Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8127/2010
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Vergaberichtlinien
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.05.2006 in
Ziffer 4.1.1 um folgenden Passus zu ergänzen:
Sofern die Stadt Bedburg von der Möglichkeit der elektronischen Vergabe Gebrauch macht,
ist eine Publikation in den o. a. Verlagen und Stellen entbehrlich.
Lediglich in den genannten örtlichen Tageszeitungen ist ein Hinweis auf die
Veröffentlichung vorzunehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der gesamte Ausschreibungsprozess von der Publikation bis zur Auftragsvergabe kann
mittlerweile komplett auf elektronischem Wege ohne Medienbrüche durchgeführt werden, da die
gesetzgeberischen Voraussetzungen für eine elektronische Angebotsübermittlung durch
gesetzliche Maßnahmen und Änderungen geschaffen worden sind.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Möglichkeit der elektronischen Vergabe auch explizit
in den Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg genannt werden und die hierfür erforderlichen
Ergänzungen bezüglich der Veröffentlichungsmedien und –wege angepasst werden.
Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, folgende Ergänzung zu den bisher geltenden
Richtlinien in Ziffer 4.1.1, als vorletzten Absatz, mit aufzunehmen.:
Sofern die Stadt Bedburg von der Möglichkeit der elektronischen Vergabe Gebrauch macht,
ist eine Publikation in den o. a. Verlagen und Stellen entbehrlich.
Lediglich in den genannten örtlichen Tageszeitungen ist ein Hinweis auf die
Veröffentlichung vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 25.06.2010
----------------------------------Spohr
----------------------------------Stolz
----------------------------------gesehen: Koerdt
Sachbearbeiter(in)
stellvertr. Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-127/2010
Seite 2