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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien sowie nach den (zur Zeit noch angewandten) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises im Bereich Jugend a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit b) Durchführung von Ferienspielen c) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege d) sonstige Zuschüsse e) Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien sowie nach den (zur Zeit noch angewandten) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises im Bereich Jugend
a)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)	Durchführung von Ferienspielen
c)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)	sonstige Zuschüsse
e)	Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien sowie nach den (zur Zeit noch angewandten) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises im Bereich Jugend
a)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)	Durchführung von Ferienspielen
c)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)	sonstige Zuschüsse
e)	Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien sowie nach den (zur Zeit noch angewandten) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises im Bereich Jugend
a)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)	Durchführung von Ferienspielen
c)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)	sonstige Zuschüsse
e)	Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien sowie nach den (zur Zeit noch angewandten) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises im Bereich Jugend
a)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)	Durchführung von Ferienspielen
c)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)	sonstige Zuschüsse
e)	Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien sowie nach den (zur Zeit noch angewandten) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises im Bereich Jugend
a)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)	Durchführung von Ferienspielen
c)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)	sonstige Zuschüsse
e)	Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien sowie nach den (zur Zeit noch angewandten) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises im Bereich Jugend
a)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)	Durchführung von Ferienspielen
c)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)	sonstige Zuschüsse
e)	Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP895/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 15 50 / 51 12 52 / 51 15 51 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 24.05.2011 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien sowie nach den (zur Zeit noch angewandten) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises im Bereich Jugend a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit b) Durchführung von Ferienspielen c) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege d) sonstige Zuschüsse e) Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen Beschlussvorschlag: zu a – c sowie e): Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. zu d): Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt 1. der AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven, einen Zuschuss in Höhe von 1.200 €, 2. dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von 500 €, 3. der Frauenberatungstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.100 € und 4. der Kath. Bildungsstätte Anton-Heinen-Haus einen Zuschuss in Höhe von 900 € zu gewähren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Zuschüsse an Vereine/ Organisationen im Bereich der Jugendarbeit bzw. Wohlfahrtspflege werden seit dem 01.01.2003 unter Anwendung der Jugend- und Wohlfahrtsförderrichtlinien gewährt. Die Verwaltung schlägt vor, die Überarbeitung/ Anpassung der Richtlinien bis zum Vorliegen der Bestimmung zum örtlichen Träger der Jugendhilfe zurückzustellen. Hierfür spricht, dass die Förderung der (freien) Jugendhilfe in der originären Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses liegt und derzeit mitunter eine Parallelförderung bestimmter Projekte/ Vereine durch die Richtlinien den Rhein-Erft-Kreis erfolgt. Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Gem. Ziff. 3.1 der Förderrichtlinien erhalten Vereine/ Organisationen im Stadtgebiet bei Betreuung des o. a. Personenkreises (mind. einmal in der Woche) auf Grund eines formlosen Antrages einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 125 €. Dieser Antrag muss bis zum 31.3. eines jeden Jahres vorliegen. Nachfolgend werden (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die in 2011 einen Antrag gestellt haben: 1 2 3 4 5 6 7 Verein Antrag 2011 Plan 2011 Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen Kath. Kirchengemeinde St. Georg Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Kath. Kirchengemeinde St. Peter Kath. Kirchengemeinde St. Ursula Summe 09.11.10 02.03.11 07.01.11 02.03.11 02.03.11 02.03.11 28.02.11 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 875,00 € Durchführung von Ferienspielen Gemäß Ziffer 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die Durchführung von Ferienspielen oder vergleichbaren Veranstaltungen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3,- € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; maximal jedoch in Höhe von 1.500 €. Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2011 - ist der Verwaltung lediglich der Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. vom 19.01.2011 zugegangen. Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Verfahrensweise in den vergangenen Jahren - vor, dem Antragsteller im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnungen für das Jahr 2010 dem Caritasverband eine Förderung in Höhe von 1.500 € und der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg eine Förderung in Höhe von 432 € für die Durchführung der Ferienspiele gewährt wurden. Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.3 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.3a) bzw. in Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.3b). Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die in 2011 einen Antrag gestellt haben: Beschlussvorlage WP8-95/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage a) Anträge gem. Ziff 3.3a bzw. 3.3b Verein 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 AWO - Ortsverein Kaster/ Königshoven (siehe auch 3.5) AWO - Ortsverein Rath Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen Kath. Kirchengemeinde St. Georg Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Kath. Kirchengemeinde St. Peter Kath. Kirchengemeinde St. Ursula Seniorengemeinschaft Lipp/ Millendorf Seniorengemeinschaft Pütz VDK - Ortsverband Bedburg VDK - Ortsverband Kaster Verband der Heimkehrer Bedburg Antrag 2011 Plan 2011 01.03.11 250,00 € 25.11.10 11.11.10 14.02.11 07.01.11 28.02.11 02.03.11 02.03.11 02.03.11 28.02.11 07.02.11 12.01.11 06.12.10 31.01.11 21.02.11 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 125,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 125,00 € 250,00 € 125,00 € 3.375,00 € b) Anträge gem. Ziff. 3.5 Wird seitens eines Vereins/ einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/ Einrichtung/ Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die in 2011 einen Antrag nach Ziff. 3.5 gestellt haben: Verein 1 2 3 4 AWO - Ortsverein Kaster/Königshoven donum vitae Regionalverband Rhein-Erft Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V. Kath. Familienbildungsstätte Anton-Heinen-Haus Antrag 2011 01.03.11 11.12.10 31.03.11 25.03.11 Plan 2011 alternativ zu 3.3b Erläuterung zu Nr. 1 (AWO - Ortsverein Kaster/Königshoven): Der Verein beantragt neben der Bezuschussung zu einzelnen Veranstaltungen gem. Ziffer 3.3b auch einen sonstigen Zuschuss gem. Ziffer 3.5; er macht hierbei die Bereitstellung der Begegnungsstätte `Hubert-Klemmer-Haus´ geltend. Während der Öffnungszeiten (Mo. – Mi 15.00 – 18.00 Uhr, Fr. 14.00 – 19.00 Uhr) werden verschiedenste Aktivitäten von der musikalischen Früherziehung über Spielgruppen sowie Seniorengymnastik und Seniorentreffen mit gemütlichem Beisammensein angeboten. Die eingereichte Kostenaufstellung weist bei der Unterhaltung der Begegnungsstätte einen Fehlbetrag von 1.220,53 € auf; insgesamt beläuft sich das Defizit auf 3.284,31 €. Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Jahr 2010 lediglich ein Zuschuss nach Ziffer 3.3b der Richtlinien gewährt wurde. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Beschlussvorlage WP8-95/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Erläuterung zu Nr. 2 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V.): In 2010 wurden 50 Personen aus Bedburg beraten, wovon neun über Bundesstiftmittel finanziert wurden; die Gewinnermittlung für das Jahr 2010 schließt positiv in Höhe von ca. 2.000 € ab. Im vergangenen Jahr lag der Jahresabschluss noch bei rd. 400 €. Laut Mitteilung im Kreisausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren, Familie und Integrationsfragen vom 06.04.2011 wird der seit dem 01.01.2007 bestehende Vertrag mit dem Verein nicht gekündigt. Für das Jahr 2010 erfolgte durch den Rhein-Erft-Kreis ein Zuschuss in Höhe von 14.474,45 €; für das Jahr 2011 wurden 14.622,09 € gewährt. Der Antrag ist als Anlage 2 beigefügt. Seitens der Stadt Bedburg wurde im vergangenen Jahr 480 € als Zuschuss gewährt. Erläuterung zu Nr. 3 (Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.): Die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. besteht seit 25 Jahren. In diesem Zeitraum hat die Zahl der Beratungssuchenden um rund 240 % zugenommen, die Personalausstattung ist jedoch mit 1,5 Beratungsstellen gleichgeblieben. Die zunehmenden Anfragen konnten durch zeitweilig befristete Stellen bzw. Honorarkräfte und die Reduzierung der durchschnittlichen Beratungsstunden gewährleistet werden. Aufgrund der erheblichen Zunahme von Beratungen im Bereich häuslicher Gewalt mussten die zeitlichen Kapazitäten in anderen Bereichen stark eingeschränkt werden. Die Frauenberatungsstelle hat mit Schreiben vom 08.03.2011 eine Vollzeitstelle „Gewaltschutzberatung“ in Höhe von ca. 47.000 € beim Rhein-Erft-Kreis beantragt. Die Clearingsstelle des Rhein-Erft-Kreises befürwortet den Antrag; im Rahmen der Haushaltsberatungen wird darüber entschieden. Auch hier besteht eine vertragliche Regelung seitens des Rhein-Erft-Kreises, welche keinen Haushaltsvorbehalt beinhaltet; für das Jahr 2011 wurde eine Betrag von 19.865,88 € gewährt. Laut Antrag und Tätigkeitsbericht 2010 (Anlage 3) fanden 1.375 Einzelberatungen, davon rund 5 % für Bürgerinnen der Stadt Bedburg (69) statt. Im Vorjahr erfolgte eine Bezuschussung seitens der Stadt Bedburg in Höhe von 1.100 €. Erläuterungen zu Nr. 4 (Kath. Familienbildungsstätte Anton-Heinen-Haus): Die kath. Familienbildungsstätte hat in den vergangenen Jahren einen freiwilligen Zuschuss aus dem `Topf´ Soziale Dienste, zuletzt in Höhe von 1.800 €, erhalten. Dies wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises damit begründet, dass zahlreiche Familien aus Bedburg und Elsdorf die Angebote des Anton-Heinen-Hauses wahrnehmen. Bereits im Januar 2010 hat die Kath. Familienbildungsstätte den Rhein-Erft-Kreis um die Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2011 gebeten (Anlage 4). Die Stadt Elsdorf hat der kath. Familienbildungsstätte den hälftigen Zuschuss gewährt; in den Vorjahren wurden seitens der Stadt Bedburg keine Zuschüsse bewilligt. Förderung der Jugendarbeit und der offenen Jugendeinrichtungen nach den Kreisrichtlinien Die Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises, welche u. a. als Grundlage für die Arbeit im Jugendamt dienen, gelten so lange fort, bis das die Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorliegt und der dann zuständige Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg eine Änderung vornimmt. a) Förderung der Jugendarbeit Das gesamte Spektrum der Jugendarbeit stellt neben dem Elternhaus und der Schule einen eigenständigen Erziehungsbereich dar. Vereine/ Organisationen (hier sind besonders die Jugendverbände zu nennen), die Jugendarbeit betreiben, gestalten für die Kinder und Jugendlichen Lern- und Erlebnisfelder, in denen sie soziale Fähigkeiten entwickeln können. Die Unterstützung dieser Gruppierungen ist ein besonderes Anliegen des Jugendamtes. Bislang stand zur Förderung der Jugendarbeit in Elsdorf und Bedburg ein Betrag von rund 50.000 € zur Verfügung. Neben Freizeitaktivitäten wie ein-/ mehrtätigen Ferienmaßnahmen und internationalen Jugendbegegnungen sind auch Mitarbeiter-/ Betreuerschulungen, allgemeine Beschlussvorlage WP8-95/2011 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Jugendbildungsmaßnahmen sowie die allgemeine Förderung von Gruppen und Einrichtungen, hier insbesondere die Anschaffung von Jugendpflegematerial, förderungsfähig. Da die Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises zur Förderung der Jugendarbeit in Elsdorf und Bedburg [Anlage 5] keine Ausschlussfrist beinhaltet (die Anträge müssen innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme gestellt werden), wird verwaltungsseitig auf eine Aufstellung der bislang vorliegenden Anträge verzichtet. Bislang sind insgesamt fünf Anträge eingegangen, die einem Zuschuss von insgesamt rd. 700,00 € entsprechen. b) Förderung der offenen Jugendeinrichtungen Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen (Anlage 6) werden neben allgemeinen Grundsätzen und Leitlinien die Voraussetzungen für die Förderung der Betriebskosten und Investitionen spezifiziert. Die Höhe des Zuschusses zu den Betriebskosten ist von der jeweiligen Anerkennung der Einrichtung abhängig. In Bedburg bestehen insgesamt sechs Jugendzentren, die abhängig von dem Raumangebot, den Öffnungszeiten/Angeboten und der personellen Ausstattung wie folgt definiert sind: Offene Tür (OT) Kleine Offene Tür (KOT) Jugendzentrum Point & Capo Youzee, Lucy, Ochsford & Easy Öffnungszeiten 4- 5 Tage/Woche mind. 30 h wtl. 2-3 Tage/Woche mind. 14. h wtl. pers. Ausstattung hauptamtl. Fachkraft (38,5 h/Woche) hauptamtl. Fachkraft (19,25 h/Woche) Förderung 19.000 € 8.000 € Im Haushaltsbuch der Stadt sind für das Jahr 2011 bei den Produkten 05.315.222 (Kostenstelle 222.005) und 06.366.225 (Kostenstelle 225.001) entsprechend den Vorjahren Mittel veranschlagt worden. Hierbei wurden die anteiligen Mittel für den Bereich der Förderung der Jugendarbeit und der Jugendeinrichtungen berücksichtigt. Beschlussvorlage WP8-95/2011 Seite 5 Finanzielle Auswirkungen: Nein † Ja : Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 04.05.2011 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss