Daten
Kommune
Bedburg
Größe
340 kB
Datum
31.08.2010
Erstellt
25.08.10, 14:34
Aktualisiert
25.08.10, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr: 2010
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
FB: lV
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung
Produkt:
03.211.306 Grundschule Kaster einschl. Turnhalle
Konto:
721 1 2OO Auszahlungen f.
lvlaßn Nr.
R11330005
lnstandhaltungsrückstellungen
Zweckbestimmung: Sanierung Kriechkeller Grundschule Kaster
lm o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
0,00 €
1. Haushaltsplan
0€
2. N/littel gemäß S 82 GO NW
3. Haushaltsausgabereste (nicht be vE)
19-886,00 €
verfügbar
19.886,00 €
0
Angewiesen und vorausverfügt
Somit noch verfügbar
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
€
19.886,00 €
105"000,00 €
Begründung (sachliche und zeiillche unabweisbarkeit):
Für die Sanierung des Kriechkellers der Grundschule Kaster wurde eine
Rückstellung in Höhe von 80.000 EURO im Haushaltsjahr 2005 gebildet.
Der Aufwand (Ergebnisrechnung) hierfür liegt haushaltstechnisch im Jahr der
Rückstellungsbildung.
Das während der Sanierungsarbeiten in 2009 (welche in 2010 endgültig
abgeschlossen werden) tatsächlich vorgefundene Schadenbild lag jedoch weit über
dei Rückstellungshöhe, weshalb im Zuge der Jahresabschlussarbeiten fÜr das
Haushaltsjahr 2OO9 die Rückstellung zu Lasten der Ergebnisrechnung des
Haushaltsjahres 2009 entsprechend um 105.000 € auf insgesamt 185.000 € erhöht
werden musste.
lm Haushaltsjahr 2010 muss somit als rechtliche Grundlage für die konkrete
Zahlungsabwicklung (Finanzrechnung) in 2010 die Höhe der vorzunehmenden
Auszahlungen um 105.000 € erhöht werden.
Aktuell liegen Rechnungen eines örtlichen Handwerkers vor, deren Zahlung fällig ist.
Daher ist die Unaufschiebbarkeit der Entscheidung zur Leistung der
überplanmäßigen Auszahlung gegeben.
Deckungsvorschlag:
Prcdukt 12541110 M541'\O42O Kreisverkehr Erkelenzer Str'
sind 600.000 EURO veranschlagt)
/ Neusser Straße
(hier
Seite 2 von 2 desAnlrass aufErleiluna derzusummung zur Leslung e ner übepLanmaßigen Auszahlung
Naujock
f
en 13. August 2010
lm Auftrag
I
Genefurligu ngsverfah ren
:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt
Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß S-.1?I_GO NW i.
geringfügig
Stadt Bedburg
E
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V
m. S
l7ter
Hauptsatzung der
lerheblich.
unerheblich I X
Die Leistung der Haushaltsüberschreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im
Wege der Dringlichkeit zu entscheiden.
5018'1 Bedburs, den
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Baum
Stadlkämmerer
Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird gemäß S 60 Absatz l der
cemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Wege der Dringlichkeit
entschieden, die beantragte überplanmäßige Auszahlung zu leisten. Diese
Entscheidungen ist dem Rat der Stadt Bedburg in der nächslen Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen.
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Bürgermeister
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S/._ea-;<fStadtverordnete(r)