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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-157/2003)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Erstellt
07.01.11, 17:50
Aktualisiert
07.01.11, 17:50
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage WP6-157/2003 Anlage zur Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 25.11.2003 TOP 35. Änderung des FNP Bedburg –Bereich Klärwerk Blerichen Lfd. Stellungnahme von, Anregungen Abwägung Nr. vom 1. Infracor GmbH, Marl 29.10.2003 2. Thyssengas GmbH, Schreiben vom 23.10.2003 3. RWE Transportnetz Strom Dortmund, Schreiben vom 29.10.2003 4. Wehrbereichsverwaltung West, Schreiben vom 06.11.2003 5. Amt für Agrarordnung Euskirchen, Schreiben vom 03.11.2003 An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Von der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen. Unter der Voraussetzung, das Planungsgrenzen beibehalten werden, ist eine weitere Beteiligung am Verfahren nicht erforderlich. Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange bestehen keine Bedenken gegen die o.a. Planung. Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Amtes für Agrarordnung sind in dem Beschlußentwurf: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat ........... Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 6 PLEdoc GmbH, Essen 10.11.2003 7. Bezirksregierung Köln, Kampfmittelräumdienst, Planungsbereich nicht vorgesehen. Von der Ruhrgas AG und der GasLINE Entfällt. GmbH & Co. KG, jeweils mit Sitz in essen, sind wir unter anderem mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen beauftragt. In Erfüllung dieses Auftrages teilen wir Ihnen mit, dass Ihre o.a. Maßnahmen Versorgungseinrichtungen der vorgenannten Gesellschaften nicht berühren. Von der Ruhrgas AG betreute Versorgungseinrichtungen der • Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) • MEGAL GmbH (MittelEuropäischeGasleitungsgesellschaft) • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP) werden ebenfalls nicht betroffen. Gleiches gilt für von uns betreute Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln der i-21 Interoute sowie der VIATEL. Auflage: Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Die Auswertung der meinem Entfällt. Kampfmittelräumdienst zur Verfügung ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und WP6-157/2003 Anlage zur Vorlage WP6-157/2003 8. stehenden Luftbilder ergibt im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln. Da sich jedoch im unmittelbaren Baubereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken gegen die Durchführung der o.g. Maßnahme. Eine Garantie der Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährleistet werden. Daher sind bei Kampfmittelfunden die Erd/Bauarbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. Naturpark Kottenforst-Ville, Das o.g. Plangebiet in der Stadt Schreiben vom 14.11.2003 Bedburg, das im Norden und Osten an das NSG Klärteiche angrenzt, liegt in der Siedlungszone des Naturparks Kottenforst-Ville . Das junge, für die Vogelwelt bedeutende NSG befindet sich in einem frühen Entwicklungsstadium. Mit Erweiterung des Nutzungszweckes des Plangebietes , das Abstellflächen und Räume für ortsansässige Kulturvereine vorsieht, sind Gefährdungen des NSG und Störungen der Vogelwelt zu befürchten. Diese Gefährdungen können von zusätzlichen Verkehrsbewegungen, ungeregelten einen Hinweis in Erläuterungsbericht aufzunehmen. Schreiben vom 11.11.2003 den mit Der Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung wird hinsichtlich der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln ergänzt und ein Hinweis für das Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln aufgenommen. Die Lage des Plangebietes ist der Stadt Bedburg bekannt. Wie aus dem Erläuterungsbericht zu entnehmen ist, wurde unter enger Beteiligung der Landschaftsbehörde zunächst eine befristete Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Räume als Abstellraum erteilt. Für die künftige Nutzung wird eine Baugenehmigung durch das Bauaufsichtsamt des Erftkreises erforderlich. In dieser können die Belange des Zweckverbandes im Rahmen der erneuten Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde als Auflage Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird in den ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen, die Belange des Zweckverbandes als Hinweis in den Erläuterungsbericht mit aufzunehmen, damit die Belange im Baugenehmigungsverfahre n sowie in den vertraglichen Regelungen zwischen Erftverband und Vereinen Berücksichtigung finden. Parksituationen und vereinsgebundenen , festlichen Aktivitäten Ausgehen. Der Zweckverband empfiehlt, diese o.a. Störungen und Gefährdungen des NSG durch vertragliche Regelungen mit den Vereinen, die auch die Nutzung durch Dritte einschließt, zu begrenzen. 9. Erftverband, Schreiben vom Derzeit liegt die 18.11.2003 Grundwasseroberfläche bei etwa + 28 m üNN. Der natürliche Grundwasserstand befand sich vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen bei etwa + 59 m üNN. Um eine dauerhafte Vernässung der Gebäude im Bereich Bedburg zu vermeiden, wird der Grundwasserstand ca 5 m unter den natürlichen Grundwasserständen gehalten. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum des Erftverbandes. In die Flächennutzungsplanänderung sollte der Hinweis aufgenommen werden, dass die Fläche momentan als Abstellflächen und Räume für ortsansässige kulturtreibende Vereine genutzt wird aber evtl. nicht dauerhaft zu diesem Zweck zur Verfügung steht. Möglicherweise wird diese Fläche Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung ein Hinweis auf die Belange des Naturschutzes mit aufgenommen. Ferner wird die Stadt Bedburg daraufhin wirken, dass in der vertraglichen Regelung zwischen den Vereinen und dem Erftverband, die Belange des Naturschutzes entsprechend Berücksichtigung finden. Abschließend muss festgestellt werden, dass das in rede stehende Grundstück nach wie vor als Regenüberlaufbecken vom Erftverband betrieben wird. In den Erläuterungsbericht zur Planung wird ein entsprechender Hinweis auf die Grundwasserstände lt. nebenstehender Mitteilung aufgenommen. Auch hier wird ein Hinweis in die Flächennutzungsplan bzw. dem Erläuterungsbericht hierzu aufgenommen. Bei Abschluss entsprechender privatrechtlicher Verträge zwischen dem Erftverband als Eigentümer und den Vereinen als Nutzer sollte jedoch auch vom Erftverband selbst auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. ... die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen zu entsprechen. WP6-157/2003 Anlage zur Vorlage WP6-157/2003 nach dem Erftrückbau wieder zum natürlichen Überschwemmungsgebiet der Erft.