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Beschlussvorlage (Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerbesteuern der Betriebsstätten im interkommunalen Kompetenzareal :terra nova)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Beschlussvorlage (Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerbesteuern der Betriebsstätten im interkommunalen Kompetenzareal :terra nova) Beschlussvorlage (Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerbesteuern der Betriebsstätten im interkommunalen Kompetenzareal :terra nova) Beschlussvorlage (Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerbesteuern der Betriebsstätten im interkommunalen Kompetenzareal :terra nova)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8125/2010 Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 06.07.2010 Betreff: Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerbesteuern der Betriebsstätten im interkommunalen Kompetenzareal :terra nova Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerbesteuern der Betriebsstätten im interkommunalen Kompetenzareal :terra nova. Der Text der Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Es soll im Rahmen der Bildung des Zweckverbandes :terra nova über eine Zerlegungsvereinbarung für künftige Einnahmen aus dem Gewebesteueraufkommen eine für alle Beteiligten angemessene finanzielle Aufteilung vereinbart werden, die zugleich ohne großen Verwaltungsaufwand zu praktizieren ist. Die Drittelung auf die drei beteiligten Kommunen Bedburg, Bergheim und Elsdorf erfolgt als Ausgleich für die im Vorfeld von allen Beteiligten gemeinsam zu tragenden Investitionen im Rahmen der Vermarktung und der Erschließung des interkommunalen Kompetenzareals (Gewerbegebiet für Energie/(Land)Wirtschaft). Parallel zur Satzung des Zweckverbandes der Stadt Bedburg, der Kreisstadt Bergheim, der Gemeinde Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises über die gemeinsame Trägerschaft und Zusammenarbeit bei Planung, Erschließung und Vermarktung des interkommunalen Kompetenzareals (Gewerbegebiet für Energie(Land)Wirtschaft) :terra nova ist seinerzeit eine „Rahmenvereinbarung über die Zerlegung des Gewerbesteueraufkommens im Verbandsgebiet“ erarbeitet worden. § 14 des Satzungstextes des Zweckverbandes enthielt deshalb in der Ursprungsfassung die Bedingung, dass die Zweckverbandssatzung erst in Kraft treten kann, wenn die Beteiligten Kommunen auch diese Vereinbarung abgeschlossen haben. Diese der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung mit vorgelegte Rahmenvereinbarung zur Gewerbesteuerzerlegung über die Betriebsstätten im interkommunalen Kompetenzareal :terra nova begegnete allerdings aufsichtsrechtlichen Bedenken, weil darin steuerrechtliche Aspekte angesprochen wurden, die nicht zuvor mit der Finanzbehörde abgeklärt waren. Da bis zum Jahreswechsel 2009/2010 die von der Kommunalaufsicht in diesem Zusammenhang geforderte finanzbehördliche Bescheinigung darüber, dass die von den Verbandskommunen beschlossene Steuer-Zerlegungsvereinbarung aus steuerrechtlicher Sicht zulässig ist, nicht erwirkt werden konnte, haben sich die Beteiligten einvernehmlich dazu entschlossen, eine neue Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerbesteuern der Betriebsstätten im interkommunalen Kompetenzareal :terra nova zu erarbeiten. Sie wurde unter Berücksichtigung des rechtlichen Hinweises der Kommunalaufsicht überarbeitet und vom Grundsatz her ähnlich der Regelung formuliert, wie sie zwischen der Stadt Bedburg und der Stadt Bergheim für das Industrie- und Gewerbegebiet Bedburg/Bergheim - Mühlenerft – anlässlich der Ansiedlung der Fa. Sany abgeschlossen wurde. Die Vereinbarungen unterscheiden sich dahingehend, dass im Falle :terra nova die Kosten der Planung, Erschließung, Vermarktung und des notwendigen Erwerbs für alle Grundstücke über den Zweckverband abgewickelt werden, der über seine eigene Haushaltssatzung die ordentlichen Verbandsmitglieder zu jeweils gleichen Anteilen hieran beteiligt, während im Falle der Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Bergheim für die beiden bezeichneten Gewerbegebiete Projektkonten geführt werden, in denen neben der Gewerbesteuer auch die Kosten des Erwerbs und der Entwicklung sowie der Vermarktung erfasst werden. Der neu gefasste und im Vorfeld mit allen Beteiligten abgestimmte Text der Vereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt. Damit wurde ein Verfahren gewählt, das nicht nur eine für die Beteiligten angemessene finanzielle Aufteilung vorsieht, sondern das zugleich auch ohne großen Verwaltungsaufwand zu praktizieren ist. Die nunmehr vorgeschlagene Verteilung des Gewerbesteueraufkommens sieht im Ergebnis ebenso wie die ursprünglich vorgeschlagene Zerlegungsvereinbarung vor, dass das Gewerbesteueraufkommen jeweils zu einem Drittel auf die drei beteiligten Kommunen Bedburg, Bergheim und Elsdorf aufgeteilt wird. Die Aufteilung des Gewerbesteueraufkommens ist von der Kommune vorzunehmen, die hebeberechtigt ist, d.h. auf deren Gemeindegebiet die Betriebsstätte des steuerpflichtigen Beschlussvorlage WP8-125/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Betriebes liegt. Da der Kommune bekanntlich mittelfristig nur ein geringer Anteil des Gewerbesteueraufkommens netto im Haushalt verbleibt, muss eine Ausgleichsberechnung vorgenommen werden. Entsprechend des vom Städte- und Gemeindebund NRW herausgegebenen Handbuchs für interkommunale Zusammenarbeit erfolgt die Berücksichtigung der Auswirkungen des Finanzausgleichs wie folgt: Das Ist-Aufkommen wird auf den durchschnittlichen Hebesatz der drei Vertragspartner umgerechnet. Anschließend sind die Auswirkungen des Finanzausgleichs sowohl in Bezug auf die steigende Gewerbesteuerumlage und die Finanzbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit sowie auf die sinkenden Schlüsselzuweisungen und auf die steigende Kreisumlage rechnerisch einzubeziehen. Von dem verbleibenden Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer hat die hebeberechtigte Kommune jeweils 1/3 an die beiden anderen beteiligten Kommunen zu erstatten. Auf das der Vereinbarung als Anlage beigefügte Berechnungsschema für die Berechnung des Erstattungsbetrages bei der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes mit Betriebsstätte auf dem Stadtgebiet Bedburg wird verwiesen. (Anlage 2) Im Planungsausschuss zur Gründung des Zweckverbandes :terra nova ist verabredet worden, das Verfahren der Beratung der Vereinbarung über die Zerlegung des Gewerbesteueraufkommens im Verbandsgebiet parallel in den beteiligten Kommunen durchzuführen mit dem Ziel, dass diese vor der Sommerpause von den jeweiligen Räten beschlossen werden kann. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29. 06.2010 ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-125/2010 Seite 3