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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 20 "Hellenthal" Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 20 "Hellenthal"
Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 zu Datum: V 62/2005 03.03.2005 Az.: 60.3/629-61/20 Verwaltungsergänzung LP Hellenthal: Im Nachgang zur Besprechung am 23.02.05, die sich mit dem LP Kall befasste, hat die Bezirksregierung ihre Positionen nochmals schriftlich begründet, präzisiert und um zusätzliche Hinweise ergänzt, welche im Hinblick auf die Genehmigung auch im LP-Verfahren Hellenthal beachtet werden sollten. 1) Bauleitplanung Bezüglich der Beachtung des gültigen FNP hat die Bezirksregierung auf § 29 Abs. 3 LG NW hingewiesen, nach dem diese Flächen temporär (in der Entwicklungskarte) dargestellt und parallel (in der Festsetzungskarte) festgesetzt werden sollen. Dies trifft aber nur für die Bereiche zu, in denen die Landschaft auch wirklich bis zur baulichen Inanspruchnahme ggfls. auch mit ordnungsbehördlichen Mitteln geschützt werden soll. Der Kreis hat daraufhin nochmals alle FNP-Flächen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes überprüft und für die größeren Sonderbauflächen in Kammerwald, Zingscheid, Wolfert, Udenbreth, Hollerath, Dickerscheid und Hellenthal sowie kleinere, gehölzbestandene Flächen, temporären Landschaftsschutz festgesetzt. Diese Regelung für die entsprechenden Flächen war auch bereits bei dem gemeinsamen Termin mit der Gemeinde Hellenthal und der Bezirksregierung am 16.12.2004 vereinbart worden. Da aber die bislang in der Kartenlegende verwendete Darstellung nach Ansicht der Bezirksregierung lediglich Absichtscharakter für einen temporären Schutzstatus einnimmt, werden die Signatur und der Wortlaut in der Legende der Festsetzungskarte entsprechend im Sinne einer Festsetzung „Temporärer Landschaftsschutz“ geändert. Die übrigen Flächen des rechtskräftigen FNP werden künftig als Flächen ohne Festsetzung (weiß) dargestellt. Letztgenannte Kategorie wird ebenfalls ausdrücklich in die Kartenlegende aufgenommen. 2) Schutzgebiete Die Flächen des Nationalpark Eifel sollen in der Festsetzungskarte als nachrichtliche Darstellung erscheinen (bisher unter „Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft“). Die Zeichenerklärung der Karte wurde entsprechend abgeändert. Die Signatur des Nationalpark Eifel befindet sich nun unter „Nachrichtliche Darstellungen“. Schließlich wird in den festsetzungsspezifischen Vorschriften zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Erläuterungsbericht darauf hingewiesen, dass sich die Höhe des Bußgeldes gem. dem Bußgeldkatalog in der jeweils gültigen Fassung richtet (z.Zt. 55.000 €). I. V. gez. Poth Landrat