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Beschlussvorlage (BP 50.1 Abwägungsliste Anlage A)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
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Inhalt der Datei

Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Im benannten Teilgebiet verlaufen kein von der Entfällt. 1. Infracor Schreiben vom 01.03.2011 Infracor betreuten Fernleitungen. 2. PLEDOC Schreiben vom 04.03.2011 Im Rahmen ihrer Prüfung hat die PLEDOC den Entfällt. räumlichen Ausdehnungsbereich im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Es wird um Überprüfung auf Vollständig- und Richtigkeit gebeten und um Kontaktaufnahme im Fall von Unstimmigkeiten. Der gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH; Essen (ehem. E.ON Gastransport GmbH) - E.ON Ruhrgas AG, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Die Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erwei- Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 1 Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. tert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so wir um unverzügliche Benachrichtigung gebeten. 3. Thyssengas Erdgaslogis- Durch die Maßnahme werden keine von Thyssen- Entfällt. gas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen tik Schreiben vom 25.02.2011 betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind zurzeit nicht vorgesehen. Leitungen, Messstellen und Anlage des Erftver- Entfällt. 4. Erftverband Schreiben vom 11.03.2011 bandes sind durch die Maßnahme nicht betroffen. Es bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken 5. IHK Köln, Zweigstelle Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt. Köln bestehen keine Bedenken bezüglich der ÄnRhein-Erft Schreiben vom 11.03.2011 derung des oben genannten Bebauungsplanes. Im Planbereich verlaufen keine Hochspannungslei- Entfällt. 6. amprion Schreiben vom 10.03.2011 tungen der amprion. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. Unter Berücksichtigung der von der Wehrbereichs- Die maximal zulässige Firsthöhe beträgt 12,0 m über 7. Wehrbereichsverwaltung verwaltung West wahrzunehmenden Belange be- OK Gelände. Untergeordnete Gebäudeteile können West Schreiben vom 16.03.2011 stehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die diese jedoch überschreiten. Nach heutiger Kenntnis Realisierung der Planung. ist dies jedoch im Zuge der jetzigen Erweiterung Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anla- nicht beabsichtigt. Eine weitere Beteiligung der gen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – Wehrbereichsverwaltung ist daher nicht erforderlich. eine Höhe von 12 m nicht überschreiten. Sollte entgegen dieser Einschätzung diese Höhe überschritten werden, wird in jedem Einzelfall um Zuleitung der Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Baugenehmigung – zur Prüfung gebeten. Der Anregung wird Rechnung getragen und ein 8. Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des Bereiches war möglich. Die vorliegenden Informationen ergeben keine entsprechender Hinweis zum Bebauungsplan wiedorf Schreiben vom 22.03.2011 Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmit- folgt ergänzt: teln. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind Kampfmittelbeseitigung: Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel Auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Blindgefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige gängern wird hingewiesen. Generell sind BauarbeiOrdnungsbehörde, der KBD oder die nächstgele- ten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden gene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständi- werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsgen. behörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen Bezirksregierung Düsseldorf oder die nächstgelegemechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, ne Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetekti- Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen on empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Vorab Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der empfohlen. betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Weitere Informationen befinden sich auf der InterPläne über vorhandene Versorgungsleitungen netseite benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmit ist dieses schriftlich zu bestätigen. telbeseitigung/service/index.html. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ... den Hinweis zur Kampfmittelbeseitigung zu ergänzen. Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/service/index.html. 9. LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Schreiben vom 24.03.2011 Es wird auf die §§ 15, 16 DSchG NW hingewiesen. Danach sind bei Bodenbewegungen aufgedeckte archäologische Bodendenkmäler – hierzu gehören auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit – unverzüglich zu melden. Die Meldung hat an die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Der Anregung wird Rechnung getragen und ein ... den Hinweis zum entsprechender Hinweis zum Bebauungsplan wie- Bodendenkmalschutz folgt ergänzt: zu ergänzen. Bodendenkmalschutz Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde – hierzu gehören auch Veränderungen und 3 Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstellen Verfärbungen in der natürlichen BodenbeschaffenNideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: heit – ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde 02425/ 9039-0, Fax: 02425/ 9039-199, zu erfolgen. oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn Rheinland, Außenstellen Nideggen, Zehnthofstr. 45, eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse 52385 Nideggen, Tel.: 02425/ 9039-0, Fax: 02425/ der Geschichte handelt, es genügt vielmehr, dass 9039-199, unverzüglich zu informieren. Die Anzeidem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bo- gepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichdendenkmal handeln könnte. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst un- te handelt, es genügt vielmehr, dass dem Laien verändert zu erhalten. Die Weisung des LVR- erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang handeln könnte. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverder Arbeiten ist abzuwarten. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einem ändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten Bußgeld geahndet (§ 41 DSchG NW). ist abzuwarten. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einem Bußgeld geahndet (§ 41 DSchG NW). 10. 11. 12. Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 30.03.2011 RWE Power AG Schreiben vom 28.08.2011 Es werden keine Anregungen vorgebracht. Nach heutigem Kenntnisstand werden Belange der RWE Power AG durch die Planvorhaben nicht berührt. Bezirksregierung Arns- Aus bergbehördlicher Sicht bestehen keine Bedenken. berg Schreiben vom 01.04.2011 Zu den bergbaulichen Verhältnissen folgende Hinweise und Anregungen: Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den vorliegenden Unterlagen hat innerhalb Entfällt. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der Anregung wird Rechnung getragen und die Begründung wie folgt ergänzt: Kapitel Bergbau / Grundwassersituation: Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den vorliegenden Unterlagen der Bezirksregie- 4 Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... der Änderungsfläche kein Abbau von Rohstoffen rung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, hat innerhalb der Änderungsfläche kein Abstattgefunden. Der Planänderungsbereich ist nach den vorliegen- bau von Rohstoffen stattgefunden. den Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: Der Planänderungsbereich ist nach den vorliegen01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen den Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwas- 01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt senkungen betroffen. durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkoh- Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt lentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlenwirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung tagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirkder Grundwasserstände im Planungsgebiet in den sam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind Die Änderungen der Grundwasserflurabstände hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen soll- Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die ten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Plafinden. Es wird empfohlen, eine Anfrage an die nungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. RWE Power AG zu stellen. Über mögliche, zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten Zusätzlich wird ein Hinweis zum Bebauungsplan ist nichts bekannt. Diesbezüglich wird ebenfalls übernommen: empfohlen, die o.g. Eigentümerin der bestehenden Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungszu beteiligen, falls dies nicht bereits erfolgt ist. maßnahme ist mit einem Grundwasserwiederanstieg zu rechnen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurab- 5 Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... stände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. RWE Power AG wurde beteiligt, Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgetragen (siehe Stellungnahme Nr. 11). 6