Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
07.01.11, 17:50
Aktualisiert
07.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage WP6-157/2003
Anlage zur Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 25.11.2003
TOP
35. Änderung des FNP Bedburg –Bereich Klärwerk Blerichen
Lfd. Stellungnahme von,
Anregungen
Abwägung
Nr.
vom
1.
Infracor GmbH, Marl
29.10.2003
2.
Thyssengas
GmbH,
Schreiben vom 23.10.2003
3.
RWE Transportnetz Strom
Dortmund, Schreiben vom
29.10.2003
4.
Wehrbereichsverwaltung
West,
Schreiben
vom
06.11.2003
5.
Amt
für
Agrarordnung
Euskirchen, Schreiben vom
03.11.2003
An der im Betreff näher bezeichneten
Stelle verlaufen keine von uns
betreuten Fernleitungen.
Von der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg werden weder geplante noch
vorhandene Anlagen unserer
Gesellschaft betroffen. Unter der
Voraussetzung, das Planungsgrenzen
beibehalten werden, ist eine weitere
Beteiligung am Verfahren nicht
erforderlich.
Im Planbereich der o.a. Maßnahme
verlaufen
keine
Hochspannungsleitungen
unseres
Unternehmens.
Planungen
von
Hochspannungsleitungen für diesen
Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Unter Berücksichtigung der von mir
wahrzunehmenden Belange bestehen
keine Bedenken gegen die o.a.
Planung.
Gegen die Planung sind aus Sicht der
von
mir
wahrzunehmenden
öffentlichen Belange der allgemeinen
Landeskultur und der Landentwicklung
keine
Anregungen
vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des
Amtes für Agrarordnung sind in dem
Beschlußentwurf:
Der Ausschuss empfiehlt dem
Rat ...........
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
6
PLEdoc GmbH, Essen
10.11.2003
7.
Bezirksregierung Köln,
Kampfmittelräumdienst,
Planungsbereich nicht vorgesehen.
Von der Ruhrgas AG und der GasLINE Entfällt.
GmbH & Co. KG, jeweils mit Sitz in
essen, sind wir unter anderem mit der
Wahrnehmung ihrer Interessen im
Rahmen
der
Bearbeitung
von
Fremdplanungsanfragen beauftragt.
In Erfüllung dieses Auftrages teilen wir
Ihnen mit, dass Ihre o.a. Maßnahmen
Versorgungseinrichtungen
der
vorgenannten Gesellschaften nicht
berühren.
Von der Ruhrgas AG betreute
Versorgungseinrichtungen der
• Ferngas Nordbayern GmbH
(FGN)
• MEGAL
GmbH
(MittelEuropäischeGasleitungsgesellschaft)
• Trans
Europa
Naturgas
Pipeline GmbH (TENP)
werden ebenfalls nicht betroffen.
Gleiches gilt für von uns betreute
Kabelschutzrohranlagen
mit
einliegenden
Lichtwellenleiterkabeln
der i-21 Interoute sowie der VIATEL.
Auflage: Sollte der Geltungsbereich
bzw. das Projekt erweitert oder
verlagert werden oder sollte der
Arbeitsraum
die
dargestellten
Projektgrenzen
wesentlich
überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
Die
Auswertung
der
meinem Entfällt.
Kampfmittelräumdienst zur Verfügung
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
WP6-157/2003
Anlage zur Vorlage WP6-157/2003
8.
stehenden Luftbilder ergibt im Umfeld
Hinweise auf das Vorhandensein von
Bombenblindgängern/Kampfmitteln.
Da sich jedoch im unmittelbaren
Baubereich keine Hinweise auf das
Vorhandensein
von
Kampfmitteln
ergeben, bestehen aus Sicht des
Kampfmittelräumdienstes
keine
Bedenken gegen die Durchführung der
o.g. Maßnahme. Eine Garantie der
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl
nicht gewährleistet werden. Daher sind
bei Kampfmittelfunden die Erd/Bauarbeiten aus Sicherheitsgründen
sofort
einzustellen
und
die
nächstgelegene
Polizeidienststelle
oder der Kampfmittelräumdienst zu
verständigen.
Naturpark Kottenforst-Ville, Das o.g. Plangebiet in der Stadt
Schreiben vom 14.11.2003 Bedburg, das im Norden und Osten an
das NSG Klärteiche angrenzt, liegt in
der Siedlungszone des Naturparks
Kottenforst-Ville . Das junge, für die
Vogelwelt bedeutende NSG befindet
sich
in
einem
frühen
Entwicklungsstadium.
Mit Erweiterung des Nutzungszweckes
des Plangebietes , das Abstellflächen
und
Räume
für
ortsansässige
Kulturvereine
vorsieht,
sind
Gefährdungen
des
NSG
und
Störungen
der
Vogelwelt
zu
befürchten.
Diese
Gefährdungen
können
von
zusätzlichen
Verkehrsbewegungen, ungeregelten
einen Hinweis in
Erläuterungsbericht
aufzunehmen.
Schreiben vom 11.11.2003
den
mit
Der
Erläuterungsbericht
zur
Flächennutzungsplanänderung
wird
hinsichtlich
der
Stellungnahme
der
Bezirksregierung Köln ergänzt und ein
Hinweis für das Verhalten beim Auffinden
von Kampfmitteln aufgenommen.
Die Lage des Plangebietes ist der Stadt
Bedburg
bekannt.
Wie
aus
dem
Erläuterungsbericht zu entnehmen ist,
wurde unter enger Beteiligung der
Landschaftsbehörde
zunächst
eine
befristete Ausnahmegenehmigung zur
Nutzung der Räume als Abstellraum erteilt.
Für die künftige Nutzung wird eine
Baugenehmigung
durch
das
Bauaufsichtsamt
des
Erftkreises
erforderlich. In dieser können die Belange
des Zweckverbandes im Rahmen der
erneuten
Beteiligung
der
Unteren
Landschaftsbehörde
als
Auflage
Berücksichtigung finden.
Darüber
hinaus
wird
in
den
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen, die
Belange
des
Zweckverbandes
als
Hinweis
in
den
Erläuterungsbericht
mit
aufzunehmen, damit die
Belange
im
Baugenehmigungsverfahre
n
sowie
in
den
vertraglichen Regelungen
zwischen Erftverband und
Vereinen Berücksichtigung
finden.
Parksituationen
und
vereinsgebundenen
,
festlichen
Aktivitäten Ausgehen.
Der Zweckverband empfiehlt, diese
o.a. Störungen und Gefährdungen des
NSG durch vertragliche Regelungen
mit den Vereinen, die auch die
Nutzung durch Dritte einschließt, zu
begrenzen.
9.
Erftverband, Schreiben vom Derzeit
liegt
die
18.11.2003
Grundwasseroberfläche bei etwa + 28
m
üNN.
Der
natürliche
Grundwasserstand befand sich vor
Beginn der Sümpfungsmaßnahmen
bei etwa + 59 m üNN. Um eine
dauerhafte Vernässung der Gebäude
im Bereich Bedburg zu vermeiden,
wird der Grundwasserstand ca 5 m
unter
den
natürlichen
Grundwasserständen gehalten.
Die betroffenen Flächen befinden sich
im Eigentum des Erftverbandes. In die
Flächennutzungsplanänderung sollte
der Hinweis aufgenommen werden,
dass die Fläche momentan als
Abstellflächen
und
Räume
für
ortsansässige kulturtreibende Vereine
genutzt wird aber evtl. nicht dauerhaft
zu diesem Zweck zur Verfügung steht.
Möglicherweise wird diese Fläche
Erläuterungsbericht
zur
Flächennutzungsplanänderung ein Hinweis
auf die Belange des Naturschutzes mit
aufgenommen. Ferner wird die Stadt
Bedburg daraufhin wirken, dass in der
vertraglichen Regelung zwischen den
Vereinen und dem Erftverband, die
Belange des Naturschutzes entsprechend
Berücksichtigung finden. Abschließend
muss festgestellt werden, dass das in rede
stehende Grundstück nach wie vor als
Regenüberlaufbecken vom Erftverband
betrieben wird.
In den Erläuterungsbericht zur Planung
wird ein entsprechender Hinweis auf die
Grundwasserstände lt. nebenstehender
Mitteilung aufgenommen.
Auch hier wird ein Hinweis in die
Flächennutzungsplan
bzw.
dem
Erläuterungsbericht hierzu aufgenommen.
Bei
Abschluss
entsprechender
privatrechtlicher Verträge zwischen dem
Erftverband als Eigentümer und den
Vereinen als Nutzer sollte jedoch auch vom
Erftverband selbst auf diese Möglichkeit
hingewiesen werden.
... die Mitteilungen zur
Kenntnis zu nehmen und
den
Anregungen
zu
entsprechen.
WP6-157/2003
Anlage zur Vorlage WP6-157/2003
nach dem Erftrückbau wieder zum
natürlichen Überschwemmungsgebiet
der Erft.