Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„1. Die Ausweisung überbaubarer Flächen erfolgt nur parallel zur „Maubacher
Straße“ und zur „Kelterstraße“.
2. Im rückwärtigen Bereich werden unmittelbar angrenzend an die überbaubaren
Flächen Flächen für die Errichtung von Stellplätzen oder Garagen
ausgewiesen.
3. Für das Plangebiet I 9 werden nachstehende Mindestinhalte wie folgt
festgelegt:
Gebietscharakter:
Geschossigkeit:
maximale Firsthöhen:
WA,
II,
12 m für die Bebauung entlang der
„Maubacher Straße“,
9,50 m für die Bebauung entlang der
„Kelterstraße“.
Dachform:
geneigtes Dach,
Dachneigung:
mindestens 17 °,
Einzel-, max. Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 m
bzw. max. 16 m,
GRZ 0,4,
GFZ 0,8.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte
(Bürgerbeteiligung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Das Ergebnis ist dem Rat vor der Offenlage bekannt zu geben.“