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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 50/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 50/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 50/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP888/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 08.02.2011 Stadtentwicklungsausschuss 03.05.2011 Rat der Stadt Bedburg 10.05.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 50/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierzu einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste Anlage A). Zu b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50 / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt den Bürgermeister, den Satzungsbeschluss zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekanntzumachen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf Erweiterung des Kindergartens „Feldmäuse“ an der Feldstraße 43 in Bedburg vor. Der Kindergarten liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 50/Bedburg. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des Kindergartens eine Baugrenze fest, die sich mit dem derzeitigen Bestand des Gebäudes deckt. Die Erweiterung des Kindergartens erfordert daher eine Bebauungsplanänderung, in der durch ein erweitertes Baufenster ein Spielraum zur Erweiterung ermöglicht wird. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Planänderung nicht berührt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat zur Baurechtschaffung in seiner Sitzung am 08.02.2011 den Aufstellungsbeschluss sowie gleichzeitig den Offenlagebeschluss für die entsprechende Bebauungsplanänderung gefasst. Es findet daher das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB Anwendung. Um einen schnellen Abschluss der Planung zu erreichen und damit eine zeitnahe Verwirklichung der Erweiterung zu ermöglichen, wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde mit Bekanntmachung vom 15.02.2011 in der Zeit vom 23.02.2011 bis einschließlich 28.03.2011 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 25.02.2011 in der Zeit vom 02.03.2011 bis einschließlich 04.04.2011 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste Anlage A) aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Um das Planverfahren nunmehr abzuschließen, Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. schlägt die Verwaltung vor, wie im Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.05.2011 ----------------------------------(Rainer Köster) stellv. Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-88/2011 ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 2