Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP87/2011 1. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 10 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2011
Betreff:
3. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und
Sozialausschusses vom 01.02.2011 die nachfolgende 3. Änderung des § 1 der Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz
- LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, bis zu vier Sonn- oder Feiertage für
den Verkauf von Waren für die Dauer von maximal fünf Stunden freizugeben. Von der Freigabe
sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag
und die stillen Feiertage gem. Feiertagsgesetz NRW ausgenommen.
Der Werbekreis Bedburg sowie die Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven haben der
Verwaltung die für das Jahr 2011 gewünschten Termine für die Durchführung eines
verkaufsoffenen Sonntags mitgeteilt. Diese Termine wurden in der neuen Fassung der Verordnung
entsprechend berücksichtigt.
Da die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage für die teilnehmenden Unternehmen im
betreffenden Stadtteil einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor bedeutet,
wird die Freigabe der beantragten Verkaufssonntage seitens der Verwaltung befürwortet.
§ 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 wird daher wie folgt
geändert; die Änderungen sind grau unterlegt:
bisherige Fassung
neue Fassung
(1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg (1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg
an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
1.
2.
3.
4.
am letzten Sonntag im April
am 1. Sonntag im Juli
am 3. Sonntag im Oktober
am 3. Adventssonntag
1.
2.
3.
4.
am 2. Sonntag im April
am Pfingstmontag
am 3. Sonntag im Oktober
am 3. Adventssonntag
Fällt der Ostersonntag auf den letzten Sonntag Fällt der Ostersonntag auf den 2. Sonntag im
im April, so gilt die Freigabe in diesem Fall für April, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den
darauf folgenden Sonntag.
den darauf folgenden Sonntag.
(2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen
Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein:
(2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen
Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein:
1.
2.
3.
4.
1.
2.
3.
4.
am dritten Sonntag im Mai
am ersten Sonntag im Juni
am 2. Sonntag im Oktober
am 2. Adventssonntag
Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten Sonntag
im Mai oder den ersten Sonntag im Juni, so gilt
die Freigabe in diesem Fall für den darauf
folgenden Sonntag.
Beschlussvorlage WP8-7/2011 1. Ergänzung
am dritten Sonntag im Mai
am ersten Sonntag im Juni
am 2. Sonntag im Oktober
am 2. Adventssonntag
Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten Sonntag
im Mai oder den ersten Sonntag im Juni, so gilt
die Freigabe in diesem Fall für den darauf
folgenden Sonntag.
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat am 01.02.2011 dem Rat der Stadt
Bedburg einstimmig empfohlen, die nachfolgende 3. Änderung des § 1 der Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.02.2011
----------------------------------Courth
Sachbearbeiter(in)
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-7/2011 1. Ergänzung
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