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Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Windpark Königshovener Höhe -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
- Windpark Königshovener Höhe -) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
- Windpark Königshovener Höhe -)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP872/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 03.05.2011 Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Windpark Königshovener Höhe Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) mit dem Ziel der Ausweisung einer Windkonzentrationszone gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Bereich der Königshovener Höhe. Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag der RWE Innogy Windpark GmbH auf Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg und der Ausweisung einer Konzentrationsfläche für Windenergie im Bereich ehemaliger Abbauflächen des Tagebaus Garzweiler vor. Die Fläche umfasst ca. 330 ha im Bereich der Königshovener Höhe (siehe beigefügte Übersichtskarte). Die RWE Innogy wird zu dem Vorhaben im Ausschuss vortragen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan hat in seiner 29. Änderung im Jahr 2002 eine Windkonzentrationszone im Bereich Kaiskorb dargestellt. Damit sind Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB außerhalb dieser Konzentrationszone in der Regel unzulässig, obschon sie grundsätzlich im Außenbereich privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zulässig sind. In der 29. Änderung des Flächennutzungsplans wurden seinerzeit als mögliche Standorte für Windenergieanlagen die Bereiche in den ehemaligen Abbauflächen des Tagebaus Garzweilers nicht als mögliche Standorte vorgesehen, weil insbesondere aufgrund der damals zu geringen Liegezeit nach Rekultivierung die Bodenverhältnisse eine Errichtung von Windenergieanlagen nicht zuließen. Soll die Ausweisung einer zusätzlichen Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Bedburg erfolgen, so ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern und der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Planänderungsverfahrens zu fassen. Die RWE erklärt sich bereit, sämtliche Kosten, die im Rahmen der Bauleitplanung anfallen, zu übernehmen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 14.04.2011 gesehen: gez. Schmeier ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister