Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8123/2010
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.: 66 12 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Betreff:
Widmung von Straßen
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81,
141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 5. April 2005
(GV. NRW. S. 306), werden die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich der Stadt Bedburg
für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Nach § 6 StrWG NRW erhalten Straßen und Wege nur dann die Eigenschaft einer öffentlichen
Straße, wenn sie formal dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist durch die
Straßenbaubehörde nach Fertigstellung zu verfügen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
öffentlich bekannt zu machen.
In der Widmung ist die Straßengruppe, zu der die Straße gehört (Einstufung) und eine evtl.
Beschränkung der Widmung auf bestimmte Nutzungsarten, Nutzungszwecke oder Benutzerkreise
sowie sonstige Besonderheiten aufzuführen.
Wird auf eine Widmung verzichtet, bleibt eine Straße –auch wenn sie durch die Öffentlichkeit
genutzt wird- eine Privatstraße.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 22.06.2010
----------------------------------Vehstedt
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-123/2010
Seite 2