Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP878/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Betreff:
Radweg entlang der K 38 zwischen Oppendorf/Gaulshütte und Niederembt
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt das Anschreiben des Rhein-Erft-Kreises zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Der Rhein-Erft-Kreis teilt mit Schreiben vom 05.04.2011 mit, dass beabsichtigt ist, entlang der K 38
zwischen Oppendorf/Gaulshütte und Niederembt einen Radweg einzurichten.
Die K 38 ist nicht Bestandteil des regionalen Alltagsnetzes für den Radverkehr, wie es im Zuge der
Beschlussfassungen zum Verkehrsentwicklungsplan von den zuständigen Gremien des
Kreistages, nach intensiver Abstimmung mit den Kommunen, verabschiedet worden ist. Ein
Radweg an dieser Strecke hat aus Sicht der Kreisverwaltung keine hohe Priorität.
Da eine Route der Rad Region Rheinland im Bereich Niederembt die K 38 über Versatz quert und
in diesem Bereich Verkehrssicherheitsdefizite bestehen, sind im Haushaltsplan des Rhein-ErftKreises Mittel zur Sicherung der Querungsstelle veranschlagt.
Von Süden kommend, wird zuerst die L 277 gequert, was baulich im Bestand durch eine
Querungshilfe möglich ist. Fortlaufend im südlichen Bereich könnte der Radweg zuerst über eine
Freifläche und dann direkt neben der Fahrbahn verlaufen. Der Abschnitt nördlich des vorhandenen
Radweges soll auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg verlaufen, der dafür ausgebaut werden
müsste. Im nördlichsten Abschnitt bis zur K 37 ist wieder eine Lösung direkt angrenzend an die
Fahrbahn angedacht.
Die Anlage des Radweges wäre im gesamten Bereich auf öffentlichen Flächen herzustellen und
somit ohne Grunderwerb möglich.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 14.04.2011
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-78/2011
Seite 2