Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Im benannten Teilgebiet verlaufen kein von der Entfällt.
1.
Infracor
Schreiben vom 01.03.2011
Infracor betreuten Fernleitungen.
2.
PLEDOC
Schreiben vom 04.03.2011
Im Rahmen ihrer Prüfung hat die PLEDOC den Entfällt.
räumlichen Ausdehnungsbereich im beigefügten
Übersichtsplan dargestellt. Es wird um Überprüfung auf Vollständig- und Richtigkeit gebeten und
um Kontaktaufnahme im Fall von Unstimmigkeiten.
Der gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
- Open Grid Europe GmbH; Essen (ehem. E.ON
Gastransport GmbH)
- E.ON Ruhrgas AG, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &
Co. KG, Straelen
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP),
Essen
Die Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erwei-
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
tert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
wir um unverzügliche Benachrichtigung gebeten.
3.
Thyssengas Erdgaslogis- Durch die Maßnahme werden keine von Thyssen- Entfällt.
gas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen
tik
Schreiben vom 25.02.2011
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind zurzeit
nicht vorgesehen.
Leitungen, Messstellen und Anlage des Erftver- Entfällt.
4.
Erftverband
Schreiben vom 11.03.2011
bandes sind durch die Maßnahme nicht betroffen.
Es bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine
Bedenken
5.
IHK
Köln,
Zweigstelle Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt.
Köln bestehen keine Bedenken bezüglich der ÄnRhein-Erft
Schreiben vom 11.03.2011
derung des oben genannten Bebauungsplanes.
Im Planbereich verlaufen keine Hochspannungslei- Entfällt.
6.
amprion
Schreiben vom 10.03.2011
tungen der amprion.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden.
Unter Berücksichtigung der von der Wehrbereichs- Die maximal zulässige Firsthöhe beträgt 12,0 m über
7.
Wehrbereichsverwaltung
verwaltung West wahrzunehmenden Belange be- OK Gelände. Untergeordnete Gebäudeteile können
West
Schreiben vom 16.03.2011
stehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die diese jedoch überschreiten. Nach heutiger Kenntnis
Realisierung der Planung.
ist dies jedoch im Zuge der jetzigen Erweiterung
Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anla- nicht beabsichtigt. Eine weitere Beteiligung der
gen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – Wehrbereichsverwaltung ist daher nicht erforderlich.
eine Höhe von 12 m nicht überschreiten. Sollte
entgegen dieser Einschätzung diese Höhe überschritten werden, wird in jedem Einzelfall um Zuleitung der Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Baugenehmigung – zur Prüfung gebeten.
Der Anregung wird Rechnung getragen und ein
8.
Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des Bereiches war möglich.
Die vorliegenden Informationen ergeben keine entsprechender Hinweis zum Bebauungsplan wiedorf
Schreiben vom 22.03.2011
Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmit- folgt ergänzt:
teln. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann
gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind Kampfmittelbeseitigung:
Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel Auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Blindgefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige gängern wird hingewiesen. Generell sind BauarbeiOrdnungsbehörde, der KBD oder die nächstgele- ten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden
gene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständi- werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsgen.
behörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst der
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen Bezirksregierung Düsseldorf oder die nächstgelegemechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, ne Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetekti- Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
on empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Vorab Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion
werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der empfohlen.
betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Weitere Informationen befinden sich auf der InterPläne über vorhandene Versorgungsleitungen netseite
benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmit
ist dieses schriftlich zu bestätigen.
telbeseitigung/service/index.html.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
... den Hinweis zur
Kampfmittelbeseitigung
zu ergänzen.
Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/service/index.html.
9.
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Schreiben vom 24.03.2011
Es wird auf die §§ 15, 16 DSchG NW hingewiesen.
Danach sind bei Bodenbewegungen aufgedeckte
archäologische Bodendenkmäler – hierzu gehören
auch Veränderungen und Verfärbungen in der
natürlichen Bodenbeschaffenheit – unverzüglich zu
melden. Die Meldung hat an die Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für
Der Anregung wird Rechnung getragen und ein ... den Hinweis zum
entsprechender Hinweis zum Bebauungsplan wie- Bodendenkmalschutz
folgt ergänzt:
zu ergänzen.
Bodendenkmalschutz
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder
Befunde – hierzu gehören auch Veränderungen und
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Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstellen Verfärbungen in der natürlichen BodenbeschaffenNideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: heit – ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde
02425/ 9039-0, Fax: 02425/ 9039-199, zu erfolgen. oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn Rheinland, Außenstellen Nideggen, Zehnthofstr. 45,
eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse 52385 Nideggen, Tel.: 02425/ 9039-0, Fax: 02425/
der Geschichte handelt, es genügt vielmehr, dass 9039-199, unverzüglich zu informieren. Die Anzeidem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bo- gepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig
geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichdendenkmal handeln könnte.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst un- te handelt, es genügt vielmehr, dass dem Laien
verändert zu erhalten. Die Weisung des LVR- erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal
Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang handeln könnte.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverder Arbeiten ist abzuwarten.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einem ändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten
Bußgeld geahndet (§ 41 DSchG NW).
ist abzuwarten.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einem
Bußgeld geahndet (§ 41 DSchG NW).
10.
11.
12.
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 30.03.2011
RWE Power AG
Schreiben vom 28.08.2011
Es werden keine Anregungen vorgebracht.
Nach heutigem Kenntnisstand werden Belange der
RWE Power AG durch die Planvorhaben nicht
berührt.
Bezirksregierung
Arns- Aus bergbehördlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
berg
Schreiben vom 01.04.2011
Zu den bergbaulichen Verhältnissen folgende Hinweise und Anregungen:
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle
verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die RWE Power AG,
Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416
Köln.
Nach den vorliegenden Unterlagen hat innerhalb
Entfällt.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Anregung wird Rechnung getragen und die Begründung wie folgt ergänzt:
Kapitel Bergbau / Grundwassersituation:
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“, im Eigentum der
RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH,
vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Nach den vorliegenden Unterlagen der Bezirksregie-
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Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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der Änderungsfläche kein Abbau von Rohstoffen rung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in
NRW, hat innerhalb der Änderungsfläche kein Abstattgefunden.
Der Planänderungsbereich ist nach den vorliegen- bau von Rohstoffen stattgefunden.
den Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: Der Planänderungsbereich ist nach den vorliegen01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen den Unterlagen (Differenzpläne mit Stand:
des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwas- 01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt senkungen betroffen.
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkoh- Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
lentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlenwirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung tagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirkder Grundwasserstände im Planungsgebiet in den sam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen soll- Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
ten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Plafinden. Es wird empfohlen, eine Anfrage an die nungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
RWE Power AG zu stellen.
Über mögliche, zukünftige, betriebsplanmäßig
noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten Zusätzlich wird ein Hinweis zum Bebauungsplan
ist nichts bekannt. Diesbezüglich wird ebenfalls übernommen:
empfohlen, die o.g. Eigentümerin der bestehenden Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungszu beteiligen, falls dies nicht bereits erfolgt ist.
maßnahme ist mit einem Grundwasserwiederanstieg
zu rechnen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurab-
5
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
stände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
RWE Power AG wurde beteiligt, Anregungen oder
Bedenken wurden nicht vorgetragen (siehe Stellungnahme Nr. 11).
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