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Beschlussvorlage (Anlage 1 von 1 zur Beschlussvorlage WP8-138/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
340 kB
Datum
31.08.2010
Erstellt
25.08.10, 14:34
Aktualisiert
25.08.10, 14:34
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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr: 2010 Stadt Bedburg Der Bürgermeister FB: lV Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung Produkt: 03.211.306 Grundschule Kaster einschl. Turnhalle Konto: 721 1 2OO Auszahlungen f. lvlaßn Nr. R11330005 lnstandhaltungsrückstellungen Zweckbestimmung: Sanierung Kriechkeller Grundschule Kaster lm o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 0,00 € 1. Haushaltsplan 0€ 2. N/littel gemäß S 82 GO NW 3. Haushaltsausgabereste (nicht be vE) 19-886,00 € verfügbar 19.886,00 € 0 Angewiesen und vorausverfügt Somit noch verfügbar Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: € 19.886,00 € 105"000,00 € Begründung (sachliche und zeiillche unabweisbarkeit): Für die Sanierung des Kriechkellers der Grundschule Kaster wurde eine Rückstellung in Höhe von 80.000 EURO im Haushaltsjahr 2005 gebildet. Der Aufwand (Ergebnisrechnung) hierfür liegt haushaltstechnisch im Jahr der Rückstellungsbildung. Das während der Sanierungsarbeiten in 2009 (welche in 2010 endgültig abgeschlossen werden) tatsächlich vorgefundene Schadenbild lag jedoch weit über dei Rückstellungshöhe, weshalb im Zuge der Jahresabschlussarbeiten fÜr das Haushaltsjahr 2OO9 die Rückstellung zu Lasten der Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2009 entsprechend um 105.000 € auf insgesamt 185.000 € erhöht werden musste. lm Haushaltsjahr 2010 muss somit als rechtliche Grundlage für die konkrete Zahlungsabwicklung (Finanzrechnung) in 2010 die Höhe der vorzunehmenden Auszahlungen um 105.000 € erhöht werden. Aktuell liegen Rechnungen eines örtlichen Handwerkers vor, deren Zahlung fällig ist. Daher ist die Unaufschiebbarkeit der Entscheidung zur Leistung der überplanmäßigen Auszahlung gegeben. Deckungsvorschlag: Prcdukt 12541110 M541'\O42O Kreisverkehr Erkelenzer Str' sind 600.000 EURO veranschlagt) / Neusser Straße (hier Seite 2 von 2 desAnlrass aufErleiluna derzusummung zur Leslung e ner übepLanmaßigen Auszahlung Naujock f en 13. August 2010 lm Auftrag I Genefurligu ngsverfah ren : Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß S-.1?I_GO NW i. geringfügig Stadt Bedburg E f-l V m. S l7ter Hauptsatzung der lerheblich. unerheblich I X Die Leistung der Haushaltsüberschreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden. 5018'1 Bedburs, den ,'//. O& za'/d -.-\ Baum Stadlkämmerer Dringlichkeitsentscheidung Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird gemäß S 60 Absatz l der cemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Wege der Dringlichkeit entschieden, die beantragte überplanmäßige Auszahlung zu leisten. Diese Entscheidungen ist dem Rat der Stadt Bedburg in der nächslen Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. '"ßi,w Bürgermeister '- / ,/ - S/._ea-;<fStadtverordnete(r)