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Beschlussvorlage (Mitteilungen Schule - Anmeldeverhalten zu den Grundschulen 2011-2012 - 4. Schulrechtsänderungsgesetz - Schulversuche)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Beschlussvorlage (Mitteilungen Schule
- Anmeldeverhalten zu den Grundschulen 2011-2012
- 4. Schulrechtsänderungsgesetz
- Schulversuche) Beschlussvorlage (Mitteilungen Schule
- Anmeldeverhalten zu den Grundschulen 2011-2012
- 4. Schulrechtsänderungsgesetz
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- Anmeldeverhalten zu den Grundschulen 2011-2012
- 4. Schulrechtsänderungsgesetz
- Schulversuche)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP819/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 01.02.2011 Betreff: Mitteilungen Schule - Anmeldeverhalten zu den Grundschulen 2011-2012 - 4. Schulrechtsänderungsgesetz - Schulversuche Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Begründung: Anmeldeverhalten zu den Grundschulen 2011-2012 Gem. § 1 Absatz 1 der Ausbildungsordnung Grundschule AO-GS erfolgt die Anmeldung Schulneulinge deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, durch die Eltern spätestens zum 15. November des Vorjahres an den gewünschten Grundschulen. Für Schuljahr 2011 - 2012 werden 216 Pflichtkinder und 4 Antragskinder eingeschult; Anmeldezahlen der jeweiligen Grundschulen sind nachfolgender Datei zu entnehmen: der bis das die Pflichtkinder: Pflichtkinder nach nach gesamt Bedburg Kirdorf Wohnort nach Kaster nach Kirchh. nach außerhalb noch ohne Anmeldung von Bedburg 56 46 3 2 0 4 1 von Kirdorf 69 9 56 3 0 1 0 von Kaster 64 2 0 58 1 3 0 von Kirchherten 27 2 0 3 20 2 0 von außerhalb 0 Gesamt 0 216 59 59 66 21 10 1 Stand:30.12.2010 Antragskinder: Antragskinder gesamt nach Bedburg nach Kirdorf Wohnort von Bedburg von Kirdorf von Kaster von Kirchherten Gesamt nach Kaster nach Kirchherten / / / / / / / / / / 4 / / 4 / / / / / / 4 / / 4 / Stand:30.12.2010 Pflicht- und Antragskinder 2011-2012: Pflicht + Antrag nach nach Wohnort gesamt Bedburg Kirdorf 220 59 59 nach Kaster 70 nach Kirchh. 21 nach außerhalb 10 noch ohne Anmeldung 1 Zum Vergleich das Anmeldeverhalten zum Schuljahr 2010-2011 (Vorjahr): Pflichtkinder Vorjahr: Pflichtkinder gesamt Wohnort nach Bedburg nach Kirdorf nach nach Kaster Kirchh. nach außerhalb noch ohne Anmeldung von Bedburg 52 41 2 4 2 2 1 von Kirdorf 59 7 49 1 1 1 0 von Kaster 74 7 0 66 1 0 0 von Kirchherten 33 1 0 6 26 0 0 von außerhalb 1 0 0 0 1 0 0 219 56 51 77 31 3 1 Gesamt Stand 11.01.2010 Antragskinder: Wohnort Antragskinder gesamt nach Bedburg nach Kirdorf nach Kaster nach Kirchherten von Bedburg 3 3 0 0 0 von Kirdorf 3 0 3 0 0 von Kaster 2 0 0 2 0 von Kirchherten 1 0 0 0 1 Gesamt 9 3 3 2 1 Stand 11.01.2010 Wie im Vergleich der Anmeldezahlen zum Vorjahr ersichtlich, sind diese im Grundschulbereich insgesamt stabil, wobei innerhalb der jeweiligen Grundschulstandorte gewisse `Verschiebungen´ erkennbar sind. Im Ergebnis kann jedoch festgehalten werden, dass die Grundschulen Kaster (3zügig) und Bedburg, Kirdorf (je 2-zügig) in ihren Zügigkeiten unverändert bleiben; Kirchherten hingegen wird im Schuljahr 2011/ 12 mit lediglich 21 Kindern erstmals nur eine Eingangklasse einrichten können. Der Richtwert für die Klassenfrequenz bei Grundschulen liegt bei 24 Kindern, mit einer zulässigen Bandbreite von 18 - 30 Schülern, so dass - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - kein Handlungsbedarf erkennbar ist; dennoch wird die Verwaltung die Schülerzahlenentwicklung insgesamt, sowie insbesondere auch betreffend des Grundschulstandortes Kirchherten kritisch im Auge behalten. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) zwischenzeitlich an ein externes Planungsbüro vergeben wurde. Anmeldeverhalten zu den weiterführenden Schulen 2011-2012 Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen erfolgen im Zeitraum 14.02.2011 bis 02.03.2011. Da das Anmeldeverfahren somit erst nach der 1. Ausschusssitzung beginnt, wird über die Anmeldezahlen in der nächsten Ausschusssitzung berichtet. 4. Schulrechtsänderungsgesetz: Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben im Juli letzten Jahres den Gesetzesentwurf `Viertes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land NordrheinWestfalen´ in den Landtag eingebracht. Am 8. Dezember hat der Schulausschuss im Landtag zunächst einem Änderungsantrag zugestimmt, den SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vorgelegt hatten. In der Folge stimmte er dann dem geänderten Gesetzesentwurf zu. Das 4. Schulrechtsänderungsgesetz wurde am 28.12.2010 verkündet und trat im wesentlichen am Tag nach der Verkündung, am 29.12.2010, in Kraft. Die schulträgerrelevanten Änderungen werden nachfolgend kurz dargestellt: - Optionale Einführung der Schuleinzugsbezirke: § 84 Abs. 1 `Schuleinzugsbereiche´ wurde dahingehend verändert, dass der Schulträger nun für jede öffentliche Schule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbezirk bilden kann. Nach altem Recht, konnte der Schulträger dies nur für Förderschulen, Bezirksfachklassen und bezirksübergreifende Fachklassen der Berufsschulen. Es handelt sich um eine „Kann“-Vorschrift, die dem Schulträger die Möglichkeit einräumt, durch Schaffung von Schuleinzugsbezirken, die Schulanmeldungen an den Grundschulen zu steuern. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass mit dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 die Schuleinzugsbezirke zum Schuljahr 2008/ 2009 abgeschafft wurden; die Stadt Bedburg hat mit Beschluss des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 19.09.2006 die Schuleinzugsbezirke bereits zum 01.08.2007 (Schuljahr 2007/ 2008) gem. Art 7 Absatz 3 Satz 2 des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes, aufgehoben. Aus Sicht der Verwaltung besteht keine Veranlassung Schuleinzugsbezirke wieder einzuführen, da `größere Wanderungsbewegungen´ mit Aufhebung der Schuleinzugsbezirke nicht erkennbar sind; diesbezüglich wird auf die Berichterstattungen der Verwaltung in den Fachausschusssitzungen verwiesen. - Kopfnotenwegfall: § 49 Absatz 2 Schulgesetz ist dahingehend geändert worden, dass Zeugnisse und Schullaufbahnbescheinigungen künftig keine Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten mehr ausweisen werden. Diese Neuregelung gilt bereits für die Halbjahreszeugnisse des laufenden Schuljahres 2010/ 2011. Auch die Schullaufbahnbescheinigungen für die Jahrgangsstufen 13, die am 11.02.2011 bzw. am 14.01.2011 ausgegeben werden, dürfen keine Noten zum Arbeitsund Sozialverhalten mehr enthalten. Die entsprechenden Zeilen in den Zeugnissen sind deswegen zu streichen. Im Übrigen können (nicht aus den bisherigen Notenstufen bestehende) Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten künftig in Zeugnissen und Schullaufbahnen aufgenommen werden, sofern die Schulkonferenz Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen aufgestellt hat. - Schulformempfehlung: Die Grundschulen sprechen auch zukünftig mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für die Sekundarstufe I in der bisherigen Form aus. Gemäß § 11 Absatz 4 Schulgesetz ist diese Schulformempfehlung für die Eltern jedoch nicht mehr verbindlich. Nach Beratung durch die aufnehmende Schule melden die Eltern ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an; die Schulformempfehlung bleibt jedoch bei der Aufnahmeentscheidung unberücksichtigt. Der Prognoseunterricht (Verfahren zur Feststellung der Eignung für eine gewünschte Schulform) wird aufgrund der Gesetzesänderung nicht mehr fortgeführt. Aufgrund des Vorranges des Gesetzes sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen soweit sie der neuen Gesetzesregelung widersprechen nicht mehr anzuwenden und unverzüglich an die neue Rechtslage anzupassen. - Zusammensetzung der Schulkonferenz (Drittelparität): § 66 wird dahingehend geändert, dass die Drittelparität (wieder) eingeführt wird; dies dient zur Wiederherstellung der gleichberechtigten Teilhabe in der Schulkonferenz. Lehrer, Eltern und Schüler werden wieder gleichstark in der Schulkonferenz vertreten sein. Zuletzt hatten Eltern und Lehrer eine große Mehrheit; die in § 66 Schulgesetz enthaltene Regelung zur Zusammensetzung der Schulkonferenz (Drittelparität) tritt erst zum neuen Schuljahr 2011/ 2012 am 01.08.2011 in Kraft, so dass im laufenden Schuljahr keine Neuwahlen erforderlich sind. Schulversuche: - Gemeinschaftsschule und Abitur an Gymnasien nach 13 Jahren In der Sitzung des Familien-, Bildungs-, und Sozialausschusses am 28.09.2010 wurde verwaltungsseitig über die Schulversuche `Gemeinschaftsschule´ und `Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren´ berichtet. Gemeinschaftsschule: In der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am 09.11.2010 wurde der Beschluss gefasst, sich aufgrund der zur Zeit stabilen Schülerzahlen der Arnold-von-HarffSchule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg und der städt. Realschule Bedburg, wie auch der Aussagen der Schulleiter der drei weiterführenden Schulen, nicht an dem Schulversuch `Gemeinschaftsschule´ zu beteiligen. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die versuchsweise Einführung der Gemeinschaftsschule auf der Grundlage einer sogenannten Experimentierklausel zwischenzeitlich einen Gutachterstreit über die Verfassungsmäßigkeit des Schulversuches entfacht hat. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW sieht sich durch das Gutachten, des vom Verband Bildung und Erziehung NRW mit der Überprüfung der Rechtsgrundlagen beauftragten Professor Gusy, in seiner Rechtsauffassung darin bestätigt, dass der Modellversuch Gemeinschaftsschule verfassungsgemäß sei. Herr Gusy kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule als Modellversuch verfassungskonform ist. Sie verstoße weder gegen die Verfassungsgarantie des gegliederten Schulsystems noch gegen mögliche Bestandsgarantien einzelner Schulformen. Der Philologenverband, insbesondere die Vertretung der Gymnasiallehrer hingegen, vertritt die Meinung, dass die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule verfassungswidrig ist. Dieser Standpunkt wird durch das Rechtsgutachten von Professor Klaus Ferdinand Gärditz gestützt. Laut Professor Klaus Ferdinand Gärditz, handelt es sich bei der Einführung der Gemeinschaftsschule um ein wesentliches Schulreformvorhaben, das nicht mit dem geltenden Verfassungsrecht vereinbar ist. Somit ist nach Einschätzung von Prof. Gärditz die sogenannte Gemeinschaftsschule verfassungswidrig. Trotz des Gutachterstreits über die Verfassungsmäßigkeit hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW mit Presseerklärung vom 22.12.2010 mitgeteilt, dass zum Modellversuch `Gemeinschaftsschule´ landesweit 19 Anträge auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule vorliegen. Bis zum 22.12.2010 hatten folgende Kommunen einen Antrag gestellt: Altenbeken, Ascheberg, Bad Honnef, Billerbeck, Blankenheim/ Nettersheim/ Dahlem, Bochum, Bornheim, Burbach, Finnentrop, Kalletal, Stadt Köln (3 mal), Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade, Rheinberg und Sprockhövel. Abitur nach 13 Jahren: In der Sitzung des Familien-, Bildungs- Sozialausschuss am 09.11.2010 wurde berichtet, dass das Silverberg-Gymnasium sich mit einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz vom 05.10.2010 gegen eine mögliche Teilnahme an dem Schulversuch `Abitur nach 13 Jahren´ ausgesprochen hat. Dies entspricht dem Trend in ganz NRW; nach Presseberichterstattungen haben sich die Gymnasien in NRW überwiegend gegen die Teilnahme an dem Schulversuch `Abitur nach 13 Jahren´ entscheiden. Wie das Schulministerium am 06.01.2011 veröffentlichte, liegen nach Ablauf der Bewerbungsfrist Ende Dezember 2010 insgesamt 13 Anträge von Schulträgern auf Teilnahme am Schulversuch `Abitur an Gymnasien nach zwölf oder 13 Jahren´ vor. Folgende Gymnasien haben einen Antrag auf G9 gestellt: Amos Comenius Schule, Aachen, Städtisches Gymnasium Beverungen, Carolinenschule Bochum, Städtisches Petrus-LeggeGymnasium, Brakel, Gymnasium Borbeck, Essen, Schalker Gymnasium, Gelsenkirchen, Privatschulgymnasium Seilersee, Iserlohn, Städtisches Gymnasium Löhne, Geschwister-SchollGymnasium, Münster, Peter-Paul-Rubens-Gymnasium, Siegen Folgende Gymnasien wollen G8 und G9 parallel anbieten: Gymnasium Lohmar, Antoniuskolleg, Neunkrichen-Seelscheid, Gymnasium Petrinum, Dorsten. Die Anträge werden derzeit im Schulministerium geprüft, eine Entscheidung soll bis Ende Januar 2011 getroffen werden, damit die Anmeldeverfahren zum nächsten Schuljahr im Februar 2011 planmäßig durchgeführt werden können. Der Schulversuch beginnt im Schuljahr 2011/ 12 und hat eine Laufzeit bis zum Schuljahr 2023/ 24. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 24.01.2011 ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister