Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-118/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
239 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-118/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-118/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-118/2010)

öffnen download melden Dateigröße: 239 kB

Inhalt der Datei

'ostfach 10 39 52.4oo3o Düsseldorf Vorbericht 14o. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kommu nalwirtschaft am O3.O2.20t0 in Voerde Postfach 10 39 52.4oo3o Düsseldorf Kaiserswerther 5traße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon Oz:l1.4587-! Telefax 0211.4587-2r! E-Mail: kommunen-in-n rw.de lnternet: www. kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: lv Zu Punkt 4 der TO: Einheitslastenabrechnungsgesetz I r! 9o2-o4/ ! wol do zuständig: Beigeordneter Hamacher, Hauptreferent Wohland Du rchwa h l: O2r7. 4587 -22o / -255 19. Januar 2010 4.L Beschlussvorschlag: Der Ausschuss 4.2 für Finanzen und Kommunalwirtschaft wird um Diskussion gebeten. Begründung: Mit der 3. Ergänzungsvorlage der Landesregierung zum 2. Nachtragshaushalt zoog hat die Landesregierung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Auszahlung von zusätzlich 251 Mio. Euro an die Kommunen nach Verabschiedung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes vornehmen zu können. Diese zusätzlichen Mittel sind Teil des Gesamtkomplexes der Abrechnung der kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten des Landes. Der durch den lnnenminister vorgelegte und durch die Landesregierung in ihrer Kabi- nettssitzung am t7.t!.2OO9 verabschiedete Entwurf des,,Einheitslastenabrechnungsgesetzes" ist als Anlage r beigefügt. Die erste Lesung im Landtag hat Anfang Dezember stattgefunden. Die kommunalen Spitzenverbände sind zu einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform am 13.01.2o10 eingeladen. Zur Vorbereitung dieser Anhörung haben die kommunalen Spitzenverbände als Arbeitsgemeinschaft eine Stellungnahme zu einem uns übersandten Fragenkatalog erarbeitet (Anlage z). Der Gesetzentwurf sieht einerseits eine Abrechnung der Einheitslasten und damit der Cemeindefinanzierungsgesetze 2006,2oo7 und zoo8 und andererseits eine Abrechnungssystematik für die Jahre 2oo7 bis 2019 vor. Die vorgesehene Abrechnungssystematik gestaltet sich wie 1. 5.1v.3 folgt: Abrechnung der Einheitslasten für das Jahr 2Oo5 und damit des CFG 20o6 auf Grundlage des Junkernheinrich-Gutachtens, das dem Verfassungsgerichtshof bei seiner Entscheidung am !t.l.z2oo7 vorlaE, auf Grundlage von lst-Daten. Für das Jahr z006 ergibt sich damit eine einheitsbedingte Belastung aus dem Länderfinanzausgleich (LFA) in Höhe von etwa 315,5 Mio. EUR. Zusätzlich bringt das Land Lasten aus der Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit (FDE), die es mit 685,5 Mio. EUR annimmt, in Anschlag. Die im Entwurt angenommene einheitsbedingte Vorbericht zu TOP 4 der 14o. Finanzausschusssitzung am 03.02.2010 in Voerde S.2v.3 Belastung Nordrhein-Westfalens wird damit für das Jahr 2006 mit etwa 1 Mrd. EUR beziffert, von denen die Kommunen etwa 379 Mio. EUR tragen sollen. Nach Verrechnung mit den bereits auf Grund des Abschlagsgesetzes für das Jahr zOo5 gezahlten Abschlagszahlungen (zao nnio. EUR) läge danach noch ein kommunaler Rückzahlungsanspruch in Höhe von etwa 99 Mio. EUR für das Jahr 2006 vor. 2. Abrechnung der Cemeindefinanzierungsgesetze 2OO7 bis 2019 mit folgenden Prämissen: a) wird auf Grundlage des Lenk-Gutachtens von einer zumindest bis zum Auslaufen des Solidarpakts ll im Jahre 2019 fortdauernden, in Folge der Einbeziehung der Ost-Länder in den LFA im Jahre 1995 entstandenen Niveauverschiebung im LFA in Höhe von 1O3 EUR je Einwohner Nordrhein-Westfalens, insgesamt also in Höhe von 1,843 Mrd. EUR ausgegangen. Von diesem Niveausprung werden 440 Mio. EUR als nicht einheitsbedingt in Abzug gebracht. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Färber-Gutachtens, das den Niveausprung grundsätzlich in Abrede stellt, jedoch für den Fall seiner Annahme die Notwendigkeit eines Abzugs von 33o bis 54o Mio. EUR postuliert. Die einheitsbedingte Niveauverschiebung im LFA wird damit mit 1,403 Mrd. EUR angesetzt. Von diesem Betrag soll ein solcher in Höhe des prozentualen Anteils äes LFA-Ausgleichsvolumens, das in die neuen Länder und Ostberlin fließt (etwa 58 Prozent der LFA-Lasten), als einheitsbedingte Belastung NordrheinWestfalens aus dem LFA bei der Abrechnung mit den Kommunen in Anschlag gebracht werden (etwa 813,74 Mio. EUR jährlich). b) Zudem wird als zusätzliche einheitsbedingte Belastung des Landes der Betrag zur Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit in Höhe von 685 Mio. Euro jährlich angenommen. Das Färber-Gutachten hatte die diesbezügliche Belastung auf höchstens 285 Mio. EUR beziffert. c) Der sich aus der Addition der unter a) und b) genannten Beträge ergebende Betrag von t,49874 Mrd. EUR wird als bis 2019 fortdauernde, jährliche einheitsbed i n gte Belastu ng Nord rhei n-Westfa lens defi n iert. d) An dem unter c) genannten Betrag von 1,49874 Mrd. EUR sollen sich die Kommunen Nordrhein-Westfalens entsprechend ihrem Anteil am Gesamtsteueraufkommen von Land und Kommunen beteiligen. Der prozentuale Anteil der Es Kommunen am Gesamtsteueraufkommen wird dabei um den Anteil, der auf die zur Finanzierung der Einheitslasten gezahlte erhöhte Gewerbesteuerumlage entfällt (rund t,3 Prozent), bereinigt. Damit ergäbe sich ein kommunaler Anteil in Höhe von etwa 43 bis 44Prozent, mithin etwa 650 Mio. EUR jährlich. Für das Jahr 20o6 ergäbe sich danach eine kommunale Überzahlung von etwa 379 Mio. EUR, für das Jahr zOOT in Höhe von 78 Mio. Euro und für das Jahr 2oo8 eine solche von rund t4o Mio. Euro. Da das Land auf Grundlage der von ihm gewählten Berechnungssystematik nach Verrechnung mit den bereits geleisteten Abschlägen (6S0 Mio. Euro) Rückzahlungsansprüche für die Jahre 2oo5, 2oo7 und 2008 in Höhe von 53 Mio. Euro hätte, verzichtet es nach seiner Lesart hierauf. Die Abrechnung der kommunalen Über- und Unterzahlung der Einheitslasten bis zotg wird auf Crundlage des Cewerbesteuerumlagenanteils der einzelnen 6emeinden vorgenommen. Von Rückzahlungen nach dem GFC-Verteilungsschlüssel gezahlter Abschlagssummen für die Jahre z006, 2oo7 und 2Oo8 von denjenigen Gemeinden, die darauf nach dem vorgeschlagenen Modus keinen Anspruch gehabt hätten, soll abgesehen werden. Um dennoch den Kommunen, die hierauf wegen ihrer auf Crundlage des erhöhten Gewerbesteuerumlagenanteils erbrachten Vorleistungen einen An- Vorbericht zu TOP 4 der 140. Finanzausschusssitzung am o3.o2.2o1o in Voerde 5.3v.3 spruch gehabt hätten, die entsprechenden Zahlungen zukommen lassen zu können, zänn aal Land zusätzliche 251 Mio. Euro an diese Gemeinden auf 6rundlage ihres jeweil igen Gewerbesteueru mlagena nteils. Die Umlagewirksamkeit soll nach dem Entwurf erst für die Abrechnung der Einheitslasten ab dem Verbundzeitraum 2oo9 bestehen. Hinsichtlich der rückwirkend für die Verbundzeiträume 2006,2oo7 und zooS gezahlten zusätzlichen 251 Mio. EUR will die Landesregierung die Umlagewirksamkeit vermeiden, da auch die Abschläge für die Jahre zoo5, zooT und 2OO8 nicht umlagewirksam gezahlt und bereits -teilweise insbesondere für die Rückführung von Krediten zur Liquiditätssicherung - verbraucht worden seien. Daher würde - so die Landesregierung - eine Umlagewirksamkeit der voraussichtlich Anfang zOrO erfolgenden zusätzlichen Zahlung eine interkommunale Ungleichbehandlung bedeuten (so die Begründung zu $ ro des Entwurfes). Eine erste Einschätzung erfolgte bereits im Rahmen der schriftlichen VorabStellungnahme zur kurzfristig auf den 23.t1..2oo9 anberaumten Anhörungzur 3. Er' gänzungsvorlage zum 2. Nachtragshaushalt 2oO9 vor dem Haushalts- und Finanzausichuss des Lanätages (Anlage 3). Diese Einschätzung geht dahin, dass zumindest die seitens der Landeslegierung für die Haushaltsjahre ab 2oo7 vorgeschlagene Berechnungsmethodik den Vorgaben des Urteils des VerfGH NRW vom 1'!.t2.2oo7 nicht gerecht wird und hinter dem mit dem Färber-6utachten erreichten finanzwissenschaftlichen Sta nd deutlich zurückbleibt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hatte zu der Kabinettentschei dung zur Ei n bringu ng des Ein heitslastena brech n u ngsgesetzes auch eine Pressemitteilung veröffentlicht, die dem Vorbericht als Anlage + beigefügt ist. über die Sachverständigenanhörung am 13.01.2010 werden wir in der Sitzung mündlich berichten. Anlagen Vorbericht zu TOP 4 der 14o. Finanzausschusssitzung am 03.o2.2010 in Voerde