Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
16.12.10, 17:55
Aktualisiert
16.12.10, 17:55
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8192/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
09.11.2010
Betreff:
Vermülltes Umfeld bei Altkleider- und Glascontainern
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.09.2010 [Posteingang 29.10.2010]
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.10.2010 [Posteingang 29.10.2010] beantragt die SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Bedburg den Punkt `Vermülltes Umfeld bei Altkleider- und Altglascontainern im Stadtgebiet´
auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses
zu nehmen. Der Antrag, auf den vollinhaltlich verwiesen wird, ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Verwaltungsseitig wird zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen:
Altkleidercontainer
Seitens der Stadt Bedburg wurde mit dem Malteser Hilfsdienst e. V., Geschäftsstelle Bedburg,
bereits im Jahre 2003 ein Vertrag über die Aufstellung von 22 Altkleidercontainern auf öffentlichen
Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Bedburg geschlossen. Der Vertrag beruht auf dem
einvernehmlichen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.11.2001 und der in der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2002 einvernehmlich zur Kenntnis
genommenen schriftlichen Ausführungen der Verwaltung. Weitere vertraglichen Vereinbarungen
zum Aufstellen von Altkleidercontainern bestehen darüber hinaus zur Zeit nicht; auch werden
seitens der Stadt Bedburg keine Sondernutzungserlaubnisse zum Aufstellen von
Altkleidercontainern auf öffentlichen Verkehrsflächen erteilt. Auf die Aufstellung von
Altkleidercontainern auf Privatgrundstücken hat die Stadt Bedburg keinen Einfluss.
Soweit Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Altkleidercontainer durch
Altkleidersäcke festgestellt bzw. durch Bürger mitgeteilt werden, wird umgehend der zuständige
Mitarbeiter des MHD informiert. Bei auf Privatgrundstücken aufgestellten Altkleidercontainern wird
der jeweilige Aufsteller aufgefordert, umgehend Abhilfe zu schaffen. Ebenfalls kontrolliert der
städtische Bauhof die Standorte der Altkleidercontainer auf dort abgelagerten anderweitigen Abfall
und entsorgt diesen bei Bedarf; in Kaster an der Tennishalle und auf dem Bedburger
Schlossparkplatz erfolgt dies einmal wöchentlich. Anderweitig abgelagerter Abfall an den übrigen
Standorten der Altkleidercontainer auf öffentlichen Verkehrsflächen wird bei Bekanntwerden vom
Bauhof ebenfalls entsorgt.
Beim Fachbereich II sind in den letzen Jahren im Durchschnitt jährlich lediglich ein bis max. zwei
Beschwerden bezüglich Abfallablagerungen/ Verunreinigungen im Bereich der Altkleidercontainer
vorgetragen worden.
Zur Thematik des `beschwerlichen Einwerfens´ in die vom Malteser Hilfsdienst in Bedburg
aufgestellten Altkleidercontainer weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich hierbei um
`handelsübliche Altkleidercontainer´ handelt, wie sie in den meisten Städten anzutreffen sind. Die
handelsüblichen Altkleidercontainer unterliegen konkreten Vorgaben und werden gemäß der EGRichtlinie Maschinen 98/37/EG konstruiert und hergestellt; folgende Normen sind dabei zu
berücksichtigen:
DIN EN 1050 Leitsätze zur Risikobeurteilung
DIN EN 294 Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrenstellen mit den oberen
Gliedmaßen
DIN EN 953 Trennende Schutzeinrichtungen
DIN EN ISO 12100-1 Sicherheit von Maschinen Teil 1
DIN EN ISO 12100-2 Sicherheit von Maschinen Teil 2
Eine einfachere Befüllung der Altkleidercontainer kann daher seitens der Verwaltung nicht in
Aussicht gestellt werden.
Altglascontainer
Beschlussvorlage WP8-192/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Zuständig für die Entsorgung des Altglases sind weder die Stadt Bedburg noch der Rhein-ErftKreis als öffentliche Entsorgungsträger; vielmehr liegt die Zuständigkeit bei der Firma DSD GmbH Duales System Deutschland GmbH - aus Köln. Diese hat die Entleerung im Bereich des RheinErft-Kreises bis zum 31.12.2010 der Firma Remondis GmbH aus Köln übertragen. Ab dem
01.1.2011 wird die Firma ALBA Logistik GmbH aus Berlin die Altglasentsorgung im Auftrag der
DSD GmbH im Bereich des Rhein-Erft-Kreises für die Dauer von drei Jahren durchführen.
Zwischen der DSD GmbH und der Stadt Bedburg wurde vereinbart, dass die Reinigung der
Containerstandorte durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen erfolgt. Diese Reinigung
bezieht sich jedoch nur auf Bruchglas, Glassplitter und abgestelltes Glas im Bereich der Container.
Das Entsorgungsunternehmen fährt wöchentlich - am Tage nach der Entleerung der Glascontainer
- die Standorte ab und führt die o. a. Reinigung durch. Bei mehrfachen Kontrollen konnte seitens
der Stadtverwaltung (Fachbereich IV) festgestellt werden, dass die Reinigung durchgeführt wurde.
Der städtische Bauhof kontrolliert die Standorte Kaster, Tennishalle, und Bedburg,
Schlossparkplatz, regelmäßig einmal wöchentlich auf dort abgelagerten anderweitigen Abfall und
entsorgt diesen bei Bedarf. Anderweitig abgelagerter Abfall an den übrigen Standorten der
Altglascontainer wird bei Bekanntwerden vom Bauhof ebenfalls entsorgt.
Im laufenden Jahr ist bislang lediglich eine Beschwerde über Abfall im Bereich der Altglascontainer
beim Fachbereich IV eingegangen. Diese betraf den Standort Adolf-Silverberg-Straße (neben
MOBAU). Die Erfahrungen der letzten 10 Jahre zeigt, dass sich Beschwerden im Bereich von ein
bis max. drei Meldungen im Jahr bewegen.
Im Hinblick auf die regelmäßigen Säuberungen durch die Betreiber, die Entfernung von
anderweitigem Abfall durch den Bauhof und die geringfügigen Beschwerden ist seitens der
Verwaltung kein - weiterer - Handlungsbedarf erkennbar. Der Außendienst wird auch weiterhin die
Standorte der Altglas- und Altkleidercontainer einer sporadischen Kontrolle unterziehen; im
übrigen ist die Verwaltung auf die Mithilfe der Bürger, welche Verunreinigungen/
Abfallablagerungen im Bereich der Altglas-, und Altkleidercontainer melden, angewiesen. Auf die
beigefügten Fotos einiger Altglas- und Altkleidercontainer der 43. Kalenderwoche wird verwiesen.
Hier evtl. Abstimmunggebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 04.11.2010
----------------------------------Courth
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-192/2010
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