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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP834/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 01.03.2011 Betreff: Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 Beschlussvorschlag: Begründung: Die ursprüngliche Planung sah die Zuleitung des Haushaltsentwurfs 2011 für den 14.12.2010 vor. Dieser Termin wurde in Abstimmung mit dem Fraktionsbeirat verschoben, da entscheidende Planungsgrößen wie z.B. die Eckdaten des Kreises und die Proberechnung zum Finanzausgleich (Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes vom 23.12.2010) fehlten. Weiterhin sollte die Auswirkung der positiven Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens im Jahr 2010 auf das Jahresabschlussergebnis abgewartet werden. Der Entwurf des Haushaltsplans soll am 05. April 2011 vom Haupt- und Finanzausschuss vorberaten werden. Die Beschlussfassung vom Rat der Stadt Bedburg ist für den 10. Mai 2011 vorgesehen. Die 1. Proberechnung zum Finanzausgleich brachte nicht die erhoffte Entlastung des Haushaltes. Aufgrund von strukturellen Anpassungen bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs sowie wegen der sich gegenüber der landesweiten Entwicklung überproportional positiv entwickelten Steuerkraft der Stadt Bedburg ergab sich gar eine deutliche Verschlechterung. Die Budgetkalkulationen der Organisationseinheiten hätten zu Ergebnissalden geführt, die die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) ausgelöst hätten. Die Ausgleichsrücklage wird vorbehaltlich des entgültigen Abschlussergebnisses einen Bestand zum 31.12.2010 von rd. 3,8 Mio. € ausweisen. Nur wegen dieses Umstands besteht die Möglichkeit, die Reduzierung der allgemeinen Rücklage in den Haushaltsjahren 2011 und 2013 unterhalb von 5% ausweisen zu können und somit keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK gemäß § 76 GO auszulösen. Es bedarf allerdings weiterer Haushaltsverbesserungen, um das vorgenannte „Minimalziel“ zu erreichen. Nachfolgend sind im Entwurf verarbeitete Maßnahmen aufgeführt: 1. Personalwirtschaftliche Maßnahmen Das hier erzielbare Einsparvolumen wird wie folgt beziffert: 2011 2012 2013 2014 233.000 € 316.000 € 478.000 € 756.000 € Die Stellen bleiben zunächst im Stellenplan, werden aber im Haushaltsplan nicht berücksichtigt, d.h. es werden keine Finanzmittel veranschlagt. 2. Aufgabe/Stilllegung von mehreren städtischen Gebäuden zum 31.12.2011 bzw. spätestens in 2012 3. Vermögensverwertung Sukzessiver Verkauf von Grundstücken in verschiedenen Stadtteilen, verteilt über den gesamten Planungszeitraum 2011 bis 2014. 4. Kürzungen von Ansätzen für Sach- und Dienstleistungsaufwand Es wurden sowohl pauschale wie auch individuelle Kürzungen von Planansätzen seitens des Kämmerers vorgenommen. Dies erfolgte moderater und spezifischer als im letzen Jahr, betrifft aber ebenso sämtliche Bereiche der Verwaltung: • • • • • • • • • • 10% der allgemeinen Unterhaltung von Gebäuden 5% der Aufwendungen für Energie 10% der Aufwendungen für Fahrzeuge (Unterhaltung und Treibstoffe) 10% der Aufwendungen für die Unterhaltung von beweglichem Vermögen 15% der Aufwendungen für Fremdreinigung und Reinigungsmittel 20% der Aufwendungen für Dienstreisen (Reisekosten) 10% der Aufwendungen für Aus- und Fortbildung 20% der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten/Diensten 10% der „Geschäftsaufwendungen“ (Fachliteratur, Büromaterial, Porto etc.) 15% der „Repräsentationsaufwendungen“ Demgegenüber steht eine Anhebung der Aufwendungen für die Unterhaltung von Straßen aufgrund der zahlreichen Winterschäden in Höhe von einmalig 100 T€ in 2011. 5. Anhebung von Steuersätzen ab 2012 Der Haushaltsentwurf 2011 enthält folgende Ergebnissalden in den einzelnen Planjahren: Ergebnissaldo Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage Minderung der allg. Rücklage 2011 2012 2013 2014 -7.646.996 € -9.804.089 € -3.265.043 € -3.503.878 € 3.800.000 € 0€ 0€ 0€ -3.846.996 € -9.804.089 € -3.265.043 € -3.503.878 € 4,59 % 12,25 % 4,65 % 5,23 % Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes würde aufgrund des vorgelegten Entwurfes auch im Haushaltsjahr 2011 nicht bestehen, sehr wohl aber die Pflicht zur Einholung einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung. Ein Exemplar des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 wird den Stadtverordneten zur Sitzung am 01.03.2011 bereitgelegt. Es sei darauf hingewiesen, dass wegen des Wegfalls der Jugendamtsumlage einerseits und andererseits der erstmaligen Veranschlagung der Personal- und Sachaufwendungen für die vom Rhein-Erft-Kreis übernommenen Aufgaben (insbesondere Jugenamt und untere Bauaufsichtsbehörde) ein Vergleich vieler Haushaltsansätze mit Positionen aus den Jahren 2005 – 2010 nicht möglich ist. Bürgerhaushalt Erstmals wurde den Bedburger Bürgerinnen und Bürgern unter dem Motto „Bedburg redet mit“ die Gelegenheit geboten, über das Internet zum Haushalt der Stadt Bedburg Stellung zu nehmen, Vorschläge zu machen bzw. Fragen zu stellen. Die erste Phase der Bürgerbeteiligung endete am 20.02.2011. Nach erfolgter Auswertung werden die Ergebnisse ebenfalls im Internet zur Abstimmung gestellt. Die Voten werden voraussichtlich ab dem 14.03.2011 den Stadtverordneten zu den Haushaltsberatungen in den Fraktionen bereitgestellt. Insgesamt meldeten sich 51 Bürgerinnen und Bürger an, wovon 30 an den vorgesehenen Bewertungen teilnahmen bzw. teilweise auch Vorschläge unterbreiteten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 21.02.2011 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister