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Beschlussvorlage (Anlage A) - Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
344 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
23.12.10, 17:56
Aktualisiert
23.12.10, 17:56

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... 1. Amt-Bodendenkmalpflege Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfüg- Die bereits in die Hinweise aufgenommene Anzei- … der Anregung zu baren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der genpflicht bei auftretenden archäologischen Fun- folgen. 07.05.2009 Planung und den öffentlichen Interessen des Bo- den wird entsprechend der Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege um die Adresse dendenkmalschutzes zu erkennen. Ich verweise jedoch auf die Bestimmungen der und Telefonnummer der Außenstelle Nideggen §§15,16 DSchG NW (Meldepflicht und Verände- erweitert. rungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlage aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - Außenstelle Nideggen - Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte (archäologische Bodendenkmäler) handelt. Es genügt vielmehr, dass dem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handeln könnte. Bodendenkmale und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt. … die Mitteilung zur 2. Infracor GmbH fen keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. 06.05.2009 Mit diesem Schreiben sind ihre Anfragen an die Degussa beantwortet. … die Mitteilung zur 3. Deutschen-Bahn Netz AG Zum vorliegenden Stand des o.g. Bebauungsplanes Entfällt. haben wir seitens der DB-Netz AG keine Bedenken Kenntnis zu nehmen. 06.05.2009 und keine Anregung. … die Mitteilung zur 4. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.a. Bauleitplanungen werden seitens der Entfällt. hiesigen Niederlassung keine Bedenken behoben. Kenntnis zu nehmen. NRW Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hin08.05.2009 hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... weisen, dass für das Gebiet der Stadt Bedburg grundsätzlich die Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen zuständig ist und bei Bauleitplanungen zu beteiligen ist. Daher bitte ich bei zukünftigen Bauleitverfahren, die hiesige Niederlassung nicht mehr zu beteiligen, es sei denn, die Bauleitplanung liegt unmittelbar an der nördlichen Stadtgrenze. … die Mitteilung zur Mit ihrem Schreiben vom 30. April teilen Sie uns Entfällt. 5. RWE Netzservice Kenntnis zu nehmen. unter Beifügung von Planunterlagen die o.g. Maß06.05.2009 nahme mit: Durch die o.g. Maßnahme werden keine von RWE und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Bemerkung: Aufgrund einer Konzernumstrukturierung werden seit dem 1. Juli 2004 Planungen der Träger öffentlicher Belange zu Leitung u. Anlage des Gastransportleitungsnetzes der RWE Rhein-Ruhr (u.a. zum Leitungsnetz der Thyssengas GmbH) durch die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH beantwortet. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir Entfällt. … die Mitteilung zur 6. Bezirksregierung Köln wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgeKenntnis zu nehmen. 06.05.2009 meinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. 7. Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionale Niederlassung Ville-Eifel) Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Entfällt. Straßenbauverwaltung keine Bedenken. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... 06.05.2009 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Entfällt. … die Mitteilung zur 8. RWE Netzservice Kenntnis zu nehmen. RWE-Hochspannungsleitungen. 08.05.2009 Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungsnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-, 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Vorsorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Hiermit möchte ich meine Bedenken äußern, bezüg- Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung teil9. Anwohner 1 lich der geplanten Bebauung auf dem Gebiet zwi- Baugebiet entsprechend der städtebaulichen weise zu folgen. 11.05.2009 schen der „Neuen Bergstraße“ und der Straße „Am Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die Mühlenkreuz“. Ich wohne „Am Mühlenkreuz“ Nr. xx und habe dort „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Mühneben meinem Wohnhaus ein eigenes Architektur- lenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird eine und Ingenieurbüro. Ich sehe es nicht ein, dass das gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verkehre neue Baugebiet nur über die im Bebauungsplan mit gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger Durch„Am Mühlenkreuz“ (2) bezeichnete Anbindung an gangsverkehre wird eine gradlinige Straßenfühden älteren Teil des Mühlenkreuzes angeschlossen rung vermieden und die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ werden soll. Hier sind wegen der engen verkehrs- (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich geführt. technischen Gegebenheiten große Probleme zu Zusätzlich wird durch verkehrstechnische Maßbefürchten, die durch kleine Änderungen des vorge- nahmen im Rahmen des Straßenausbaus die stellten Bebauungsplanes zu beheben sind. Eine Durchquerung erschwert. Ebenso wird durch einen Zufahrtsbeschränkung zum Schutz, zur Pflege und geringen Straßenquerschnitt eine Reduzierung der zur Entwicklung von Natur und Landschaft wurde Geschwindigkeit erreicht. Gemäß der Verkehrsunbereits in dem mir vorliegenden Beschluss zur 24. tersuchung der Ingenieurgruppe für VerkehrsweSitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtent- sen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Januar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die wicklung vom 10.04.2009 festgehalten. Ich kann nicht verstehen, dass der Entwurf, der am umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkom22. Januar 2009 im Rathaus in einer öffentlichen men des neuen Wohngebietes für gering und verSitzung von Herrn Schnuis vorgestellt wurde, nicht tretbar gehalten. Eine übermäßige, über das vergeändert wurde, obwohl diese Möglichkeit einge- trägliche Maß der Anlieger hinausgehende Belastung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung räumt wurde. Mehrmals wurde mir von Herrn Schmitz aus Ihrer der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Verwaltung gesagt, dass im Bereich „Am Mühlen- Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleikreuz“ (2) eine Durchfahrtsbeschränkung vorgese- chenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine hen ist. Wieso ist diese nicht in dem Bebauungsplan einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Araufgeführt? Dass eine verkehrstechnische Anbindung vorgese- beitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor.. hen ist, zeigt meiner Meinung nach der Name des Der am 22. Januar 2009 im Rahmen des Vorver- … die Mitteilung zur Baugebietes, da es sonst „Neue Bergstraße“ heißen fahrens vorgestellte städtebauliche Vorentwurf Kenntnis zu nehmen. wurde seinerzeit dahingehend geändert, dass die müsste. Von vornherein war eine Verbindung zwischen der westliche Verlängerung der Straße „Am MühlenStraße, die im Bebauungsplan mit ‚Am Mühlenkreuz’ kreuz“ (1) erheblich verschmälert und die beste(1) bezeichnet ist und der „Neuen Bergstraße“ vor- hende Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und gesehen. Wieso soll jetzt ausschließlich eine Ver- Sträuchern aus dem Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 30a ausgeklammert wurde. bindung an der viel schmaleren Stelle erfolgen? Wurde nun nur die Aktivierung der Anwohner im Bereich „Am Mühlenkreuz“ (1) Rechnung getragen? Ich habe nichts gegen ein Baugebiet, möchte nur entweder eine zusätzliche, eine ausschließliche Anbindung im Bereich „Am Mühlenkreuz“, da hier die Straßenverhältnisse dafür ausgelegt wurden, oder gar keine Anbindung ans Mühlenkreuz. Im Bereich „Am Mühlenkreuz“ (1) ist meiner Meinung nach kein schützenwerter Grünstreifen vorhanden, der oft als Argument genannt wird. Unser Straßenbereich besitzt bereits jetzt zu wenige Stellplätze und ist viel zu schmal, um weitere Großfahrzeuge aufzunehmen. In unserem Bebauungsplan wurden keine 2 separaten Stellplätze gefordert, wie diese nun für die Erweiterung gelten soll. Die geplante mögliche Bebauung in 2. Reihe im Im nördlichen Teilbereich wird eine Bebauung in 2. … der Anregung nicht Bereich „Am Mühlenkreuz“ (2) ist aus meiner Sicht Reihe festgesetzt, um hier Südwestgärten zu er- zu folgen. eines Bauexperten nicht nachvollziehbar, da hier möglichen. Die rückwärtigen überbaubaren Flävon vornherein eine Möglichkeit angeboten wird, die chen werden ca. 40 m von den östlich gelegenen bei heutigen Bauanfragen von den Baubehörden Bestandsgrundstücken abgerückt, so dass eine Beeinträchtigung dieser Grundstücke ausgemöglichst unterbunden werden soll. Geben Sie mir bitte Bescheid, ob eine Durchfahrts- schlossen ist. Die rückwärtigen überbaubaren Flä- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... beschränkung im Bereich „Am Mühlenkreuz“ (2) chen werden geringfügig verkleinert und um 2 m geplant ist. Sofern dies der Fall ist, möchte ich, dass Richtung Süden verschoben. dies in den veröffentlichten Unterlagen aufgeführt wird. Dann wären meine Bedenken hinfällig. 10. Redeker Sellner Dahs & Hiermit greife ich im Zuge der aktuellen Bauleitplanung im Ortsteil Königshoven die Korrespondenz Widmaier Rechtsanwälte auf, die ich der Stadt Bedburg, so insbesondere 18.05.2009 auch Herrn Bürgermeister Gunnar Koerdt, mit dem 13.03.2009 übersandt habe. Dies bedeutet vor allem anderen und insbesondere, dass wir auch an dem dortigen Ausdruck des Dialogs bzw. der uneingeschränkten Dialogbereitschaft festhalten, um damit einige und aus unserer Sicht auch entscheidende Verbesserungen des aktuellen Bebauungsplanentwurfes erreichen zu können. Die heutige schriftliche Beteiligung erfolgt im Rahmen der Bekanntmachung vom 27.04.2009, also im Rahme der bis zum 19.05.2009 laufenden frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentliche Belange/ Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Insofern hat meine heutige Stellungnahme also vor allen Dingen auch die erforderliche Frist wahrenden Charakter. Ich bitte deshalb vorsorglich um eine kurze schriftliche und datierte Eingangsbestätigung (Telefax-Eingang). Unseren Anregungen (Schriftsatz unten Ziffer 5.) zu dem der Bekanntmachung entsprechenden Bebauungsplanentwurf Nr. 30a / Kaster stelle ich einige Gesichtspunkte (Schriftsatz Ziffer 1. - Ziffer 4.) voraus, und zwar folgendermaßen: 1. ... den Hinweis zur Es darf sicher gerade auch unter der Bekräftigung entfällt Kenntnis zu nehmen. unserer Dialogbereitschaft zum Ausdruck kommen, dass diese Überlegungen aus meinem Schreiben vom 13.03.2009 möglicherweise doch noch vom hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... zuständigen Fachbereich aufgenommen und damit positiv beantwortet werden. Aus meiner Sicht steht das jetzt begonnene förmliche Planaufstellungsverfahren im Rahmen von § 3 Abs. 1, § 4 Abs.1 BauGB dem nicht entgegen. Insofern sollte also u.a. auch mein Schreiben vom 13.03.2009 bei nächster und passender Gelegenheit noch beantwortet werden. 2. ... den Hinweis zur In dem bereits genannten Schreiben vom entfällt Kenntnis zu nehmen 13.03.2009 habe ich auf der Seite unserer Beauftragung und des Mandates die Eheleute Anwohner 3, Eheleute Anwohner 2 und Eheleute Anwohner 9 genannt. In der Zwischenzeit hat sich der Kreis der am Mandat beteiligten Familien, die Einwohner und Anwohner des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz“ sind, erweitert. Ich zeige deshalb jetzt an, dass wir im Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren über folgende Auftrags- und Mandatslage verfügen, wobei ich – wenn mir dies kurz mitgeteilt wird – eine jeweilige schriftliche Vertretungsvollmacht gerne nachreichen werde: 1. Familie Anwohner 3, Am Mühlenkreuz xx 2. Familie Anwohner 2, Am Mühlenkreuz xx 3. Familie Anwohner 9, Am Mühlenkreuz xx 4. Familie Anwohner 13, Am Mühlenkreuz xx 5. Familie Anwohner 14, Am Mühlenkreuz xx 6. Herr Anwohner 15, Am Mühlenkreuz xx 7. Familie Anwohner 16, Am Mühlenkreuz xx hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... 8. Familie Anwohner 5, Am Mühlenkreuz xx 9. Familie Anwohner 18, Am Mühlenkreuz xx 10. Familie Anwohner 19, Am Mühlenkreuz xx 11. Familie Anwohner 1, Am Mühlenkreuz xx 12. Familie Anwohner 20, Am Mühlenkreuz xx 13. Familie Anwohner 21, Am Mühlenkreuz xx 14. Familie Anwohner 22, Am Mühlenkreuz xx 15. Familie Anwohner 23, Am Mühlenkreuz xx 16. Familie Anwohner 12, Am Mühlenkreuz xx 3. ... den Hinweis zur Natürlich geht es mit dieser bauplanungsrechtlichen entfällt Kenntnis zu nehmen Entwicklung wie immer auch um eine starke kommunalpolitische und örtlich geprägte Sachlage, die deshalb in besonderer Weise auch den Ortsverband Königshoven und seinen Vorsitzenden, Herrn Willy Moll, beteiligt erscheinen lässt. Es darf deshalb gerade auch in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als gestattet und von Fall zu Fall sogar als notwendig angesehen werden, den Ortsverband und seinen Vorsitzenden auch an den Anregungen zum Bebauungsplanentwurf direkt zu beteiligen. Dahinter steht der zulässige Gedanke und die auch dem Ortsverband gegenüber zulässige Anregung, die eigenen und vom Ortsverband ausgehenden Beteiligungen an der Gesamtdiskussion immer auch schon so abzuwä- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... gen, dass damit nicht nur oder überwiegend das neue geplante Baugebiet in den Blick kommt, sondern auch die Sach- und Interessenlage, die das bereits vorhandene Baugebiet prägt. Gerade auch dem Ortsverband in seiner kommunalpolitischen Ausrichtung obliegt durchaus eine derartige und schon abwägende Komponente. Die von uns vertretenen Familien im bestehenden Wohngebiet „ Am Mühlenkreuz“ möchten diese Kompetenz und diese Komponente jedenfalls u.a. auch mit der heutigen Stellungsnahme in Anspruch nehmen. 4. Schließlich beteilige ich auch die Abteilung Liegenschaft der RWE Power AG Köln zur Mitkenntnis und beziehe dies auf eine Interessenlage, die ich in unsere Anregungen und in die inhaltliche Überarbeitung des Bebauungsplanes einbeziehen möchte, vielleicht sogar im Blick auf die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse sogleich auch in alle abwägungserhebliche Gesichtspunkte einbeziehen muss. Denn auch diese Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse lassen sich in der Bauleitplanung natürlich mit naheliegenden und selbstverständlichen Bewertungen bei der Abwägung des § 1 Abs. 7 BauGB nicht übergehen oder ausklammern. Anders gesagt: Wenn Anregungen und Stellungnahmen aus unserem Kreis, die eine Überarbeitung und dadurch auch eine Verbesserung des Bebauungsplanentwurfes zur Folge haben sollen, gleichzeitig dadurch gekennzeichnet sind, dass sich diese Verbesserungen und Veränderungen, auch mit der Projektleitung und den Liegenschaften in Köln in Einklang bringen lassen, würde dies die planerische und gestalterische Überzeugungskraft solcher Verbesserungen und Veränderungen des aktuellen Bebauungsplanent- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... wurfes aus meiner Sicht im weiteren Verlauf der Bearbeitung des Bebauungsplanes stärken. Es liegt auf der Hand, dass die RWE Power AG (Liegenschaft/Umsiedlungen) und die jetzigen Bewohner des bestehenden Wohngebietes nicht zwangsläufig, nicht von vorne herein und ohne Wenn und Aber miteinander solidarisch sein müssen, wenn und soweit bestimmte inhaltliche Änderungen dieses Bebauungsplanentwurfes vorgeschlagen werden. Dennoch möchte ich im vorliegenden Fall darauf zurückgreifen, dass es eine solche wechselseitige inhaltliche Übereinstimmung gibt oder geben kann, die allerdings dann m.E. auch für die weitere Überarbeitung des Planentwurfes durchaus von erheblicher Bedeutung, wenn nicht sogar wegweisend sein kann. Den bei der Plan- und Satzungsvorbereitung maßgebenden Kompetenzen des Rates der Stadt Bedburg bei der endgültigen Abwägungs- und Satzungsentscheidung gemäß § 1 Abs. 7, § 10 Abs. 1 BauGB wird durch diese Bewertung natürlich in keiner Weise vorgegriffen. 5. Stellungnahme und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 30a / Kaster gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. a) Die bislang allgemein verwendete, auch in Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht ... der Anregung nicht der öffentlichen Bekanntmachung genannte Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. Gebietsbezeichnung für den Bebauungsplan verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb ei(Gebiet zwischen „Neue Bergstraße“ und nes laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu „Am Mühlenkreuz“ in Königshoven) sollte ändern. Zudem müssen Bezeichnung des Bebauzur Klarstellung des räumlichen Schwer- ungsplanes und spätere Gebiets- und Straßenbepunktes dieser Planung folgendermaßen nennung nicht zwangsläufig identisch sein. So geändert werden: Gebiet „Neue Bergstraße“ lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden in Königshoven. Hierbei stellt man mit einer Bebauungsplanes Nr. 30 für die Straßen „Am Mühsolchen Gebietsbezeichnung auch heraus, lenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. Eine hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 9 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... dass es auch in der Entwicklungs- und Bau- signifikante Auswirkung auf zukünftige Verkehre phase keine direkten und wesentlichen ver- wird dadurch nicht gesehen. kehrsmäßigen Verknüpfungen zwischen dem Neubaugebiet einerseits und dem bereits vorhandenen Wohngebiet „Am Mühlenkreuz“ anderseits gibt (geben sollte, wie die weiter folgenden Anregungen noch verdeutlichen werden). So werden also auch „Am Mühlenkreuz“ keine Verkehrsbeziehungen in dieses bereits bestehende Wohngebiet hereingezogen, ohne aber dann von dort aus – wenn und soweit den übrigen Anregungen gefolgt wird - das Neubaugebiet erreichen zu können. Dieses neue Baugebiet wäre also nur durch Umwege oder Rückfahrten, also durch wiederum belastende Verkehrsabläufe zu erreichen. Alles in allem ist der räumlich-funktionale Schwerpunkt der Planung mit der hier vorgeschlagenen Bezeichnung des Bebauungsplangebietes jedenfalls deutlich besser und unmissverständlicher getroffen. b) Für die Baufenster und die zukünftige Ge- Die mit einer GRZ von 0,3 festgesetzte Dichte … der Anregung in staltung der überbaubaren Grundstücksflä- innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30a entspricht Teilen zu folgen. chen regen wir an, von einigen wenigen der ca. der realisierten Dichte in den östlich angrenim Entwurf vorgesehenen Baumöglichkeiten zenden Bereichen. Der Bebauungsplan Nr. 30 hat in WA II / GRZ 0,3 abzusehen und damit die für diese Gebiete eine GRZ von 0,4 festgesetzt. Verdichtung des Baugebietes in der Ausrich- Eine Reduzierung um eine Hauseinheit in den tung auf „Am Mühlenkreuz“ (1) und ebenso westlich an den Bestand angrenzenden Bereichen auf „Am Mühlenkreuz“ (2) um ein sehr ge- würde hier zu unverhältnismäßig großen ringes, überschaubares Maß zurückzuneh- Grundstücken führen, die in einer derartigen Lage men. Mit der in unserer Anregung vorgese- nicht dem heutigen Wohnungsmarkt entsprechen. henen Anordnung von Doppelhäusern wür- Insofern bedingt eine anderweitige Planung der de man unsere Anregung dahin bilanzieren Baufenster, die unmittelbar an den Bestand ankönnen, dass nur ein einziges Wohngebäu- grenzen, eine Umplanung innerhalb des gesamten hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 10 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... de entfällt. Dies wäre der Fall, wenn die bei- Plangebietes, um die gleiche Anzahl von Hauseinden Baufenster, die unmittelbar an „Am heiten entsprechend dem städtebaulichen VorentMühlenkreuz“ (2) angrenzen, wegfallen, wurf zu erhalten, der dem Bebauungsplanentwurf ebenso die beiden Teilbaufenster und die zugrunde liegt. Der Anregung, die überbaubaren entsprechenden überbaubaren Grund- Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft der Bestücksflächen, die sich unmittelbar an den bauung in den Straßen „Am Mühlenkreuz“ in zwei vorhandenen und auch zukünftig bleibenden Nord-Südausgerichtete Baufenster umzuplanen, Grünstreifen am Ende des Baugebietes „Am wird im südlichen Teilbereich gefolgt. Es wird jeMühlenkreuz“ (1) anschließen. Wenn und doch darauf hingewiesen, dass die entstehende soweit dieser Anregung zur Überarbeitung Struktur nicht eine offenere Festsetzung der Baudes Planentwurfes in den damit angespro- fenster aufweist, sondern es entsteht im Gegenteil chenen Baufenstern gefolgt wird, entfällt in- eine starre Bebauung, die topographisch gesehen nerhalb des Allgemeinen Wohngebietes oberhalb der Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) den (WA) in den betreffenden Abschnitten des Straßenraum optisch abschließen wird. Diese Wohngebietes nur eine dann nicht mehr an- Planung entspricht ebenfalls einer für das Ortsderweitig untergebrachte Baumaßnahme. und Landschaftsbild verträgliche Lösung. Es kommt aber positiv hinzu, dass eine solche insgesamt etwas offenere Festsetzung der Baufenster und der überbaubaren Grundstücksflächen u.a. auch umwelt- und landschaftsbezogen als vorteilhaft anzusehen ist, also auch der Gestaltung des Ortsund Landschaftsbildes gemäß § 1 Abs. 6 BauGB – ein für die grundstücksmäßige und bauliche Gestaltung der Ortslage sicher sehr positives Argument. Auch für die Eigentumsverhältnisse, die immer mit im Blick sein dürfen, ist eine solche sehr maßvolle Reduzierung, der ohnehin zahlenmäßig nicht unerheblichen Baumöglichkeiten in der Abwägung sehr gut vertretbar. c) Eine weitere und schon unter a) angespro- Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung nicht chene Anregung lautet, die geplante öffentli- Baugebiet entsprechend der städtebaulichen zu folgen. che Verkehrsfläche zwischen „Neue Berg- Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung straße“ einerseits und „Am Mühlenkreuz“ (1) der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 11 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... anderseits durch eine entsprechende Fest- „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Mühsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr.11 BauGB nur lenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird eine noch als rein fußläufige Verkehrsfläche ein- gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verkehre zurichten und auch nur in einer dafür erfor- gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger Durchderlichen Art und Weise auszubauen, ein- gangsverkehre wird eine gradlinige Straßenfühschließlich einer durch die Festsetzung des rung vermieden und die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ Bebauungsplanes reduzierten Ausbaubreite (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich geführt. auf etwa 1,5 m. Dieser zukünftige Fußweg Zusätzlich wird durch verkehrstechnische Maß(oder Fuß- und Radweg) könnte dann aus nahmen im Rahmen des Straßenausbaus die dem Neubaugebiet kommend den vorhan- Durchquerung erschwert. Gemäß der Verkehrsundenen Grünstreifen durchqueren und im Be- tersuchung der Ingenieurgruppe für Verkehrswereich des vorhandenen Baugebietes in den sen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Jadortigen jetzigen Abschluss der Straßenfüh- nuar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die rung (Wendehammer) komplikationslos umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkomeinmünden. Dies wäre ein ganz erheblicher men des neuen Wohngebietes für gering und verBeitrag zur wechselseitigen Kfz-mäßigen tretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verVerkehrsberuhigung. Eine demgegenüber trägliche Maß der Anlieger hinausgehende Belasfür Kfz zugängliche Verbindung zwischen tung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung dem hiermit angesprochenen Ast „Neue der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) sollte Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleian dieser Stelle (und insgesamt) dauerhaft chenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine planungsrechtlich mit der anschließenden einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. und zum Planungsrecht passenden Wid- Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Armung ausgeschlossen werden und bleiben. beitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. d) Eine gleichartige Zielsetzung (Verkehrsbe- Die Erschließungsstraße in Verlängerung der … der Anregung nicht ruhigung im Verhältnis der beiden Baugebie- Straße „Am Mühlenkreuz“ (2) wurde im Bebau- zu folgen. te zueinander, also zukünftige Bevorteilung ungsplanvorentwurf derart angebunden, dass hohe und Beruhigung beider Baugebiete) spreche Geschwindigkeiten ausgeschlossen sind. Lage und ich an, wenn wir uns für eine planungsrecht- Anbindung lassen kein Verkehrsaufkommen erwarliche ebenfalls dauerhafte Durchfahrtsbe- ten, das zu erheblichen Beeinträchtigungen der schränkung zwischen den östlichen Ast Wohnruhe angrenzender Grundstücke führen wür„Neue Bergstraße“ und der vorhandenen öf- de. Durch die Einplanung einzelner Besucherparkfentlichen Verkehrsfläche „Am Mühlenkreuz“ plätze wird die Durchfahrung zusätzlich erschwert (2) aussprechen und auch dies gemäß § 3 werden. Abs. 1 BauGB mit einer hierzu passenden Vielmehr wird durch die Anbindung ein redundan- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 12 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Änderung des Bebauungsplanentwurfes tes Erschließungssystem geschaffen, das gegen vorgeschlagen. Eine solche dauerhafte ver- mögliche Störungen oder Sperrungen unempfindlikehrsfunktionale Abtrennung würde pla- cher ist, ohne dabei zu einer Übererschließung zu nungsrechtlich nicht mit der Errichtung von 2 führen. oder 3 entsprechenden Absperranlagen Es wird erkannt, dass eine Ermächtigungsgrundla(Pollern oder Sperrpfosten) zu ermöglichen ge für die Festsetzung von Sperrpfosten im BauGB sein, denn eine derartige Einrichtung kann nicht besteht; aufgrund der nunmehr geplanten zu einem späteren Zeitpunkt, je nach Sach- Anbindung ist eine dahingehende Festsetzung lage, wieder entfernt werden. Sie könnte jedoch obsolet. auch für vorübergehende Zwecke aufgehoben und entfernt werden, wäre also jedenfalls keine Anlage, die auf Dauer eine derartige wechselseitige verkehrsberuhigende Funktion sichert bzw. gewährleistet. Auch findet sich für entsprechende Anlagen oder Einrichtungen in § 9 Abs. 1 Nr.1 bis Nr. 26 BauGB keine passende Festsetzung und Ermächtigungsgrundlage; jede einzelne Festsetzung des Bebauungsplanes benötigt aber in § 9 Abs. 1 BauGB bekanntlich eine derartige gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, und zwar nicht nur generell, sondern auch im Detail gesehen. Planungsrechtlich kann und sollte man deshalb unter der von uns genannten positiven Zielsetzung festsetzen, dass ein abschließender Teil des genannten Astes der „Neue Bergstraße“ auch zukünftig nicht öffentliche Verkehrsfläche ist bzw. wird, sondern allenfalls und erneut nur Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger und Radfahrer) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB. Auch der Ausbau einer derartigen „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ könnte und müsste dann dafür Sorge tragen, dass hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 13 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... „übergreifende“ Kfz-mäßige Verkehrsvorgänge zwischen den beiden benachbarten Baugebieten ausgeschlossen bleiben. Für Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge etc. sind die Zugänge in das neue Baugebiet ohnehin ausreichend und angemessen sichergestellt, ohne dafür auch im Zugang oder in der Abfahrt auf schon jetzt vorhandene öffentliche Verkehrsflächen im bestehenden Baugebiet zurückgreifen zu müssen. Die gesamten funktionalen verkehrsmäßigen Abläufe werden also in keiner Weise verschlechtert. Folge wäre vielmehr eine wiederum beiderseitige Beruhigung der beiden aneinandergrenzenden und lediglich durch den bereits vorhandenen und durchgehenden Grünstreifen äußerlich, also nicht einmal optisch getrennten Wohngebiete. Umgekehrt wären am Ende beide Wohngebiete durch eine in beiden Richtungen wechselseitig durchgehende Kfz-Verkehrsbeziehung unnötigerweise belastet und – wenn auch nur mit reinem Anliegerverkehr/ Gästeverkehr etc. – die für beide Baugebiete wünschenswerte Wohnruhe und Wohnqualität wäre mit der Summe möglicher Verkehrsbewegungen nachhaltig angetastet. Eine solche auf KfzVerkehr beruhende mangelnde Qualität, die dann nach Art und Umfang beide Baugebiete gleichermaßen trifft, sollte dem funktionalen Standard einer solchen Planung schon mit den in § 1 Abs. 6 BauGB genannten Planungsleitsätzen erspart bleiben, zwar nicht nur dort, wo mit dem jetzigen Bebauungsplan Nr. 30 a / Kaster neu geplant wird, hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 14 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... sondern auch jenseits der Grenze dieses neuen Baugebietes in den vorhandenen baulichen und wohnungsmäßigen Strukturen. „Der Stand der Technik“ einer solchen reinen Wohnungsbauplanung in der vorhandenen und gerade auch landwirtschaftlich geprägten Örtlichkeit spricht sich m.E. deutlich dafür aus, unserer Anregung zu folgen und die beiden Baugebiete in der hier vorgeschlagenen Art und Weise von wechselseitig wirkenden Kfz-Verkehrsbeziehungen zu entlasten. 6. Hinweis zur Unsere Mandanten haben aus dem Kreis Die in Form der eingereichten Planzeichnung dar- ...den der Mitwirkenden Herrn Architekten Anwohner 1, Am gestellten Anregungen werden inhaltlich in der Kenntnis zu nehmen. Mühlenkreuz xx, darum gebeten, unsere Anregun- Stellungnahme zu 5 a) - d) behandelt. gen und Planüberlegungen, die sich von dem der Bekanntmachung entsprechenden Planentwurf (Planzeichnung) abheben, in Form einer farbigen Planskizze auszuarbeiten; auch dies ist bereits im Zusammenhang mit den Erörterungen und Abstimmungen zu sehen, die ich oben (Ziffer 4.) auf der Ebene RWE AG Köln (Liegenschaften) einerseits und den Bewohnern des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) anderseits angesprochen habe. Die Planskizze, die ich auch zur jeweiligen Mitkenntnis als Anlage beifüge, soll ebenfalls von unserer Seite aus Ausgangspunkt und Grundlage der auch mit diesem Schriftsatz bekräftigten Dialogbereitschaft sein. 7. Hinweis zur Zum Abschluss meiner heutigen Stellungnahme Es wird begrüßt, dass eine konstruktive Kritik im ...den möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinwei- Rahmen der Bürgerbeteiligung erfolgt. Für den Kenntnis zu nehmen. sen, wie dies auch schon mit meinem Schreiben vorliegenden Planentwurf wird ebenso eine hinreivom 13.03.2009 geschehen ist, dass unsere Manda- chende, den Belangen der zukünftigen Anwohner hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 15 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... ten die eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht und bestehenden Anliegern Rechnung tragende in der Richtung sehen wollen oder werden, die Ent- Konzeption i.S. des § 1 Abs. 6 BauGB gesehen, wicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven die den Planungsvorstellungen der Stadt am eheszu verhindern oder auch nur nennenswert (zeitlich) ten entspricht. zu blockieren. Es geht einzig und allein darum, die Planungs- und Wohnqualität in beiden Baugebieten gleichermaßen zu verankern und zu gewährleisten. Es geht lediglich darum, mit den hier angesprochenen Anregungen zum Bebauungsplanentwurf erkennbar zu machen, dass beide Baugebiete wechselseitig aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvollerweise so geordnet sind, dass eine ebenfalls wechselseitige Beruhigung, die beide Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. Für die Gestaltung des neuen Baugebietes tritt dadurch auch besonders deutlich hervor, dass die Planungsleitsätze des § 1 Abs. 6 und die Belange der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB für die dort genannten allgemeinen Anforderungen an gesunde und verkehrsmäßig also nicht oder nur sehr wenig beeinträchtigte Wohnverhältnisse. Am Ende ist mit einer umweltorientierten Betrachtung im bestehenden Wohngebiet einerseits und im neuen Wohngebiet anhand des vorliegenden Planentwurfes andererseits sichtbar, dass alle unsere heutigen Anregungen ausschließlich der zukünftigen Entwicklungs- und Wohnqualität dienen. Ebenso werden die mit einer Wohnbebauung immerhin notwendigen jeweiligen Verkehrsbeziehungen, also auch die dem jeweiligen Wohngebiet zugeordneten Zielund Quellverkehre, nicht einmal ansatzweise verschlechtert. Die Grundstrukturen des Wohngebietes werden - auf beiden Seiten - durch eine solche inne- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 16 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... re verkehrsmäßige Ordnung in keiner Weise beeinträchtigt. Funktionalität und Qualität des Bebauungsplanentwurfes werden durch diese Anregungen besonders positiv herausgestellt. Abschließend wird deshalb für unsere Mandanten darum gebeten, die heutigen Anregung in der Fortsetzung der Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 30 a / Kaster aufzunehmen und positiv zu berücksichtigen, und zwar so schon für die Überarbeitung des Planentwurfes im Vorfeld der folgenden und erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 11. Geologischer Dienst NRW Aus geowissenschaftlicher Sicht sind als Bestandteil In den Hinweisen innerhalb der textlichen Festset- … der Anregung zu des Bebauungsplans folgende Kennzeichnungen zungen wird auf die Erdbebenzone 2 S und die folgen. 14. 05.2009 Verwerfungszone hingewiesen werden. Die Hinempfehlenswert: weise auf die Grundwasserabsenkung / Grunda) Hinweis auf Erdbebenzone 2 S b) Hinweis auf Grundwasserabsenkung / Grundwas- wasserwiederanstieg werden ebenfalls übernommen. serwiederanstieg c) Hinweis auf langfristige Sümpfungsauswirkungen d) Hinweis auf Verwerfungszone 12. Anwohner 2 Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (S = Gebiete relativ flachgründige Sedimentbecken). Im Untergrund des Plangebietes verläuft eine vermutete geotektonische Störungslinie. Im Plangebiet befinden sich zwei aktive Landesgrundwassermessstellen, sowie weitere in der westlich anschließenden Friedhofsfläche (Tab.1). Ebenso liegen für die Friedhofsfläche Schichtenbeschreibungen vor, welche im Bodentyp dem des Plangebietes entsprechen. Die Bohrungen sind vertraulich und gehören kommunalen Stellen, Privatpersonen oder Firmen. Einige Schichtenverzeichnisse beschreiben auch rekultivierte Böden. Aus der durch den Planer erstellten Begründung Die Lage der Grundwassermessstellen wurde … die Mitteilung zur überprüft und festgestellt, dass lediglich der Pegel Kenntnis zu nehmen. 81186 innerhalb des Plangebietes liegt. Dieser Pegel wurde bereits in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Eine Planänderung zwischen einzelnen Verfah- … die Mitteilung zur hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 17 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... geht hervor, dass das Plangebiet von der Neuen renstennschritten ist ausgeschlossen. Deswegen Kenntnis zu nehmen. 14.05.2009 Bergstraße aus erschlossen wird und dass ein können im Rahmen der vorgezogenen BürgerbeDurchfahren zur Straße „Am Mühlenkreuz“ nicht teiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nur diejenigen möglich ist und nur Müll- und Rettungsfahrzeugen Planungen vorgelegt werden, die als solche dem Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung bei gestattet werden soll. Mit RWE Power und dem beauftragten Planer haben Beschluss der Durchführung der vorgezogenen wir am 7.4.09 ein weiteres Erörterungsgespräch Bürgerbeteiligung vorgelegt wurden. geführt und den Plan diskutiert. Die uns zugesagte und beschlossene Nichtanbindung des Mühlenkreuzes (1) an das neue Baugebiet wurde faktisch nicht umgesetzt. Hier grenzt eine vorhandene und ausgewiesene Verkehrsfläche an eine neue noch auszuweisende und jetzt geplante Verkehrsfläche. Die dargestellte Durchfahrtsbeschränkung im Bebauungsplan als Festsetzung ist jedoch nach Aussage des Planers aufgrund eines Urteils aus jüngster Vergangenheit nicht haltbar. Das beschlossene und geplante Konzept der Nichtanbindung in der vorliegenden Form kann daher rechtlich nicht manifestiert werden und ist jederzeit zu revidieren. Der Planungswille wird nicht umgesetzt und dem Vertrauensschutz der Bürger in die Planung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Es wird daher vorgeschlagen, eine Alternativlösung wie folgt umzusetzen: Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die sich Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung nicht zwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am Baugebiet entsprechend der städtebaulichen zu folgen. Mühlenkreuz“ (1) anderseits befindet, soll als Grün- Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung fläche deklariert werden. Alternativ soll durch eine der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die entsprechende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Müh11 BauGB nur noch eine, als fußläufige Verkehrsflä- lenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird eine che, eingerichtet werden, mit einer deutlich reduzier- gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verkehre ten Breite von maximal 1,5 m. Dieser zukünftige gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger DurchFuß- und Radweg könnte den vorhandenen Grün- gangsverkehre wird eine gradlinige Straßenfühstreifen durchqueren und im Bereich des alten Bau- rung vermieden und die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 18 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... gebietes in den dortigen Abschluss der Straßenfüh- (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich geführt. rung (Wendehammer) einmünden. Auch dies trägt Zusätzlich wird durch verkehrstechnische Maßzur wechselseitigen Verkehrsberuhigung bei bzw. nahmen im Rahmen des Straßenausbaus die dem Verbindungsgedanken Rechnung zu tragen. Durchquerung erschwert. Gemäß der VerkehrsunSomit entfällt der gesamte Baustellenverkehr, der tersuchung der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Jasicherlich über 10 Jahre stattfinden würde. Eine Kfz-mäßige Verbindung zwischen „Neue Berg- nuar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die straße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre damit dau- umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkommen des neuen Wohngebietes für gering und vererhaft planungsrechtlich ausgeschlossen. tretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verträgliche Maß der Anlieger hinausgehende Belastung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleichenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. Diese fußläufigen Wegverbindungen sind in ganz Königshoven in allen Bereichen wieder zu finden. Letztendlich weisen wir darauf hin, dass seinerzeit auch an der Allhovener Straße lediglich - nach Protest der Anlieger - nur eine fußläufige Verbindung hergestellt wurde. In Königshoven finden sich beidermaßen ebenfalls … die Mitteilung zur Sackgassen wie auch durchgebundene Straßen, Kenntnis zu nehmen. die keine Haupterschließungsfunktion des gesamten Stadtgebietes übernehmen. Somit entspricht das vorgesehene Plankonzept durchaus dem Königshovener Erschließungssystem. Sackgassenstraßen sind mit Ausnahme des Mühlenkreuzes jedoch meist kürzer. Damit wirkt das vorgeschlagene Erschließungssystem einer Ausbildung übermäßig langer Sackgassen mit ledigliche eeiner Anbindung als externe Erschließung entgegen. Hinsichtlich der Allhovener Straße wird darauf hingewiesen, dass im dortigen Bereich der Bebauungsplan – im Gegensatz zu den Anbindungen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) – ein durchgehender Grünstreifen festgesetzt ist. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 19 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Ausweisung des noch nicht ausgebauten Teils der Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) wie faktisch auch jetzt schon vorhanden, im alten Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster als Grünfläche. Dieser Bereich wird seit Jahren auf Vorschlag und seinerzeitigen Unterstützung des Ortsvorstehers Herrn Moll in Eigeninitiative der unmittelbaren Anwohner gepflegt und unterhalten, so dass über Jahre Kosten für die Gemeinde entfallen sind. Gleichzeitig dient er als Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Bank wurde schon vor Jahren aufgestellt und Baumpflanzungen sind erfolgt. Durch diese Ausweisung als Grünfläche erreicht man das im Ausschuss diskutierte und gewollte Ziel und manifestiert diese Fläche. Im Wege einer Patenschaft würde darüber hinaus die Pflege und Unterhaltung für die Zukunft sichergestellt werden. Für die Erstellung der Grünfläche wurde uns seitens der Gemeinde, der Bauantrag ‚Am Mühlenkreuz“ Haus 75, für eine Garage mit Grenzbebauung abgelehnt. Begründung: 1 m zum Grünstreifen dürfen auch für eine Garage nicht bebaut werden zum Schutz der Grünfläche. Damit haben wir 1 m Grund und Boden ohne Nutzen. Das Ein-/ Aussteigen aus einem Fahrzeug in der Garage ist fast unmöglich. Außerdem sollte lt. Bebauungsplan 30a / Kaster unmittelbar an dem von uns nicht genutztem 1 m (Schutz für die Grünfläche) ein Wohnhaus anschließen. Die Anlage einer Stichstraße zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre im Übrigen nur für die Erschließung eines einzigen Baugrundstückes erforderlich und überaus unwirtschaftlich und kostenintensiv. Ferner führt die Herstellung dieser überflüssigen Erschließungsstraße zu einer weiteren Versiegelung Die angesprochene Fläche wurde im Bebauungs- … die Mitteilung zur plan Nr. 30 als öffentliche Verkehrsfläche festge- Kenntnis zu nehmen. setzt und ist somit nicht Gegenstand des hier vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Die Überplanung der Grünfläche, die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30 als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt wurde, wurde innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30a bereits im Vorfeld aufgegeben. Die Fläche liegt somit außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 30a. Die Anlage der Verbindungsstraße zur Straße „Am … der Anregung nicht Mühlenkreuz“ (1) ist für die Umsetzung des erläu- zu folgen. terten Erschließungskonzeptes notwendig. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 20 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... des Bodens und damit auch zu möglichen Entwässerungsproblemen. Hierfür liegt kein städtebauliches Das städtebauliche Erfordernis nach § 1 Abs. 3 Erfordernis vor, welches nach dem Baugesetzbuch BauGB bezieht sich auf den Bebauungsplan insGrundlage für einen Bebauungsplan ist. Für den gesamt. Einzelne Festsetzungen werden aus städBau von Straße und Kanal können hier weitere Kos- tebaulichen Gründen nach § 9 Abs. 1 BauGB festgesetzt. Beides liegt entsprechend der Begrünten eingespart werden. dung zum Bebauungsplan hier vor. Das in der Anlage beigefügte städtebauliche Konzept wurde in dem vorgenannten Termin mit RWE Power abgestimmt und stellt ein schlüssiges und sehr gut zu vermarktendes Konzept dar, welches die verschiedenen Interessenlagen miteinander verbindet. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass das beige- … die Mitteilung zur fügte städtebauliche Konzept an den Termin am Kenntnis zu nehmen. 07.04.2009 mit RWE Power abgestimmt wurde. Es wurde lediglich darüber Einvernehmen erzielt, dass die Verbindungsstraße zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) als Fuß- und Radweg festgesetzt werden sollte. Unter Abwägung aller zu berücksichtigender Aspekte und Anregungen soll nunmehr das ursprüngliche Konzept der Anbindung an die ‚Neue Bergstraße’ und die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ weiterverfolgt werden. Dieses Erschließungskonzept entspricht der städtebaulichen Grundidee, die angrenzenden Wohngebiete zur arrondieren und zu verknüpfen. Diesem Gesamtkonzept hat sich auch der Aspekt der verkehrlichen Belastung unterzuordnen. Gemäß vorgenannter Verkehrsuntersuchung werden diese Belastungen für gering gehalten. Der Charakter des Wohngebietes „Am MühlenkreuzAlt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbereich wird sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Neu“ negativ verändern: Aufgrund der Straßenführung der verlängerten … die Mitteilung zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und der geringen Kenntnis zu nehmen. Zahl zusätzlicher Wohneinheiten, ist nicht davon auszugehen, dass die Straße „Am Mühlenkreuz“ die Funktion einer Erschließungsstraße überneh- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 21 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Hierdurch entstünde ein überproportional langer men wird. Trotz Zusammenschluss der WohngeStraßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Ver- biete werden die zukünftigen Teilabschnitte ihren laufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funk- eigenen, unverwechselbaren Charakter beibehaltion einer Erschließungsstraße übernehmen würde ten. und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten Schon jetzt besteht vielmehr am Mühlenkreuz eine würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion für Königshoven überproportional lange Sackgasse als Haupterschließungsachse dient. Das Erschlie- mit nur einem Anschluss an die Gustavßungskonzept des Stadtteils Königshoven basiert Heinemann-Straße. Zudem steht der festgesetzte jedoch im Alt-Ort auf einer eindeutigen Haupter- Straßenquerschnitt dem Charakter einer Erschlieschließungsstraßenstruktur mit den großzügig aus- ßungsstraße entgegen und führt zu einer Gegebauten Straßen Brunnenstraße, Talstraße und schwindigkeitsreduzierung. Vergleichbare Erschließungen bestehen bereits in Josef-Schnitzler-Straße. Es entstünde ein großflächiges, zusammenhängen- Königshoven auch abseits der genannten Hauptdes Baugebiet in einer für Königshoven vollkommen erschließungsachsen (z.B. Im Hamm / Pannenuntypischen Größe. Die Tendenz in der modernen gasse / Jahnstraße oder Ginnerstraße / St.städtebaulichen Planung geht heute jedoch insge- Sebastianus-Straße). samt wieder zu kleineren, abgeschlossenen Wohnbereichen mit Identitätsstiftendem Charakter. Dem sollte man sich nicht verschließen. Verkehrliche Belastungen bedürfen auch einer sub- Eine objektive Beurteilung, an welche die Stadt im ... den Hinweis zur jektiven Betrachtungsweise und sind daher beson- Rahmen der Abwägung gebunden ist, lässt keiner- Kenntnis zu nehmen. ders zu gewichten und grundsätzlich zu vermeiden. lei Verkehrsbelastungen erkennen, die ein erträgliches Maß überschreiten. Die bislang allgemein verwendete und auch in der öffentlichen Bekanntmachung genannte Bezeichnung des Bebauungsplanes (Gebiet zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ in Königshoven) sollte zur Klarstellung des räumlichen Schwerpunktes des Bebauungsplanes und zur Klarstellung der lediglich nachbarschaftlichen Verhältnisse zum Gebiet „Am Mühlenkreuz“ folgendermaßen geändert Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb eines laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu ändern. Zudem müssen Bezeichnung des Bebauungsplanes und spätere Gebiets- und Straßenbenennung nicht zwangsläufig identisch sein. So lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 22 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Bebauungsplanes Nr. 30 für die Straße „Am Mühwerden: lenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. Gebiet „Neue Bergstraße“ in Königshoven. Damit kommt zum Ausdruck, dass es jedenfalls im Prinzip funktionale und städtebauliche, auch wesentliche verkehrsmäßige Verknüpfungen zwischen dem Neubaugebiet einerseits und dem Gebiet „Am Mühlenkreuz“ andererseits gerade nicht gibt oder geben sollte. Wir sind der Ansicht, wie auch schon in einigen Diskussionen unsererseits angeregt, dem Baugebiet eine eigene Adresse zu geben, damit sich die neuen Bürger mit ihrem Wohngebiet identifizieren können und darüber hinaus der Baustellenverkehr zielge- Die Regelung des Baustellenverkehrs kann nicht ... den Hinweis zur richtet zu- und abfließen kann. Zum Schutz der Bür- Gegenstand einer Festsetzung im Bebauungsplan Kenntnis zu nehmen. ger an der „Neuen Bergstraße“ und zur Vermeidung sein. Nach Prüfung alternativer Wegeführungen von Schäden sollte nach alternativen Zufahrtsmög- scheidet jedoch die Führung des Baustellenverlichkeiten in der Bauphase gesucht werden, da ins- kehrs über den nördlich des Plangebietes gelegebesondere der Schwerlastverkehr erfahrungsgemäß nen Feldweg aus. Eine verkehrssichere Führung Schäden verursachen kann, die zu vermeiden sind. ist hier wegen des deutlich erhöhten Aufwandes nur mit unverhältnismäßigen Mitteln herzustellen. Zum Schluss unserer heutigen Stellungnahmen entfällt. möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir unseren eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht etwa in der Richtung sehen wollen, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven zu verhindern oder zu blockieren. Es soll lediglich auch mit den hier vorgebrachten Einzelheiten der Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster erkennbar werden, dass beide Baugebiete aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvoller weise so geordnet sind, dass eine wechselseitige Beruhigung, die beiden Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 23 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Die Bekanntmachung zum o.a. Bebauungsplan im An dem Erörterungstermin am 07.04.2009 wurde … die Mitteilung zur 13. An wohner 3 Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises haben wir zur seitens RWE Power AG Liegenschaften darauf Kenntnis zu nehmen. 15.05.2009 Kenntnis genommen. Nach Einsicht in die Planung hingewiesen, dass die Grundstückslagen innerhalb haben wir folgende Anregungen zum Plan vorzu- des Plangebietes möglichst südorientiert sein sollten. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass das in bringen: der Anlage beigefügte städtebauliche Konzept Städtebauliches Konzept: Mit RWE Power AG und dem beauftragten Planer abgestimmt wurde, weil es nicht als Zeichnung haben wir am 7.4.09 ein weiteres Erörterungsge- vorlag. Es wurde lediglich Einvernehmen darüber spräch geführt und den Plan diskutiert. Hierbei hat erzielt, dass die Verbindungsstraße zur Straße man ausdrücklich klar gestellt, dass die Interessen- „Am Mühlenkreuz“ (1) als Fuß- und Radweg festlage der Anwohner „Am Mühlenkreuz“ einerseits und gesetzt werden sollte. die Interessenlage von RWE Power AG Liegen- Unter Abwägung aller zu berücksichtigender Asschaften andererseits in der Sache selbst vollkom- pekte und Anregungen soll nunmehr das ursprüngliche Konzept der Anbindung an die „Neue Bergmen gleich gerichtet gesehen werde. Das in der Anlage beigefügte von uns erstellte städ- straße“ und die Straße „Am Mühlenkreuz“ weitertebauliche Konzept wurde in dem vorgenannten verfolgt werden. Dieses Erschließungskonzept Termin mit RWE Power abgestimmt und stellt ein entspricht der städtebaulichen Grundidee, die anschlüssiges und sehr gut zu vermarktendes Konzept grenzenden Wohngebiete zur arrondieren und zu dar, welches die verschiedenen Interessenlagen verknüpfen. Diesem Gesamtkonzept hat sich auch der Aspekt der verkehrlichen Belastung unterzumiteinander verbindet. Aus der durch den Planer erstellten Begründung ordnen. Gemäß vorgenannter Verkehrsuntersugeht hervor, dass das Plangebiet von der „Neuen chung werden diese Belastungen für gering und Bergstraße“ aus erschlossen wird und dass ein vertretbar gehalten. Eine übermäßige, über das Durchfahren zur Straße „Am Mühlenkreuz“ nicht verträgliche Maß der Anlieger hinausgehende Bemöglich ist und nur Müll- und Rettungsfahrzeugen lastung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen gestattet werden soll. Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleiDie uns zugesagte und beschlossene Nichtanbin- chenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine dung des „Mühlenkreuzes“ (1) an das neue Bauge- einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. biet wurde faktisch nicht umgesetzt. Hier grenzt eine Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arvorhandene und ausgewiesene Verkehrsfläche an beitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. eine neue noch auszuweisende und jetzt geplante Verkehrsfläche. Die dargestellte Durchfahrtsbeschränkung im Bebauungsplan als Festsetzung ist jedoch nach Aussage des Planers aufgrund eines hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 24 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Urteils aus jüngster Vergangenheit nicht haltbar. Das beschlossene und geplante Konzept der Nichtanbindung in der vorliegenden Form kann daher rechtlich nicht manifestiert werden und ist jederzeit zu revidieren. Der Planungswille wird nicht umgesetzt und dem Vertrauensschutz der Bürger in die Planung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Es wird daher vorgeschlagen, eine Alternativlösung wie folgt umzusetzen: Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die sich Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung nicht zwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am Baugebiet entsprechend der städtebaulichen zu folgen. Mühlenkreuz“ (1) anderseits befindet, soll als Grün- Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung fläche ausgewiesen werden. Alternativ soll diese der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die durch eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Am Abs. 1 Nr. 11 BauGB nur noch als fußläufige Ver- Mühlenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird kehrsfläche einzurichten und auch nur so, und zwar eine gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Vermit einer deutlich reduzierten Breite von maximal kehre gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger 1,50 m, auszubauen. Dieser zukünftige Fuß- und Durchgangsverkehre wird eine gradlinige StraßenRadweg könnte den vorhandenen Grünstreifen führung vermieden und die Straße „Am Mühlendurchqueren und im Bereich des alten Baugebietes kreuz“ (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich in den dortigen Abschluss der Straßenführung geführt. Zusätzlich wird durch verkehrstechnische (Wendehammer) einmünden. Auch dies trägt zur Maßnahmen im Rahmen des Straßenausbaus die wechselseitigen Verkehrsberuhigung bei bzw. dem Durchquerung erschwert. Gemäß der VerkehrsunVerbindungsgedanken Rechnung zu tragen. Eine tersuchung der Ingenieurgruppe für VerkehrsweKfz-mäßige Verbindung zwischen „Neue Bergstra- sen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Jaße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre damit dauerhaft nuar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkomplanungsrechtlich ausgeschlossen. men des neuen Wohngebietes für gering und vertretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verträgliche Maß der Anlieger hinausgehende Belastung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleichenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 25 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor.. Diese fußläufigen Wegverbindungen sind in ganz Königshoven in allen Bereichen wieder zu finden. Letztendlich weisen wir darauf hin, dass seinerzeit auch an der Allhovener Straße lediglich – nach Protest der Anlieger - nur eine fußläufige Verbindung hergestellt wurde. In Königshoven finden sich beidermaßen ebenfalls Sackgassen wie auch durchgebundene Straßen, die keine Haupterschließungsfunktion des gesamten Stadtgebietes übernehmen. Somit entspricht das vorgesehene Plankonzept durchaus dem Königshovener Erschließungssystem. Sackgassenstraßen sind mit Ausnahme des Mühlenkreuzes jedoch meist kürzer. Damit wirkt das vorgeschlagene Erschließungssystem einer Ausbildung übermäßig langer Sackgassen mit ledigliche eeiner Anbindung als externe Erschließung entgegen. Hinsichtlich der Allhovener Straße wird darauf hingewiesen, dass im dortigen Bereich der Bebauungsplan - im Gegensatz zu den Anbindungen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) - ein durchgehender Grünstreifen festgesetzt ist. Ausweisung des noch nicht ausgebauten Teils der Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1), wie faktisch auch jetzt schon vorhanden, im alten Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster als Grünfläche. Dieser Bereich wird seit Jahren mit der seinerzeitigen Unterstützung des Ortsvorstehers Herrn Moll in Eigeninitiative der unmittelbaren Anwohner gepflegt und unterhalten und dient als Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Bank wurde schon vor Jahren aufgestellt und Baumpflanzungen sind erfolgt. Durch diese Ausweisung als Grünfläche erreicht man das im Ausschuss diskutierte und gewollte Ziel und manifestiert diese Fläche. Im Die angesprochene Fläche wurde im Bebauungs- … die Mitteilung zur plan Nr. 30 als öffentliche Verkehrsfläche festge- Kenntnis zu nehmen. setzt und ist somit nicht Gegenstand des hier vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 26 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Wege einer Patenschaft würde darüber hinaus die Pflege und Unterhaltung für die Zukunft sichergestellt werden. Darüber hinaus stellt sich uns die Frage, warum einzig und allein der Ortsvorsteher jetzt auf eine Durchfahrt pocht und seine seinerzeitige Aussage ad absurdum stellt. Er ist im Übrigen unserer Ansicht nach der einzige, der diese Anbindung mit Vehemenz verfolgt, ohne den Willen der Anwohner zu berücksichtigen. Die Anlage einer Stichstraße zur Straße „Am Müh- Die Anlage der Verbindungsstraße zur Straße „Am … der Anregung nicht lenkreuz“ (1) wäre im Übrigen nur für die Erschlie- Mühlenkreuz“ (1) ist für die Umsetzung des erläu- zu folgen. ßung eines einzigen Baugrundstückes erforderlich terten Erschließungskonzeptes notwendig. und überaus unwirtschaftlich und kostenintensiv. Ferner führt die Herstellung dieser überflüssigen Erschließungsstraße zu einer weiteren Versiegelung des Bodens und damit auch zu möglichen Entwässerungsproblemen. Hierfür liegt kein städtebauliches Das städtebauliche Erfordernis nach § 1 Abs. 3 Erfordernis vor, welches nach dem Baugesetzbuch BauGB bezieht sich auf den Bebauungsplan insGrundlage für einen Bebauungsplan ist. Für den gesamt. Einzelne Festsetzungen werden aus städBau von Straße und Kanal können hier weitere Kos- tebaulichen Gründen nach § 9 Abs. 1 BauGB festgesetzt. Beides liegt entsprechend der Begrünten eingespart werden. dung zum Bebauungsplan hier vor. Negative Auswirkungen auf den Charakter des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Alt“ bei einer Anbindung: Der Charakter des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz- Aufgrund der Straßenführung der verlängerten … die Mitteilung zur Alt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbereich wird Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und der geringen Kenntnis zu nehmen. sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung Zahl zusätzlicher Wohneinheiten, ist nicht davon des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlen- auszugehen, dass die Straße „Am Mühlenkreuz“ die Funktion einer Entlastungsstraße übernehmen kreuz-Neu“ negativ verändern: Hierdurch entstünde ein überproportional langer wird. Trotz Zusammenschluss der Wohngebiete Straßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Ver- werden die zukünftigen Teilabschnitte ihren eigelaufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funk- nen, unverwechselbaren Charakter beibehalten. tion einer Erschließungsstraße übernehmen würde Schon jetzt besteht vielmehr am Mühlenkreuz eine und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten für Königshoven überproportional lange Sackgasse hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 27 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion mit nur einem Anschluss an die Gustavals Haupterschließungsachse dient. Das Erschlie- Heinemann-Straße. Zudem steht der festgesetzte ßungskonzept des Stadtteils Königshoven basiert Straßenquerschnitt dem Charakter einer Erschliejedoch im Alt-Ort auf einer eindeutigen Haupter- ßungsstraße entgegen und führt zu einer Geschließungsstraßenstruktur mit den großzügig aus- schwindigkeitsreduzierung. gebauten Straßen Brunnenstraße, Talstraße und Vergleichbare Erschließungen bestehen bereits in Königshoven auch abseits der genannten HauptJosef-Schnitzler-Straße. erschließungsachsen (z.B. Im Hamm / PannenEs entstünde ein großflächiges, zusammenhängen- gasse / Jahnstraße oder Ginnerstraße / St.des Baugebiet in einer für Königshoven vollkommen Sebastianus-Straße). untypischen Größe. Die Tendenz in der modernen städtebaulichen Planung geht heute jedoch insgesamt wieder zu kleineren, abgeschlossenen Wohnbereichen mit Identitätsstiftendem Charakter. Dem sollte man sich nicht verschließen. Negative Auswirkungen auf die bestehende Kanalisation und Entwässerung: Es wurde am 22.1.09 erklärt, dass ein Kanalisationsund Entwässerungskonzept noch nicht erstellt wurde. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass unserer Ansicht nach das Kanalnetz an der Straße „Am Mühlenkreuz“ unterdimensioniert ist. Bereits heute kommt es im unteren Bereich des Mühlenkreuzes / Gustav-Heinemann-Straße zu Rückstauungen und Überflutungen. Sollten weitere Gebäude (27 Häuser) angeschlossen werden, ist der Nachweis zu führen, dass keine Überlastungen des Kanalnetzes durch die Neubebauung erfolgen und die Entwässerungssituation mindestens der heutigen gleich zu stellen ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Gemäß § 51a Landeswassergesetz wird das Nie- … die Mitteilung zur derschlagswasser dem Hohenholzer Graben nörd- Kenntnis zu nehmen. lich des Plangebietes zugeführt. Die Zunahme von Rückstauungen im Bereich Mühlenkreuz / GustavHeinemann-Straße durch das neue Baugebiet ist damit ausgeschlossen. Negative Auswirkungen auf die verkehrliche Belastung: Verkehrliche Belastungen bedürfen auch einer sub- Eine objektive Beurteilung, an welche die Stadt im ... den Hinweis zur hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 28 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... jektiven Betrachtungsweise und sind daher beson- Rahmen der Abwägung gebunden ist, lässt keiner- Kenntnis zu nehmen. ders zu gewichten und grundsätzlich zu vermeiden. lei Verkehrsbelastungen erkennen, die ein erträgliches Maß überschreiten. Eigene Identität des neuen Baugebietes: Die bislang allgemein verwendete und auch in der Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht öffentlichen Bekanntmachung genannte Bezeich- Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. nung des Bebauungsplangebietes (Gebiet zwischen verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb ei„Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ in Kö- nes laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu nigshoven) sollte zur Klarstellung des räumlichen ändern. Zudem müssen Bezeichnung des BebauSchwerpunktes des Bebauungsplanes und zur Klar- ungsplanes und spätere Gebiets- und Straßenbestellung der lediglich nachbarschaftlichen Verhält- nennung nicht zwangsläufig identisch sein. So nisse zum Gebiet „Am Mühlenkreuz“ folgenderma- lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 30 für die Straße „Am Mühßen geändert werden: lenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. Gebiet „Neue Bergstraße“ in Königshoven. Damit kommt zum Ausdruck, dass es jedenfalls im Prinzip funktionale und städtebauliche, auch wesentliche verkehrsmäßige Verknüpfungen zwischen dem Neubaugebiet einerseits und dem Gebiet „Am Mühlenkreuz“ andererseits gerade nicht gibt oder geben sollte. Wir sind der Ansicht, wie auch schon in einigen Diskussionen unsererseits angeregt, dem Baugebiet eine eigene Adresse zu geben, damit sich die neuen Bürger mit ihrem Wohngebiet identifizieren können und darüber hinaus der Baustellenverkehr zielgerichtet zu- und abfließen kann. Zum Schutz der Bür- Die Regelung des Baustellenverkehrs kann nicht ... den Hinweis zur ger an der „Neuen Bergstraße“ und zur Vermeidung Gegenstand einer Festsetzung im Bebauungsplan Kenntnis zu nehmen. von Schäden sollte nach alternativen Zufahrtsmög- sein. Nach Prüfung alternativer Wegeführungen lichkeiten in der Bauphase gesucht werden, da ins- scheidet jedoch die Führung des Baustellenverbesondere der Schwerlastverkehr erfahrungsgemäß kehrs über den nördlich des Plangebietes gelegeSchäden verursachen kann, die zu vermeiden sind. nen Feldweg aus. Eine verkehrssichere Führung ist hier wegen des deutlich erhöhten Aufwandes nur mit unverhältnismäßigen Mitteln herzustellen. Zum Schluss unserer heutigen Stellungnahmen entfällt. ... den Hinweis zur hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 29 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Kenntnis zu nehmen. möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir unseren eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht etwa in der Richtung sehen wollen, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven zu verhindern oder zu blockieren. Es soll lediglich auch mit den hier vorgebrachten Einzelheiten der Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster erkennbar werden, dass beide Baugebiete aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvoller weise so geordnet sind, dass eine wechselseitige Beruhigung, die beiden Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. 14. Landesbetrieb Straßenbau Grundsätzliche Bedenken bestehen seitens des Nach Abstimmung der externen Kompensations- … die Mitteilung zur NRW (Autobahnniederlas- Landesbetriebes Straßenbau NRW, Autobahnnie- flächen kann eine entsprechende Lagekennzeich- Kenntnis zu nehmen. derlassung Krefeld nicht. nung zugesandt werden. sung Krefeld) Die Lage der erforderlichen externen Kompensati18.05.2009 onsflächen bitte ich mir zu gegebener Zeit – eingetragen in einen Lageplan – mitzuteilen. Die uns zugesagte und beschlossene Nichtanbin- Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung nicht 15. Anwohner 4 dung des „Mühlenkreuzes (1)“ an das neue Bauge- Baugebiet entsprechend der städtebaulichen zu folgen. 18.05.2009 biet wurde faktisch nicht umgesetzt. Hier grenzt eine Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung vorhandene und ausgewiesene Verkehrsfläche an der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die eine neue noch auszuweisende und jetzt geplante „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Am Verkehrsfläche. Die dargestellte Durchfahrtsbe- Mühlenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird schränkung im Bebauungsplan als Festsetzung ist eine gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verjedoch nach Aussage des Planers aufgrund eines kehre gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger Urteils aus jüngster Vergangenheit nicht haltbar. Durchgangsverkehre wird eine gradlinige StraßenDas beschlossene und geplante Konzept der Nicht- führung vermieden und die Straße „Am Mühlenanbindung in der vorliegenden Form kann daher kreuz“ (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich rechtlich nicht manifestiert werden und ist jederzeit geführt. Zusätzlich wird durch verkehrstechnische zu revidieren. Der Planungswille wird nicht umge- Maßnahmen im Rahmen des Straßenausbaus die setzt und dem Vertrauensschutz der Bürger in die Durchquerung erschwert. Gemäß der VerkehrsunPlanung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. tersuchung der Ingenieurgruppe für VerkehrsweDaraus ergeben sich folgende negative Auswirkun- sen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Ja- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 30 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... gen auf das bestehende Baugebiet „Am Mühlen- nuar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkomkreuz“: men des neuen Wohngebietes für gering und vertretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verträgliche Maß der Anlieger hinausgehende Belastung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleichenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. Der Charakter des Wohngebietes „Am MühlenkreuzAlt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbereich wird sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Neu“ negativ verändern. Hierdurch entstünde ein überproportional langer Straßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Verlaufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen würde und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion als Haupterschließungsachse dient. Weiter gebe ich zu bedenken, dass beide Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) in die Gustav-Heinemann-Straße münden und somit eine erhebliche verkehrliche Belastung mit sich zieht. Der Kreuzungsbereich zum Waldkindergarten würde eine weitere Gefahrenquelle darstellen. Verkehrliche Belastungen bedürfen auch einer subjektiven Betrachtungsweise und sind daher besonders zu gewichten und grundsätzlich zu vermeiden. Aufgrund der Straßenführung der verlängerten … die Mitteilung zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und der geringen Kenntnis zu nehmen. Zahl zusätzlicher Wohneinheiten, ist nicht davon auszugehen, dass die Straße „Am Mühlenkreuz“ die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen wird. Trotz Zusammenschluss der Wohngebiete werden die zukünftigen Teilabschnitte ihren eigenen, unverwechselbaren Charakter beibehalten. Schon jetzt besteht vielmehr am Mühlenkreuz eine für Königshoven überproportional lange Sackgasse mit nur einem Anschluss an die GustavHeinemann-Straße. Zudem steht der festgesetzte Straßenquerschnitt dem Charakter einer Erschließungsstraße entgegen und führt zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Vergleichbare Erschließungen bestehen bereits in Königshoven auch abseits der genannten Haupterschließungsachsen (z.B. Im Hamm / Pannengasse / Jahnstraße oder Ginnerstraße / St.Sebastianus-Straße). hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 31 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... 16. Anwohner 5 18.05.2009 Es wurde am 22.1.09 erklärt, dass ein Kanalisationsund Entwässerungskonzept noch nicht erstellt wurde. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass unserer Ansicht nach das Kanalnetz an der Straße „Am Mühlenkreuz“ unterdimensioniert ist. Bereits heute kommt es im unteren Bereich des Mühlenkreuzes / Gustav-Heinemann-Straße zu Rückstauungen und Überflutungen. Sollten weitere Gebäude (27 Häuser) angeschlossen werden, ist der Nachweis zu führen, dass keine Überlastungen des Kanalnetzes durch die Neubebauung erfolgen und die Entwässerungssituation mindestens der heutigen gleich zu stellen ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. 1. Entsprechend der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster, Kap 4 „soll das Plangebiet von der „Neuen Bergstraße“ erschlossen werden. Eine Durchfahrt zur Straße „Am Mühlenkreuz“ ist nicht möglich und nur Radfahrern, Müll- und Rettungsfahrzeugen gestattet.“ Wir regen daher an, das Plangebiet umzubenennen, um Irritationen / Fehlfahrten für nicht Ortskundige zu vermeiden. Das in der Begründung angeführte Planungsziel für Kfz nicht an das Gebiet „Am Mühlenkreuz“ anzubinden, möchten wir ausdrücklich unterstützen. Unsere Schreiben mit unseren Bedenken zur Anbindung und etwaiger daraus resultierender Nachteile liegen Ihnen bereits vor. 2. Die dargestellte Durchfahrtsbeschränkung (Nichtanbindung der Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) ist unserer Kenntnis nach als Festsetzung im Bebauungsplan aufgrund von Rechtsurteilen aus jüngster Vergangenheit rechtlich nicht manifestierbar und jederzeit revidierbar. Der Planungswille würde also an dieser Stelle nicht umgesetzt. Gemäß § 51a Landeswassergesetz wird das Nie- … die Mitteilung zur derschlagswasser dem Hohenholzer Graben nörd- Kenntnis zu nehmen. lich des Plangebietes zugeführt. Die Zunahme von Rückstauungen im Bereich Mühlenkreuz / GustavHeinemann-Straße durch das neue Baugebiet ist damit ausgeschlossen. Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb eines laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu ändern. Zudem müssen Bezeichnung des Bebauungsplanes und spätere Gebiets- und Straßenbenennung nicht zwangsläufig identisch sein. So lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 30 für die Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung nicht Baugebiet entsprechend der städtebaulichen zu folgen. Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird eine gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Ver- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 32 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... kehre gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger Wir regen daher an: - die geplante Verkehrsfläche in der Verlängerung Durchgangsverkehre wird eine gradlinige Straßender Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) zum Plangebiet führung vermieden und die Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich als Grünfläche auszuweisen. - Alternativ könnte eine Verkehrsfläche mit einer geführt. Zusätzlich wird durch verkehrstechnische max. Breite von 1,5 m als Fuß- und Radweg den Maßnahmen im Rahmen des Straßenausbaus die Grünstreifen durchqueren. Dies würde dem Ver- Durchquerung erschwert. Gemäß der Verkehrsunbindungsgedanken der beiden Gebiete Rechnung tersuchung der Ingenieurgruppe für Verkehrswetragen. Zudem wäre dies ein planerisches Ele- sen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Jament, das sich überall in Königshoven wiederfin- nuar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkomdet. - Der seit Jahren durch Eigeninitiative hergestellte men des neuen Wohngebietes für gering und vertretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verund gepflegte Treffpunkt kann erhalten werden. trägliche Maß der Anlieger hinausgehende Belastung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleichenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. 3. Die Anregungen / Änderungen unter Punkt 1 und 2 machen unseres Erachtens die Stichstraße zum „Am Mühlenkreuz“ (1) überflüssig, da hier nur ein Haus angebunden wird. Wir regen daher an, Grundstückszuschnitte sowie die Baufenster in diesem Bereich zu verändern. Einen entsprechenden Vorschlag fügen wir diesem Schreiben als Anlage bei. 4. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Kap. 5.7 wird das Entsorgungskonzept für das Plangebiet nur umrissen, ohne das auf eine konkrete, bereits vorhandene Planung Bezug genommen wird. Wir erwarten, dass seitens der Planungsbeteiligten Der Anregung, die überbaubaren Flächen in unmit- … der Anregung telbarer Nachbarschaft der Bebauung in den Stra- Teilen zu folgen. ßen „Am Mühlenkreuz“ in zwei nordsüdausgerichtete Baufenster umzuplanen, wird für das südliche Baufenster gefolgt. in Gemäß § 51a Landeswassergesetz wird das Nie- … die Mitteilung zur derschlagswasser dem „Hohenholzer Graben“ Kenntnis zu nehmen. nördlich des Plangebietes zugeführt. Die Zunahme von Rückstauungen im Bereich Mühlenkreuz / Gustav-Heinemann-Straße durch das neue Baugebiet ist damit ausgeschlossen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 33 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... eine fundierte Planung erstellt wird, die zum einen die bereits jetzt bestehende Situation des Abwassernetzes im Mühlenkreuz (Rückstauungen und Überflutungen insbesondere im Bereich Mühlenkreuz / Gustav-Heinemann-Straße) als auch eine ausreichend dimensionierte Anbindung (Regenrückhaltung etc.) - wie im Bebauungsplan beschrieben berücksichtigt. Nachdem nun auch Sie durch das eingeholte Ver- Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung nicht 17. Anwohner 6 kehrsgutachten der IVV, Ingenieurgruppe für Ver- Baugebiet entsprechend der städtebaulichen zu folgen. 18.05.2009 kehrswesen und Verfahrensentwicklung, Aachen Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung vom Juli 2008 zur der Erkenntnis gekommen sind, der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die die beiden Straßen („Neue Bergstraße“ und „Am „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Am Mühlenkreuz“) nicht zu verbinden, sollten Sie dies Mühlenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird auch im Planentwurf dokumentieren. In Ihrem Ent- eine gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verwurf grenzen zwei Verkehrsflächen unmittelbar an- kehre gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger einander. Dies gibt nicht nur theoretisch sondern Durchgangsverkehre wird eine gradlinige Straßenauch praktisch die Möglichkeit mit PKW oder LKW führung vermieden und die Straße „Am Mühlendurchzufahren. Wir plädieren für eine Lösung, die kreuz“ (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich beiden Verkehrsflächen durch einen Grünstreifen geführt. Zusätzlich wird durch verkehrstechnische von einander zu trennen (siehe Anlage). Damit wäre Maßnahmen im Rahmen des Straßenausbaus die auch optisch klar, dass hier keine Durchfahrt mög- Durchquerung erschwert. Gemäß der Verkehrsunlich ist. Auch Fehler in Routenplaner / Navigations- tersuchung der Ingenieurgruppe für Verkehrswegeräten wären damit ausgeschlossen. Alternativ sen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Jaschlagen wir vor, nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB nuar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die eine nur fußläufige Verkehrsfläche in Breite des umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkombestehenden Grünstreifens einzurichten und darin men des neuen Wohngebietes für gering und verdie beiden Straßen mit einem max. 1,5 m breiten tretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verFußweg zu verbinden. Eine Kfz-mäßige Verbindung trägliche Maß der Anlieger hinausgehende Belas(„Am Mühlenkreuz“ (2)) wäre damit dauerhaft pla- tung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen nungsrechtlich ausgeschlossen. Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleichenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Ar- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 34 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... beitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. 18. Anwohner 7 17.05.2009 Durch die bestehende Hanglage werden die darunter liegenden Grundstücke erheblich belastet. Einerseits würden die dort geplanten Häuser gerade im Frühjahr und Herbst die Sonnenstunden erheblich verkürzen und damit den Erholungswert der Gärten einschränken. Andererseits bestände eine direkte Einsehbarkeit von den höher gelegenen Häusern in die tiefer gelegenen Gärten. In Ihrer Begründung erwähnen Sie mehrfach, dass das neue Baugebiet sich vom Charakter an die bestehende Bebauung angleichen soll, warum weichen Sie an dieser Stelle davon ab? Auch eine Durchlüftung von Westen wird hierdurch verhindert (Schutzgüter Luft und Klima). Ihr eingeholtes Gutachten für Artenschutzbelange des Herrn Dipl. Biologen U. Haese vom Juni 2008 ist nicht ganz korrekt was die am Waldrand anzutreffenden Tiere angeht. Von Frühjahr bis Herbst kreisen abends über unserem Grundstück Fledermäuse und fangen hier am Waldrand Insekten. Bei feuchtem Wetter haben wir regelmäßig Grünspechte im Garten, die nach Regenwürmern suchen. Es ist daher unserer Meinung nach davon abzuraten so nahe am Waldrand zu bauen. Auch sollte der Grünstreifen am Waldrand in jetziger Breite fortgeführt werden, um den Charakter des Spazierweges am Waldrand zur Naherholung nicht zu gefährden. Wir bitten Sie daher die obigen Punkte in dem Bebauungsplan zu berücksichtigen, damit das begonnene Bauleitverfahren ohne weitere Einsprüche zügig beendet werden kann. Die Bekanntmachung zum o.a. Bebauungsplan im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises haben wir zur Durch die teilweise Ausbildung eines nordsüdaus- … der Anregung zu gerichteten Baufensters wird die Einsehbarkeit in folgen. die Gärten der Bestandsbebauung reduziert. Durch die Bebauung wird der Baumbestand nicht … die Mitteilung zur beeinträchtigt. Gemäß Gutachten zur Prüfung der Kenntnis zu nehmen. Artenschutzbelange vom Juni 2008, Dipl. Biol. U. Haese, quartieren die Fledermäuse in Baumhöhlen. Der unmittelbar angrenzende Baumbestand wird jedoch für eine Höhlenbildung als zu jung angesehen. Grünspechte meiden den Siedlungsbereich nicht. Das Vorkommen wird somit durch die Neubebauung nicht beeinträchtigt. Für die Funktion als Ortsrandeingrünung ist die … der Anregung nicht festgesetzte Breite von ca. 4 m für die Fläche zum zu folgen. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausreichend. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 35 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Kenntnis genommen. Nach Einsicht in die Planung haben wir folgende Anregungen zum Plan vorzubringen: Im Fachausschuss wurde das seinerzeitige Plankonzept aufgrund von Eingaben der Anwohner „Am Mühlenkreuz“ erneut diskutiert. Leider sind unseren Vorstellungen jedoch nur halbherzig Rechnung getragen worden und das nunmehr eingeleitete Konzept weist immer noch planerische Lücken auf, die zu schließen sind. Aus der durch den Planer erstellten Begründung geht hervor, dass das Plangebiet von der „Neuen Bergstraße“ aus erschlossen wird und dass ein Durchfahren zur Straße „Am Mühlenkreuz“ nicht möglich ist und nur Müll- und Rettungsfahrzeugen gestattet werden soll. Man hat uns darüber informiert, dass mit RWE Power und dem beauftragten Planer am 7.4.09 ein weiteres Erörterungsgespräch geführt und der Plan diskutiert wurde. RWE Power hat sich hier unseren Vorschlägen gegenüber positiv gezeigt. Die uns zugesagte und beschlossene Nichtanbin- Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung nicht dung des „Mühlenkreuzes“ (1) an das neue Bauge- Baugebiet entsprechend der städtebaulichen zu folgen. biet wurde faktisch nicht umgesetzt. Hier grenzt eine Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung vorhandene und ausgewiesene Verkehrsfläche an der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die eine neue noch auszuweisende und jetzt geplante „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Am Verkehrsfläche. Die dargestellte Durchfahrtsbe- Mühlenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird schränkung im Bebauungsplan als Festsetzung ist eine gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verjedoch nach Aussage des Planers aufgrund eines kehre gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger Urteils aus jüngster Vergangenheit nicht haltbar. Durchgangsverkehre wird eine gradlinige StraßenDas beschlossene und geplante Konzept der Nicht- führung vermieden und die Straße „Am Mühlenanbindung in der vorliegenden Form kann daher kreuz“ (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich rechtlich nicht manifestiert werden und ist jederzeit geführt. Zusätzlich wird durch verkehrstechnische zu revidieren. Der Planungswille wird nicht umge- Maßnahmen im Rahmen des Straßenausbaus die setzt und dem Vertrauensschutz der Bürger in die Durchquerung erschwert. Gemäß der Verkehrsun- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 36 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Planung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. tersuchung der Ingenieurgruppe für VerkehrsweEs wird daher vorgeschlagen, eine Alternativlösung sen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Januar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die wie folgt umzusetzen: Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die sich umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkomzwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am men des neuen Wohngebietes für gering und verMühlenkreuz“ (1) anderseits befindet, soll als Grün- tretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verfläche ausgewiesen werden. Alternativ soll diese trägliche Maß der Anlieger hinausgehende Belasdurch eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 tung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung Abs. 1 Nr. 11 BauGB nur noch als fußläufige Ver- der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen kehrsfläche einzurichten und auch nur so, und zwar Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleimit einer deutlich reduzierten Breite von maximal chenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine 1,50 m, auszubauen. Dieser zukünftige Fuß- und einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Radweg könnte den vorhandenen Grünstreifen Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Ardurchqueren und im Bereich des alten Baugebietes beitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. in den dortigen Abschluss der Straßenführung (Wendehammer) einmünden. Auch dies trägt zur wechselseitigen Verkehrsberuhigung bei bzw. dem Verbindungsgedanken Rechnung zu tragen. Eine Kfz-mäßige Verbindung zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre damit dauerhaft planungsrechtlich ausgeschlossen. Somit entfällt auch die Problematik des gesamten Baustellenverkehrs und die damit verbundenen Unfallrisiken, Straßenschäden und Lärm- bzw. Deckbelästigungen. Diese fußläufigen Wegverbindungen sind in ganz In Königshoven finden sich beidermaßen ebenfalls … die Mitteilung zur Königshoven in allen Bereichen wieder zu finden. Sackgassen wie auch durchgebundene Straßen, Kenntnis zu nehmen. Letztendlich weisen wir darauf hin, dass seinerzeit die keine Haupterschließungsfunktion des gesamauch an der Allhovener Straße lediglich – nach Pro- ten Stadtgebietes übernehmen. Somit entspricht test der Anlieger - nur eine fußläufige Verbindung das vorgesehene Plankonzept durchaus dem Königshovener Erschließungssystem. Sackgassenhergestellt wurde. straßen sind mit Ausnahme des Mühlenkreuzes jedoch meist kürzer. Damit wirkt das vorgeschlagene Erschließungssystem einer Ausbildung übermäßig langer Sackgassen mit ledigliche eeiner hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 37 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Anbindung als externe Erschließung entgegen. Hinsichtlich der Allhovener Straße wird darauf hingewiesen, dass im dortigen Bereich der Bebauungsplan – im Gegensatz zu den Anbindungen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) – ein durchgehender Grünstreifen festgesetzt ist. Ausweisung des noch nicht ausgebauten Teils der Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1), wie faktisch auch jetzt schon vorhanden, im alten Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster als Grünfläche. Dieser Bereich wird seit Jahren auf Vorschlag und seinerzeitigen Unterstützung des Ortsvorstehers Herrn Moll in Eigeninitiative der unmittelbaren Anwohner gepflegt und unterhalten und dient als Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Bank wurde schon vor Jahren aufgestellt und Baumpflanzungen sind erfolgt. Durch diese Ausweisung als Grünfläche erreicht man das im Ausschuss diskutierte und gewollte Ziel und manifestiert diese Fläche. Im Wege einer Patenschaft würde darüber hinaus die Pflege und Unterhaltung für die Zukunft sichergestellt werden. Aufgrund der vorhandenen Grünfläche war es uns damals baurechtlich nicht erlaubt, am Wohnhaus Am Mühlenkreuz 64 eine Garage mit Grenzbebauung zu erstellen. Die Begründung der Stadt Bedburg lautete: Zum Schutz der Grünfläche dürfen 1 m unseres Grundstückes zum Grünstreifen hin auch für eine Garage nicht bebaut werden. Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster soll nunmehr unmittelbar an den von uns nicht genutztem 1 m (Schutz für die Grünfläche) ein Wohnhaus anschließen - eine widersprüchliche Planung. Die angesprochene Fläche wurde im Bebauungs- … die Mitteilung zur plan Nr. 30 als öffentliche Verkehrsfläche festge- Kenntnis zu nehmen. setzt und ist somit nicht Gegenstand des hier vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Die Überplanung der Grünfläche, die innerhalb des … die Mitteilung zur Bebauungsplanes Nr. 30 als Fläche zum Anpflan- Kenntnis zu nehmen. zen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt wurde, wurde innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30a aufgegeben. Die Fläche liegt somit außerhalb des So wie in der beigefügten Skizze, wäre die Bebau- Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 30a. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 38 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... ung des Neubaugebietes für uns akzeptabel. Die Anlage einer Stichstraße zur Straße „Am Müh- Die Anlage der Verbindungsstraße zur Straße „Am … der Anregung nicht lenkreuz“ (1) wäre im Übrigen nur für die Erschlie- Mühlenkreuz“ (1) ist für die Umsetzung des erläu- zu folgen. ßung eines einzigen Baugrundstückes erforderlich terten Erschließungskonzeptes notwendig. und überaus unwirtschaftlich und kostenintensiv. Ferner führt die Herstellung dieser überflüssigen Erschließungsstraße zu einer weiteren Versiegelung des Bodens und damit auch zu möglichen Entwässerungsproblemen. Hierfür liegt kein städtebauliches Das städtebauliche Erfordernis nach § 1 Abs. 3 Erfordernis vor, welches nach dem Baugesetzbuch BauGB bezieht sich auf den Bebauungsplan insGrundlage für einen Bebauungsplan ist. Für den gesamt. Einzelne Festsetzungen werden aus städBau von Straße und Kanal können hier weitere Kos- tebaulichen Gründen nach § 9 Abs. 1 BauGB festgesetzt. Beides liegt entsprechend der Begrünten eingespart werden. dung zum Bebauungsplan hier vor. Negative Auswirkungen auf das bestehende Wohngebiet „Am Mühlenkreuz“: Der Charakter des Wohngebietes „Am MühlenkreuzAlt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbereich wird sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Neu“ negativ verändern: Hierdurch entstünde ein überproportional langer Straßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Verlaufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen würde und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion als Haupterschließungsachse dient. Das Erschließungskonzept des Stadtteils Königshoven basiert jedoch im Alt-Ort auf einer eindeutigen Haupterschließungsstraßenstruktur mit den großzügig ausgebauten Straßen Brunnenstraße, Talstraße und Josef-Schnitzler-Straße. Es entstünde ein großflächiges, zusammenhängen- Aufgrund der Straßenführung der verlängerten … die Mitteilung zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und der geringen Kenntnis zu nehmen. Zahl zusätzlicher Wohneinheiten, ist nicht davon auszugehen, dass die Straße „Am Mühlenkreuz“ die Funktion einer Entlastungsstraße übernehmen wird. Trotz Zusammenschluss der Wohngebiete werden die zukünftigen Teilabschnitte ihren eigenen, unverwechselbaren Charakter beibehalten. Schon jetzt besteht vielmehr am Mühlenkreuz eine für Königshoven überproportional lange Sackgasse mit nur einem Anschluss an die GustavHeinemann-Straße. Zudem steht der festgesetzte Straßenquerschnitt dem Charakter einer Erschließungsstraße entgegen und führt zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Vergleichbare Erschließungen bestehen bereits in Königshoven auch abseits der genannten Haupterschließungsachsen (z.B. Im Hamm / Pannen- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 39 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... des Baugebiet in einer für Königshoven vollkommen gasse / Jahnstraße oder Ginnerstraße / St.untypischen Größe. Die Tendenz in der modernen Sebastianus-Straße). städtebaulichen Planung geht heute jedoch insgesamt wieder zu kleineren, abgeschlossenen Wohnbereichen mit Identitätsstiftendem Charakter. Dem sollte man sich nicht verschließen. Verkehrliche Belastungen bedürfen auch einer sub- Eine objektive Beurteilung, an welche die Stadt im ... den Hinweis zur jektiven Betrachtungsweise und sind daher beson- Rahmen der Abwägung gebunden ist, lässt keiner- Kenntnis zu nehmen. ders zu gewichten und grundsätzlich zu vermeiden. lei Verkehrsbelastungen erkennen, die ein erträgliches Maß überschreiten. Es wurde am 22.1.09 erklärt, dass ein Kanalisationsund Entwässerungskonzept noch nicht erstellt wurde. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass unserer Ansicht nach das Kanalnetz an der Straße „Am Mühlenkreuz“ unterdimensioniert ist. Bereits heute kommt es im unteren Bereich des Mühlenkreuzes / Gustav-Heinemann-Straße zu Rückstauungen und Überflutungen. Sollten weitere Gebäude (27 Häuser) angeschlossen werden, ist der Nachweis zu führen, dass keine Überlastungen des Kanalnetzes durch die Neubebauung erfolgen und die Entwässerungssituation mindestens der heutigen gleich zu stellen ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Die bislang allgemein verwendete und auch in der öffentlichen Bekanntmachung genannte Bezeichnung des Bebauungsplanes (Gebiet zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ in Königshoven) sollte zur Klarstellung des räumlichen Schwerpunktes des Bebauungsplanes und zur Klarstellung der lediglich nachbarschaftlichen Verhältnisse zum Gebiet „Am Mühlenkreuz“ folgendermaßen geändert werden: Gebiet „Neue Bergstraße“ in Königshoven. Gemäß § 51a Landeswassergesetz wird das Nie- … die Mitteilung zur derschlagswasser dem „Hohenholzer Graben“ Kenntnis zu nehmen. nördlich des Plangebietes zugeführt. Die Zunahme von Rückstauungen im Bereich Mühlenkreuz / Gustav-Heinemann-Straße durch das neue Baugebiet ist damit ausgeschlossen. Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb eines laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu ändern. Zudem müssen Bezeichnung des Bebauungsplanes und spätere Gebiets- und Straßenbenennung nicht zwangsläufig identisch sein. So lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 30 für die Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 40 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Damit kommt zum Ausdruck, dass es jedenfalls im Prinzip funktionale und städtebauliche, auch wesentliche verkehrsmäßige Verknüpfungen zwischen dem Neubaugebiet einerseits und dem Gebiet „Am Mühlenkreuz“ andererseits gerade nicht gibt oder geben sollte. Wir sind der Ansicht, wie auch schon in einigen Diskussionen unsererseits angeregt, dem Baugebiet eine eigene Adresse zu geben, damit sich die neuen Bürger mit ihrem Wohngebiet identifizieren können und darüber hinaus der Baustellenverkehr zielgerichtet zu- und abfließen kann. Zum Schutz der Bürger an der „Neuen Bergstraße“ und zur Vermeidung von Schäden sollte nach alternativen Zufahrtsmöglichkeiten in der Bauphase gesucht werden, da insbesondere der Schwerlastverkehr erfahrungsgemäß Schäden verursachen kann, die zu vermeiden sind. Zum Schluss unserer heutigen Stellungnahmen möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir unseren eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht etwa in der Richtung sehen wollen, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven zu verhindern oder zu blockieren. Es soll lediglich auch mit den hier vorgebrachten Einzelheiten der Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster erkennbar werden, dass beide Baugebiete aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvoller weise so geordnet sind, dass eine wechselseitige Beruhigung, die beiden Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. Die Bekanntmachung zum o.a. Bebauungsplan im 19. Anwohner 8 Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises haben wir zur 17.05.2009 Kenntnis genommen. Nach Einsicht in die Planung haben wir folgende Anregungen zum Plan vorzu- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 41 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... bringen: Im Fachausschuss wurde das seinerzeitige Plankonzept aufgrund von Eingaben der Anwohner „Am Mühlenkreuz“ erneut diskutiert. Leider sind unseren Vorstellungen jedoch nur halbherzig Rechnung getragen worden und das nunmehr eingeleitete Konzept weist immer noch planerische Lücken auf, die zu schließen sind. Aus der durch den Planer erstellten Begründung geht hervor, dass das Plangebiet von der „Neuen Bergstraße“ aus erschlossen wird und dass ein Durchfahren zur Straße „Am Mühlenkreuz“ nicht möglich ist und nur Müll- und Rettungsfahrzeugen gestattet werden soll. Man hat uns darüber informiert, dass mit RWE Power und dem beauftragen Planer am 7.4.09 ein weiteres Erörterungsgespräch geführt und der Plan diskutiert wurde. RWE Power hat sich hier unseren Vorschlägen gegenüber positiv gezeigt. Die uns zugesagte und beschlossene Nichtanbin- Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung nicht dung des „Mühlenkreuzes“ (1) an das neue Bauge- Baugebiet entsprechend der städtebaulichen zu folgen. biet wurde faktisch nicht umgesetzt. Hier grenzt eine Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung vorhandene und ausgewiesene Verkehrsfläche an der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die eine neue noch auszuweisende und jetzt geplante „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Am Verkehrsfläche. Die dargestellte Durchfahrtsbe- Mühlenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird schränkung im Bebauungsplan als Festsetzung ist eine gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verjedoch nach Aussage des Planers aufgrund eines kehre gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger Urteils aus jüngster Vergangenheit nicht haltbar. Durchgangsverkehre wird eine gradlinige StraßenDas beschlossene und geplante Konzept der Nicht- führung vermieden und die Straße „Am Mühlenanbindung in der vorliegenden Form kann daher kreuz“ (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich rechtlich nicht manifestiert werden und ist jederzeit geführt. Zusätzlich wird durch verkehrstechnische zu revidieren. Der Planungswille wird nicht umge- Maßnahmen im Rahmen des Straßenausbaus die setzt und dem Vertrauensschutz der Bürger in die Durchquerung erschwert. Gemäß der VerkehrsunPlanung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. tersuchung der Ingenieurgruppe für VerkehrsweEs wird daher vorgeschlagen, eine Alternativlösung sen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Ja- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 42 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... nuar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die wie folgt umzusetzen: Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die sich umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkomzwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am men des neuen Wohngebietes für gering und verMühlenkreuz“ (1) anderseits befindet, soll als Grün- tretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verfläche ausgewiesen werden. Alternativ soll diese trägliche Maß der Anlieger hinausgehende Belasdurch eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 tung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung Abs. 1 Nr. 11 BauGB nur noch als fußläufige Ver- der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen kehrsfläche einzurichten und auch nur so, und zwar Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleimit einer deutlich reduzierten Breite von maximal chenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine 1,50 m, auszubauen. Dieser zukünftige Fuß- und einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Radweg könnte den vorhandenen Grünstreifen Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Ardurchqueren und im Bereich des alten Baugebietes beitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. in den dortigen Abschluss der Straßenführung (Wendehammer) einmünden. Auch dies trägt zur wechselseitigen Verkehrsberuhigung bei bzw. dem Verbindungsgedanken Rechnung zu tragen. Eine Kfz-mäßige Verbindung zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre damit dauerhaft planungsrechtlich ausgeschlossen. Somit entfällt auch die Problematik des gesamten Baustellenverkehrs und die damit verbundenen Unfallrisiken, Straßenschäden und Lärm- bzw. Deckbelästigungen. Diese fußläufigen Wegverbindungen sind in ganz Königshoven in allen Bereichen wieder zu finden. Letztendlich weisen wir darauf hin, dass seinerzeit auch an der Allhovener Straße lediglich - nach Protest der Anlieger - nur eine fußläufige Verbindung hergestellt wurde. In Königshoven finden sich beidermaßen ebenfalls … die Mitteilung zur Sackgassen wie auch durchgebundene Straßen, Kenntnis zu nehmen. die keine Haupterschließungsfunktion des gesamten Stadtgebietes übernehmen. Somit entspricht das vorgesehene Plankonzept durchaus dem Königshovener Erschließungssystem. Sackgassenstraßen sind mit Ausnahme des Mühlenkreuzes jedoch meist kürzer. Damit wirkt das vorgeschlagene Erschließungssystem einer Ausbildung übermäßig langer Sackgassen mit ledigliche eeiner Anbindung als externe Erschließung entgegen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 43 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Hinsichtlich der Allhovener Straße wird darauf hingewiesen, dass im dortigen Bereich der Bebauungsplan – im Gegensatz zu den Anbindungen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) – ein durchgehender Grünstreifen festgesetzt ist. Ausweisung des noch nicht ausgebauten Teils der Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1), wie faktisch auch jetzt schon vorhanden, im alten Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster als Grünfläche. Dieser Bereich wird seit Jahren auf Vorschlag und seinerzeitigen Unterstützung des Ortsvorstehers Herrn Moll in Eigeninitiative der unmittelbaren Anwohner gepflegt und unterhalten und dient als Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Bank wurde schon vor Jahren aufgestellt und Baumpflanzungen sind erfolgt. Durch diese Ausweisung als Grünfläche erreicht man das im Ausschuss diskutierte und gewollte Ziel und manifestiert diese Fläche. Im Wege einer Patenschaft würde darüber hinaus die Pflege und Unterhaltung für die Zukunft sichergestellt werden. Aufgrund der vorhandenen Grünfläche war es uns damals baurechtlich nicht erlaubt, am Wohnhaus Am Mühlenkreuz 64 eine Garage mit Grenzbebauung zu erstellen. Die Begründung der Stadt Bedburg lautete: Zum Schutz der Grünfläche dürfen 1 m unseres Grundstückes zum Grünstreifen hin auch für eine Garage nicht bebaut werden. Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster soll nunmehr unmittelbar an den von uns nicht genutztem 1 m (Schutz für die Grünfläche) ein Wohnhaus anschließen- Eine widersprüchliche Planung. Die angesprochene Fläche wurde im Bebauungs- … die Mitteilung zur plan Nr. 30 als öffentliche Verkehrsfläche festge- Kenntnis zu nehmen. setzt und ist somit nicht Gegenstand des hier vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Die Überplanung der Grünfläche, die innerhalb des … die Mitteilung zur Bebauungsplanes Nr. 30 als Fläche zum Anpflan- Kenntnis zu nehmen. zen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt wurde, wurde innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30a aufgegeben. Die Fläche liegt somit außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 30a. Die Anlage der Verbindungsstraße zur Straße „Am hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 44 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Mühlenkreuz“ (1) ist für die Umsetzung des Erschließungskonzeptes notwendig. Die Anlage einer Stichstraße zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre im Übrigen nur für die Erschließung eines einzigen Baugrundstückes erforderlich und überaus unwirtschaftlich und kostenintensiv. Ferner führt die Herstellung dieser überflüssigen Erschließungsstraße zu einer weiteren Versiegelung des Bodens und damit auch zu möglichen Entwässerungsproblemen. Hierfür liegt kein städtebauliches Erfordernis vor, welches nach dem Baugesetzbuch Grundlage für einen Bebauungsplan ist. Für den Bau von Straße und Kanal können hier weitere Kosten eingespart werden. Negative Auswirkungen auf das bestehende Wohngebiet „Am Mühlenkreuz“: Der Charakter des Wohngebietes „Am MühlenkreuzAlt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbereich wird sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Neu“ negativ verändern: Hierdurch entstünde ein überproportional langer Straßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Verlaufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen würde und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion als Haupterschließungsachse dient. Das Erschließungskonzept des Stadtteils Königshoven basiert jedoch im Alt-Ort auf einer eindeutigen Haupterschließungsstraßenstruktur mit den großzügig ausgebauten Straßen Brunnenstraße, Talstraße und Die Anlage der Verbindungsstraße zur Straße „Am … der Anregung nicht Mühlenkreuz“ (1) ist für die Umsetzung des erläu- zu folgen. terten Erschließungskonzeptes notwendig. Das städtebauliche Erfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB bezieht sich auf den Bebauungsplan insgesamt. Einzelne Festsetzungen werden aus städtebaulichen Gründen nach § 9 Abs. 1 BauGB festgesetzt. Beides liegt entsprechend der Begründung zum Bebauungsplan hier vor. Aufgrund der Straßenführung der verlängerten … die Mitteilung zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und der geringen Kenntnis zu nehmen. Zahl zusätzlicher Wohneinheiten, ist nicht davon auszugehen, dass die Straße „Am Mühlenkreuz“ die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen wird. Trotz Zusammenschluss der Wohngebiete werden die zukünftigen Teilabschnitte ihren eigenen, unverwechselbaren Charakter beibehalten. Schon jetzt besteht vielmehr am Mühlenkreuz eine für Königshoven überproportional lange Sackgasse mit nur einem Anschluss an die GustavHeinemann-Straße. Zudem steht der festgesetzte Straßenquerschnitt dem Charakter einer Erschließungsstraße entgegen und führt zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 45 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Vergleichbare Erschließungen bestehen bereits in Josef-Schnitzler-Straße. Es entstünde ein großflächiges, zusammenhängen- Königshoven auch abseits der genannten Hauptdes Baugebiet in einer für Königshoven vollkommen erschließungsachsen (z.B. Im Hamm / Pannenuntypischen Größe. Die Tendenz in der modernen gasse / Jahnstraße oder Ginnerstraße / St.städtebaulichen Planung geht heute jedoch insge- Sebastianus-Straße). samt wieder zu kleineren, abgeschlossenen Wohnbereichen mit Identitätsstiftendem Charakter. Dem sollte man sich nicht verschließen. Verkehrliche Belastungen bedürfen auch einer sub- Eine objektive Beurteilung, an welche die Stadt im … die Mitteilung zur jektiven Betrachtungsweise und sind daher beson- Rahmen der Abwägung gebunden ist, lässt keiner- Kenntnis zu nehmen. ders zu gewichten und grundsätzlich zu vermeiden. lei Verkehrsbelastungen erkennen, die ein erträgliches Maß überschreiten. Es wurde am 22.1.09 erklärt, dass ein Kanalisationsund Entwässerungskonzept noch nicht erstellt wurde. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass unserer Ansicht nach das Kanalnetz an der Straße „Am Mühlenkreuz“ unterdimensioniert ist. Bereits heute kommt es im unteren Bereich des Mühlenkreuzes / Gustav-Heinemann-Straße zu Rückstauungen und Überflutungen. Sollten weitere Gebäude (27 Häuser) angeschlossen werden, ist der Nachweis zu führen, dass keine Überlastungen des Kanalnetzes durch die Neubebauung erfolgen und die Entwässerungssituation mindestens der heutigen gleich zu stellen ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Die bislang allgemein verwendete und auch in der öffentlichen Bekanntmachung genannte Bezeichnung des Bebauungsplanes (Gebiet zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ in Königshoven) sollte zur Klarstellung des räumlichen Schwerpunktes des Bebauungsplanes und zur Klarstellung der lediglich nachbarschaftlichen Verhältnisse zum Gebiet „Am Mühlenkreuz“ folgendermaßen geändert werden: Gemäß § 51a Landeswassergesetz wird das Nie- … die Mitteilung zur derschlagswasser dem „Hohenholzer Graben“ Kenntnis zu nehmen. nördlich des Plangebietes zugeführt. Die Zunahme von Rückstauungen im Bereich Mühlenkreuz / Gustav-Heinemann-Straße durch das neue Baugebiet sind damit ausgeschlossen. Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb eines laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu ändern. Zudem müssen Bezeichnung des Bebauungsplanes und spätere Gebiets- und Straßenbenennung nicht zwangsläufig identisch sein. So lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 30 für die Straßen „Am Müh- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 46 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... lenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. Gebiet „Neue Bergstraße“ in Königshoven. Damit kommt zum Ausdruck, dass es jedenfalls im Prinzip funktionale und städtebauliche, auch wesentliche verkehrsmäßige Verknüpfungen zwischen dem Neubaugebiet einerseits und dem Gebiet „Am Mühlenkreuz“ andererseits gerade nicht gibt oder geben sollte. Wir sind der Ansicht, wie auch schon in einigen Diskussionen unsererseits angeregt, dem Baugebiet eine eigene Adresse zu geben, damit sich die neuen Bürger mit ihrem Wohngebiet identifizieren können und darüber hinaus der Baustellenverkehr zielgerichtet zu- und abfließen kann. Zum Schutz der Bürger an der „Neuen Bergstraße“ und zur Vermeidung von Schäden sollte nach alternativen Zufahrtsmöglichkeiten in der Bauphase gesucht werden, da insbesondere der Schwerlastverkehr erfahrungsgemäß Schäden verursachen kann, die zu vermeiden sind. Zum Schluss unserer heutigen Stellungnahmen möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir unseren eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht etwa in der Richtung sehen wollen, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven zu verhindern oder zu blockieren. Es soll lediglich auch mit den hier vorgebrachten Einzelheiten der Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster erkennbar werden, dass beide Baugebiete aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvoller weise so geordnet sind, dass eine wechselseitige Beruhigung, die beide Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. Den von den verantwortlichen Planern getroffenen Die Erschließungsstraße in Verlängerung der … der Anregung nicht 20. Anwohner 9 Begründungen entnehmen wir, dass das neue Plan- Straße „Am Mühlenkreuz“ (2) wurde im Bebau- zu folgen. 16.05.2009 gebiet von der „Neuen Bergstraße“ aus erschlossen ungsplanvorentwurf derart angebunden, dass hohe hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 47 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... werden soll, damit soll eine Durchfahrt für den all- Geschwindigkeiten ausgeschlossen sind und lasgemeinen Bau- und Straßenverkehr zum existieren- sen kein Verkehrsaufkommen erwarten, das zu den „Am Mühlenkreuz“ verhindert werden, auch Beeinträchtigungen der Wohnruhe angrenzender nach Abschluss der Bauphase. Dies kann u.E. aber Grundstücke führen würde. Durch die Einplanung nur dann erreicht werden, wenn eine dauerhafte einzelner Besucherparkplätze wird die DurchfahDurchfahrtsbeschränkung vorgesehen wird, die rung zusätzlich erschwert werden. auch den entsprechenden Bestand hat. Unseres Wissens wurde mit RWE Power und dem beauftragten Planer am 07.04.2009 diesbezüglich in Köln ein Gespräch geführt, bei dem der o.g. Bebauungsplan diskutiert und erörtert wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass uns die zugesagte und beschlossene Nichtanbindung des „Am Mühlenkreuz“ (2) an das neue Baugebiet seitens der Stadt Bedburg nicht berücksichtigt wurde. Die Straße „Am Mühlenkreuz“ (2) ist gem. den Ausführungen zum Bebauungsplan nicht für eine Durchfahrung vorgesehen, jedoch planungsrechtlich weder festgelegt bzw. ausreichend dargestellt. Der Vertrauensschutz der Bürger in die öffentliche Planung wird hierbei in keiner Weise berücksichtigt. Nach unserer Auffassung müsste planungsrechtlich festgesetzt und geregelt werden, dass das betreffende Teilstück des östlichen Straßenbereiches „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (2) nicht als öffentliche Verkehrsfläche definiert wird, sondern als eine Verkehrsfläche, die nur als Fuß- und Radweg zu nutzen ist und damit eine dauerhafte Durchfahrtsbeschränkung gewährleistet ist. Als Beispiel für eine fußläufige Wegeverbindung kann die Straße vom jetzigen „Am Mühlenkreuzkreuz“ zur Allenhovenerstraße angeführt werden. Hier wird den Belangen der Anwohner seitens der Stadt offensichtlich Rechnung getragen. Hinsichtlich der Allhovener Straße wird darauf hin- … die Mitteilung zur gewiesen, dass im dortigen Bereich der Bebau- Kenntnis zu nehmen. ungsplan – im Gegensatz zu den Anbindungen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) – ein durchgehender Grünstreifen festgesetzt ist. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 48 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Die vorhandene Anliegerstraße „Am Mühlenkreuz“ (2) verzeichnet jetzt schon eine Verkehrsauslastung die keine weitere Mehrbelastung durch zusätzlichen Straßenverkehr mehr verträgt, da sie weder über Bürgersteige und nur wenige, nicht ausreichende Parkplätze verfügt, wobei die wenigen Parkplätze auch noch ständig von Dauerparkern belegt sind. Ansässige Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer müssen sich schon heute vor vorbeifahrenden Autos auf die anliegenden Grundstücke oder hinter parkende Autos in Sicherheit bringen. Weiterhin weist die existierende Kanalisation bei Starkregen eklatante Mängel in der Form auf, dass sich bei einem Rückstau in der Kanalisation die Rückstaueinrichtung auf unserem Grundstück schließt und damit von unserem Grundstück kein Wasser mehr abfließen kann. Folge, Wasser im Keller. Aufgrund dieser Tatsache, erscheint uns das vorhandene Kanalnetz schon jetzt als unterdimensioniert und verträgt nicht noch weitere Anschlüsse durch ein neues Baugebiet. In der Anlage fügen wir das städtebauliche Konzept bei, das bei dem vorgenannten Termin mit RWE Power diskutiert und abgestimmt wurde. In v.g. Konzept haben wir entsprechende Hand-Eintragungen vorgenommen, die als Vorschlag und Hinweis für die weitere Planung zu verstehen sind mit der Bitte, diesen bei Ihrer weiteren Planung zu berücksichtigen, damit unsere vorgebrachten Anliegen als Bürger und Anwohner „Am Mühlenkreuz“ (2) Berücksichtigung finden. Eine Straße mit einem derartigen Querschnitt ist in … die Mitteilung zur der Regel auf eine Kapazität von über 100 Kfz / h Kenntnis zu nehmen. ausgelegt. Derzeit beträgt die Verkehrsbelastung in dieesem Bereich lediglich ein Bruchteil ihrer sich aus dem Querschnitt ergebenen Kapazitat. Eine übermäßige Belastung wird durch die Anbindung nicht erzeugt. Gemäß § 51a Landeswassergesetz wird das Nie- … die Mitteilung zur derschlagswasser dem Hohenholzer Graben nörd- Kenntnis zu nehmen. lich des Plangebietes zugeführt. Die Zunahme von Rückstauungen im Bereich Mühlenkreuz / GustavHeinemann-Straße durch das neue Baugebiet sind damit ausgeschlossen. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass das in der … die Mitteilung zur Anlage beigefügte städtebauliche Konzept abge- Kenntnis zu nehmen. stimmt wurde, weil es nicht als Zeichnung vorlag. Es wurde lediglich Einvernehmen darüber erzielt, dass die Verbindungsstraße zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) als Fuß- und Radweg festgesetzt werden sollte. Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige Baugebiet entsprechend der städtebaulichen Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 49 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... eine gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verkehre gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger Durchgangsverkehre wird eine gradlinige Straßenführung vermieden und die Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich geführt. Zusätzlich wird durch verkehrstechnische Maßnahmen im Rahmen des Straßenausbaus die Durchquerung erschwert. Gemäß der Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Januar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkommen des neuen Wohngebietes für gering und vertretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verträgliche Maß der Anlieger hinausgehende Belastung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleichenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor.. Was den Namen des neuen Baugebietes betrifft, kann dieses, allein von seiner Lage her, nur als Baugebiet Erweiterung „Neue Bergstraße“ firmieren und nicht als Erweiterung „Am Mühlenkreuz“. Dies u.a. auch aufgrund der planerischen und verkehrstechnischen Entwicklung, die im Wesentlichen von dem Gebiet „Neue Bergstraße“ aus erfolgt, da hier eindeutig der eigentliche und bauliche Schwerpunkt des neuen Baugebietes liegt. Abschließend möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es nicht unsere Absicht und Intention ist, die Entwicklung des neuen Baugebietes zu Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb eines laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu ändern. Zudem müssen Bezeichnung des Bebauungsplanes und spätere Gebiets- und Straßenbenennung nicht zwangsläufig identisch sein. So lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 30 für die Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 50 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... verhindern. Mit diesem Schreiben äußern wir als betroffene Anwohner und Bürger unsere berechtigten Anliegen / Interessen und Anregungen hinsichtlich den bisherigen und weiteren Planungsaktivitäten. 21. Deutsche Telekom Netz- Im Planbereich befinden sich noch keine Telekom- Die Koordination bezüglich des Ausbaus des Tele- … die Mitteilung zur kommunikationsnetzes erfolgt im Rahmen der Kenntnis zu nehmen. munikationslinien der Deutschen Telekom AG. produktion GmbH Zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Straßenausbauplanung. 19.05.2009 Baugebietes durch die Deutsche Telekom AG ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom AG so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 22. Anwohner 10 18.05.2009 Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die sich zwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am Mühlenkreuz“ (1) andererseits befindet, soll als Grünfläche ausgewiesen werden. Alternativ soll diese durch eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB nur noch als fußläufige Verkehrsfläche einzurichten und auch nur so, und zwar mit einer deutlich reduzierten Breite von maximal 1,50 m, auszubauen. Dieser zukünftige Fußund Radweg könnte den vorhandenen Grünstreifen durchqueren und im Bereich des alten Baugebietes in den dortigen Abschluss der Straßenführung (Wendehammer) einmünden. Auch dies trägt zur wechselseitigen Verkehrsberuhigung bei bzw. dem Verbindungsgedanken Rechnung zu tragen eine Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung nicht Baugebiet entsprechend der städtebaulichen zu folgen. Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird eine gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verkehre gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger Durchgangsverkehre wird eine gradlinige Straßenführung vermieden und die Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich geführt. Zusätzlich wird durch verkehrstechnische Maßnahmen im Rahmen des Straßenausbaus die Durchquerung erschwert. Gemäß der Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgruppe für Verkehrswe- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 51 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Kfz-mäßige Verbindung zwischen „Neue Bergstra- sen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Jaße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre damit dauerhaft nuar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die planungsrechtlich ausgeschlossen. Diese fußläufi- umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkomgen Wegeverbindungen sind in ganz Königshoven in men des neuen Wohngebietes für gering und vertretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verallen Bereichen wieder zu finden. trägliche Maß der Anlieger hinausgehende Belastung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleichenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. Ausweisung des noch nicht ausgebauten Teils der Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) wie faktisch auch jetzt schon vorhanden im alten Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster als Grünfläche. Dieser Bereich wird seit Jahren mit der seinerzeitigen Unterstützung des Ortsvorstehers Herrn Moll in Eigeninitiative der unmittelbaren Anwohner gepflegt und unterhalten und dient als Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Bank wurde schon vor Jahren aufgestellt und Baumpflanzungen sind erfolgt. Durch diese Ausweisung als Grünfläche erreicht man das im Ausschuss diskutierte und gewollte Ziel und manifestiert diese Fläche. Im Wege einer Patenschaft würde darüber hinaus die Pflege und Unterhaltung für die Zukunft sichergestellt werden. Das in der Anlage beigefügte städtebauliche Konzept wurde in dem vorgenannten Termin mit RWE Power abgestimmt und stellt ein schlüssiges und sehr gut zu vermarktendes Konzept dar, welches die verschiedenen Interessenlagen miteinander verbindet. Die angesprochene Fläche wurde im Bebauungs- … die Mitteilung zur plan Nr. 30 als öffentliche Verkehrsfläche festge- Kenntnis zu nehmen. setzt und ist somit nicht Gegenstand des hier vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass das in der … die Mitteilung zur Anlage beigefügte städtebauliche Konzept abge- Kenntnis zu nehmen. stimmt wurde, weil es nicht als Zeichnung vorlag. Es wurde lediglich Einvernehmen darüber erzielt, dass die Verbindungsstraße zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) als Fuß- und Radweg festgesetzt hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 52 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... werden sollte. Diese Planung wurde zwischenzeitlich aufgegeben, weil das vorgenannte ursprüngliche Konzept der zweiseitigen Anbindung weiterverfolgt werden soll. Der Charakter des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz- Aufgrund der Straßenführung der verlängerten … die Mitteilung zur Alt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbereich wird Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und der geringen Kenntnis zu nehmen. sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung Zahl zusätzlicher Wohneinheiten, ist nicht davon des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlen- auszugehen, dass die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ die Funktion einer Erschließungsstraße übernehkreuz-Neu“ negativ verändern: Hierdurch entstünde ein überproportional langer men wird. Trotz Zusammenschluss der WohngeStraßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Ver- biete werden die zukünftigen Teilabschnitte ihren laufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funk- eigenen, unverwechselbaren Charakter beibehaltion einer Erschließungsstraße übernehmen würde ten. und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten Schon jetzt besteht vielmehr am Mühlenkreuz eine würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion für Königshoven überproportional lange Sackgasse als Haupterschließungsachse dient. Das Erschlie- mit nur einem Anschluss an die Gustavßungskonzept des Stadtteils Königshoven basiert Heinemann-Straße. Zudem steht der festgesetzte jedoch im Alt-Ort auf einer eindeutigen Haupter- Straßenquerschnitt dem Charakter einer Erschlieschließungsstraßenstruktur mit den großzügig aus- ßungsstraße entgegen und führt zu einer Gegebauten Straßen Brunnenstraße, Talstraße und schwindigkeitsreduzierung. Vergleichbare Erschließungen bestehen bereits in Josef-Schnitzler-Straße. Königshoven auch abseits der genannten Haupterschließungsachsen (z.B. Im Hamm / Pannengasse / Jahnstraße oder Ginnerstraße / St.Sebastianus-Straße). Negative Auswirkungen auf die verkehrliche Belastung Verkehrliche Belastungen bedürfen auch einer sub- Eine objektive Beurteilung, an welche die Stadt im ... den Hinweis zur jektiven Betrachtungsweise und sind daher beson- Rahmen der Abwägung gebunden ist, lässt keiner- Kenntnis zu nehmen. ders zu gewichten und grundsätzlich zu vermeiden. lei Verkehrsbelastungen erkennen, die ein erträgliEs ist heute noch nötig die Nachbarschaft, Lkw, ches Maß überschreiten. Postboten usw. auf die Geschwindigkeit Beschränkung und auf spielende Kinder aufmerksam zu machen. Man erreicht die Menschen auch nur, weil man sie mittlerweile kennt und alle miteinander hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 53 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Rücksicht nehmen. Es ist schon für uns problematisch die Geschwindigkeit Beschränkung einzuhalten (Gefälle von der Straße), wo soll es dann enden, Die Straße wird nicht in der Breite erweitert, viel- ... den Hinweis zur wenn diese Straßen erweitert wird, genauso gibt es mehr führt die Festsetzung einer Straße mit gerin- Kenntnis zu nehmen. gem Querschnitt zu einer geringeren Fahrgeein großes Parkplatzproblem. Wir sind der Ansicht, wie auch schon in einigen Dis- schwindigkeit. Zudem können durch versetzt ankussionen unsererseits angeregt, dem Baugebiet geordnete Stellplätze im Straßenausbau zusätzlieine eigene Adresse zu geben, damit sich die neuen che Geschwindigkeitsreduzierungen erreichet werBürger mit ihrem Wohngebiet identifizieren können den. Zur Sicherstellung ausreichender Stellplätze und darüber hinaus der Baustellenverkehr zielge- im Plangebiet ist die Festsetzung von zwei Stellrecht zu- und abfließen kann. Zum Schutz der Bür- plätzen je Wohnung vorgesehen, um keinen zuger an der „Neuen Bergstraße“ und zur Vermeidung sätzlichen Parkdruck durch das Neubaugebiet zu von Schäden sollte nach alternativen Zufahrtsmög- erzeugen. lichkeiten in der Bauphase gesucht werden. Da ins- Die Regelung des Baustellenverkehrs kann nicht besondere der Schwerlastverkehr erfahrungsgemäß Gegenstand einer Festsetzung im Bebauungsplan Schäden verursachen kann, die zu vermeiden sind. sein. Nach Prüfung alternativer Wegeführungen Zum Schluss unserer heutigen Stellungnahme scheidet jedoch die Führung des Baustellenvermöchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hin- kehrs über den nördlich des Plangebietes gelegeweisen, dass wir unseren eigenen Absichten und nen Feldweg aus. Eine verkehrssichere Führung Zielsetzungen nicht etwa in der Richtung sehen ist hier wegen des deutlich erhöhten Aufwandes wollen, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes nur mit unverhältnismäßigen Mitteln herzustellen. in Königshoven zu verhindern oder zu blockieren. Es soll lediglich auch mit den hier vorgebrachten Einzelheiten der Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster erkennbar werden, dass beide Baugebiete aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvollerweise so geordnet sind, dass eine wechselseitige Beruhigung, die beiden Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. 23. Bezirksregierung Arns- Der Planungsbereich liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Anna 3“. Eigentümer berg des Bergwerksfeldes ist die Rheinbraun Verkaufs20.05.2009 ges. mbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 54 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist im Planungsbereich kein einwirkungsrelevanter Bergbau dokumentiert. Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, falls nicht bereits geschehen, den o.g. Bergwerksfeldeigentümer an der Planungsmaßnahme zu beteiligen. Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im „Oberen Grundwasserstockwerk“ wie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand 01.10.2007) liegen die Absenkungsbeträge bzgl. des „Oberen Grundwasserstockwerkes“ derzeit bei ca. - 30,0 m. Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden: 24. Anwohner 11 24.05.2009 Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Bei der anstehenden Beschlussfassung bitten wir, die folgenden Punkte im o.g. Bebauungsplan zu ändern: 1. Name des Baugebietes Das Neubaugebiet soll ausschließlich über die „Neue Bergstraße“ erschlossen werden. Daher ist die in der Beschlussvorlage vorgesehene Bezeich- In den Bebauungsplan wird ein entsprechender … der Anregung zu Hinweis bezüglich der Grundwasserstände aufge- folgen. nommen. Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb ei- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 55 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... nung „Am Mühlenkreuz“ für das Neubaugebiet irre- nes laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu führend und führt zu erheblichen Irritationen bei ändern. Zudem müssen Bezeichnung des BebauAnfahrten zum Neubaugebiet. Zahlreiche LKW- ungsplanes und spätere Gebiets- und StraßenbeFehlfahrten innerhalb des bestehenden Wohngebie- nennung nicht zwangsläufig identisch sein. So lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden tes „Am Mühlenkreuz“ wären die Folge. Konsequenterweise sollte die Benennung des Neu- Bebauungsplanes Nr. 30 für die Straße „Am Mühbaugebietes in „Neue Bergstraße“ geändert werden. lenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. 2. Art der baulichen Nutzung In der Beschlussvorlage wird ein Allgemeines Wohngebiet als Art der baulichen Nutzung vorgesehen. D. h., dass neben dem Bau von Wohnhäusern auch andere Nutzungen z.B. durch Handwerksbetriebe, Gaststätten etc. möglich sein sollen. Dies entspricht nur bedingt dem erklärten Ziel und Zweck der Planung zur Schaffung von einem hochwertigen Wohnquartier, insbesondere für Familien mit Kindern. Zur Sicherstellung einer maximalen Wohnqualität und Einhaltung der Planungsziele sollte die Art der baulichen Nutzung als Reines Wohngebiet festgelegt werden. 3. Maß der baulichen Nutzung In der Beschreibung des Plangebietes wird festgestellt, dass die an das Neubaugebiet räumlich angrenzende Wohnbebauung vorwiegend aus eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern besteht. Im Gegensatz dazu ist in der Beschlussvorlage eine Bebauung mit max. 2 Vollgeschossen zugelassen. Das Maß der baulichen Nutzung sollte auf 1,5 Geschosse begrenzt werden, damit der als Planungsziel beschriebene gartenstadtähnliche Charakter und die beabsichtigte Integrierung in die bestehende Als Art der baulichen Nutzung wurde ein Allgemei- … der Anregung nicht nes Wohngebiet festgesetzt. Damit sind neben der zu folgen. Hauptnutzungsart Wohngebäude weitere das Wohnen ergänzende und gleichzeitig nicht beeinträchtigende Nutzungsarten möglich. Diese ergänzenden Nutzungen ermöglichen die Verbindung von Arbeiten und Wohnen und sind insofern besonders familienfreundlich. Neben der maximalen Zweigeschossigkeit werden … der Anregung nicht eine Traufhöhe von 4,80 m und eine Firsthöhe von zu folgen. 10,00 m festgesetzt. Die derart getroffene Höhenfestsetzung impliziert, dass das zweite Vollgeschoss nur innerhalb eines Dachgeschosses realisiert werden kann. In die rechnerische Zweigeschossigkeit kann man durch die Anordnung von Zwerchgiebeln oder Dachgauben kommen, diese werden jedoch auch in ihren Ausmaßen begrenzt.. Davon ausgenommen ist ein kleiner Bereich im Westen des Plangebietes, für den eine Traufhöhe hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 56 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... zwischen 6,00 m und 6,50 m festgesetzt wird, um Randbebauung erreicht werden. hier zweigeschossige so genannte Stadtvillen erAbschließend möchten wir feststellen, dass wir dem möglichen zu können. Neubaugebiet durchaus positiv gegenüber stehen. Die bisherige Bürgerbeteiligung hat bereits dazu geführt, dass wesentliche Anregungen der betroffenen Anwohner, insbesondere die dauerhafte Erschließung über die „Neue Bergstraße“, im vorgestellten Bebauungsplan übernommen worden sind. 25. Anwohner 12 18.05.2009 Die v.g. Punkte haben das Ziel, die bekannt hohe Wohnqualität aus dem Wohngebiet „Am Mühlenkreuz“ auf das Neubaugebiet zu übertragen. Nachdem nun auch Sie durch das eingeholte Verkehrsgutachten der IVV, Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung, Aachen vom Juli 2008 zu der Erkenntnis gekommen sind, die beiden Straßen („Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“) nicht zu verbinden, sollten Sie dies auch im Planentwurf dokumentieren. In Ihrem Entwurf grenzen zwei Verkehrsflächen unmittelbar aneinander. Dies gibt nicht nur theoretisch sondern auch praktisch die Möglichkeit mit PKW oder LKW durchzufahren. Wir plädieren für eine Lösung, die beiden Verkehrsflächen durch einen Grünstreifen von einander zu trennen (siehe Anlage). Damit wäre auch optisch klar, dass hier keine Durchfahrt möglich ist. Auch Fehler in Routenplaner / Navigationsgeräten wären damit ausgeschlossen. Alternativ schlagen wir vor, nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB eine nur fußläufige Verkehrsfläche in Breite des bestehenden Grünstreifens einzurichten und darin die beiden Straßen mit einem max. 1,5 m breiten Fußweg zu verbinden. Eine Kfz-mäßige Verbindung („Am Mühlenkreuz“ (2)) wäre damit dauerhaft pla- Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünftige … der Anregung nicht Baugebiet entsprechend der städtebaulichen zu folgen. Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird eine gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verkehre gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger Durchgangsverkehre wird eine gradlinige Straßenführung vermieden und die Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich geführt. Zusätzlich wird durch verkehrstechnische Maßnahmen im Rahmen des Straßenausbaus die Durchquerung erschwert. Gemäß der Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Januar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkommen des neuen Wohngebietes für gering und vertretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verträgliche Maß der Anlieger hinausgehende Belastung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 57 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen nungsrechtlich ausgeschlossen. Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleichenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor.. Durch die bestehende Hanglage werden die darunter liegenden Grundstücke erheblich belastet. Einerseits würden die dort geplanten Häuser gerade im Frühjahr und Herbst die Sonnenstunden erheblich verkürzen und damit den Erholungswert der Gärten einschränken. Andererseits bestände eine direkte Einsehbarkeit von den höher gelegenen Häusern in die tiefer gelegenen Gärten. In Ihrer Begründung erwähnen Sie mehrfach, dass das neue Baugebiet sich vom Charakter an die bestehende Bebauung angleichen soll, warum weichen Sie an dieser Stelle davon ab? Auch eine Durchlüftung von Westen wird hierdurch verhindert (Schutzgüter Luft und Klima). Ihr eingeholtes Gutachten für Artenschutzbelange des Herrn Dipl. Biologen U. Haese vom Juni 2008 ist nicht ganz korrekt was die am Waldrand anzutreffenden Tiere angeht. Von Frühjahr bis Herbst kreisen abends über unserem Grundstück Fledermäuse und fangen hier am Waldrand Insekten. Bei feuchtem Wetter haben wir regelmäßig Grünspechte im Garten, die nach Regenwürmern suchen. Es ist daher unserer Meinung nach davon abzuraten so nahe am Waldrand zu bauen. Auch sollte der Grünstreifen am Waldrand in jetziger Breite fortgeführt werden, um den Charakter des Spazierweges am Waldrand zur Naherholung nicht zu gefährden. Wir bitten Sie daher die obigen Punkte in dem Be- Durch die teilweise Ausbildung eines nordsüdaus- … der Anregung zu gerichteten Baufensters wird die Einsehbarkeit in folgen. die Gärten der Bestandsbebauung reduziert. Die Verschattung der Bestandsbebauung durch die Neubebauung ist aufgrund der dazwischen liegenden öffentlichen Grünfläche zu vernachlässigen. Durch die Bebauung wird der Baumbestand nicht … die Mitteilung zur beeinträchtigt. Gemäß Gutachten zur Prüfung der Kenntnis zu nehmen. Artenschutzbelange vom Juni 2008, Dipl. Biol. U. Haese, quartieren die Fledermäuse in Baumhöhlen. Der unmittelbar angrenzende Baumbestand wird jedoch für eine Höhlenbildung als zu jung angesehen. Grünspechte meiden den Siedlungsbereich nicht. Das Vorkommen wird somit durch die Neubebauung nicht beeinträchtigt. Für die Funktion als Ortsrandeingrünung ist die … der Anregung nicht festgesetzte Breite von ca. 4 m für die Fläche zum zu folgen. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausreichend. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 58 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... bauungsplan zu berücksichtigen, damit das begonnene Bauleitverfahren ohne weitere Einsprüche zügig beendet werden kann. … die Mitteilung zur Die Versorgungsanlagen der von uns betreuten Entfällt. 26. PLEdoc GmbH Kenntnis zu nehmen. Eigentümer bzw. Betreiber werden nicht berührt. 26.05.2009 Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Auskunft nur auf die Versorgungsanlagen der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen bezieht. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind – falls noch nicht geschehen – bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften / Regionalcentern gesondert einzuholen. Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde be27. Rhein-Erft-Kreis Kreisplanung und Natur- stehen gegen o.a. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken, weil der Regionalplan Allgemeinen schutz Siedlungsbereich vorsieht und eine positive Stel28.05.2009 lungnahme der Bezirksregierung von 2004 vorliegt. Die Erhaltung der vorhandenen Ortsrandeingrünung und die Festsetzung einer neuen Ortsrandeingrünung wird begrüßt. Der Verlust der Baum- und Strauchgruppen nördlich der Wendeanlage der „Neuen Bergstraße“ kann durch die Baumpflanzungen im zentralen Platzbereich lediglich optisch kompensiert werden. Es wird geraten, eine zusätzliche Pflanzliste 3 für In die Pflanzlisten wird eine zusätzliche Liste für … der Anregung zu folgen. Schnitthecken zu ergänzen mit den geeigneten und Schnitthecken aufgenommen. ortsüblichen Arten: Rotbuche, Hainbuche, Feldahorn, Liguster, Hasel hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 59 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... und ggf. Eibe. Die Pflanzliste 1 für die Ortsrandeingrünung bitte ich Die Pflanzliste 1 für die Ortsrandeingrünung wird … der Anregung zu folgen. aus Gründen der biologischen Vielfalt um folgende um sieben Arten erweitert. Arten zu ergänzen: Cornus mas, Cornus sanguinea, Euonymus europaeus, Sorbus aucuparia, Viburnum opulus, Rahmnus frangula und Ligustrum vulgare. 28. RWE Netzservice GmbH 26.05.2009 Es wird angeregt, im Straßenraum 3 Eschen (Fraxinus excelsior) zu pflanzen und die Pflanzliste 2 für den zentralen Platz um Winterlinde zu ergänzen und ggf. ausschließlich Linden zu pflanzen um den Charakter eines Dorfangers zu unterstreichen. Um die Realisierung des vollständigen Ausgleichs zu sichern, wird angeregt ein Ersatzgeld in Höhe von 4.333,33 € (10,00 € / m² Feldgehölzpflanzung) festzusetzen und im Rahmen des Erschließungsvertrages abzusichern. Die Pflanzliste 2 für den öffentlichen Raum wird um … der Anregung zu folgen. Eschen und Linden erweitert. Aus der Sicht von Wasserwirtschaft und Bodenschutz und des Immissionsschutzes werden keine Anregungen und Bedenken zu den o.a. Bauleitplanung vorgebracht. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entfällt. Die Realisierung der externen Ausgleichsmaß- … die Mitteilung zur nahme wird im Rahmen des Erschließungsvertra- Kenntnis zu nehmen. ges entsprechend geregelt. Eine Abstimmung über eventuell notwendigen externen Ausgleich erfolgt bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Lage der Leitungen wurde entsprechend be- … die Mitteilung zur rücksichtigt. Die RWE-Bestandsplanunterlagen Kenntnis zu nehmen. werden als Anlage zur Begründung aufgenommen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 60 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energien oder auch an an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant. … die Mitteilung zur 29. IHK Industrie- und Han- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt. und Handelskammer zu Köln keine Bedenken beKenntnis zu nehmen. delskammer zu Köln züglich der Änderung der oben genannten Pläne 29.05.2009 bestehen. 30. Landesbetrieb Wald und Mit dem o. g. Bebauungsplan werden nördlich der Der Abstand der angesprochenen Baufenster zu … der Anregung nicht hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 61 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Holz Nordrhein-Westfalen Straße „Am Mühlenkreuz“ nicht nur in Verlängerung den nördlich angrenzenden Waldflächen beträgt zu folgen. der bestehenden Bebauung Baufenster ausgewie- mehr als 20 m. Die nördlich des Wirtschaftsweges 02.06.2009 sen, nördlich der bisher eingehaltenen Bauflucht gelegenen Flächen sind als Waldsaum ausgebildet sind zusätzlich zwei Baufenster für Wohngebäude und weisen momentan eine geringe Gehölzhöhe geplant. auf. Westorientierte Gartenflächen werden gegenDer Abstand dieser Baufenster zu dem nördlich über einem hinreichenden Waldabstand höher angrenzenden Waldstreifen beträgt ca. 15 Meter. gewichtet, zumal lediglich zwei Gebäude den seiDer Sicherheitsabstand zum Wald sollte grundsätz- tens des Landesbetriebes Wald genannten Ablich mindestens der Höhe entsprechen, die die stand unterschreiten. Für die beiden betroffenen Bäume im Waldrandbereich erreichen können. Nach Grundstücke wird eine Baulasteintragung vorgemeiner Einschätzung ist hier ein Mindestabstand nommen, die einen Schadenersatzverzicht des von 30 Metern erforderlich. zukünftigen Grundstückseigentümers bei Schäden Bei Unterschreitung dieses Sicherheitsabstandes: regelt, die durch die Nähe zum Wald entstehen • besteht die latente Gefahr, dass durch umstür- könnten. Der Ausschluss eines Waldbrandes durch zende Bäume Menschen und Gebäude zu Schaden die Bebauung bzw. dessen Abgasanlagen werden innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens gerekommen, • können Waldbrände leicht auf die Bebauung gelt. So dürfen gemäß § 43 (1) BauONW Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Abübergreifen, • sind auch die Waldflächen selbst brandgefähr- stand von weniger als 100 m zu Wald nur errichtet det, da Waldbrände häufig von bebauten Bereichen oder betrieben werden, wenn durch geeignete Maßnahmen gewährleistet ist, dass kein Waldausgehen, • wird die Bewirtschaftung des an die Bebauung brand entsteht. angrenzenden Waldbestandes erschwert, da bei Fällungen von Bäumen im Gefahrenbereich besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, • besitzt der Eigentümer der angrenzenden Waldfläche eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Gegen diese von der vorhandenen Bauflucht abweichenden „Hinterlandbebauung“ bestehen aus Sicht des Regionalforstamtes erhebliche Bedenken. Der Eigentümer der nördlich angrenzenden Waldfläche ist m. E. zu beteiligen, da er zukünftig in der Nutzung seines Eigentums beeinträchtigt wird. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang militärische Eine Terminverlängerung ist aufgrund der engen … der Anregung nicht 31. Wehrbereichsverwaltung hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 62 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Belange durch die von Ihnen mit Bezugsschreiben Terminkette nicht möglich. Die Wehrbereichsver- zu folgen. West zugeleiteten Unterlagen betroffen sind, konnte leider waltung hat die Möglichkeit im Rahmen der Beteili02.06.2009 bislang nicht abgeschlossen werden. Ich werde da- gung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB erneut her nicht fristgerecht zu Ihrem Schreiben Stellung ihre Stellungnahme abzugeben. nehmen können. Ich bitte daher um Terminverlängerung bis zum 19.06.2009. Vorsorglich mache ich Bedenken geltend. Diese werde ich zu gegebener Zeit begründen. Ich darf Ihnen mein Bemühen versichern, die Angelegenheit baldmöglichst zum Abschluss zu bringen. 32. RWE Liegenschaften und Im angegebenen Bereich befindet sich eine Rohrlei- Im Bebauungsplan wurde ein entsprechendes … die Mitteilung zur tung DN 400 und Stromkabel von unserer Betriebs Geh- und Leitungsrecht für eine Rohrleitung fest- Kenntnis zu nehmen. Umsiedlungen Bohr- und Wasserwirtschaft (PBO). Beide Anlagen gesetzt. Es wird im weiteren Verfahren überprüft, 27.05.2009 inwiefern die Rechte notwendig sind. sind aber nicht mehr in Betrieb. 33. Erft Verband 29.05.2009 Darüber hinaus befinden sich eine aktive sowie eine abgeworfene Grundwassermessstelle unserer Gesellschaft. Die aktive Grundwassermessstelle 81186 bitten wir unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes zu erhalten bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grundwasserstandsmessungen sowie Entnahmen von Grundwasseranalysen bitten wir ebenfalls zu gewährleisten. Die abgeworfene Grundwassermessstelle 81104 ist in der Regel 1,5 m unter Flur abgeschnitten, verfüllt und mit einer Betonplatte abgedichtet. Die Grundwassermessstellen Nr.: 811863 und 812262 liegen direkt innerhalb des Plangebietes (s. Lageplan). Grundwassermessstellen unterliegen dem besonderen Schutz des LWG / NRW, das heißt, Zugang und Bestandsschutz müssen gewährleistet sein. Sollte es Unklarheiten bezüglich der genauen Lage bzw. allgemeine Fragen zu den Für die Grundwassermessstelle 81186 wurde im … die Mitteilung zur Bebauungsplan ein entsprechendes Geh- und Kenntnis zu nehmen. Fahrrecht für RWE Power festgesetzt. Die abgeworfene Grundwassermessstelle 81104 liegt außerhalb des Plangebietes. Für die Grundwassermessstelle 81186 wurde im … die Mitteilung zur Bebauungsplan ein entsprechendes Geh- und Kenntnis zu nehmen. Fahrrecht festgesetzt. Die Grundwassermessstelle 812262 liegt außerhalb des Plangebietes. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 63 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Messstellen geben, steht Ihnen Herr Wilhelms unter der Tel. Nr.: 02271 / 88-1284 gerne zur Verfügung. Des Weiteren bestehen gegen die o.g. Maßnahmen Die angesprochene FNP-Änderung soll zeitnah … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. keine Bedenken. Wir möchten jedoch nachrichtlich durchgeführt werden. darum bitten, für den Bereich der Erft zeitnah eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen, um das rückgewinnbare und zukünftige Überschwemmungsgebiet entsprechend dem Besprechungsergebnis vom 13.04.2009 (Gespräch zwischen der Bezirksregierung Köln, Ihrem sowie unserem Hause) zu sichern. Zur Erweiterung des Neubaugebietes „Am Mühlen34. Anwohner 13 kreuz“ und „Neue Bergstraße“ sind wir nicht abge24.01.2010 neigt, jedoch bestehen noch einige Punkte, die für uns Klärungsbedarf erfordern bzw. mit denen wir uns in der bestehenden Erweiterung nicht einverstanden erklären: 1. Die Regelung des Baustellenverkehrs kann nicht … der Anregung nicht 1. Problem Baustellenverkehr Nach Planung sollen alle Baustellenfahrzeuge über Gegenstand einer Festsetzung im Bebauungsplan zu folgen. die „Neue Bergstraße“ das Neubaugebiet anfahren, sein. Nach Prüfung alternativer Wegeführungen was für uns Anwohner der „Neuen Bergstraße“ eine scheidet jedoch die Führung des Baustellenvererhebliche Lärmbelästigung, ein vielfaches Mehr an kehrs über den nördlich des Plangebietes gelegeVerkehrsaufkommen nach sich zieht und für die nen Feldweg aus folgenden Gründen aus: anwohnenden Kinder (die bis dato immer im Wen- Der bestehende Feldweg hat derzeit keinerlei ausdehammer spielen) ein erhöhtes Unfallrisiko dar- reichende Entwässerung und Befestigung. Für eine Straße, die für den Zeitraum der Bebauung stellt. Da schon im Januar 2009 über den Baustellenver- ausreichend für die Befahrung von LKW ist, müsskehr gesprochen und Vorschläge gemacht wurden, te eine ausreichende Frostschutz-, Schottertragdiesen über den Weg hinter dem Neubaugebiet, schicht sowie eventuell einer Tragdeckschicht auf Richtung ehemaligem Grubenrand, von außen aus einer Länge von ca. 600 m hergestellt werden. heranzuführen, sehen wir dies als einzige sinnvolle Stellenweise starkes Gefälle sowie mögliche schlechte Witterungsbedingungen schließen eine und zumutbare Lösung. Somit würden die Straßen der „Brunnenstraße“ und nur notdürftig hergestellte Befestigung aus. Die „Neuen Bergstraße“ nicht in Mitleidenschaft gezo- Verkehrssicherheit wäre in diesem Fall - insbesondere für ortsunkundige Fahrer - nicht gegeben. gen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 64 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Eine Durchfahrtsbeschränkung sollte seitens der Die Entwässerung der Straße und Begegnungs„Neuen Bergstraße“ in Höhe und Breite stattfinden. verkehre für LKW auf dem Feldweg müssten siZusätzlich sollte ein Verbotsschild in Höhe Baustel- chergestellt werden. Da die Wegeparzelle teilweise lediglich 4 m breit ist, wäre die zusätzliche Anpachlenverkehr über 2,8 to aufgestellt werden. tung von angrenzenden Ackerflächen aus Privateigentum notwendig. Dies gilt für den Feldweg am Waldrand wie auch für die Verlängerung der Pannengasse, die ab Ortsausgang ebenfalls nur einen Querschnitt von unter 3 m aufweist. Vom Feldweg aus müsste eine Abbiegezufahrt ins Gebiet hinein ermöglicht werden. Aufgrund der Fahrgeometrie von LKW’s bei Kurvenfahrten wäre hier für den Zeitraum der Bauphase eine Verkehrsfläche vorzuhalten, die somit nicht zu vermarkten ist und benachbarten Wohngrundstücken nach bereits erfolgter Vermarktung realistischerweise nicht zugeschlagen werden. Eine solche Abbiegezufahrt verhindert somit eine sinnvolle städtebauliche Struktur. Die vorgenannten Gründe stehen der Führung des Baustellenverkehrs über den Feldweg am Waldrand entgegen. Eine Führung des Baustellenverkehrs kann somit ausschließlich über die benachbarten Erschließungsstraßen „Neue Bergstraße“ und / oder „Am Mühlenkreuz“ erfolgen. Eine verkehrssichere Führung ist wegen des deutlich erhöhten Aufwandes nur mit unverhältnismäßigen Mitteln herzustellen. 2. Gemäß § 51a Landeswassergesetz ist in Neu- 2. … die Mitteilung zur 2. Problem Abwasser / Regenwasser / Kanalnetz Das Abwasser / Regenwasser des Neubaugebietes baugebieten das Niederschlagswasser zu versi- Kenntnis zu nehmen. ckern oder einem ortsnahen Gewässer zuzufühsoll über die „Neue Bergstraße“ abgeführt werden. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 65 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... Der Abwasserkanal der „Neuen Bergstraße“ ist bei ren. Da eine Versickerung aufgrund der Bodenverstarkem Regen dafür zu klein, wie wir aus eigenen hältnisse nicht möglich ist, soll das NiederschlagsErfahrungen leidvoll immer wieder feststellen müs- wasser in Abstimmung mit den beteiligten Behörsen. Das gleiche gilt für den Abwasserkanal vom den dem „Hohenholzer Graben“ im nördlich geleMühlenkreuz. Die einzige Möglichkeit ist also ein genen Wald zugeführt werden. Die Zunahme von Rückstauungen im Bereich der „Neuen Bergstrazusätzlicher Kanal. Wir bitten dies im Vorfeld nochmals zu prüfen und ße“ und im Bereich Mühlenkreuz durch das neue nicht erstmal den ersten Starkregen abzuwarten bis Baugebiet ist damit ausgeschlossen. dann alle Keller voll Wasser gelaufen sind! 3. Problem Durchgangsverkehr Es bestehen bis dato ja noch immer Diskussionen, ob die neue Anbindung des Neubaugebietes mit einer Durchfahrtsstraße oder Sackgasse verbunden werden soll. Wir als Anwohner der „Neuen Bergstraße“ sind dafür, dass das fertige Neubaugebiet bei Abschluss nur von einer Seite aus zu befahren sein soll, wir wären auch nicht abgeneigt, wenn diese von der „Neuen Bergstraße“ aus geht. Auf der anderen Seite sollte das Neubaugebiet aber nur über einen bzw. zwei Fußwege zu erreichen sein. Dadurch erzielt man den Effekt einer beidseitigen Verkehrsberuhigung und beide Baugebiete wären trotzdem gut zu erreichen. Wir sind also gegen eine Durchfahrtsstraße! Als Anlage liegt die Unterschriftenliste der Anwohner der „Neuen Bergstraße“ bei. An der regen Teilnahme ist zu erkennen, dass wir uns auch Gedanken machen um „unsere“ Straße. Wir haben über dreißig Jahre in einer sehr ruhigen Straße gewohnt, was sich auch in der Wohnqualität gezeigt hat. Mit dieser Erweiterung verändert sich unsere Wohnqualität in einem erheblichen Maße, leider nicht positiv! Zudem ist es nicht gerade förder- 3. Nach Abwägung aller Aspekte wird das zukünf- 3. … der Anregung tige Baugebiet entsprechend der städtebaulichen nicht zu folgen. Grundidee der Arrondierung und der Verknüpfung der angrenzenden Wohngebiete sowohl an die „Neue Bergstraße“ als auch an die Straßen „Mühlenkreuz“ (1) und (2) angebunden. Damit wird eine gleichmäßige Verteilung der zukünftigen Verkehre gewährleistet. Zur Reduzierung unnötiger Durchgangsverkehre wird eine gradlinige Straßenführung vermieden und die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ (1) im rechten Winkel auf den Platzbereich geführt. Zusätzlich wird durch verkehrstechnische Maßnahmen im Rahmen des Straßenausbaus die Durchquerung erschwert. Ebenso wird durch einen geringen Straßenquerschnitt eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht. Gemäß der Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Januar 2009 werden die Verkehrsbelastungen für die umliegenden Straßen durch das Verkehrsaufkommen des neuen Wohngebietes für gering und vertretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verträgliche Maß der Anlieger hinausgehende Belastung erfolgt nicht. Vielmehr führt eine Aufteilung der Verkehre zu einer für alle Anlieger der Neuen hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 66 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... lich um unseren Wert der Immobilie. Bergstraße sowie des Mühlenkreuzes ausgleiWir bitten, dass die Anwohner der „Neuen Bergstra- chenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine ße“ hierzu bedacht werden und dass diese Punkte einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. berücksichtigt werden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und ArFür weitere Diskussionen bzw. Klärungsgespräche beitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. stehe ich Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung. 35. Anwohner 14 26.08.2010 Durch unsere Unterschriften haben wir uns mit dem Inhalt des o. g. Schreibens einverstanden erklärt. Dadurch, dass die in dem Schreiben enthaltenen Forderungen nicht gegeben werden – insbesondere Bau einer Zufahrt für die Baufahrzeuge – können wir uns auch mit den anderen Punkten nicht mehr identifizieren. Insbesondere kann unserer Familie (zwei Kinder) nicht zugemutet werden, dass der gesamte Verkehr nur über die Neue Bergstraße geführt wird, Eine Aufteilung der Verkehre führt zu einer für alle … der Anregung zu Anlieger der Neuen Bergstraße sowie des Mühlen- folgen kreuzes ausgleichenden Aufteilung der Verkehre. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Abweichend von unseren Unterschriften in dem im Betreff genannten Schreiben beantragen wir hiermit, dass das Baugebiet im Bebauungsplan Nr. 30 sowohl von der Straße „Mühlenkreuz“ als auch von der „Neue Bergstraße“ verkehrsmäßig angebunden wird. Wir bitten, diesen Sachverhalt entsprechend bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3884.doc 67