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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 5. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 5. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 5. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP874/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 03.05.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 5. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 5. beschleunigte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetztes vom 31. Juli 2009 (BGBl I. S. 2585). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr . 41/Bedburg – Gebiet an der Friedhofstraße / Vetschauer Straße in Broich – vor. Hintergrund des Antrags ist die Absicht eines Bauherren, die Gartenbereiche von vier Grundstücken mit Tiefen von jeweils über 70 m baulich nachzuverdichten. Hierzu ist der Abbruch eines alten Wohnhauses an der Friedhofsstraße und die Anlage eines kurzen Erschließungsstichs notwendig. Dies ermöglicht wiederum den Bau von drei Wohngebäuden in den hinteren Gartenbereichen. Diese sollen sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Vor dem Hintergrund einer stärkeren Ausrichtung der allgemeinen Wohnbaulandentwicklung auf Nachverdichtungspotenziale im Innenbereich ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung zur bedarfsgerechten Schaffung von Wohnraum in diesem Bereich zu begrüßen. In diesem Fall ist zudem die Neuordnung sämtlicher in diesem Bereich liegender hinteren Grundstücksbereiche geplant, so dass zukünftig keine Notwendigkeit einer weiteren Überplanung besteht und ungenutzte „Restgrundstücke“ vermieden werden. Eine erste Planungsskizze ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche Kosten des Bebauungsplanverfahrens zu übernehmen. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, soll das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung angewandt werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 19.04.2011 gesehen: ----------------------------------(Rainer Köster) gez. Schmeier ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-74/2011 Seite 2