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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Vergaberichtlinien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8127/2010 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 06.07.2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Vergaberichtlinien Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.05.2006 in Ziffer 4.1.1 um folgenden Passus zu ergänzen: Sofern die Stadt Bedburg von der Möglichkeit der elektronischen Vergabe Gebrauch macht, ist eine Publikation in den o. a. Verlagen und Stellen entbehrlich. Lediglich in den genannten örtlichen Tageszeitungen ist ein Hinweis auf die Veröffentlichung vorzunehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der gesamte Ausschreibungsprozess von der Publikation bis zur Auftragsvergabe kann mittlerweile komplett auf elektronischem Wege ohne Medienbrüche durchgeführt werden, da die gesetzgeberischen Voraussetzungen für eine elektronische Angebotsübermittlung durch gesetzliche Maßnahmen und Änderungen geschaffen worden sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Möglichkeit der elektronischen Vergabe auch explizit in den Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg genannt werden und die hierfür erforderlichen Ergänzungen bezüglich der Veröffentlichungsmedien und –wege angepasst werden. Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, folgende Ergänzung zu den bisher geltenden Richtlinien in Ziffer 4.1.1, als vorletzten Absatz, mit aufzunehmen.: Sofern die Stadt Bedburg von der Möglichkeit der elektronischen Vergabe Gebrauch macht, ist eine Publikation in den o. a. Verlagen und Stellen entbehrlich. Lediglich in den genannten örtlichen Tageszeitungen ist ein Hinweis auf die Veröffentlichung vorzunehmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 25.06.2010 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Stolz ----------------------------------gesehen: Koerdt Sachbearbeiter(in) stellvertr. Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-127/2010 Seite 2