Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Erstellt
07.01.11, 17:50
Aktualisiert
07.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage WP6-157/2003
STADT BEDBURG
DER BÜRGERMEISTER
Fachbereich: Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung
Erläuterungsbericht
zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
-
Kläranlage Blerichen; Bereich zwischen den Klärteichen der ehemaligen
Zuckerfabrik und der Erft -
Gemäß § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches ist dem Flächennutzungsplan ein
Erläuterungsbericht beizufügen. Im Erläuterungsbericht sind in den Grundzügen die
Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung darzulegen.
n Ausgangssituation
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 den
Aufstellungsbeschluss für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg gefasst.
Das Plangebiet dieser 35. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den
Bereich zwischen den Klärteichen der ehemaligen Zuckerfabrik und der Erft. Das
betreffende Grundstück – Gemarkung Bedburg, Flur 5; Flurstück 216 – liegt gemäß §
35 des Baugesetzbuches im Außenbereich und ist im o.g. Flächennutzungsplan der
Stadt Bedburg als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Grundstück für
Versorgungsanlagen oder für die Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen
dargestellt.
o Planungsanlass
Bei den Bauwerken auf der Parzelle 216 handelt es sich zum einen um Bauwerke
des Tiefbaues, Schneckenpumpwerk, Sandfang, Schachtelbecken, div. Kanäle und
Schachtbauwerke, sowie zum anderen zum Hochbau zuzuordnende Bauwerke, wie
Betriebsgebäude, altes Schneckenpumpwerk, Filteranlage, ehem. Pumpenhaus.
Das Pumpenhaus wird z. Zt. von dem Verein „Karnevalsfreunde Blerichen- KirdorfBedburg- West e.V.“ als Abstellraum genutzt.
Eine befristete Ausnahmegenehmigung gem. Landschaftsgesetz bis 30.06.2004 zur
vorgenannten Nutzung liegt seitens des Erftkreises, Untere Landschaftsbehörde, vor
und kann auf der Grundlage der Flächendarstellung im Flächennutzungsplan der
Stadt Bedburg von dort aus, aufgrund entgegenstehender Darstellungen im
Flächennutzungsplan, nicht verlängert werden.
Der Verein „Karnevalsfreunde Blerichen- Kirdorf- Bedburg- West e.V.“ hat nunmehr
beim Erftverband beantragt, das Pumpenhaus zu erhalten, um die Nutzung als
Abstellraum weiterzuführen.
Um eine dauerhafte Nutzung des Pumpenhauses durch den Verein
„Karnevalsfreunde Blerichen- Kirdorf- Bedburg- West e.V.“ zu gewährleisten, wird es
erforderlich, den Flächennutzungsplan bei Erweiterung des besonderen
Nutzungszweckes zu ändern.
p Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg
Der Bereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg ist zur
Zeit als - Fläche für die Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen dargestellt.
q Ziele der Landesplanung
Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Gebietsentwicklungsplan (GEP),
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt... Erftkreis.
Im GEP ist der Bereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes als
allgemeiner Freiraum und Agrarbereich dargestellt. Die Aufbauten der Kläranlage
sind zeichnerisch enthalten.
r Landschaftsplan
Die Fläche liegt im Landschaftsplan 1. Für das Plangebiet setzt dieser das
Entwicklungsziel 2 - Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft
mit gliedernden und belebenden Elementen - fest. Ferner liegt die Fläche innerhalb
des Landschaftsschutzgebietes im Landschaftsplan 1.
s Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung
besonderen Nutzungszweckes.
ist
die
Erweiterung
des
Der Nutzungszweck – Fläche für die Beseitigung von Abwasser oder festen
Abfallstoffen – soll erweitert werden um den besonderen Nutzungszweck –
Abstellflächen und Räume für ortsansässige kulturtreibende Vereine - .
Durch die Erweiterung des besonderen Nutzungszweckes wird eine dauerhafte
Nutzung des Pumpenhauses als Abstellraum durch den Verein „Karnevalsfreunde
Blerichen- Kirdorf- Bedburg- West e.V.“ planungsrechtlich ermöglicht.
Eine Vorabstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Erftkreises sowie der
Bauaufsichtsbehörde
hierzu
wurde
durchgeführt.
Eine
befristete
Ausnahmegenehmigung gem. Landschaftsgesetz bis 30.06.2004 liegt seitens des
Erftkreises vor.
Hinweise
Bedburg, den 20.10.2003
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister