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Beschlussvorlage (Offene Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
16.12.10, 17:55
Aktualisiert
16.12.10, 17:55
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8193/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 09.11.2010 Betreff: Offene Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Aufgrund der massiven Einnahmeausfälle und gestiegener Sach-, Dienst- und Personalaufwendungen mussten zur Verhinderung eines nicht genehmigungsfähigen Haushalts in 2010 ff. seitens des Rates zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen werden. Hierzu zählten u. a. Kürzungen im Bereich der offenen Jugendhilfe; konkret wurden für 2011 insgesamt 30.000,- € und ab 2012 jeweils 60.000,- € gekürzt. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Gespräche mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis [für die Jugendzentren Point, Easy, Youzee und Ochsfort] und der kath. Kirchengemeinde [für die Jugendzentren Capo und Luzy], mit dem Ziel, die offene Jugendarbeit unter dieser Vorgabe zu novellieren und optimieren, geführt. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf die zahlreichen Beratungen sowohl im Hauptund Finanzausschuss, hier insbesondere am 13.04.2010 [WP 853/2010], als auch im Fachausschuss, u. a. am 29.06.2010 [WP8-122/2010]. Ohne wiederholend auf diese eingehen zu wollen, werden nachfolgend nochmals kurz die Rahmenbedingungen aufgezeigt: - gem. § 2 SGB VIII sind Angebote der Jugendarbeit eine verpflichtende Leistung der Jugendhilfe; die verpflichtende Förderung ergibt sich aus § 12 SGB VIII - aktuell fördert die Stadt Bedburg die Jugendzentren im Stadtgebiet [2 OT, 4 KOT] mit rd. 305.000,- € - von insgesamt 4.206 Jugendeinwohnern [6 - 21 Jährige] besuchen rd. 470 Stammbesucher die Jugendzentren [rd. 11 %] - Kündigung der Räumlichkeiten für die offene Jugendarbeit in Kirchherten - Reaktion auf veränderte Bedarfe [Bildungsförderung/ Ganztagsunterricht und `offene Treffpunktarbeit´] - Umsetzung der finanziellen Vorgabe durch den Rat Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in ihrer Konzeption zur künftigen Jugendarbeit nachfolgende denkbaren Handlungsansätze formuliert, die mit den Maßnahmeträgern intensivst beraten wurden: -Erreichen alle Kinder und Jugendlichen, insbesondere aber aus `problembehafteten´ Straßenzügen - `Aufgreifen´ und Erreichen der sich an neuralgischen Punkten aufhaltenden Jugendlichen [Verstärkung der mobilen Jugendarbeit/ Streetwork] - stärkere Einbindung der Vereine und Verbände in die offene Jugendarbeit [60 % der Kinder und Jugendlichen sind in Bedburg vereinsmäßig organisiert] - Suchen alternativer, intelligenter Lösungsansätze – Installation eines Jugendbusses [Kirchherten/ Kirchtroisdorf] - bedarfsorientierte Anpassung der Öffnungszeiten [auch und insbesondere an den Wochenenden] Auf Basis der v. g. Rahmenbedingungen und Handlungsansätze werden die derzeitigen Maßnahmeträger der offenen Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg, wie auch die RheinFlanke gGmbH im Ausschuss ihre perspektivische Überlegungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg aufzeigen und den Mitgliedern für Nachfragen zur Verfügung stehen. Im Anschluss daran wird im nichtöffentlichen Teil der heutigen Fachausschusssitzung über die weitere Vorgehensweise zu beraten sein. Beschlussvorlage WP8-193/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 01.11.2010 ----------------------------------Kramer gesehen Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-193/2010 Seite 3