Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
31.08.2010
Erstellt
25.08.10, 14:34
Aktualisiert
25.08.10, 14:34
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8143/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
31.08.2010
Betreff:
Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise zur Realisierung des Rahmenplans Kaster
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebinis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Begründung:
Es liegt der Verwaltung ein Antrag der CDU Fraktion vom 19.08.2010 vor (siehe Anlage), über die
weitere Vorgehensweise zur Realisierung des Rahmenplans Kaster zu entscheiden. Als
Entscheidungsgrundlage werden im Folgenden der aktuelle Sachstand sowie anstehende
Verfahrensschritte dargelegt.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens „Rahmenplan Kaster“, welches das Büro Raumplan,
Aachen gewann, wurde am 17.11.2008 der Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 15 / Kaster bekanntgemacht, mit dem das Ergebnis des
Rahmenplanwettbewerbs umgesetzt werden soll. In der Sitzung des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung am 31.03.2009 wurde das erste Plankonzept vorgestellt und diskutiert.
Städtebauförderung
Zur Ko-Finanzierung der unrentierlichen Kosten in der Umsetzung der sich aus dem Plankonzept
ergebenen Maßnahmen wurde im September 2008 ein Förderantrag zur Aufnahme ins
Städtebauförderprogramm gestellt. Mit Schreiben vom 22.04.2009 teilte die Bezirksregierung Köln
mit, dass die vorgesehenen Maßnahmen lediglich in die Förderkategorie B der Förderliste
aufgenommen wurden (Förderung mittelfristig möglich, zurzeit nicht möglich). Am 23.06.2009
fasste der Rat den Beschluss, den Bereich Kaster Zentrum als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b
BauGB festzulegen, um für Folgejahre eine Förderung zu ermöglichen; die neuen
Städtebauförderrichtlinien 2008 setzten die förmliche Festlegung eines
Stadtebauförderungsgebietes nach BauGB voraus.
In der Folge wurden verschiedene Gespräche mit der Bezirksregierung Köln geführt, die deutlich
machten, dass eine Förderung für neue Maßnahmen im Rahmen der regelmäßig überzeichneten
Städtebauförderprogramme nur erfolgreich ist, wenn sich die Stadt zunächst auf ein Fördergebiet
– Zentrum Bedburg oder Zentrum Kaster – konzentriert. Förderschädlich war nach Angaben der
Bezirksregierung insbesondere das Festhalten an zwei gleichstarken Stadtzentren und einer
unzureichenden Positionierung der Stadt. Daher wurde 2009 und fortgeschrieben 2010 für den
Bereich Bedburg Zentrum ein Antrag auf Förderung gestellt, für den Bereich Zentrum Kaster wurde
zunächst auf einen erneuten Antrag verzichtet, um zumindest für einen der beiden zentralen
Bereiche die Chancen auf Förderung auf ein realistisches Maß zu heben.
Für den Bereich Zentrum Kaster wird ungeachtet dessen angeregt, in den anstehenden
Haushaltsplanungen unabhängig von einer möglichen Städtebauförderung entsprechende
Finanzmittel mittelfristig zur Umsetzung des Rahmenplans Kaster einzustellen.
Darüber hinaus werden ergänzend zu den öffentlichen Mitteln im besonderen Maße auch private
Investitionen erforderlich, um die Entwicklung des Zentrums Kaster voranzutreiben. Dies bezieht
sich insbesondere auf neue Baukörper oder die Investition in bestehende Bausubstanz privater
Gebäude. In diesem Zusammenhang sollten die unrentierlichen Kosten für die Stadt möglichst
gering gehalten werden. Daher sind für private Akteure im Bereich Kaster Zentrum (z.B. Sany,
REWE) klare Positionen und Bekenntnisse der Stadt zur Entwicklung des Zentrums Kaster wichtig.
Parkplatzflächen zur Nutzung für das Schützenfest
Bereits im Wettbewerbsverfahren zum Rahmenplan Kaster wurde die Überplanung der Bereiche
Tennisplätze / Tennishalle sowie des Parkplatzes an der St.-Rochus-Straße mit Wohnbebauung
vorgesehen. Wenngleich aufgrund der Eigentumsverhältnisse der Bereich der Tennishalle für eine
Wohnbebauung bis auf Weiteres nicht in Frage kommt, sollte für den Bereich Tennisplätze sowie
Parkplatz an einer Bebauung aus Gründen der innerstädtischen Nachverdichtung und Stärkung
des Zentrums Kaster festgehalten werden. Derzeit besitzt zudem die Firma Sany eine Option zum
Erwerb der Fläche zu Wohnbauzwecken, sodass unverändert von einer zukünftigen Bebauung
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dieser Bereiche auszugehen ist. Dies deckt sich ebenfalls mit dem einstimmigen Beschluss aller
Parteien zur Auswahl des Siegerentwurfs zum Rahmenplan.
In der Sitzung vom 31.03.2009 wurde ebenfalls nach einem Alternativstandort für die Ausrichtung
des Schützenfestes gefragt. Prüfungen seitens der Verwaltung haben ergeben, dass sich hierfür
im Grunde zwei Optionen bieten:
Einbeziehung der Fläche REWE-Parkplatz inkl. Erweiterung sowie neu gestalteter Platz im
Bereich des derzeitigen Busbahnhofs / Grillmaster
Das Rahmenplankonzept sieht die Anlage eines zentralen Platzes im Bereich des heutigen
Busbahnhofs sowie die Erweiterung des REWE-Parkplatzes vor. Beide Flächen
zusammengenommen bieten ausreichend Fläche für die Nutzung als Kirmesplatz (Teilbereich
REWE-Parkplatz) sowie für das Schützenzelt (neuer Platz am Busbahnhof). Nachteilig ist bei
dieser Lösung die etwa einwöchige Sperrung des Parkplatzes für Kunden des REWE-Marktes
sowie die Trennung der beiden Teilflächen durch die Kreisstraße 36 (St.-Rochus-Straße).
Verlagerung des Schützenfestes auf den Parkplatz an der Albert-Schweitzer-Straße
Diese Fläche (6.600 m²) entspricht in etwa dem heutigen Parkplatz an der St.-Rochus-Straße
(5.800 m²), es gibt jedoch teilweise Einschränkungen durch Baumbewuchs. Die St.-SebastianusBürger-Schützenbruderschaft Morken-Harff hat mitgeteilt, dass der Platz in der heutigen Form so
für die Ausrichtung des Schützenfestes genutzt werden kann, lediglich vier wegfallende Bäume im
Bereich der Parkplätze müssten an anderer Stelle neu gepflanzt werden. Daher wird von Seiten
der Schützenbruderschaft dieser Standort im Falle einer Verlagerung favorisiert.
Die Rahmenbedingungen zur Genehmigung der Veranstaltung sind die selben wie am
bestehenden Veranstaltungsort. Die Frage der Akzeptanz stellt sich an jedem Standort gleich, im
Einzelfall kann es jeweils subjektiv zu einem erhöhten Störempfinden kommen. Im Gegensatz zu
festen Veranstaltungsstätten wie der Multihalle gelten für Schützenfeste allerdings als
Brauchtumsveranstaltungen besondere Regeln der Genehmigung. Grundlage hierfür ist die
ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt. Nach dem LImschG sowie der einschlägigen
Freizeitlärmrichtlinie des Landes können für historisch oder kulturell gewichtige Veranstaltungen
zudem Ausnahmen von den einschlägigen Immissionsrichtwerten zugelassen werden.
Stellplätze / Grünfläche zwischen St.-Rochus-Straße und REWE-Parkplatz
Unabhängig von einer etwaigen Nutzung eines erweiterten REWE-Parkplatzes für das
Schützenfest wird von Seiten der Verwaltung eine Erweiterung durch die Anlage zusätzlicher
öffentlicher Stellplätze auf der Grünfläche zwischen REWE-Parkplatz und St.-Rochus-Straße als
notwendig erachtet, um insbesondere wegfallende Stellplätze im Bereich Kaster Zentrum bei
Umsetzung des Rahmenplans aufzufangen. Diese ergeben sich in erster Linie durch die
Bebauung des Parkplatzes an der St.-Rochus-Straße, durch zwei Punktbaukörper an der Straße
„Am Rathaus“, einen Baukörper an der Gustav-Heinemann-Straße zur Fassung des Marktplatzes
sowie u. U. die Umgestaltung des Marktplatzes hin zu einem zentralen Platz ohne Stellplätze. Zum
Grunderwerb und zur Umsetzung der Erweiterung der Parkplatzfläche finden derzeit
Abstimmungsgespräche zwischen Stadt, REWE sowie der RWE Power AG als
Grundstückseigentümer statt.
Bauleitplanung
Derzeit wird die Begründung und Planzeichnung für den Bebauungsplan überarbeitet, um als
weiteren Verfahrensschritt die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Nach Beschluss des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom
26.02.2008 soll zudem eine Bürgerversammlung zu diesem Thema stattfinden. Als Zeitpunkt wird
hierfür seitens der Verwaltung der Zeitraum im Herbst 2010 favorisiert.
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Ein wesentlicher Punkt im Planverfahren ist insbesondere die Festsetzung der
Baugebietskategorien im Bereich der St.-Rochus-Straße. Strittig war bislang die Festlegung der
zentralen Versorgungsbereiche im Einzelhandelskonzept der Stadt Bedburg, was die Fortführung
des Bebauungsplanverfahrens hemmte. Nachdem im Arbeitskreis Einzelhandel in seiner letzten
Sitzung am 08. 07. 2010 nunmehr eine weitgehende Verständigung auf die Festlegung und
Abgrenzung der Zentren im Stadtgebiet stattgefunden hat, ist nun auch eine entsprechende
Umsetzung im Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 12. Änderung möglich. Für weite Teile des
Zentrums erfolgt somit ein Festsetzung als Mischgebiet sowie für den Bereich REWE / Möbel
Conrads als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“. Die übrigen Bereiche werden als
Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Gleichwohl sollte vor Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens auch der Beschluss über das Einzelhandelskonzept der Stadt gefasst
werden, damit hier abgestimmte Planungen erfolgen.
Mit Abschluss der Bebauungsplanverfahrens ist etwa Mitte 2011 zu rechnen. Dies schließt auch
die Flächen im Bereich des Parkplatzes an der St.-Rochus-Straße und der Tennisplätze Kaster
ein, die durch Sany optioniert sind.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass verwaltungsseitig empfohlen wird, an den einstimmig
beschlossenen Ergebnissen des Wettbewerbs zum Rahmenplan Kaster festzuhalten. Nicht zuletzt
vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung im Stadtteil Kaster sollte die Stärkung der
Attraktivität und Lebensqualität zunächst auch ohne Fördermittel durch Maßnahmen der Stadt
Bedburg in einem verträglichen Rahmen erfolgen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 25.08.2010
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
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----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Sibille Brabender-Lipej)
allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
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