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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37; hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37;
hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise)

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„1. Die Ausweisung überbaubarer Flächen erfolgt nur parallel zur „Maubacher Straße“ und zur „Kelterstraße“. 2. Im rückwärtigen Bereich werden unmittelbar angrenzend an die überbaubaren Flächen Flächen für die Errichtung von Stellplätzen oder Garagen ausgewiesen. 3. Für das Plangebiet I 9 werden nachstehende Mindestinhalte wie folgt festgelegt: Gebietscharakter: Geschossigkeit: maximale Firsthöhen: WA, II, 12 m für die Bebauung entlang der „Maubacher Straße“, 9,50 m für die Bebauung entlang der „Kelterstraße“. Dachform: geneigtes Dach, Dachneigung: mindestens 17 °, Einzel-, max. Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 m bzw. max. 16 m, GRZ 0,4, GFZ 0,8. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte (Bürgerbeteiligung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. Das Ergebnis ist dem Rat vor der Offenlage bekannt zu geben.“