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Mitteilungsvorlage (Radweg entlang der K 38 zwischen Oppendorf/Gaulshütte und Niederembt)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP878/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 03.05.2011 Betreff: Radweg entlang der K 38 zwischen Oppendorf/Gaulshütte und Niederembt Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt das Anschreiben des Rhein-Erft-Kreises zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Der Rhein-Erft-Kreis teilt mit Schreiben vom 05.04.2011 mit, dass beabsichtigt ist, entlang der K 38 zwischen Oppendorf/Gaulshütte und Niederembt einen Radweg einzurichten. Die K 38 ist nicht Bestandteil des regionalen Alltagsnetzes für den Radverkehr, wie es im Zuge der Beschlussfassungen zum Verkehrsentwicklungsplan von den zuständigen Gremien des Kreistages, nach intensiver Abstimmung mit den Kommunen, verabschiedet worden ist. Ein Radweg an dieser Strecke hat aus Sicht der Kreisverwaltung keine hohe Priorität. Da eine Route der Rad Region Rheinland im Bereich Niederembt die K 38 über Versatz quert und in diesem Bereich Verkehrssicherheitsdefizite bestehen, sind im Haushaltsplan des Rhein-ErftKreises Mittel zur Sicherung der Querungsstelle veranschlagt. Von Süden kommend, wird zuerst die L 277 gequert, was baulich im Bestand durch eine Querungshilfe möglich ist. Fortlaufend im südlichen Bereich könnte der Radweg zuerst über eine Freifläche und dann direkt neben der Fahrbahn verlaufen. Der Abschnitt nördlich des vorhandenen Radweges soll auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg verlaufen, der dafür ausgebaut werden müsste. Im nördlichsten Abschnitt bis zur K 37 ist wieder eine Lösung direkt angrenzend an die Fahrbahn angedacht. Die Anlage des Radweges wäre im gesamten Bereich auf öffentlichen Flächen herzustellen und somit ohne Grunderwerb möglich. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 14.04.2011 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-78/2011 Seite 2