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Beschlussvorlage (3. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP87/2011 1. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 10 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 01.02.2011 Rat der Stadt Bedburg 01.03.2011 Betreff: 3. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 01.02.2011 die nachfolgende 3. Änderung des § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, bis zu vier Sonn- oder Feiertage für den Verkauf von Waren für die Dauer von maximal fünf Stunden freizugeben. Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag und die stillen Feiertage gem. Feiertagsgesetz NRW ausgenommen. Der Werbekreis Bedburg sowie die Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven haben der Verwaltung die für das Jahr 2011 gewünschten Termine für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags mitgeteilt. Diese Termine wurden in der neuen Fassung der Verordnung entsprechend berücksichtigt. Da die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage für die teilnehmenden Unternehmen im betreffenden Stadtteil einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor bedeutet, wird die Freigabe der beantragten Verkaufssonntage seitens der Verwaltung befürwortet. § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 wird daher wie folgt geändert; die Änderungen sind grau unterlegt: bisherige Fassung neue Fassung (1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg (1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: 1. 2. 3. 4. am letzten Sonntag im April am 1. Sonntag im Juli am 3. Sonntag im Oktober am 3. Adventssonntag 1. 2. 3. 4. am 2. Sonntag im April am Pfingstmontag am 3. Sonntag im Oktober am 3. Adventssonntag Fällt der Ostersonntag auf den letzten Sonntag Fällt der Ostersonntag auf den 2. Sonntag im im April, so gilt die Freigabe in diesem Fall für April, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den darauf folgenden Sonntag. den darauf folgenden Sonntag. (2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: (2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. am dritten Sonntag im Mai am ersten Sonntag im Juni am 2. Sonntag im Oktober am 2. Adventssonntag Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten Sonntag im Mai oder den ersten Sonntag im Juni, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den darauf folgenden Sonntag. Beschlussvorlage WP8-7/2011 1. Ergänzung am dritten Sonntag im Mai am ersten Sonntag im Juni am 2. Sonntag im Oktober am 2. Adventssonntag Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten Sonntag im Mai oder den ersten Sonntag im Juni, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den darauf folgenden Sonntag. Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat am 01.02.2011 dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig empfohlen, die nachfolgende 3. Änderung des § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.02.2011 ----------------------------------Courth Sachbearbeiter(in) ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-7/2011 1. Ergänzung Seite 3