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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg - Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
17.12.10, 17:54
Aktualisiert
17.12.10, 17:54
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg
- Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg
- Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8217/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 37 12 22 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2010 Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg - Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die zweite Änderungssatzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg in der vorgelegten Form zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuern sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, eine Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen [FSHG]. Die Einsätze sind nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung vom Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr unentgeltlich, soweit nichts anderes bestimmt ist. Für die in § 2 Abs. 2, Nrn. 1 - 9 der v. g. Satzung aufgelisteten Tatbestände kann die Stadt Bedburg jedoch Ersatz der ihr durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen. Die aktuelle Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg datiert aus 2008 [Sitzung des Rates am 24.06.2008, WP7-76/2008]. Aufgrund zahlreicher Neubeschaffungen bzw. Aussonderung alter Fahrzeuge war eine Überarbeitung der v. g. Satzung erforderlich. Wie bereits in der Vergangenheit wurden vergleichbare Fahrzeuge zu Gruppen zusammengefasst und ein durchschnittlicher Wert ermittelt; hierdurch wird gewährleistet, dass für kostenpflichtige Einsätze des gleichen Fahrzeugtyps in allen Ortsteilen der Stadt Bedburg die gleichen Gebühren erhoben werden. Mittels tatsächlicher Werte wurden die anzusetzenden Gebühren je eingesetztem Feuerwehrmitglied/ Stunde [§ 4 Personalkosten] sowie Fahrzeug/ Stunde [Anlage zur Satzung – Kostentarif] neu ermittelt; der Entwurf der 2. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 22.11.2010 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-217/2010 Seite 2