Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
02.02.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP87/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 10 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2011
Betreff:
3. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die
nachfolgende 3. Änderung des § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom
11.03.2008 zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz
- LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, bis zu vier Sonn- oder Feiertage für
den Verkauf von Waren für die Dauer von maximal fünf Stunden freizugeben. Von der Freigabe
sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag
und die stillen Feiertage gem. Feiertagsgesetz NRW ausgenommen.
Der Werbekreis Bedburg sowie die Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven haben der
Verwaltung die für das Jahr 2011 gewünschten Termine für die Durchführung eines
verkaufsoffenen Sonntags mitgeteilt. Diese Termine wurden in der neuen Fassung der Verordnung
entsprechend berücksichtigt.
Da die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage für die teilnehmenden Unternehmen im
betreffenden Stadtteil einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor bedeutet,
wird die Freigabe der beantragten Verkaufssonntage seitens der Verwaltung befürwortet.
§ 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 wird daher wie folgt
geändert; die Änderungen sind grau unterlegt:
bisherige Fassung
neue Fassung
(1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil
Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein:
(1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil
Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein:
1.
2.
3.
4.
1.
am letzten Sonntag im April
am 1. Sonntag im Juli
am 3. Sonntag im Oktober
am 3. Adventssonntag
am 2. Sonntag im April
2. am Pfingstmontag
3. am 3. Sonntag im Oktober
4. am 3. Adventssonntag
Fällt der Ostersonntag auf den letzten Fällt der Ostersonntag auf den 2. Sonntag im
Sonntag im April, so gilt die Freigabe in April, so gilt die Freigabe in diesem Fall für
diesem Fall für den darauf folgenden den darauf folgenden Sonntag.
Sonntag.
2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen
Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein:
(2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen
Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein:
1.
2.
3.
4.
2.
3.
4.
am dritten Sonntag im Mai
am ersten Sonntag im Juni
am 2. Sonntag im Oktober
am 2. Adventssonntag
Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten
Sonntag im Mai oder den ersten Sonntag im
Juni, so gilt die Freigabe in diesem Fall für
den darauf folgenden Sonntag.
Beschlussvorlage WP8-7/2011
1. am dritten Sonntag im Mai
am ersten Sonntag im Juni
am 2. Sonntag im Oktober
am 2. Adventssonntag
Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten
Sonntag im Mai oder den ersten Sonntag im
Juni, so gilt die Freigabe in diesem Fall für
den darauf folgenden Sonntag.
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 20.01.2011
----------------------------------Courth
Sachbearbeiter(in)
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-7/2011
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