Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP874/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 5. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 5. beschleunigte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.
§ 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetztes vom 31. Juli 2009
(BGBl I. S. 2585).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr . 41/Bedburg – Gebiet an
der Friedhofstraße / Vetschauer Straße in Broich – vor. Hintergrund des Antrags ist die Absicht
eines Bauherren, die Gartenbereiche von vier Grundstücken mit Tiefen von jeweils über 70 m
baulich nachzuverdichten. Hierzu ist der Abbruch eines alten Wohnhauses an der Friedhofsstraße
und die Anlage eines kurzen Erschließungsstichs notwendig. Dies ermöglicht wiederum den Bau
von drei Wohngebäuden in den hinteren Gartenbereichen. Diese sollen sich nach dem Maß der
baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen.
Vor dem Hintergrund einer stärkeren Ausrichtung der allgemeinen Wohnbaulandentwicklung auf
Nachverdichtungspotenziale im Innenbereich ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung zur
bedarfsgerechten Schaffung von Wohnraum in diesem Bereich zu begrüßen. In diesem Fall ist
zudem die Neuordnung sämtlicher in diesem Bereich liegender hinteren Grundstücksbereiche
geplant, so dass zukünftig keine Notwendigkeit einer weiteren Überplanung besteht und
ungenutzte „Restgrundstücke“ vermieden werden.
Eine erste Planungsskizze ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche Kosten des Bebauungsplanverfahrens zu
übernehmen. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, soll das
beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung angewandt
werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 19.04.2011
gesehen:
----------------------------------(Rainer Köster)
gez. Schmeier
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-74/2011
Seite 2