Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
17.12.10, 17:54
Aktualisiert
17.12.10, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Zweite Änderungssatzung
zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten
und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen
der Feuerwehr vom 24.06.2008
Aufgrund des §§ 7 und § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen und des § 41 Abs. 3 des Gesetzes über den
Feuerschutz und die Hilfeleistung – FSHG – in der jeweiligen gültigen Fassung, hat
der Rat der Stadt Bedburg am __.12.2010 folgende zweite Änderungssatzung zur
Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der
Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 beschlossen:
Artikel I
§ 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
§4
Personalkosten
(2) Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller
Dienstgrade in der Zeit von 06.00 Uhr und 20.00 Uhr ein Stundenlohn von
30,00 € berechnet.
Artikel II
Der Kostentarif wird wie folgt festgesetzt:
Kostentarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren
bei Einsätzen der Feuerwehr
Fahrzeugart
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
je Stunde
74 €
Löschgruppenfahrzeug LF 8/6
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6
Löschgruppenfahrzeug LF 16
125 €
92 €
159 €
Tanklöschfahrzeug TLF 8/18
Tanklöschfahrzeug TLF 24
140 €
138 €
Einsatzleitwagen ELW
Mannschaftstransportfahrzeug MTF
Rüstwagen RW 2
40 €
131 €
50 €
Drehleiter
202 €
Gerätewagen Messtechnik GW Mess
174 €
Einsatzfahrzeug Leiter der Feuerwehr
131 €
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Zweite Änderungssatzung
zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten
und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen
der Feuerwehr vom 24.06.2008
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Bei Einsätzen durch Fehlalarm werden diese mit den jeweils eingesetzten
Fahrzeugen sowie dem eingesetzten Personal nach o.g. Stundensätzen
abgerechnet.
Artikel III
Die zweite Änderungssatzung vom __.12.2010 zur Satzung der Stadt Bedburg über
die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der
Feuerwehr vom 24.06.2008 tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende zweite Änderungssatzung vom __.12.2010 zur Satzung der Stadt
Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei
Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim
Zustandekommen dieser Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die
den Mangel ergibt.
50181 Bedburg, den __.12.2010
Koerdt
Bürgermeister