Daten
Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
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Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
2.
Infracor
Schreiben vom 01.03.2011
PLEDOC
Schreiben vom 04.03.2011
Im benannten Teilgebiet verlaufen kein von der Entfällt.
Infracor betreuten Fernleitungen.
Im Rahmen ihrer Prüfung hat die PLEDOC den Entfällt.
räumlichen Ausdehnungsbereich im beigefügten
Übersichtsplan dargestellt. Es wird um Überprüfung auf Vollständig- und Richtigkeit gebeten und
um Kontaktaufnahme im Fall von Unstimmigkeiten.
Der gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
- Open Grid Europe GmbH; Essen (ehem. E.ON
Gastransport GmbH)
- E.ON Ruhrgas AG, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &
Co. KG, Straelen
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP),
Essen
Die Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
hein780 / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4337.doc
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
3.
4.
5.
6.
7.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
wir um unverzügliche Benachrichtigung gebeten.
Thyssengas Erdgaslogis- Durch die Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen
tik
Schreiben vom 25.02.2011
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind zurzeit
nicht vorgesehen.
Leitungen, Messstellen und Anlage des ErftverErftverband
Schreiben vom 11.03.2011
bandes sind durch die Maßnahme nicht betroffen.
Es bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine
Bedenken
IHK
Köln,
Zweigstelle Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu
Köln bestehen keine Bedenken bezüglich der ÄnRhein-Erft
Schreiben vom 11.03.2011
derung des oben genannten Bebauungsplanes.
Im Planbereich verlaufen keine Hochspannungsleiamprion
Schreiben vom 10.03.2011
tungen der amprion.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden.
Unter Berücksichtigung der von der WehrbereichsWehrbereichsverwaltung
verwaltung West wahrzunehmenden Belange beWest
Schreiben vom 16.03.2011
stehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Realisierung der Planung.
Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile –
eine Höhe von 12 m nicht überschreiten. Sollte
hein780 / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4337.doc
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die maximal zulässige Firsthöhe beträgt 12,0 m über … die Mitteilung zur
OK Gelände. Untergeordnete Gebäudeteile können Kenntnis zu nehmen.
diese jedoch überschreiten. Nach heutiger Kenntnis
ist dies jedoch im Zuge der jetzigen Erweiterung
nicht beabsichtigt. Eine weitere Beteiligung der
Wehrbereichsverwaltung ist daher nicht erforderlich.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
8.
entgegen dieser Einschätzung diese Höhe überschritten werden, wird in jedem Einzelfall um Zuleitung der Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung gebeten.
Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des Bereiches war möglich.
Die vorliegenden Informationen ergeben keine
dorf
Schreiben vom 22.03.2011
Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann
gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind
Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel
gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige
Ordnungsbehörde, der KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist
dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Vorab
werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der
betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl.
Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen
benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind,
ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Der Anregung wird Rechnung getragen und ein ... den Hinweis zur
entsprechender Hinweis zum Bebauungsplan wie- Kampfmittelbeseitigung
folgt ergänzt:
zu ergänzen.
Kampfmittelbeseitigung:
Auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Blindgängern wird hingewiesen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden
werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst der
Bezirksregierung Düsseldorf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion
empfohlen.
Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmit
telbeseitigung/service/index.html.
Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/service/index.html.
9.
LVR – Amt für Boden- Es wird auf die §§ 15, 16 DSchG NW hingewiesen. Der Anregung wird Rechnung getragen und ein ... den Hinweis zum
denkmalpflege im Rhein- Danach sind bei Bodenbewegungen aufgedeckte entsprechender Hinweis zum Bebauungsplan wie- Bodendenkmalschutz
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Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
land
Schreiben vom 24.03.2011
10.
11.
12.
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 30.03.2011
RWE Power AG
Schreiben vom 28.08.2011
archäologische Bodendenkmäler – hierzu gehören
auch Veränderungen und Verfärbungen in der
natürlichen Bodenbeschaffenheit – unverzüglich zu
melden. Die Meldung hat an die Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstellen
Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:
02425/ 9039-0, Fax: 02425/ 9039-199, zu erfolgen.
Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn
eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse
der Geschichte handelt, es genügt vielmehr, dass
dem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handeln könnte.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang
der Arbeiten ist abzuwarten.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einem
Bußgeld geahndet (§ 41 DSchG NW).
folgt ergänzt:
Es werden keine Anregungen vorgebracht.
Entfällt.
Bodendenkmalschutz
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder
Befunde – hierzu gehören auch Veränderungen und
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit – ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde
oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstellen Nideggen, Zehnthofstr. 45,
52385 Nideggen, Tel.: 02425/ 9039-0, Fax: 02425/
9039-199, unverzüglich zu informieren. Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig
geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte handelt, es genügt vielmehr, dass dem Laien
erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal
handeln könnte.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten
ist abzuwarten.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einem
Bußgeld geahndet (§ 41 DSchG NW).
Nach heutigem Kenntnisstand werden Belange der Entfällt.
RWE Power AG durch die Planvorhaben nicht
berührt.
Bezirksregierung
Arns- Aus bergbehördlicher Sicht bestehen keine Be- Der Anregung wird Rechnung getragen und die Bedenken.
gründung wie folgt ergänzt:
berg
Schreiben vom 01.04.2011
Zu den bergbaulichen Verhältnissen folgende Hinweise und Anregungen:
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
zu ergänzen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle
verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die RWE Power AG,
Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416
Köln.
Nach den vorliegenden Unterlagen hat innerhalb
der Änderungsfläche kein Abbau von Rohstoffen
stattgefunden.
Der Planänderungsbereich ist nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand:
01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen
des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Es wird empfohlen, eine Anfrage an die
RWE Power AG zu stellen.
Über mögliche, zukünftige, betriebsplanmäßig
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Kapitel Bergbau / Grundwassersituation:
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“, im Eigentum der
RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH,
vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Nach den vorliegenden Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in
NRW, hat innerhalb der Änderungsfläche kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden.
Der Planänderungsbereich ist nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand:
01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der
Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 50/ Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Feldstraße und Pfarrer-Bodden-Straße Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten
ist nichts bekannt. Diesbezüglich wird ebenfalls
empfohlen, die o.g. Eigentümerin der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dies nicht bereits erfolgt ist.
Zusätzlich wird ein Hinweis zum Bebauungsplan
übernommen:
Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen
Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahme ist mit einem Grundwasserwiederanstieg
zu rechnen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
RWE Power AG wurde beteiligt, Anregungen oder
Bedenken wurden nicht vorgetragen (siehe Stellungnahme Nr. 11).
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...