Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8125/2010
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Betreff:
Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerbesteuern der Betriebsstätten im interkommunalen
Kompetenzareal :terra nova
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerbesteuern der Betriebsstätten
im interkommunalen Kompetenzareal :terra nova. Der Text der Vereinbarung ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Es soll im Rahmen der Bildung des Zweckverbandes :terra nova über eine
Zerlegungsvereinbarung für künftige Einnahmen aus dem Gewebesteueraufkommen eine für alle
Beteiligten angemessene finanzielle Aufteilung vereinbart werden, die zugleich ohne großen
Verwaltungsaufwand zu praktizieren ist. Die Drittelung auf die drei beteiligten Kommunen Bedburg,
Bergheim und Elsdorf erfolgt als Ausgleich für die im Vorfeld von allen Beteiligten gemeinsam zu
tragenden Investitionen im Rahmen der Vermarktung und der Erschließung des interkommunalen
Kompetenzareals (Gewerbegebiet für Energie/(Land)Wirtschaft).
Parallel zur Satzung des Zweckverbandes der Stadt Bedburg, der Kreisstadt Bergheim, der
Gemeinde Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises über die gemeinsame Trägerschaft und
Zusammenarbeit bei Planung, Erschließung und Vermarktung des interkommunalen
Kompetenzareals (Gewerbegebiet für Energie(Land)Wirtschaft) :terra nova ist seinerzeit eine
„Rahmenvereinbarung über die Zerlegung des Gewerbesteueraufkommens im Verbandsgebiet“
erarbeitet worden.
§ 14 des Satzungstextes des Zweckverbandes enthielt deshalb in der Ursprungsfassung die
Bedingung, dass die Zweckverbandssatzung erst in Kraft treten kann, wenn die Beteiligten
Kommunen auch diese Vereinbarung abgeschlossen haben. Diese der Kommunalaufsicht der
Bezirksregierung mit vorgelegte Rahmenvereinbarung zur Gewerbesteuerzerlegung über die
Betriebsstätten im interkommunalen Kompetenzareal :terra nova begegnete allerdings
aufsichtsrechtlichen Bedenken, weil darin steuerrechtliche Aspekte angesprochen wurden, die
nicht zuvor mit der Finanzbehörde abgeklärt waren.
Da bis zum Jahreswechsel 2009/2010 die von der Kommunalaufsicht in diesem Zusammenhang
geforderte finanzbehördliche Bescheinigung darüber, dass die von den Verbandskommunen
beschlossene Steuer-Zerlegungsvereinbarung aus steuerrechtlicher Sicht zulässig ist, nicht erwirkt
werden konnte, haben sich die Beteiligten einvernehmlich dazu entschlossen, eine neue
Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerbesteuern der Betriebsstätten im interkommunalen
Kompetenzareal :terra nova zu erarbeiten. Sie wurde unter Berücksichtigung des rechtlichen
Hinweises der Kommunalaufsicht überarbeitet und vom Grundsatz her ähnlich der Regelung
formuliert, wie sie zwischen der Stadt Bedburg und der Stadt Bergheim für das Industrie- und
Gewerbegebiet Bedburg/Bergheim - Mühlenerft – anlässlich der Ansiedlung der Fa. Sany
abgeschlossen wurde. Die Vereinbarungen unterscheiden sich dahingehend, dass im Falle :terra
nova die Kosten der Planung, Erschließung, Vermarktung und des notwendigen Erwerbs für alle
Grundstücke über den Zweckverband abgewickelt werden, der über seine eigene
Haushaltssatzung die ordentlichen Verbandsmitglieder zu jeweils gleichen Anteilen hieran beteiligt,
während im Falle der Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Bergheim für die beiden
bezeichneten Gewerbegebiete Projektkonten geführt werden, in denen neben der Gewerbesteuer
auch die Kosten des Erwerbs und der Entwicklung sowie der Vermarktung erfasst werden. Der neu
gefasste und im Vorfeld mit allen Beteiligten abgestimmte Text der Vereinbarung ist als Anlage 1
beigefügt.
Damit wurde ein Verfahren gewählt, das nicht nur eine für die Beteiligten angemessene finanzielle
Aufteilung vorsieht, sondern das zugleich auch ohne großen Verwaltungsaufwand zu praktizieren
ist.
Die nunmehr vorgeschlagene Verteilung des Gewerbesteueraufkommens sieht im Ergebnis
ebenso wie die ursprünglich vorgeschlagene Zerlegungsvereinbarung vor, dass das
Gewerbesteueraufkommen jeweils zu einem Drittel auf die drei beteiligten Kommunen Bedburg,
Bergheim und Elsdorf aufgeteilt wird.
Die Aufteilung des Gewerbesteueraufkommens ist von der Kommune vorzunehmen, die
hebeberechtigt ist, d.h. auf deren Gemeindegebiet die Betriebsstätte des steuerpflichtigen
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Betriebes liegt. Da der Kommune bekanntlich mittelfristig nur ein geringer Anteil des
Gewerbesteueraufkommens netto im Haushalt verbleibt, muss eine Ausgleichsberechnung
vorgenommen werden. Entsprechend des vom Städte- und Gemeindebund NRW
herausgegebenen Handbuchs für interkommunale Zusammenarbeit erfolgt die Berücksichtigung
der Auswirkungen des Finanzausgleichs wie folgt:
Das Ist-Aufkommen wird auf den durchschnittlichen Hebesatz der drei Vertragspartner
umgerechnet. Anschließend sind die Auswirkungen des Finanzausgleichs sowohl in Bezug auf die
steigende Gewerbesteuerumlage und die Finanzbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit sowie auf
die sinkenden Schlüsselzuweisungen und auf die steigende Kreisumlage rechnerisch
einzubeziehen. Von dem verbleibenden Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer hat die
hebeberechtigte Kommune jeweils 1/3 an die beiden anderen beteiligten Kommunen zu erstatten.
Auf das der Vereinbarung als Anlage beigefügte Berechnungsschema für die Berechnung des
Erstattungsbetrages bei der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes mit Betriebsstätte auf dem
Stadtgebiet Bedburg wird verwiesen. (Anlage 2)
Im Planungsausschuss zur Gründung des Zweckverbandes :terra nova ist verabredet worden, das
Verfahren der Beratung der Vereinbarung über die Zerlegung des Gewerbesteueraufkommens im
Verbandsgebiet parallel in den beteiligten Kommunen durchzuführen mit dem Ziel, dass diese vor
der Sommerpause von den jeweiligen Räten beschlossen werden kann.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29. 06.2010
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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