Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP872/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Betreff:
45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
- Windpark Königshovener Höhe Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 45. Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) mit dem Ziel der Ausweisung
einer Windkonzentrationszone gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Bereich der
Königshovener Höhe.
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag der RWE Innogy Windpark GmbH auf Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg und der Ausweisung einer Konzentrationsfläche für
Windenergie im Bereich ehemaliger Abbauflächen des Tagebaus Garzweiler vor.
Die Fläche umfasst ca. 330 ha im Bereich der Königshovener Höhe (siehe beigefügte
Übersichtskarte). Die RWE Innogy wird zu dem Vorhaben im Ausschuss vortragen.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan hat in seiner 29. Änderung im Jahr 2002 eine
Windkonzentrationszone im Bereich Kaiskorb dargestellt. Damit sind Windenergieanlagen gemäß
§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB außerhalb dieser Konzentrationszone in der Regel unzulässig, obschon
sie grundsätzlich im Außenbereich privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zulässig sind.
In der 29. Änderung des Flächennutzungsplans wurden seinerzeit als mögliche Standorte für
Windenergieanlagen die Bereiche in den ehemaligen Abbauflächen des Tagebaus Garzweilers
nicht als mögliche Standorte vorgesehen, weil insbesondere aufgrund der damals zu geringen
Liegezeit nach Rekultivierung die Bodenverhältnisse eine Errichtung von Windenergieanlagen
nicht zuließen.
Soll die Ausweisung einer zusätzlichen Konzentrationszone für Windenergieanlagen im
Stadtgebiet Bedburg erfolgen, so ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern und der
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Planänderungsverfahrens zu fassen.
Die RWE erklärt sich bereit, sämtliche Kosten, die im Rahmen der Bauleitplanung anfallen, zu
übernehmen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 14.04.2011
gesehen:
gez. Schmeier
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister