd. 700,00 € entsprechen.
b) Förderung der offenen Jugendeinrichtungen
Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen (Anlage 6) werden
neben allgemeinen Grundsätzen und Leitlinien die Voraussetzungen für die Förderung der
Betriebskosten und Investitionen spezifiziert. Die Höhe des Zuschusses zu den Betriebskosten
ist von der jeweiligen Anerkennung der Einrichtung abhängig. In Bedburg bestehen insgesamt
sechs Jugendzentren, die abhängig von dem Raumangebot, den Öffnungszeiten/Angeboten
und der personellen Ausstattung wie folgt definiert sind:
Offene Tür
(OT)
Kleine Offene
Tür (KOT)
Jugendzentrum
Point & Capo
Youzee,
Lucy,
Ochsford & Easy
Öffnungszeiten
4- 5 Tage/Woche
mind. 30 h wtl.
2-3 Tage/Woche
mind. 14. h wtl.
pers. Ausstattung
hauptamtl. Fachkraft (38,5
h/Woche)
hauptamtl. Fachkraft
(19,25 h/Woche)
Förderung
19.000 €
8.000 €
Im Haushaltsbuch der Stadt sind für das Jahr 2011 bei den Produkten 05.315.222 (Kostenstelle
222.005) und 06.366.225 (Kostenstelle 225.001) entsprechend den Vorjahren Mittel veranschlagt
worden. Hierbei wurden die anteiligen Mittel für den Bereich der Förderung der Jugendarbeit und
der Jugendeinrichtungen berücksichtigt.
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 04.05.2011
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss