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Info GB (Anlage zur Vorlage Info 24/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage Info 24/2005 Information/Vorlage zur Aufsichtsratssitzung der KVE am 25. Februar 2005 TOP 11 Nummer 07/05 15. Februar 2005 zur Beratung/abschließenden Beschlussfassung an die Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat über den Beirat zur Kenntnis zur Herstellung des Benehmens zur Herstellung des Einvernehmens Beratungsgegenstand AMABILE hier: (1) Sachstand zum Forschungsvorhaben (2) Beschlussfassung zur Überlassung der Konzession der Linie 891 Beschlussvorschlag (1) Der Aufsichtsrat nimmt die Information bezüglich der Ausschreibung Bad Münstereifel zur Kenntnis. (2) Der Aufsichtsrat möge gemäß § 9 Abs. 4 Buchstaben e, f Gesellschaftsvertrag beschließen, dass – vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistages des Kreises Euskirchen zur Ausschreibung Bad Münstereifel – die KVE ihre von der Ausschreibung umfasste Konzession mit der Liniennummer 891 dem Gewinner der Ausschreibung überträgt und die für diese Linie bestehenden Fahrleistungsverträge kündigt. Begründung (1) Sachstand zum Forschungsvorhaben Im Rahmen des vom Bundesministeriums für Forschung und Technologie geförderten Forschungsprojekts AMABILE wurde im vergangenen Jahr die Unterlagen für die Ausschreibung in Bad Münstereifel durch die KVE erarbeitet. Diese liegen nun als Entwurf vor. Nach § 3 ÖPNVG NRW obliegt dem Kreis als Aufgabenträger für den ÖPNV die Entscheidung über die Durchführung der Ausschreibung. Forschungsprojekt AMABILE Am Forschungsprojekt AMABILE sind die KVE, der VRS und die PTV AG in Berlin beteiligt. Den Schwerpunkt der Tätigkeit bildeten die Erarbeitung der Anforderungen für die Ausschreibung alternativer Bedienungsformen, für die in Deutschland bislang keine Erfahrungen bestehen. Mit den Verdingungsunterlagen Bad Münstereifel liegt nun erstmals eine Ausschreibung vor, die alternative und konventionelle Linienverkehren gemäß § 42 PBefG umfaßt. Bei der Erstellung der Verdingungsunterlagen wurde dabei auf Erfahrungen für konventionelle Linienverkehre zurückgegriffen und diese weiterentwickelt. Mit dem Ausschreibungsgebiet Bad Münstereifel wurde ein räumlich kleines Ausschreibungsgebiet gewählt. Dies hat den Vorteil, dass der finanzielle Zuschussumfang für die öffentliche Hand überschaubar ist, vergleicht man dies mit anderen Ausschreibungen im Verkehrsbereich. Für den Kreis und die KVE besteht zugleich die Möglichkeit, mit dieser (kleinen) Ausschreibung erste Erfahrungen mit ÖPNV-Ausschreibungen zu sammeln. Dies dürfte – vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung – zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ferner zeigen erste Erfahrungen, dass im Wege des Ausschreibungswettbewerbs Kosteneinsparungen für die öffentliche Hand von durchschnittlich 15 bis 30 Prozent und Qualitätsverbesserungen für die Kunden erreicht werden können. Ziele, die mit der Ausschreibung verfolgt werden Mit der Ausschreibung soll der Zuschussumfang, den die öffentliche Hand für die Erbringung von öffentlichen Verkehrsleistungen aufbringt, bei gleicher Leistung verringert werden. Daher soll die Vergabeentscheidung allein über den Zuschuss erfolgen. Der Anbieter mit dem geringsten Zuschuss erhält den Zuschlag. Qualitätskriterien wurden nicht als vergaberelevante Faktoren benannt. Zur Sicherung und Verbesserungen der Qualitäten des ÖPNV im Ausschreibungsgebiet wurden Mindest- und zwingenden Standards festgelegt. Die Standards dürfen vom Bieter nicht unterschritten werden. Verstöße gegen Mindest- oder zwingende Standards in der Angebotsabgabe führen zum Ausschluss des Verkehrsunternehmens vom Bieterverfahren. Schlechtleistungen des Verkehrsunternehmens während der Vertragslaufzeit begründen Maluszahlungen. Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit für die ausgeschriebenen Verkehre beträgt 5 1/2 Jahre. Sie beginnt mit der Betriebsaufnahme ab Mitte Juni 2006 (Fahrplanwechsel) und endet Ende 2011 (Fahrplanwechsel). Art und Umfang der geforderten Verkehrsleistung Die auszuschreibende Verkehrsleistung orientieren sich am status quo. Die Ausschreibung zielt darauf ab, die bestehenden Verkehrsleistungen nach Art und Umfang fortzuführen und qualitativ zu verbessern. Hierzu wurden Standards definiert. - Die zu vergebenden Verkehrsleistung umfaßt die heutigen Linien: 819 ( Münstereifel – Rupperath) 822 (Bad Münstereifel – Schönau – Ohleraht – Wershofen) 828 (Bad Münstereifel – Scheuerheck – Effenberg – Kurtenberg) AST-Linie 891 - Die Verkehrserbringung erfolgt zur Gewährleistung des Schülerverkehrs im konventionellen Linienverkehr. Nachmittags soll das Verkehrsangebot durch TaxiBusVerkehre sichergestellt werden. In zeitlich und/oder örtlichen Randlagen ist ferner ein Verkehrsangebot mittels AST vorgeschrieben. - Im konventionellen Linienverkehr und für TaxiBus-Verkehre ist ein einstündiger Takt, für AST-Verkehre ein zweistündiger Takt als Mindestanforderung definiert. - Zur Optimierung des Linienwegs und/oder Verbesserung der räumlichen Erschließung hat der Bieter die Möglichkeit, Vorschläge für ein neues Haltestellenkonzept vorzulegen. Ob und inwieweit diesen gefolgt wird, wird in Absprache mit dem zuständigen Straßenbaulastträger erfolgen. - Der Bieter kann gebrauchte Fahrzeuge einsetzen. Vorgesehen ist, dass diese nicht älter als 12 Jahren sein dürfen. - Der Bieter verpflichtet sich, durch den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg dem Verkehrsverbund beizutreten und dessen Standards und Qualitäten einzuhalten. - Die KVE wird durch umfassende Meldepflichten des Bieters über den Betriebsablauf, etwaige Störungen, die Pünktlichkeit, die Fahrgastanzahl bei alternativen Bedienungsformen und bei der Schülerbeförderung informiert. Verstöße gegen die Richtigkeit und die Meldefrist sind mit Vertragsstrafen bewährt. - Bei Verstößen gegen die Pünktlichkeit, dem Ausfall von Fahrten, den übermäßigen Einsatz von Ersatzfahrzeugen und bei Unterschreitung der Mindestanforderungen wird ein Malus von maximal 5% der Zuschusssumme von der KVE geltend gemacht. - Bei zeitlich übermäßigen Verspätungen ist die Gewährung des VRS-Garantietickets an die Fahrgäste zwingend festgeschrieben. Offene Aspekte Die KVE bemüht sich derzeit um die Klärung folgender Aspekte: Netto- oder Bruttovertrag: Rechtliche Unsicherheiten bestehen, ob die Ausschreibung als Nettovertrag erfolgen kann. D.h., ob es zulässig ist, dem Verkehrsunternehmen das Einnahmerisiko zu übertragen. Diese Unsicherheiten ergeben sich aus der Anwendung der komplexen Verbundanforderungen. Hierzu werden derzeit Gespräche zwischen der KVE, der Rechtsanwaltssozietät und dem VRS geführt. Sollte eine Nettoausschreibung rechtlichen Bedenken begegnen, so liegt alternativ hierzu die Ausschreibung als Bruttovertrag vor. In einem solchen Fall – würde wie bisher – der Kreis das Einnahmerisiko tragen. Zugang des Gewinners der Ausschreibung zu allen Haltestellen im Ausschreibungsgebiet: Die meisten Haltestellen im Ausschreibungsgebiet gehören der KVE. Vereinzelte Haltestellen stehen im Eigentum der RVK. Nach dem Wettbewerbsrecht ist die RVK nicht verpflichtet, Drittunternehmen den Zugang zu ihren Haltestellen zu gewähren. Ein etwaiges Drittunternehmen wäre – im Falle der Verweigerung der RVK – verpflichtet, eigene Haltestellen zu errichten. Zur Vermeidung dieser Situation bemüht sich die KVE um den Abschluss einer Haltestellenvereinbarung mit der RVK. Es ist beabsichtigt, die RVK mit der Pflege aller Haltestellen zu betrauen. Im Gegenzug wäre es wünschenswert, wenn die RVK ihre Haltestellen eigentumsrechtlich auf die KVE überträgt. Gewährleistung einer einheitlichen Disposition von Fahrtanmeldungen im Kreis Euskirchen: Ferner ist zur Disposition von alternativen Bedienungsformen eine Dispositionszentrale erforderlich. Mit der RVK soll die Möglichkeit einer Beteiligung eines etwaigen Drittunternehmens an der bestehenden Dispositionszentrale erörtert werden. Preisabschätzung Auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung wird derzeit von der PTV AG eine Preisermittlung vorgenommen, diese wird Ende Februar vorliegen. Ziel der Preisermittlung ist das Abstecken eines Preisfeldes, indem sich die tatsächlichen Angebotspreise der Bieter mit hoher Wahrscheinlichkeit bewegen werden. Hierzu werden Ober- und Untergrenzen von zu erwartenden Preisen ermittelt. Das ermittelte Preisfeld soll zum einen verdeutlichen, in welcher Höhe mit Einsparungen für die öffentliche Hand zu rechnen ist. Zum anderen dient die Preisermittlung der Festlegung eines Aufhebungswerts für die Ausschreibung. Wird dieser Wert von keinem der Bieter unterschritten, so kann der Kreis die Ausschreibung aufheben. Vorbehaltlich der derzeit laufenden Preisermittlung wird dem Kreis empfohlen, den Aufhebungswert in Höhe des derzeitigen Zuschussumfangs anzugeben. Zeitplan bis zur Ausschreibung Geplant ist die Betriebsaufnahme durch den Gewinner der Ausschreibung zum Fahrplan Mitte 2006. Aufgrund der gesetzlichen Vergabe- und Ausführungsfristen setzt dies eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt für Anfang Mai 2005 voraus. Abschluss der juristischen Prüfung Aufsichtsrat KVE Vorstellung im Planungsausschuss Kreistag Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Mitte Februar 2005 25. Februar 2005 9. März 2005 27. April 2005 Anfang Mai 2005 Zuständigkeiten für die Durchführung der Ausschreibung, Vertragspartner Die Entscheidung zur Veröffentlichung der Ausschreibung im EU-Amtsblatt trifft der Kreis, der nach Zuschlagserteilung auch Vertragspartner des Gewinners der Ausschreibung wird. Dies ergibt sich aus dem ÖPNVG NRW in Verbindung der VOL/A. Ein Vertragsschluss des Bieters mit der KVE ist nicht möglich. (2) Beschluss über die Überlassung der Konzession der Linie 891 Gegenstand der Ausschreibung sind die Konzessionen der Linien 819, 822, 828, 891. Für die AST-Linie 891 (Bereiche I, IV, V, VI, VII) ist die KVE Konzessionsinhaber. Die Konzession ist bis zum 30. Juni 2007 befristet. Da die Betriebsaufnahme zu Mitte Juni 2006 (Fahrplanwechsel) erfolgen soll, bedarf es der Überlassung der Konzession durch die KVE an den Bieter, der den Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung erhalten hat. Hierzu bedarf es des Beschlusses des Aufsichtsrates (§ 9 Abs. 4 Buchstabe e GesV) im Einvernehmen mit dem Beirat (§ 14 Abs. 5 g GesV). Ferner müssen die bestehenden Fahrleistungsverträge gekündigt werden, soweit sie die Verkehrsleistung auf der Linie 891 betreffen. Die hierzu zwischen der KVE und den Unternehmen geschlossenen Verträge laufen jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres. Sie verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Vertragsende eine schriftliche Kündigung erfolgt. Die ferner von der Ausschreibung betroffenen heutigen Linien 819, 822, 828 sind bis zum 31. März 2005 befristet. Die Bezirksregierung ist darüber informiert, dass die im Rahmen der Ausschreibung zu vergebenden Verkehrsleistungen zum Fahrplanwechsel Mitte Juni 2006 erfolgen soll. Die Bezirksregierung hat gegenüber dem Kreis Euskirchen zugesagt, bei etwaigen Anträgen auf Konzessionsverlängerung oder Neuerteilung seitens von Verkehrsunternehmen die Belange der Ausschreibung zu berücksichtigten. Schmidt (Geschäftsführer)