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Beschlussvorlage (BP 50.1 Abwägungsliste Anlage A)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
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Inhalt der Datei

Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. 2. Infracor Schreiben vom 01.03.2011 PLEDOC Schreiben vom 04.03.2011 Im benannten Teilgebiet verlaufen kein von der Entfällt. Infracor betreuten Fernleitungen. Im Rahmen ihrer Prüfung hat die PLEDOC den Entfällt. räumlichen Ausdehnungsbereich im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Es wird um Überprüfung auf Vollständig- und Richtigkeit gebeten und um Kontaktaufnahme im Fall von Unstimmigkeiten. Der gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH; Essen (ehem. E.ON Gastransport GmbH) - E.ON Ruhrgas AG, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Die Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4337.doc Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 3. 4. 5. 6. 7. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so wir um unverzügliche Benachrichtigung gebeten. Thyssengas Erdgaslogis- Durch die Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen tik Schreiben vom 25.02.2011 betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind zurzeit nicht vorgesehen. Leitungen, Messstellen und Anlage des ErftverErftverband Schreiben vom 11.03.2011 bandes sind durch die Maßnahme nicht betroffen. Es bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken IHK Köln, Zweigstelle Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln bestehen keine Bedenken bezüglich der ÄnRhein-Erft Schreiben vom 11.03.2011 derung des oben genannten Bebauungsplanes. Im Planbereich verlaufen keine Hochspannungsleiamprion Schreiben vom 10.03.2011 tungen der amprion. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. Unter Berücksichtigung der von der WehrbereichsWehrbereichsverwaltung verwaltung West wahrzunehmenden Belange beWest Schreiben vom 16.03.2011 stehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der Planung. Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 12 m nicht überschreiten. Sollte hein780 / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4337.doc Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die maximal zulässige Firsthöhe beträgt 12,0 m über … die Mitteilung zur OK Gelände. Untergeordnete Gebäudeteile können Kenntnis zu nehmen. diese jedoch überschreiten. Nach heutiger Kenntnis ist dies jedoch im Zuge der jetzigen Erweiterung nicht beabsichtigt. Eine weitere Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung ist daher nicht erforderlich. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 8. entgegen dieser Einschätzung diese Höhe überschritten werden, wird in jedem Einzelfall um Zuleitung der Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung gebeten. Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des Bereiches war möglich. Die vorliegenden Informationen ergeben keine dorf Schreiben vom 22.03.2011 Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Der Anregung wird Rechnung getragen und ein ... den Hinweis zur entsprechender Hinweis zum Bebauungsplan wie- Kampfmittelbeseitigung folgt ergänzt: zu ergänzen. Kampfmittelbeseitigung: Auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Blindgängern wird hingewiesen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmit telbeseitigung/service/index.html. Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/service/index.html. 9. LVR – Amt für Boden- Es wird auf die §§ 15, 16 DSchG NW hingewiesen. Der Anregung wird Rechnung getragen und ein ... den Hinweis zum denkmalpflege im Rhein- Danach sind bei Bodenbewegungen aufgedeckte entsprechender Hinweis zum Bebauungsplan wie- Bodendenkmalschutz hein780 / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4337.doc Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. land Schreiben vom 24.03.2011 10. 11. 12. Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 30.03.2011 RWE Power AG Schreiben vom 28.08.2011 archäologische Bodendenkmäler – hierzu gehören auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit – unverzüglich zu melden. Die Meldung hat an die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstellen Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/ 9039-0, Fax: 02425/ 9039-199, zu erfolgen. Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte handelt, es genügt vielmehr, dass dem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handeln könnte. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einem Bußgeld geahndet (§ 41 DSchG NW). folgt ergänzt: Es werden keine Anregungen vorgebracht. Entfällt. Bodendenkmalschutz Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde – hierzu gehören auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit – ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstellen Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/ 9039-0, Fax: 02425/ 9039-199, unverzüglich zu informieren. Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte handelt, es genügt vielmehr, dass dem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handeln könnte. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einem Bußgeld geahndet (§ 41 DSchG NW). Nach heutigem Kenntnisstand werden Belange der Entfällt. RWE Power AG durch die Planvorhaben nicht berührt. Bezirksregierung Arns- Aus bergbehördlicher Sicht bestehen keine Be- Der Anregung wird Rechnung getragen und die Bedenken. gründung wie folgt ergänzt: berg Schreiben vom 01.04.2011 Zu den bergbaulichen Verhältnissen folgende Hinweise und Anregungen: hein780 / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4337.doc Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... zu ergänzen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Änderungsfläche kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden. Der Planänderungsbereich ist nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Es wird empfohlen, eine Anfrage an die RWE Power AG zu stellen. Über mögliche, zukünftige, betriebsplanmäßig hein780 / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4337.doc Kapitel Bergbau / Grundwassersituation: Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den vorliegenden Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, hat innerhalb der Änderungsfläche kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden. Der Planänderungsbereich ist nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) Abwägungsliste Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist nichts bekannt. Diesbezüglich wird ebenfalls empfohlen, die o.g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dies nicht bereits erfolgt ist. Zusätzlich wird ein Hinweis zum Bebauungsplan übernommen: Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahme ist mit einem Grundwasserwiederanstieg zu rechnen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. RWE Power AG wurde beteiligt, Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgetragen (siehe Stellungnahme Nr. 11). hein780 / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4337.doc Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ...