Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP888/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
08.02.2011
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Rat der Stadt Bedburg
10.05.2011
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 50/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Wege der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierzu
einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste Anlage A).
Zu b)
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50 /
Bedburg, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt den
Bürgermeister, den Satzungsbeschluss zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises bekanntzumachen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf Erweiterung des Kindergartens „Feldmäuse“ an der
Feldstraße 43 in Bedburg vor. Der Kindergarten liegt im Bereich des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 50/Bedburg. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des Kindergartens
eine Baugrenze fest, die sich mit dem derzeitigen Bestand des Gebäudes deckt. Die Erweiterung
des Kindergartens erfordert daher eine Bebauungsplanänderung, in der durch ein erweitertes
Baufenster ein Spielraum zur Erweiterung ermöglicht wird. Die Grundzüge der Planung werden
durch diese Planänderung nicht berührt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat zur Baurechtschaffung in seiner Sitzung am 08.02.2011 den
Aufstellungsbeschluss sowie gleichzeitig den Offenlagebeschluss für die entsprechende
Bebauungsplanänderung gefasst. Es findet daher das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
Anwendung. Um einen schnellen Abschluss der Planung zu erreichen und damit eine zeitnahe
Verwirklichung der Erweiterung zu ermöglichen, wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde mit Bekanntmachung vom 15.02.2011 in der Zeit
vom 23.02.2011 bis einschließlich 28.03.2011 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange
wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 25.02.2011 in der Zeit vom 02.03.2011 bis
einschließlich 04.04.2011 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste Anlage A)
aufgeführten Stellungnahmen eingegangen.
Um das Planverfahren nunmehr abzuschließen,
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
schlägt
die
Verwaltung
vor,
wie
im
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 04.05.2011
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-88/2011
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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