Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
17.12.10, 17:54
Aktualisiert
17.12.10, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8217/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 37 12 22
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
30.11.2010
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg
- Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die zweite
Änderungssatzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg in der vorgelegten Form zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuern sowie zur Hilfeleistung bei
Unglücksfällen und bei Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche
Vorkommnisse verursacht werden, eine Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den
Feuerschutz und die Hilfeleistungen [FSHG].
Die Einsätze sind nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung vom Kosten und Gebühren in
der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr unentgeltlich, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Für die in § 2 Abs. 2, Nrn. 1 - 9 der v. g. Satzung aufgelisteten Tatbestände kann die Stadt
Bedburg jedoch Ersatz der ihr durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen.
Die aktuelle Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg datiert aus 2008 [Sitzung des Rates am 24.06.2008,
WP7-76/2008]. Aufgrund zahlreicher Neubeschaffungen bzw. Aussonderung alter Fahrzeuge war
eine Überarbeitung der v. g. Satzung erforderlich. Wie bereits in der Vergangenheit wurden
vergleichbare Fahrzeuge zu Gruppen zusammengefasst und ein durchschnittlicher Wert ermittelt;
hierdurch wird gewährleistet, dass für kostenpflichtige Einsätze des gleichen Fahrzeugtyps in allen
Ortsteilen der Stadt Bedburg die gleichen Gebühren erhoben werden. Mittels tatsächlicher Werte
wurden die anzusetzenden Gebühren je eingesetztem Feuerwehrmitglied/ Stunde [§ 4
Personalkosten] sowie Fahrzeug/ Stunde [Anlage zur Satzung – Kostentarif] neu ermittelt; der
Entwurf der 2. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 22.11.2010
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-217/2010
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