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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
82 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08

Inhalt der Datei

Zu TOP: Drucksache: WP872/2010 1. Ergänzung STADT BEDBURG Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 04.05.2010 Rat der Stadt Bedburg 06.07.2010 Betreff: Sachstandsbericht zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat einstimmig beschlossen, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit in der Gesamtthematik „Rathausfrage“ die Verwaltung beauftragt wird, den Sachstandsbericht dem Rat zur Beratung vorzulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: a) Provisorische Unterbringung der Verwaltung in 3 Standorten In der Sitzung des Fraktionsbeirats vom 25.03.2010 wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, die Rathausfrage zunächst als Mitteilungsvorlage dem Bauausschuss und später dem Rat zur Beratung vorzulegen. Zum 01.01.2011 übernimmt die Stadt Bedburg die Aufgaben des Jugendamtes sowie der unteren Bauaufsichtsbehörde. Als Folge dieser Aufgabenübernahme sind in den Rathäusern Bedburg und Kaster in der Summe 15 zusätzliche Mitarbeiter unterzubringen, 13 Mitarbeiter im Bereich des Jugendamtes und 2 Mitarbeiter im Bereich der unteren Bauaufsichtsbehörde. Da eine Unterbringung in den Rathäusern Kaster und Bedburg aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, muss eine Lösung gefunden werden, die einen dritten Verwaltungsstandort beinhaltet und gleichzeitig die derzeitige Flächenproblematik für Büro- und Archivflächen in Kaster und Bedburg nachhaltig entspannt. In Anbetracht des Flächenbedarfes erfolgte im ersten Schritt die Prüfung unter dem Gesichtspunkt möglichst viel Büro- und Archivflächen an den Standorten Kaster und Bedburg zur Verfügung zu stellen ohne die vorhandenen Verwaltungsstrukturen nachhaltig negativ zu beeinflussen. Des Weiteren besteht die Notwendigkeit, zentrale Dienste, auf die Verwaltungsführung und Gesamtverwaltung (Hausdruckerei etc.) räumlich, wie auch temporär kurzfristig zugreifen müssen, am Standort Kaster zu erhalten. In enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und dem Büro des Verwaltungsvorstands konnte unter der Einbeziehung des Gründerzentrums als drittem planerischen Verwaltungsstandort eine Lösung für die zukünftige Flächenbelegung erarbeitet werden, die es ermöglicht, ausreichend Büro- und Archivflächen zur Verfügung zu stellen. Bei der Überprüfung aller zur Verfügung stehenden Flächen in den drei genannten Standorten (Rathaus Bedburg, Rathaus Kaster, Gründerzentrum) und unter den vorgenannten Prüfungskriterien ergab sich, dass die größtmögliche Flächenbereitstellung durch die Verlagerung des FB IV, Hoch- und Tiefbau, Bauhof in das Gründerzentrum erreicht werden kann. Hierdurch können in Summe 11 Büroräume (220 m²), sowie 2 Archivräume (40 m²) im Rathaus Kaster zur Verfügung gestellt werden. Auf die Archivflächen war ein ebenso großes Augenmerk zu legen wie auf die Büroflächen, da mit der Übernahme der bauaufsichtlichen Aufgaben ein großer Bestand an Bauakten übernommen werden muss. Aus den vorgenannten Aspekten ergibt sich folgende Flächenaufteilung auf die drei benannten Standorte: Rathaus Bedburg - Nutzung durch den FB II, Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales einschließlich der 13 neuen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Jugendamtes Rathaus Kaster - Nutzung durch die Organisationseinheiten Bürgermeister, Büro des Verwaltungsvorstandes, Ratsbüro, Büro für Standortförderung sowie den FB I, Personal, Organisation und Finanzen und den FB III, Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr einschließlich der 2 zusätzlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Weiterhin wird das Standesamt einschließlich Trauzimmer vom Rathaus Bedburg ins Rathaus Kaster verlegt. Gründerzentrum - Nutzung durch den FB IV, Hoch- und Tiefbau, Bauhof sowie das Rechnungsprüfungsamt Vorteile: - zusammenhängende Nutzung der Büro- und Archivflächen durch die Organisationseinheiten - die Organisationseinheiten Bürgermeister, Büro des Verwaltungsvorstands, Ratsbüro und Büro für Standortförderung können die Synergieeffekte der räumlichen Nähe besser nutzen Beschlussvorlage WP8-72/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage - durch die freiwerdenden Archivflächen im Kellergeschoss (Auszug FB IV) können die Aktenschränke im Flur des 2. OG entfernt werden, es tritt eine Entspannung in dieser Angelegenheit ein. - Unterbringung zusätzlicher Archivflächen in frei werdenden Büros - keine großen Umbaumaßnahmen im Rathaus Bedburg notwendig - moderate Umbaukosten für das Gründerzentrum Nachteile: - Unterbringung Standesamt als einziger Aufgabenbereich des FB II im Rathaus Kaster (Aufsplittung) - Umbaukosten für das Trauzimmer (repräsentativer Charakter) - Auslagerung eines zentrales Fachbereiches (allerdings ohne erheblichen Besucherverkehr) - Ungünstige Raumverhältnisse für den FB II inklusive Jugendamt - wenig Warte- und Freiflächen für Besucher durch die baulichen Gegebenheiten im Rathaus Bedburg b) Finanzielle Aufwendungen zur dezentralen Unterbringung der Verwaltung sowie Mindestmittelbedarf bei Beibehaltung der dezentralen Standorte über den Zeitraum von 3 Jahren hinaus ohne Betriebskostenansatz In der Sitzung des Fraktionsbeirates vom 25.03.2010 wurde für die weitere Verfahrensweise in der Rathausfrage vereinbart, dass im Bauausschuss der Stadt Bedburg über die notwendigen Bau-, bzw. Unterhaltungsmaßnahmen, die zum weiteren Betrieb der bestehenden Rathäuser in Kaster und Bedburg erforderlich sind, unter Berücksichtigung des Gründerzentrums, als Mitteilungsvorlage berichtet wird. Nachfolgende Tabelle zeigt die Aufstellung dieser Maßnahmen: Maßnahmen/ Standort Rathaus Bedburg Sofort bis 12/2010 kurzfristig 1 – 2 Jahre 40.900,- € 59.430,- € Zwischensumme ≥ 3 Jahre Summe (Standorte) 100.330,- € 544.573,- € 644.903,- € Rathaus Kaster 178.100,- € 178.100,- € 790.320,- € 968.420,- € Gründerzentrum 118.613,- € 118.613,- € 95.700,- € 214.313,- € Summe (Jahre) 337.613,- € 397.043,- € 1.430.593,- € 1.827.636,- € 59.430,- € In den geschätzten Kosten sind sowohl die Maßnahmen zur Aufnahme der neuen Mitarbeiter wie auch die Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz sowie behördlicher Auflagen (Brandschutz, Arbeitsschutz, usw.) enthalten. Die baulichen Maßnahmen und deren Einzelkosten, aus denen sich die genannten Beträge zusammensetzen, können den Anlagen 1 – 3 zur Mitteilungsvorlage entnommen werden. Die Mittel zur Durchführung der Sofortmaßnahmen in allen drei Vewaltungsstandorten sind in den Ansätzen des Haushaltes 2010 enthalten. c) Chronologische Darstellung zur Beschlusslage zur Zentralisierung der Verwaltung Da über die Rathausfrage bereits in der vergangenen 7. Wahlperiode (2005 – 2009) Beratungen und Diskussionen im „alten“ Rat geführt wurden, wird nachstehend ein Überblick über den bisherigen Verfahrensablauf gegeben. 17.03.2005, Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement, 1. Sitzung Drucksache WP7-199/2005 (TOP 4): Beratung und Empfehlung von Möglichkeiten zur Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation im Haushaltsjahr 2005 sowie zur nachhaltigen Reduzierung der zu erwartenden Defizite in der Ergebnis- und der Finanzrechnung der Stadt Bedburg als Basis für die Aufstellung von Beschlussvorlage WP8-72/2010 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2008. Beschluss: Die Empfehlungen und Beschlüsse sind der als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügten Tabelle zu entnehmen, hier Punkt 19: „19. Zusammenlegung der Verwaltungsgebäude“ (hier: Anlage 4). 24.05.2005, Rat der Stadt Bedburg, 6. Sitzung, Drucksache WP7-228/2005 2. Ergänzung (TOP 3): Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005 Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschießt die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005 in der vorgelegten Form einschließlich der beschlossenen Änderugen0. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür Auf der Basis dieses Beschlusses wurden in der Folgezeit sehr intensiv Standorte geprüft, die anschließend in den Gremien zur Entscheidung gestellt wurden. 20.06.2006, Rat der Stadt Bedburg, 13. Sitzung, Drucksache WP7-598/2006 (TOP 14): Nichtöffentlicher Teil Beratung und Beschlussfassung über die räumliche Zentralisierung der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung einer adäquaten Lösung für eine Verwaltungsstätte. Beschluss: Einen Beschluss fasst der Rat der Stadt Bedburg nicht, die Beratungen in dieser Angelegenheit werden nach den Sommerferien fortgesetzt. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung 12.09.2006, Rat der Stadt Bedburg, 14. Sitzung, Drucksache WP7-672/2006 (TOP 1 – 3): Zentralisierung und Zusammenfassung der Stadtverwaltung Bedburg hier: Beratung über die Standortentscheidung Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt in geheimer Abstimmung, die Zusammenlegung und Zentralisierung der Stadtverwaltung Bedburg unter Aufgabe der Rathäuser Bedburg und Kaster am Standort Toom-Gebäude in Bedburg durchzuführen. Der Rat beschließt hierzu den Eigenerwerb der Immobilie „Toom-Markt“. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung dieser Entscheidung zeitnah unter Beachtung vergaberechtlicher Aspekte in der Form der öffentlichen Ausschreibung bzw. als PPP-Model vorzubereiten. Hierbei sind die gewonnenen Erkenntnisse aus der Angebotskalkulation vom 06.09.2006 als maximale Kostenobergrenze zu gewährleisten und weiter zu optimieren. Darüber hinaus ist für den Standort Kaster auf der Grundlage des Kurzgutachtens des Büros Dr. Jansen, Stadt- und Regionalplanung, unverzüglich ein städtebaulicher Rahmenplan zur übergangslosen Nachnutzung des Areals „Rathaus Kaster“ zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen 24.10.2006, Rat der Stadt Bedburg, 15. Sitzung, Drucksache WP7-717/2006 (TOP 11): Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg, 6. Änderung -Gebiet Lindenstraße / Anbindung Schlossparkplatzhier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorlage WP8-72/2010 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) für den Bereich Ecke Lindenstraße / Anbindung Schlossparkplatz in Bedburg. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung der Gebietsausweisung Kerngebiet (MK) in teilweise Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Rathaus Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 15 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) 06.02.2007, Rat der Stadt Bedburg, 18. Sitzung, Drucksache WP7-796/2007 (TOP 7): Schaffung der planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes gem. § 24 Abs. 1 Nummer 1 Baugesetzbuch für das Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 35, Nr. 254, ehem. Toom-Markt Bedburg als zentralisierter Rathausstandort. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches zur Kenntnis Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen Mitteilung des Bürgermeisters: Bürgermeister Koerdt teilt vor Beginn des Tagesordnungspunktes 12 zur Information der Öffentlichkeit mit, dass sich der Rat der Stadt Bedburg unter Tagesordnungspunkt 8 (Drucksache WP7-799/2007, nichtöffentlicher Teil), in geheimer Abstimmung mehrheitlich (20 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung) für die Ausübung des Vorkaufsrechtes ausgesprochen habe. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) 16.03.2007, Einreichung des Bürgerbegehrens mit dem Ziel der Rückabwicklung des Kaufvertrages „Toom-Immobilie“. 27.03.2007, Rat der Stadt Bedburg, 19. Sitzung, Drucksache WP7-813/2007 (TOP 2): Bürgerbegehren „Stopp der Verschwendung von Steuergeldern“ hier: Beschluss über die Zulässigkeit Beschlüsse: 1. Der Rat der Stadt Bedburg stellt unter Verweis auf das beiliegende Rechtsgutachten der Kanzlei Lenz und Johlen vom 20.03.2007 gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NRW) fest, dass das am 16.03.2007 eingereichte Bürgerbegehren „Stopp der Verschwendung von Steuergeldern“ insbesondere aufgrund Fristablaufes nach § 26 Abs. 3 GO NRW sowie wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 5 Nr. 6 GO NRW unzulässig ist. Das Gutachten ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 3). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür 2. Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, in der Rathausfrage zeitnah einen freiwilligen Ratsbürgerentscheid, über dessen Durchführung in der nächsten Sitzung des Rates beraten werden soll, vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 31.05.2007, Rat der Stadt Bedburg, 20. Sitzung, Drucksache WP7-906/2007 (TOP 3): Sachstandsdarstellung bezüglich Vorbereitung des freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ in der Rathausfrage; Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2007 Mitteilung: Beschlussvorlage WP8-72/2010 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Der Rat der Stadt Bebburg beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, bis zur Ratssitzung am 12.06.2007 einen Vorschlag für die Formulierung eines freiwilligen Ratsbürgerentscheides vorzulegen. Diese Formulierung soll sich an folgenden Parametern orientieren: - Es soll eine einzelne Fragestellung bezüglich der möglichen Verlegung des Rathauses in den ehemaligen Toom-Markt herbeigeführt werden, die sich aus dem Erwerb der Immobilie durch das von der Stadt herbeigeführte Vorkaufsrecht ergibt. Die Frage soll mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein. - Der freiwillige Bürgerentscheid soll im September 2007 durchgeführt werden. - Die Durchführung des freiwilligen Bürgerentscheids soll sich an den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben orientieren, die bereits für bindende Bürgerentscheide vorliegen. 12.06.2007, Rat der Stadt Bedburg, 21. Sitzung, Drucksache WP7-915/2007 (TOP 2): Bürgerreferendum in der Rathausfrage hier: Beschluss über die weitere Vorgehensweise bzgl. der Durchführung des Bürgerreferendums, der anzuwendenden Bestimmungen sowie zur Formulierung der Fragestellung Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der Zielsetzung des Bürgerbegehrens zu folgen und von einem Umbau des Toom-Marktes zum Rathaus abzusehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen 2. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die Folgenutzung des Toom-Marktes einen Projektentwickler zu beauftragen, der für den Toom-Markt eine Gesamtnutzung entwickelt, die mit den betroffenen Bürgern, den Anwohnern der Bedburger Innenstadt sowie dem Werbekreis Bedburg zu diskutieren und abzustimmen ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür 3. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dass durch die Entscheidung unter Ziffer 1 das Bürgerbegehren erledigt ist. Die Durchführung eines freiwilligen Bürgerentscheids ist damit entbehrlich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen 12.06.2007, Rat der Stadt Bedburg, 21. Sitzung, Drucksache WP7-921/2007 (TOP 5): Raumprogramm nach Personalkonzept Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt das der Niederschrift als Anlage 4 beigefügte Raumprogramm zur Ermittlung der Kosten für die räumliche Zentralisierung der Stadtverwaltung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür 04.12.2007, Hauptausschuss, 12. Sitzung, Drucksache WP7-1071/2007 (TOP 5): Information des Hauptausschusses der Stadt Bedburg über die beabsichtigte Vorgehensweise bezüglich der weiterhin offenen „Rathausfrage“ Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Information zur Kenntnis Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 15.10.2008, Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen, 10. Sitzung, Drucksache WP7-196/2008 (TOP 5): Beratung und Festlegung des Haushaltsbudgets des Fachbereichs III – Facility Management – für das Haushaltsjahr 2009 hier: Produktgruppe 01.111.302 Verwaltungs- und Betriebsgebäude, ab S. 6 Als „Besonderheit“ ist hier für das Haushaltsjahr 2009 als Aufwand der Betrag in Höhe von 50.000 € für Ingenieurs- und Gutachterkosten zur Klärung der „Rathausfrage“ (Zusammenlegung, Kostenberechnungen etc.) eingestellt. ... Beschluss: Beschlussvorlage WP8-72/2010 1. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beschließt das Haushaltsbudget des Fachbereiches III – Facility Management – für das Haushaltsjahr 2009 in der vorgelegten Form. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en) 28.04.2009, Rat der Stadt Bedburg, 34. Sitzung, Drucksache WP7-76/2009 (TOP 2): Beschluss über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage des zukünftigen Rathausstandortes der Stadt Bedburg Hier: Gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009 Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die Rathausfrage per Bürgerentscheid umzusetzen. Hierzu sind folgende Voraussetzungen zu schaffen: 1. Erarbeitung eines Raumprogramms unter Einschluss aller relevanten Bedarfskomponenten bis spätestens zur ersten Ratssitzung nach der Sommerpause. 2. Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Kaster unter Einbeziehung der Ergebnisse des Rahmenplanes Kaster durch ein externes, unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009. 3. Umgehende Überprüfung der Verfügbarkeit der Liegenschaften am Schlossparkplatz gemäß Rahmenplan Bedburg und bejahendenfalls Kalkulation wie vor bis zum 31.12.2009. 4. Im Falle fehlender Verfügbarkeit der unter Position 3 genannten Liegenschaften die Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Karlstraße durch ein externes, unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen Gemäß der Beauftragung durch den Rat wurden die im Beschluss vorgegebenen Punkte abgearbeitet. Auf der Basis eines ersten Raumprogramms, das auf der Personalplanung des damaligen FB IV basierte, sind drei Architekturbüros / Ingenieurgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes zur Bearbeitung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation aufgefordert worden. Da die Prüfung unter Punkt 3 des Beschlusses ergab, dass alle notwendigen Grundstücke zum Bau des Rathauses zu erwerben sind, wurde der Standort Karlstraße außer Acht gelassen. 15.09.2009, Rat der Stadt Bedburg, 36. Sitzung, Drucksache WP7-146/2009 (TOP 4): Raumprogramm Rathaus Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt dem vorgelegten Raumprogramm für ein zentrales Rathaus unter der Maßgabe zu, dass das Raumprogramm mit dem Ziel der maximalen Reduzierung der Flächen überarbeitet wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen 15.09.2009, Rat der Stadt Bedburg, 36. Sitzung, Drucksache WP7-147/2009 (TOP 5): Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für ein zentrales Rathaus Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, die Planungen in der Sache unter der Berücksichtigung der unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 der heutigen Sitzung vorgetragenen Anregungen des Rates nochmals aufzubereiten und dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen in der Sitzung am 22.09.2009 zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen Die vorliegende Beschlussfassung wurde durch die Verwaltung umgesetzt und das Raumprogramm gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen reduziert und dem Beschlussvorlage WP8-72/2010 1. Ergänzung Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen zur Entscheidung vorgelegt. 22.09.2009, Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen, 14. Sitzung, Drucksache WP7-146, 1. Ergänzung (TOP 5): Raumprogramm Rathaus Beschluss: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen stimmt dem vorgelegten Raumprogramm für ein Rathaus zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen 22.09.2009, Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen, 14. Sitzung, Drucksache WP7-147 1. Ergänzung (TOP 6): Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für ein zentrales Rathaus Beschluss: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, jeweils eine Bau- und Betriebskostenkalkulation für eine zentrale Lösung der Rathausfrage durch ein externes Planungsbüro zu erstellen - für den Standort Bedburg (Neubau) sowie - für den Standort Kaster (Umbau und Erweiterung des Rathauses Kaster) Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen Die Beauftragung zur Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation in Sachen Rathausfrage an das Büro v-architekten Köln wurde mit Dringlichkeitsentscheidung vom 29. September 2009 erteilt. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Bürgermeister, alle Fraktionsvorsitzenden sowie den Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) unterzeichnet und durch den Rat der Stadt Bedburg in der 1. Sitzung der 8. Wahlperiode am 03.11.2009 unter der Drucksache WP8-10/2010 (TOP 14, nichtöffentlicher Teil) genehmigt. Die Arbeiten zur Erstellung der Bau- und Betriebskostenkalkulation wurden anschließend durch die Verwaltung umgehend aufgenommen. Im ersten Schritt wurden durch die Verwaltung sämtliche relevanten Unterlagen gesichtet und dem beauftragten Büro zur Verfügung gestellt. Nach Durchsicht der Unterlagen und einem Ortstermin an den gewählten Standorten fand am 01.12.2009 die erste Projektbesprechung im Rathaus Kaster statt. Hierbei wurde unter anderem auf die Terminsituation der Maßnahme im Zusammenhang mit dem geplanten Bürgerentscheid am Tag der Landtagswahl am 09.05.2010 hingewiesen. Auf Wunsch aller Projektbeteiligten wurden die ersten Planungsschritte am 14.01.2010 dem Fraktionsbeirat vorgelegt und die weitere Vorgehensweise abgestimmt. In dieser Sitzung wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass eine tatsächliche Vergleichbarkeit der beiden Standorte nur erzielt werden kann, wenn abweichend von den ersten Planungsschritten statt eines Anbaus im rückwärtigen Teil des Rathauses Kaster, ein Teilabriß mit anschließendem Neubau im vorderen Bereich des Rathauses (Stadtkasse, Büro des Bürgermeisters, Ratssaal) erfolgt. Der Fraktionsbeirat hat diesbezüglich festgestellt, dass diese Planung durch den Ratsbeschluss vom 28.04.2009 gedeckt sei und stimmt den vorgestellten Planungsansätzen des Büro varchitekten und der daraus resultierenden weiteren Bearbeitung der Bau- und Betriebskostenkalkulation zu. Herr Dr. Kilian vom Büro v-architekten berichtete dann in der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 09.02.2010 (TOP 8.1) im nichtöffentlichen Teil sowie in der 4. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 02.03.2010 unter der Drucksache WP8-23/2010 1. Ergänzung (TOP 2) im öffentlichen Teil und stellte die Planungen und Ergebnisse der Bau- und Betriebskostenkalkulation den Gremien vor. Die erstellten Unterlagen wurden den Gremienmitgliedern sowohl in Papierversion als auch in elektronischer Version zur Verfügung gestellt. Beschlussvorlage WP8-72/2010 1. Ergänzung Seite 8 STADT BEDBURG Seite: 9 Sitzungsvorlage 02.03.2010, Rat der Stadt Bedburg, 4. Sitzung, Drucksache WP8-40/2010 (TOP 4): Sachstandsbericht bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage nach dem zukünftigen Rathausstandort ... „Es wird daher vorgeschlagen, die Thematik „Durchführung eines Ratsbürgerentscheides“ zunächst war eine gemeinsame Abwicklung mit der Landtagswahl am 09.05.2010 - zu verschieben.“... Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen Am 23. März 2010 wurde durch die SPD – Fraktion im Rat der Stadt Bedburg eine Anfrage zur Kostenkalkulation für die Rathausneubauten eingereicht, die in der Sitzung des Rates am 20.04.2010 beantwortet werden sollte. Diese Anfrage wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.04.2010 unter der Drucksache WP8-67/2010 als Mitteilungsvorlage beantwortet. 13.04.2010, Haupt- und Finanzausschuss, 3. Sitzung, WP8-67/2010 (TOP 7.1): Rathausfrage Bau- und Betriebskostenkalkulation, Anfrage zur Kostenkalkulation für die Rathausneubauten Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 05.05.2010 ----------------------------------Leonard Karren Stellvertr. Fachbereichsleiter ----------------------------------Wilfried Naujock Fachbereichsleiter(in) Beschlussvorlage WP8-72/2010 1. Ergänzung ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 9