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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 24/2005
25.02.2005
Az.: 60
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.03.2005
Forschungsprojekt der KVE “Amabile”
Wie aus der als Anlage beigefügten Information/Vorlage der KVE (07/15) zu entnehmen ist, liegt
der Entwurf der Ausschreibung für vier Linien im Raum Bad Münstereifel vor.
Dem Kreis als Aufgabenträger des ÖPNV gem. § 3 Abs. 1 ÖPNVG obliegt die Entscheidung über
die Durchführung der Ausschreibung. Er wird Vertragspartner und hat alle sich aus dem Vertrag
ergebenden Risiken zu tragen.
Nach Auffassung der KVE soll diese Entscheidung in der Aprilsitzung des Kreistages gefasst werden. Eine Verschiebung der Entscheidung des Kreistages über die Ausschreibung könne nach
Auffassung der KVE bewirken, dass der Fördergeber das Projekt für gescheitert erklärt. Insofern
müsse der Kreistag seine Entscheidung im April 2005 treffen, um ggf. die Ausschreibung im Mai
2005 im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen.
Eine Kreistagsentscheidung im April 2005 bzw. eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr am 09.03.2005 kann jedoch aus Sicht der Verwaltung
nicht befürwortet werden, da die Ausschreibungsreife der Verdingungsunterlagen in Frage gestellt
wird, da wichtige Aspekte noch offen sind.
Unklar ist so z.B., ob ein sogenannter Nettovertrag zulässig ist, bei dem das Einnahmerisiko bei
dem VU liegt. Weitere offene Punkte betreffen die Fragen, inwiefern der Gewinner der Ausschreibung die RVK-Haltestellen nutzen dürfte und wie eine einheitliche Gewährleistung der Disposition
von Fahraufträgen erfolgen kann.
Maßgeblich für eine Entscheidung für oder gegen eine Ausschreibung dürfte insbesondere auch
die noch nicht vorliegende Preisabschätzung, also das „Abstecken eines Preisfeldes, in dem sich
die tatsächlichen Angebotspreise der Bieter mit hoher Wahrscheinlichkeit bewegen“ sein.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass der Kreis derzeit mit der RVK über
den Abschluss eines Verkehrsdurchführungsvertrages verhandelt und noch nicht abgeschätzt werden kann, welche finanziellen Auswirkungen sich aus dem Wegfall einzelner Linien ergeben.
Zwischenzeitlich hat die KVE auf Nachfrage erklärt, eine erneute Überprüfung des Zeitplanes habe
ergeben, dass eine Betriebsaufnahme im Juni 2006 auch bei Beschlussfassung des Kreistages im
Juni 2005 noch möglich wäre.
Seite - 2 Es wird daher vorgeschlagen, die KVE aufzufordern, bis Anfang Mai 2005 eine Klärung sämtlicher
Punkte herbeizuführen. Eine Beschlussfassung des Kreises wäre dann vor der Sommerpause
möglich.
Der Zeitplan bis zur Ausschreibung, der ebenfalls der KVE-Information/Vorlage zu entnehmen ist,
müsste entsprechend angepasst werden. Die KVE sollte darüber hinaus mit dem Zuwendungsgeber klären, ob nicht eine Betriebsaufnahme im Dezember 2006 zum offiziellen Fahrplanwechsel
sinnvoller wäre als zur Jahresmitte 2006.
RVK-Problematik
Im Rahmen einer Unterredung mit Vertretern der RVK hat diese vorgetragen, dass die Linien, die
zum AMABILE-Linienbündel gehören, bereits zweimal durch die BR Köln nur befristet verlängert
wurden. Die derzeitige Befristung laufe zum 31.03.2005 aus.
Die RVK sei nicht bereit, wegen des Projektes AMABILE nochmals eine zeitliche Befristung hinzunehmen. Zur Gewährleitung einer Planungssicherheit für die RVK werde die längstmögliche Laufzeit (8 Jahre) benötigt und diese sei im Januar 2005 bei der BR Köln beantragt worden.
Wenn der Kreis bis zum Ende der o.a. Konzessionslaufzeit keine Entscheidung zu AMABILE treffe
und gegenüber der BR Köln eine weitere Befristung der Linien fordere (Der Kreis ist derzeit noch
nicht zur Stellungnahme seitens der BR Köln aufgefordert), werde die RVK die Konzession für diese Linien ggf. zurückgeben.
Der Kreis wird sich bemühen, mit der RVK eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Bei Anforderung einer Stellungnahme durch die BR Köln wird der Kreis wegen der noch ausstehenden
Entscheidung zu AMABLE empfehlen, die Linien bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2006 zu
verlängern.
Für den Fall, dass die RVK ihre Aussage wahrmacht und die Linienkonzessionen zurückgeben
will, soll die KVE um rechtliche Prüfung der Möglichkeit einer Auferlegung gebeten werden. Die
KVE wird dazu ggf. in der Sitzung berichten können.
Entscheidung im Aufsichtsrat der KVE
Der Aufsichtsrat der KVE hat bisher den Sachstandsbericht der KVE lediglich zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen modifizierten Zeitplanes könnte der Aufsichtsrat der KVE noch vor der Sitzung des Fachausschusses am 01.06.2005 ein eindeutiges Votum treffen, ob aus seiner Sicht eine Ausschreibung erfolgen soll oder nicht.
Die Ausschreibung müsste zwar vom Aufgabenträger Kreis Euskirchen durchgeführt werden und
dieser wäre Vertragspartner, allerdings ist die Entscheidung über eine Ausschreibung aus Sicht
der KVE hinsichtlich der Auswirkungen auf die Beteiligungsgesellschaft RVK, die ÖPNV-Umlage,
auf den ggf. zukünftig mit der RVK abzuschließenden Verkehrsvertrag u.a. essentiell und muss
von ihr mitgetragen werden.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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