Daten
Kommune
Bedburg
Größe
82 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
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Drucksache: WP872/2010 1. Ergänzung
STADT BEDBURG
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
04.05.2010
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Betreff:
Sachstandsbericht zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat einstimmig beschlossen, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit in der Gesamtthematik „Rathausfrage“ die Verwaltung
beauftragt wird, den Sachstandsbericht dem Rat zur Beratung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
a) Provisorische Unterbringung der Verwaltung in 3 Standorten
In der Sitzung des Fraktionsbeirats vom 25.03.2010 wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, die
Rathausfrage zunächst als Mitteilungsvorlage dem Bauausschuss und später dem Rat zur
Beratung vorzulegen.
Zum 01.01.2011 übernimmt die Stadt Bedburg die Aufgaben des Jugendamtes sowie der unteren
Bauaufsichtsbehörde. Als Folge dieser Aufgabenübernahme sind in den Rathäusern Bedburg und
Kaster in der Summe 15 zusätzliche Mitarbeiter unterzubringen, 13 Mitarbeiter im Bereich des
Jugendamtes und 2 Mitarbeiter im Bereich der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Da eine Unterbringung in den Rathäusern Kaster und Bedburg aufgrund der räumlichen
Gegebenheiten nicht möglich ist, muss eine Lösung gefunden werden, die einen dritten
Verwaltungsstandort beinhaltet und gleichzeitig die derzeitige Flächenproblematik für Büro- und
Archivflächen in Kaster und Bedburg nachhaltig entspannt.
In Anbetracht des Flächenbedarfes erfolgte im ersten Schritt die Prüfung unter dem Gesichtspunkt
möglichst viel Büro- und Archivflächen an den Standorten Kaster und Bedburg zur Verfügung zu
stellen ohne die vorhandenen Verwaltungsstrukturen nachhaltig negativ zu beeinflussen. Des
Weiteren besteht die Notwendigkeit, zentrale Dienste, auf die Verwaltungsführung und
Gesamtverwaltung (Hausdruckerei etc.) räumlich, wie auch temporär kurzfristig zugreifen müssen,
am Standort Kaster zu erhalten.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und dem Büro des Verwaltungsvorstands konnte
unter der Einbeziehung des Gründerzentrums als drittem planerischen Verwaltungsstandort eine
Lösung für die zukünftige Flächenbelegung erarbeitet werden, die es ermöglicht, ausreichend
Büro- und Archivflächen zur Verfügung zu stellen.
Bei der Überprüfung aller zur Verfügung stehenden Flächen in den drei genannten Standorten
(Rathaus Bedburg, Rathaus Kaster, Gründerzentrum) und unter den vorgenannten
Prüfungskriterien ergab sich, dass die größtmögliche Flächenbereitstellung durch die Verlagerung
des FB IV, Hoch- und Tiefbau, Bauhof in das Gründerzentrum erreicht werden kann. Hierdurch
können in Summe 11 Büroräume (220 m²), sowie 2 Archivräume (40 m²) im Rathaus Kaster zur
Verfügung gestellt werden. Auf die Archivflächen war ein ebenso großes Augenmerk zu legen wie
auf die Büroflächen, da mit der Übernahme der bauaufsichtlichen Aufgaben ein großer Bestand an
Bauakten übernommen werden muss.
Aus den vorgenannten Aspekten ergibt sich folgende Flächenaufteilung auf die drei benannten
Standorte:
Rathaus Bedburg
- Nutzung durch den FB II, Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales einschließlich der 13 neuen
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Jugendamtes
Rathaus Kaster
- Nutzung durch die Organisationseinheiten Bürgermeister, Büro des Verwaltungsvorstandes,
Ratsbüro, Büro für Standortförderung sowie den FB I, Personal, Organisation und Finanzen und
den FB III, Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr einschließlich der 2 zusätzlichen
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Weiterhin wird das Standesamt einschließlich Trauzimmer vom
Rathaus Bedburg ins Rathaus Kaster verlegt.
Gründerzentrum
- Nutzung durch den FB IV, Hoch- und Tiefbau, Bauhof sowie das Rechnungsprüfungsamt
Vorteile:
- zusammenhängende Nutzung der Büro- und Archivflächen durch die Organisationseinheiten
- die Organisationseinheiten Bürgermeister, Büro des Verwaltungsvorstands, Ratsbüro und Büro
für Standortförderung können die Synergieeffekte der räumlichen Nähe besser nutzen
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- durch die freiwerdenden Archivflächen im Kellergeschoss (Auszug FB IV) können die
Aktenschränke im Flur des 2. OG entfernt werden, es tritt eine Entspannung in dieser
Angelegenheit ein.
- Unterbringung zusätzlicher Archivflächen in frei werdenden Büros
- keine großen Umbaumaßnahmen im Rathaus Bedburg notwendig
- moderate Umbaukosten für das Gründerzentrum
Nachteile:
- Unterbringung Standesamt als einziger Aufgabenbereich des FB II im Rathaus Kaster (Aufsplittung)
- Umbaukosten für das Trauzimmer (repräsentativer Charakter)
- Auslagerung eines zentrales Fachbereiches (allerdings ohne erheblichen Besucherverkehr)
- Ungünstige Raumverhältnisse für den FB II inklusive Jugendamt
- wenig Warte- und Freiflächen für Besucher durch die baulichen Gegebenheiten im Rathaus
Bedburg
b) Finanzielle Aufwendungen zur dezentralen Unterbringung der Verwaltung sowie
Mindestmittelbedarf bei Beibehaltung der dezentralen Standorte über den Zeitraum
von 3 Jahren hinaus ohne Betriebskostenansatz
In der Sitzung des Fraktionsbeirates vom 25.03.2010 wurde für die weitere Verfahrensweise in der
Rathausfrage vereinbart, dass im Bauausschuss der Stadt Bedburg über die notwendigen Bau-,
bzw. Unterhaltungsmaßnahmen, die zum weiteren Betrieb der bestehenden Rathäuser in Kaster
und Bedburg erforderlich sind, unter Berücksichtigung des Gründerzentrums, als Mitteilungsvorlage berichtet wird.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Aufstellung dieser Maßnahmen:
Maßnahmen/
Standort
Rathaus
Bedburg
Sofort
bis 12/2010
kurzfristig
1 – 2 Jahre
40.900,- €
59.430,- €
Zwischensumme
≥ 3 Jahre
Summe
(Standorte)
100.330,- €
544.573,- €
644.903,- €
Rathaus Kaster
178.100,- €
178.100,- €
790.320,- €
968.420,- €
Gründerzentrum
118.613,- €
118.613,- €
95.700,- €
214.313,- €
Summe (Jahre)
337.613,- €
397.043,- €
1.430.593,- €
1.827.636,- €
59.430,- €
In den geschätzten Kosten sind sowohl die Maßnahmen zur Aufnahme der neuen Mitarbeiter wie
auch die Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz sowie behördlicher Auflagen (Brandschutz,
Arbeitsschutz, usw.) enthalten.
Die baulichen Maßnahmen und deren Einzelkosten, aus denen sich die genannten Beträge
zusammensetzen, können den Anlagen 1 – 3 zur Mitteilungsvorlage entnommen werden.
Die Mittel zur Durchführung der Sofortmaßnahmen in allen drei Vewaltungsstandorten sind in den
Ansätzen des Haushaltes 2010 enthalten.
c) Chronologische Darstellung zur Beschlusslage zur Zentralisierung der Verwaltung
Da über die Rathausfrage bereits in der vergangenen 7. Wahlperiode (2005 – 2009) Beratungen
und Diskussionen im „alten“ Rat geführt wurden, wird nachstehend ein Überblick über den
bisherigen Verfahrensablauf gegeben.
17.03.2005, Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement, 1. Sitzung
Drucksache WP7-199/2005 (TOP 4):
Beratung und Empfehlung von Möglichkeiten zur Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen
Situation im Haushaltsjahr 2005 sowie zur nachhaltigen Reduzierung der zu erwartenden Defizite
in der Ergebnis- und der Finanzrechnung der Stadt Bedburg als Basis für die Aufstellung von
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
bis zum Jahr 2008.
Beschluss:
Die Empfehlungen und Beschlüsse sind der als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügten Tabelle zu
entnehmen, hier Punkt 19: „19. Zusammenlegung der Verwaltungsgebäude“ (hier: Anlage 4).
24.05.2005, Rat der Stadt Bedburg, 6. Sitzung, Drucksache WP7-228/2005 2. Ergänzung (TOP
3):
Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und
weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschießt die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan
und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2005 in der vorgelegten Form
einschließlich der beschlossenen Änderugen0.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dafür
Auf der Basis dieses Beschlusses wurden in der Folgezeit sehr intensiv Standorte geprüft, die
anschließend in den Gremien zur Entscheidung gestellt wurden.
20.06.2006, Rat der Stadt Bedburg, 13. Sitzung, Drucksache WP7-598/2006 (TOP 14):
Nichtöffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung über die räumliche Zentralisierung der Stadtverwaltung unter
Berücksichtigung einer adäquaten Lösung für eine Verwaltungsstätte.
Beschluss:
Einen Beschluss fasst der Rat der Stadt Bedburg nicht, die Beratungen in dieser Angelegenheit
werden nach den Sommerferien fortgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
12.09.2006, Rat der Stadt Bedburg, 14. Sitzung, Drucksache WP7-672/2006 (TOP 1 – 3):
Zentralisierung und Zusammenfassung der Stadtverwaltung Bedburg
hier: Beratung über die Standortentscheidung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt in geheimer Abstimmung, die Zusammenlegung und
Zentralisierung der Stadtverwaltung Bedburg unter Aufgabe der Rathäuser Bedburg und Kaster
am Standort Toom-Gebäude in Bedburg durchzuführen.
Der Rat beschließt hierzu den Eigenerwerb der Immobilie „Toom-Markt“. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Umsetzung dieser Entscheidung zeitnah unter Beachtung vergaberechtlicher
Aspekte in der Form der öffentlichen Ausschreibung bzw. als PPP-Model vorzubereiten. Hierbei
sind die gewonnenen Erkenntnisse aus der Angebotskalkulation vom 06.09.2006 als maximale
Kostenobergrenze zu gewährleisten und weiter zu optimieren.
Darüber hinaus ist für den Standort Kaster auf der Grundlage des Kurzgutachtens des Büros Dr.
Jansen, Stadt- und Regionalplanung, unverzüglich ein städtebaulicher Rahmenplan zur
übergangslosen Nachnutzung des Areals „Rathaus Kaster“ zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen
24.10.2006, Rat der Stadt Bedburg, 15. Sitzung, Drucksache WP7-717/2006 (TOP 11):
Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg, 6. Änderung
-Gebiet Lindenstraße / Anbindung Schlossparkplatzhier: Aufstellungsbeschluss
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Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21.06.2005
(BGBl. I S. 1818) für den Bereich Ecke Lindenstraße / Anbindung Schlossparkplatz in Bedburg.
Wesentliches Planungsziel ist die Änderung der Gebietsausweisung Kerngebiet (MK) in teilweise
Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Rathaus
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimme(n), 15 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en)
06.02.2007, Rat der Stadt Bedburg, 18. Sitzung, Drucksache WP7-796/2007 (TOP 7):
Schaffung der planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes gem. § 24 Abs. 1 Nummer 1 Baugesetzbuch für das Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur
35, Nr. 254, ehem. Toom-Markt Bedburg als zentralisierter Rathausstandort.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 24 Abs. 1
Nr. 1 des Baugesetzbuches zur Kenntnis
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
Mitteilung des Bürgermeisters:
Bürgermeister Koerdt teilt vor Beginn des Tagesordnungspunktes 12 zur Information der
Öffentlichkeit mit, dass sich der Rat der Stadt Bedburg unter Tagesordnungspunkt 8 (Drucksache
WP7-799/2007, nichtöffentlicher Teil), in geheimer Abstimmung mehrheitlich (20 Ja-Stimmen, 13
Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung) für die Ausübung des Vorkaufsrechtes ausgesprochen habe.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
16.03.2007, Einreichung des Bürgerbegehrens mit dem Ziel der Rückabwicklung des
Kaufvertrages „Toom-Immobilie“.
27.03.2007, Rat der Stadt Bedburg, 19. Sitzung, Drucksache WP7-813/2007 (TOP 2):
Bürgerbegehren „Stopp der Verschwendung von Steuergeldern“
hier: Beschluss über die Zulässigkeit
Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Bedburg stellt unter Verweis auf das beiliegende Rechtsgutachten der Kanzlei
Lenz und Johlen vom 20.03.2007 gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NRW) fest, dass das am 16.03.2007 eingereichte Bürgerbegehren „Stopp der
Verschwendung von Steuergeldern“ insbesondere aufgrund Fristablaufes nach § 26 Abs. 3 GO
NRW sowie wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 5 Nr. 6 GO NRW unzulässig ist. Das Gutachten
ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür
2. Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, in der Rathausfrage zeitnah einen
freiwilligen Ratsbürgerentscheid, über dessen Durchführung in der nächsten Sitzung des Rates
beraten werden soll, vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
31.05.2007, Rat der Stadt Bedburg, 20. Sitzung, Drucksache WP7-906/2007 (TOP 3):
Sachstandsdarstellung bezüglich Vorbereitung des freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ in der
Rathausfrage; Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2007
Mitteilung:
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Der Rat der Stadt Bebburg beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, bis zur Ratssitzung
am 12.06.2007 einen Vorschlag für die Formulierung eines freiwilligen Ratsbürgerentscheides
vorzulegen. Diese Formulierung soll sich an folgenden Parametern orientieren:
- Es soll eine einzelne Fragestellung bezüglich der möglichen Verlegung des Rathauses in den
ehemaligen Toom-Markt herbeigeführt werden, die sich aus dem Erwerb der Immobilie durch das
von der Stadt herbeigeführte Vorkaufsrecht ergibt. Die Frage soll mit „Ja“ oder „Nein“ zu
beantworten sein.
- Der freiwillige Bürgerentscheid soll im September 2007 durchgeführt werden.
- Die Durchführung des freiwilligen Bürgerentscheids soll sich an den gesetzlichen und
satzungsgemäßen Vorgaben orientieren, die bereits für bindende Bürgerentscheide vorliegen.
12.06.2007, Rat der Stadt Bedburg, 21. Sitzung, Drucksache WP7-915/2007 (TOP 2):
Bürgerreferendum in der Rathausfrage
hier: Beschluss über die weitere Vorgehensweise bzgl. der Durchführung des Bürgerreferendums,
der anzuwendenden Bestimmungen sowie zur Formulierung der Fragestellung
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der Zielsetzung des Bürgerbegehrens zu folgen und von
einem Umbau des Toom-Marktes zum Rathaus abzusehen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen
2. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die Folgenutzung des Toom-Marktes einen
Projektentwickler zu beauftragen, der für den Toom-Markt eine Gesamtnutzung entwickelt, die
mit den betroffenen Bürgern, den Anwohnern der Bedburger Innenstadt sowie dem Werbekreis
Bedburg zu diskutieren und abzustimmen ist.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür
3. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dass durch die Entscheidung unter Ziffer 1 das
Bürgerbegehren erledigt ist. Die Durchführung eines freiwilligen Bürgerentscheids ist damit
entbehrlich.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen
12.06.2007, Rat der Stadt Bedburg, 21. Sitzung, Drucksache WP7-921/2007 (TOP 5):
Raumprogramm nach Personalkonzept
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt das der Niederschrift als Anlage 4 beigefügte
Raumprogramm zur Ermittlung der Kosten für die räumliche Zentralisierung der Stadtverwaltung.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür
04.12.2007, Hauptausschuss, 12. Sitzung, Drucksache WP7-1071/2007 (TOP 5):
Information des Hauptausschusses der Stadt Bedburg über die beabsichtigte Vorgehensweise
bezüglich der weiterhin offenen „Rathausfrage“
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Information zur Kenntnis
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
15.10.2008, Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen, 10.
Sitzung, Drucksache WP7-196/2008 (TOP 5):
Beratung und Festlegung des Haushaltsbudgets des Fachbereichs III – Facility Management – für
das Haushaltsjahr 2009
hier: Produktgruppe 01.111.302 Verwaltungs- und Betriebsgebäude, ab S. 6
Als „Besonderheit“ ist hier für das Haushaltsjahr 2009 als Aufwand der Betrag in Höhe von 50.000 €
für Ingenieurs- und Gutachterkosten zur Klärung der „Rathausfrage“ (Zusammenlegung,
Kostenberechnungen etc.) eingestellt. ...
Beschluss:
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Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beschließt das
Haushaltsbudget des Fachbereiches III – Facility Management – für das Haushaltsjahr 2009 in der
vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
28.04.2009, Rat der Stadt Bedburg, 34. Sitzung, Drucksache WP7-76/2009 (TOP 2):
Beschluss über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage des zukünftigen
Rathausstandortes der Stadt Bedburg
Hier: Gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des
Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die Rathausfrage per Bürgerentscheid umzusetzen. Hierzu
sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:
1. Erarbeitung eines Raumprogramms unter Einschluss aller relevanten Bedarfskomponenten bis
spätestens zur ersten Ratssitzung nach der Sommerpause.
2. Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Kaster unter Einbeziehung
der Ergebnisse des Rahmenplanes Kaster durch ein externes, unabhängiges Planungsbüro bis
zum 31.12.2009.
3. Umgehende Überprüfung der Verfügbarkeit der Liegenschaften am Schlossparkplatz gemäß
Rahmenplan Bedburg und bejahendenfalls Kalkulation wie vor bis zum 31.12.2009.
4. Im Falle fehlender Verfügbarkeit der unter Position 3 genannten Liegenschaften die Erstellung
einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Karlstraße durch ein externes,
unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Gemäß der Beauftragung durch den Rat wurden die im Beschluss vorgegebenen Punkte
abgearbeitet. Auf der Basis eines ersten Raumprogramms, das auf der Personalplanung des
damaligen FB IV basierte, sind drei Architekturbüros / Ingenieurgesellschaften zur Abgabe eines
Angebotes zur Bearbeitung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation aufgefordert worden. Da die
Prüfung unter Punkt 3 des Beschlusses ergab, dass alle notwendigen Grundstücke zum Bau des
Rathauses zu erwerben sind, wurde der Standort Karlstraße außer Acht gelassen.
15.09.2009, Rat der Stadt Bedburg, 36. Sitzung, Drucksache WP7-146/2009 (TOP 4):
Raumprogramm Rathaus
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt dem vorgelegten Raumprogramm für ein zentrales Rathaus
unter der Maßgabe zu, dass das Raumprogramm mit dem Ziel der maximalen Reduzierung der
Flächen überarbeitet wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen
15.09.2009, Rat der Stadt Bedburg, 36. Sitzung, Drucksache WP7-147/2009 (TOP 5):
Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für ein zentrales Rathaus
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, die Planungen in der Sache unter der
Berücksichtigung der unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 der heutigen Sitzung vorgetragenen Anregungen des Rates nochmals aufzubereiten und dem Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen in der Sitzung am 22.09.2009 zur weiteren
Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Die vorliegende Beschlussfassung wurde durch die Verwaltung umgesetzt und das
Raumprogramm gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen reduziert und dem
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Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen zur Entscheidung
vorgelegt.
22.09.2009, Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen,
14. Sitzung, Drucksache WP7-146, 1. Ergänzung (TOP 5):
Raumprogramm Rathaus
Beschluss:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen stimmt dem
vorgelegten Raumprogramm für ein Rathaus zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen
22.09.2009, Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen,
14. Sitzung, Drucksache WP7-147 1. Ergänzung (TOP 6):
Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für ein zentrales Rathaus
Beschluss:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg
beauftragt die Verwaltung, jeweils eine Bau- und Betriebskostenkalkulation für eine zentrale
Lösung der Rathausfrage durch ein externes Planungsbüro zu erstellen
- für den Standort Bedburg (Neubau) sowie
- für den Standort Kaster (Umbau und Erweiterung des Rathauses Kaster)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Die Beauftragung zur Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation in Sachen Rathausfrage
an das Büro v-architekten Köln wurde mit Dringlichkeitsentscheidung vom 29. September 2009
erteilt. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Bürgermeister, alle Fraktionsvorsitzenden
sowie den Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) unterzeichnet und durch
den Rat der Stadt Bedburg in der 1. Sitzung der 8. Wahlperiode am 03.11.2009 unter der
Drucksache WP8-10/2010 (TOP 14, nichtöffentlicher Teil) genehmigt.
Die Arbeiten zur Erstellung der Bau- und Betriebskostenkalkulation wurden anschließend durch die
Verwaltung umgehend aufgenommen. Im ersten Schritt wurden durch die Verwaltung sämtliche
relevanten Unterlagen gesichtet und dem beauftragten Büro zur Verfügung gestellt. Nach
Durchsicht der Unterlagen und einem Ortstermin an den gewählten Standorten fand am
01.12.2009 die erste Projektbesprechung im Rathaus Kaster statt. Hierbei wurde unter anderem
auf die Terminsituation der Maßnahme im Zusammenhang mit dem geplanten Bürgerentscheid am
Tag der Landtagswahl am 09.05.2010 hingewiesen.
Auf Wunsch aller Projektbeteiligten wurden die ersten Planungsschritte am 14.01.2010 dem
Fraktionsbeirat vorgelegt und die weitere Vorgehensweise abgestimmt. In dieser Sitzung wurde
unter anderem darauf hingewiesen, dass eine tatsächliche Vergleichbarkeit der beiden Standorte
nur erzielt werden kann, wenn abweichend von den ersten Planungsschritten statt eines Anbaus
im rückwärtigen Teil des Rathauses Kaster, ein Teilabriß mit anschließendem Neubau im vorderen
Bereich des Rathauses (Stadtkasse, Büro des Bürgermeisters, Ratssaal) erfolgt.
Der Fraktionsbeirat hat diesbezüglich festgestellt, dass diese Planung durch den Ratsbeschluss
vom 28.04.2009 gedeckt sei und stimmt den vorgestellten Planungsansätzen des Büro varchitekten und der daraus resultierenden weiteren Bearbeitung der Bau- und
Betriebskostenkalkulation zu.
Herr Dr. Kilian vom Büro v-architekten berichtete dann in der 2. Sitzung des Haupt- und
Finanzausschuss vom 09.02.2010 (TOP 8.1) im nichtöffentlichen Teil sowie in der 4. Sitzung des
Rates der Stadt Bedburg vom 02.03.2010 unter der Drucksache WP8-23/2010 1. Ergänzung (TOP
2) im öffentlichen Teil und stellte die Planungen und Ergebnisse der Bau- und
Betriebskostenkalkulation den Gremien vor. Die erstellten Unterlagen wurden den
Gremienmitgliedern sowohl in Papierversion als auch in elektronischer Version zur Verfügung
gestellt.
Beschlussvorlage WP8-72/2010 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
02.03.2010, Rat der Stadt Bedburg, 4. Sitzung, Drucksache WP8-40/2010 (TOP 4):
Sachstandsbericht bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage nach
dem zukünftigen Rathausstandort
... „Es wird daher vorgeschlagen, die Thematik „Durchführung eines Ratsbürgerentscheides“ zunächst war eine gemeinsame Abwicklung mit der Landtagswahl am 09.05.2010 - zu
verschieben.“...
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen
Vorgehensweise zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Am 23. März 2010 wurde durch die SPD – Fraktion im Rat der Stadt Bedburg eine Anfrage zur
Kostenkalkulation für die Rathausneubauten eingereicht, die in der Sitzung des Rates am
20.04.2010 beantwortet werden sollte. Diese Anfrage wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 13.04.2010 unter der Drucksache WP8-67/2010 als Mitteilungsvorlage
beantwortet.
13.04.2010, Haupt- und Finanzausschuss, 3. Sitzung, WP8-67/2010 (TOP 7.1):
Rathausfrage
Bau- und Betriebskostenkalkulation, Anfrage zur Kostenkalkulation für die Rathausneubauten
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 05.05.2010
----------------------------------Leonard Karren
Stellvertr. Fachbereichsleiter
----------------------------------Wilfried Naujock
Fachbereichsleiter(in)
Beschlussvorlage WP8-72/2010 1. Ergänzung
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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