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Beschlussvorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg -Kläranlage Blerichen; Bereich zwischen den Klärteichen der ehem. Zuckerfabrik Bedburg und der Erft- hier: a) Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
07.01.11, 17:50
Aktualisiert
07.01.11, 17:50
Beschlussvorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
-Kläranlage Blerichen; Bereich zwischen den Klärteichen der ehem. Zuckerfabrik Bedburg und der Erft-
hier: a) Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger
            öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
        b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
-Kläranlage Blerichen; Bereich zwischen den Klärteichen der ehem. Zuckerfabrik Bedburg und der Erft-
hier: a) Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger
            öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
        b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-157/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61.20.05 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 25.11.2003 Rat der Stadt Bedburg 09.12.2003 Bemerkungen: Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg -Kläranlage Blerichen; Bereich zwischen den Klärteichen der ehem. Zuckerfabrik Bedburg und der Erfthier: a) Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg wie in der beigefügten Anlage aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für die 35 Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht hierzu zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 gemäß § 2 Abs. 1 u. 2 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gefasst. Der Plangeltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung liegt in der Gemarkung Bedburg, Flur 5, Flurstück 216 . Der Planbereich ist aus dem abgedruckten Planentwurf ersichtlich. Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung des besonderen Nutzungszweckes. Der Nutzungszweck - Fläche für die Beseitigung von Abwasser – soll erweitert werden um den besonderen Nutzungszweck - Abstellflächen und Räume für ortsansässige kulturtreibende Vereine -. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde unter Berücksichtigung der durch die Landschaftsbehörde des Erftkreises erteilte befristete Ausnahmegenehmigung gem. Landschaftsgesetz (30.06.2004) zwischenzeitlich eingeleitet. Die Bürger wurden durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 21.10.2003 über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung unterrichtet. Hierbei wurde Gelegenheit zur Stellungnahme vom 27.10.2003 bis zum 10.11.2003 einschließlich gegeben (Während dieser Frist sind keine Anregungen und Bedenken vorgetragen worden). Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2003 ebenfalls von der Planaufstellung in Kenntnis gesetzt. Dabei wurde Gelegenheit zu Abgabe einer Stellungnahme bis zum 24.11.2003 einschließlich gegeben. Wie zuvor ausgeführt läuft die Frist für die Träger öffentlicher Belange noch bis einen Tag vor der Sitzung. Sollten noch weitere Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben werden, so werden diese zu den Vorbesprechungen nachgereicht, sodass eine Vorberatung im Fachausschuss erfolgen kann. Ein Planentwurf der Erläuterungsbericht hierzu sowie die Anlage zu a) mit den bereits eingegangenen Stellungnahmen ist in der Anlage beigefügt. 50181 Bedburg, den 11. November 2003 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister