Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
07.01.11, 17:50
Aktualisiert
07.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-157/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61.20.05
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
25.11.2003
Rat der Stadt Bedburg
09.12.2003
Bemerkungen:
Betreff:
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
-Kläranlage Blerichen; Bereich zwischen den Klärteichen der ehem. Zuckerfabrik Bedburg und der
Erfthier: a) Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die während der
frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg wie in der
beigefügten Anlage aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen
einzeln zu beschließen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat, den Auslegungsbeschluss gem. §
3 Abs. 2 des Baugesetzbuches In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850) für die 35 Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht
hierzu zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 gemäß § 2 Abs. 1 u. 2 BauGB den
Aufstellungsbeschluss für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
gefasst.
Der Plangeltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung liegt in der Gemarkung Bedburg,
Flur 5, Flurstück 216 . Der Planbereich ist aus dem abgedruckten Planentwurf ersichtlich.
Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung des
besonderen Nutzungszweckes.
Der Nutzungszweck - Fläche für die Beseitigung von Abwasser – soll erweitert werden um den
besonderen Nutzungszweck - Abstellflächen und Räume für ortsansässige kulturtreibende Vereine
-.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde unter Berücksichtigung der durch die
Landschaftsbehörde des Erftkreises erteilte befristete Ausnahmegenehmigung gem.
Landschaftsgesetz (30.06.2004) zwischenzeitlich eingeleitet. Die Bürger wurden durch
Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 21.10.2003 über die Aufstellung der
Flächennutzungsplanänderung unterrichtet. Hierbei wurde Gelegenheit zur Stellungnahme vom
27.10.2003 bis zum 10.11.2003 einschließlich gegeben (Während dieser Frist sind keine
Anregungen und Bedenken vorgetragen worden).
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2003 ebenfalls von der
Planaufstellung in Kenntnis gesetzt. Dabei wurde Gelegenheit zu Abgabe einer Stellungnahme bis
zum 24.11.2003 einschließlich gegeben. Wie zuvor ausgeführt läuft die Frist für die Träger
öffentlicher Belange noch bis einen Tag vor der Sitzung. Sollten noch weitere Stellungnahmen
zum Verfahren abgegeben werden, so werden diese zu den Vorbesprechungen nachgereicht,
sodass eine Vorberatung im Fachausschuss erfolgen kann.
Ein Planentwurf der Erläuterungsbericht hierzu sowie die Anlage zu a) mit den bereits
eingegangenen Stellungnahmen ist in der Anlage beigefügt.
50181 Bedburg, den 11. November 2003
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister