Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP834/2011
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2011
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorschlag:
Begründung:
Die ursprüngliche Planung sah die Zuleitung des Haushaltsentwurfs 2011 für den 14.12.2010 vor.
Dieser Termin wurde in Abstimmung mit dem Fraktionsbeirat verschoben, da entscheidende
Planungsgrößen wie z.B. die Eckdaten des Kreises und die Proberechnung zum Finanzausgleich
(Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes vom 23.12.2010) fehlten. Weiterhin sollte die
Auswirkung der positiven Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens im Jahr 2010 auf das
Jahresabschlussergebnis abgewartet werden.
Der Entwurf des Haushaltsplans soll am 05. April 2011 vom Haupt- und Finanzausschuss
vorberaten werden. Die Beschlussfassung vom Rat der Stadt Bedburg ist für den 10. Mai 2011
vorgesehen.
Die 1. Proberechnung zum Finanzausgleich brachte nicht die erhoffte Entlastung des Haushaltes.
Aufgrund von strukturellen Anpassungen bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs sowie
wegen der sich gegenüber der landesweiten Entwicklung überproportional positiv entwickelten
Steuerkraft der Stadt Bedburg ergab sich gar eine deutliche Verschlechterung.
Die Budgetkalkulationen der Organisationseinheiten hätten zu Ergebnissalden geführt, die die
Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) ausgelöst hätten.
Die Ausgleichsrücklage wird vorbehaltlich des entgültigen Abschlussergebnisses einen Bestand
zum 31.12.2010 von rd. 3,8 Mio. € ausweisen. Nur wegen dieses Umstands besteht die
Möglichkeit, die Reduzierung der allgemeinen Rücklage in den Haushaltsjahren 2011 und 2013
unterhalb von 5% ausweisen zu können und somit keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK gemäß
§ 76 GO auszulösen.
Es bedarf allerdings weiterer Haushaltsverbesserungen, um das vorgenannte „Minimalziel“ zu
erreichen. Nachfolgend sind im Entwurf verarbeitete Maßnahmen aufgeführt:
1. Personalwirtschaftliche Maßnahmen
Das hier erzielbare Einsparvolumen wird wie folgt beziffert:
2011
2012
2013
2014
233.000 €
316.000 €
478.000 €
756.000 €
Die Stellen bleiben zunächst im Stellenplan, werden aber im Haushaltsplan nicht
berücksichtigt, d.h. es werden keine Finanzmittel veranschlagt.
2. Aufgabe/Stilllegung von mehreren städtischen Gebäuden zum 31.12.2011 bzw.
spätestens in 2012
3. Vermögensverwertung
Sukzessiver Verkauf von Grundstücken in verschiedenen Stadtteilen, verteilt über
den gesamten Planungszeitraum 2011 bis 2014.
4. Kürzungen von Ansätzen für Sach- und Dienstleistungsaufwand
Es wurden sowohl pauschale wie auch individuelle Kürzungen von Planansätzen
seitens des Kämmerers vorgenommen. Dies erfolgte moderater und spezifischer
als im letzen Jahr, betrifft aber ebenso sämtliche Bereiche der Verwaltung:
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10% der allgemeinen Unterhaltung von Gebäuden
5% der Aufwendungen für Energie
10% der Aufwendungen für Fahrzeuge (Unterhaltung und Treibstoffe)
10% der Aufwendungen für die Unterhaltung von beweglichem Vermögen
15% der Aufwendungen für Fremdreinigung und Reinigungsmittel
20% der Aufwendungen für Dienstreisen (Reisekosten)
10% der Aufwendungen für Aus- und Fortbildung
20% der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten/Diensten
10% der „Geschäftsaufwendungen“ (Fachliteratur, Büromaterial, Porto etc.)
15% der „Repräsentationsaufwendungen“
Demgegenüber steht eine Anhebung der Aufwendungen für die Unterhaltung von
Straßen aufgrund der zahlreichen Winterschäden in Höhe von einmalig 100 T€ in
2011.
5. Anhebung von Steuersätzen ab 2012
Der Haushaltsentwurf 2011 enthält folgende Ergebnissalden in den einzelnen Planjahren:
Ergebnissaldo
Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage
Minderung der allg. Rücklage
2011
2012
2013
2014
-7.646.996 €
-9.804.089 €
-3.265.043 €
-3.503.878 €
3.800.000 €
0€
0€
0€
-3.846.996 €
-9.804.089 €
-3.265.043 €
-3.503.878 €
4,59 %
12,25 %
4,65 %
5,23 %
Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes würde aufgrund
des vorgelegten Entwurfes auch im Haushaltsjahr 2011 nicht bestehen, sehr wohl aber die
Pflicht zur Einholung einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Ein Exemplar des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 wird den Stadtverordneten zur
Sitzung am 01.03.2011 bereitgelegt.
Es sei darauf hingewiesen, dass wegen des Wegfalls der Jugendamtsumlage einerseits
und andererseits der erstmaligen Veranschlagung der Personal- und Sachaufwendungen
für die vom Rhein-Erft-Kreis übernommenen Aufgaben (insbesondere Jugenamt und
untere Bauaufsichtsbehörde) ein Vergleich vieler Haushaltsansätze mit Positionen aus den
Jahren 2005 – 2010 nicht möglich ist.
Bürgerhaushalt
Erstmals wurde den Bedburger Bürgerinnen und Bürgern unter dem Motto „Bedburg redet
mit“ die Gelegenheit geboten, über das Internet zum Haushalt der Stadt Bedburg Stellung
zu nehmen, Vorschläge zu machen bzw. Fragen zu stellen. Die erste Phase der
Bürgerbeteiligung endete am 20.02.2011. Nach erfolgter Auswertung werden die
Ergebnisse ebenfalls im Internet zur Abstimmung gestellt. Die Voten werden
voraussichtlich ab dem 14.03.2011 den Stadtverordneten zu den Haushaltsberatungen in
den Fraktionen bereitgestellt.
Insgesamt meldeten sich 51 Bürgerinnen und Bürger an, wovon 30 an den vorgesehenen
Bewertungen teilnahmen bzw. teilweise auch Vorschläge unterbreiteten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 21.02.2011
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister