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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-157/2003)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Erstellt
07.01.11, 17:50
Aktualisiert
07.01.11, 17:50
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-157/2003) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-157/2003)

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Anlage zur Vorlage WP6-157/2003 STADT BEDBURG DER BÜRGERMEISTER Fachbereich: Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung Erläuterungsbericht zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg - Kläranlage Blerichen; Bereich zwischen den Klärteichen der ehemaligen Zuckerfabrik und der Erft - Gemäß § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches ist dem Flächennutzungsplan ein Erläuterungsbericht beizufügen. Im Erläuterungsbericht sind in den Grundzügen die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung darzulegen. n Ausgangssituation Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 den Aufstellungsbeschluss für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gefasst. Das Plangebiet dieser 35. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich zwischen den Klärteichen der ehemaligen Zuckerfabrik und der Erft. Das betreffende Grundstück – Gemarkung Bedburg, Flur 5; Flurstück 216 – liegt gemäß § 35 des Baugesetzbuches im Außenbereich und ist im o.g. Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Grundstück für Versorgungsanlagen oder für die Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen dargestellt. o Planungsanlass Bei den Bauwerken auf der Parzelle 216 handelt es sich zum einen um Bauwerke des Tiefbaues, Schneckenpumpwerk, Sandfang, Schachtelbecken, div. Kanäle und Schachtbauwerke, sowie zum anderen zum Hochbau zuzuordnende Bauwerke, wie Betriebsgebäude, altes Schneckenpumpwerk, Filteranlage, ehem. Pumpenhaus. Das Pumpenhaus wird z. Zt. von dem Verein „Karnevalsfreunde Blerichen- KirdorfBedburg- West e.V.“ als Abstellraum genutzt. Eine befristete Ausnahmegenehmigung gem. Landschaftsgesetz bis 30.06.2004 zur vorgenannten Nutzung liegt seitens des Erftkreises, Untere Landschaftsbehörde, vor und kann auf der Grundlage der Flächendarstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg von dort aus, aufgrund entgegenstehender Darstellungen im Flächennutzungsplan, nicht verlängert werden. Der Verein „Karnevalsfreunde Blerichen- Kirdorf- Bedburg- West e.V.“ hat nunmehr beim Erftverband beantragt, das Pumpenhaus zu erhalten, um die Nutzung als Abstellraum weiterzuführen. Um eine dauerhafte Nutzung des Pumpenhauses durch den Verein „Karnevalsfreunde Blerichen- Kirdorf- Bedburg- West e.V.“ zu gewährleisten, wird es erforderlich, den Flächennutzungsplan bei Erweiterung des besonderen Nutzungszweckes zu ändern. p Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg Der Bereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg ist zur Zeit als - Fläche für die Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen dargestellt. q Ziele der Landesplanung Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Gebietsentwicklungsplan (GEP), Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt... Erftkreis. Im GEP ist der Bereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes als allgemeiner Freiraum und Agrarbereich dargestellt. Die Aufbauten der Kläranlage sind zeichnerisch enthalten. r Landschaftsplan Die Fläche liegt im Landschaftsplan 1. Für das Plangebiet setzt dieser das Entwicklungsziel 2 - Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen - fest. Ferner liegt die Fläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Landschaftsplan 1. s Ziel und Zweck der Planung Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung besonderen Nutzungszweckes. ist die Erweiterung des Der Nutzungszweck – Fläche für die Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen – soll erweitert werden um den besonderen Nutzungszweck – Abstellflächen und Räume für ortsansässige kulturtreibende Vereine - . Durch die Erweiterung des besonderen Nutzungszweckes wird eine dauerhafte Nutzung des Pumpenhauses als Abstellraum durch den Verein „Karnevalsfreunde Blerichen- Kirdorf- Bedburg- West e.V.“ planungsrechtlich ermöglicht. Eine Vorabstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Erftkreises sowie der Bauaufsichtsbehörde hierzu wurde durchgeführt. Eine befristete Ausnahmegenehmigung gem. Landschaftsgesetz bis 30.06.2004 liegt seitens des Erftkreises vor. Hinweise Bedburg, den 20.10.2003 Stadt Bedburg Der Bürgermeister