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Kreis Euskirchen
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Aktualisiert
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Anlage zur Vorlage Info 24/2005
Information/Vorlage zur Aufsichtsratssitzung der KVE am 25. Februar 2005
TOP 11
Nummer 07/05
15. Februar 2005
zur Beratung/abschließenden Beschlussfassung an
die Gesellschafterversammlung
den Aufsichtsrat
über den Beirat
zur Kenntnis
zur Herstellung des Benehmens
zur Herstellung des Einvernehmens
Beratungsgegenstand
AMABILE
hier: (1) Sachstand zum Forschungsvorhaben
(2) Beschlussfassung zur Überlassung der Konzession der Linie 891
Beschlussvorschlag
(1) Der Aufsichtsrat nimmt die Information bezüglich der Ausschreibung Bad Münstereifel
zur Kenntnis.
(2) Der Aufsichtsrat möge gemäß § 9 Abs. 4 Buchstaben e, f Gesellschaftsvertrag
beschließen, dass – vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistages des Kreises
Euskirchen zur Ausschreibung Bad Münstereifel – die KVE ihre von der Ausschreibung
umfasste Konzession mit der Liniennummer 891 dem Gewinner der Ausschreibung
überträgt und die für diese Linie bestehenden Fahrleistungsverträge kündigt.
Begründung
(1) Sachstand zum Forschungsvorhaben
Im Rahmen des vom Bundesministeriums für Forschung und Technologie geförderten
Forschungsprojekts AMABILE wurde im vergangenen Jahr die Unterlagen für die
Ausschreibung in Bad Münstereifel durch die KVE erarbeitet. Diese liegen nun als Entwurf
vor. Nach § 3 ÖPNVG NRW obliegt dem Kreis als Aufgabenträger für den ÖPNV die
Entscheidung über die Durchführung der Ausschreibung.
Forschungsprojekt AMABILE
Am Forschungsprojekt AMABILE sind die KVE, der VRS und die PTV AG in Berlin beteiligt.
Den Schwerpunkt der Tätigkeit bildeten die Erarbeitung der Anforderungen für die
Ausschreibung alternativer Bedienungsformen, für die in Deutschland bislang keine
Erfahrungen bestehen. Mit den Verdingungsunterlagen Bad Münstereifel liegt nun erstmals
eine Ausschreibung vor, die alternative und konventionelle Linienverkehren gemäß § 42
PBefG umfaßt. Bei der Erstellung der Verdingungsunterlagen wurde dabei auf Erfahrungen
für konventionelle Linienverkehre zurückgegriffen und diese weiterentwickelt.
Mit dem Ausschreibungsgebiet Bad Münstereifel wurde ein räumlich kleines
Ausschreibungsgebiet gewählt. Dies hat den Vorteil, dass der finanzielle Zuschussumfang
für die öffentliche Hand überschaubar ist, vergleicht man dies mit anderen Ausschreibungen
im Verkehrsbereich. Für den Kreis und die KVE besteht zugleich die Möglichkeit, mit dieser
(kleinen) Ausschreibung erste Erfahrungen mit ÖPNV-Ausschreibungen zu sammeln. Dies
dürfte – vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung – zunehmend an
Bedeutung gewinnen. Ferner zeigen erste Erfahrungen, dass im Wege des
Ausschreibungswettbewerbs Kosteneinsparungen für die öffentliche Hand von
durchschnittlich 15 bis 30 Prozent und Qualitätsverbesserungen für die Kunden erreicht
werden können.
Ziele, die mit der Ausschreibung verfolgt werden
Mit der Ausschreibung soll der Zuschussumfang, den die öffentliche Hand für die Erbringung
von öffentlichen Verkehrsleistungen aufbringt, bei gleicher Leistung verringert werden.
Daher soll die Vergabeentscheidung allein über den Zuschuss erfolgen. Der Anbieter mit
dem geringsten Zuschuss erhält den Zuschlag. Qualitätskriterien wurden nicht als
vergaberelevante Faktoren benannt.
Zur Sicherung und Verbesserungen der Qualitäten des ÖPNV im Ausschreibungsgebiet
wurden Mindest- und zwingenden Standards festgelegt. Die Standards dürfen vom Bieter
nicht unterschritten werden. Verstöße gegen Mindest- oder zwingende Standards in der
Angebotsabgabe führen zum Ausschluss des Verkehrsunternehmens vom Bieterverfahren.
Schlechtleistungen des Verkehrsunternehmens während der Vertragslaufzeit begründen
Maluszahlungen.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit für die ausgeschriebenen Verkehre beträgt 5 1/2 Jahre. Sie beginnt mit
der Betriebsaufnahme ab Mitte Juni 2006 (Fahrplanwechsel) und endet Ende 2011
(Fahrplanwechsel).
Art und Umfang der geforderten Verkehrsleistung
Die auszuschreibende Verkehrsleistung orientieren sich am status quo. Die Ausschreibung
zielt darauf ab, die bestehenden Verkehrsleistungen nach Art und Umfang fortzuführen und
qualitativ zu verbessern. Hierzu wurden Standards definiert.
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Die zu vergebenden Verkehrsleistung umfaßt die heutigen Linien:
819 ( Münstereifel – Rupperath)
822 (Bad Münstereifel – Schönau – Ohleraht – Wershofen)
828 (Bad Münstereifel – Scheuerheck – Effenberg – Kurtenberg)
AST-Linie 891
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Die Verkehrserbringung erfolgt zur Gewährleistung des Schülerverkehrs im
konventionellen Linienverkehr. Nachmittags soll das Verkehrsangebot durch TaxiBusVerkehre sichergestellt werden. In zeitlich und/oder örtlichen Randlagen ist ferner ein
Verkehrsangebot mittels AST vorgeschrieben.
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Im konventionellen Linienverkehr und für TaxiBus-Verkehre ist ein einstündiger Takt,
für AST-Verkehre ein zweistündiger Takt als Mindestanforderung definiert.
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Zur Optimierung des Linienwegs und/oder Verbesserung der räumlichen Erschließung
hat der Bieter die Möglichkeit, Vorschläge für ein neues Haltestellenkonzept
vorzulegen. Ob und inwieweit diesen gefolgt wird, wird in Absprache mit dem
zuständigen Straßenbaulastträger erfolgen.
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Der Bieter kann gebrauchte Fahrzeuge einsetzen. Vorgesehen ist, dass diese nicht älter
als 12 Jahren sein dürfen.
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Der Bieter verpflichtet sich, durch den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg dem Verkehrsverbund beizutreten und dessen Standards
und Qualitäten einzuhalten.
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Die KVE wird durch umfassende Meldepflichten des Bieters über den Betriebsablauf,
etwaige Störungen, die Pünktlichkeit, die Fahrgastanzahl bei alternativen
Bedienungsformen und bei der Schülerbeförderung informiert. Verstöße gegen die
Richtigkeit und die Meldefrist sind mit Vertragsstrafen bewährt.
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Bei Verstößen gegen die Pünktlichkeit, dem Ausfall von Fahrten, den übermäßigen
Einsatz von Ersatzfahrzeugen und bei Unterschreitung der Mindestanforderungen wird
ein Malus von maximal 5% der Zuschusssumme von der KVE geltend gemacht.
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Bei zeitlich übermäßigen Verspätungen ist die Gewährung des VRS-Garantietickets an
die Fahrgäste zwingend festgeschrieben.
Offene Aspekte
Die KVE bemüht sich derzeit um die Klärung folgender Aspekte:
Netto- oder Bruttovertrag: Rechtliche Unsicherheiten bestehen, ob die Ausschreibung als
Nettovertrag erfolgen kann. D.h., ob es zulässig ist, dem Verkehrsunternehmen das
Einnahmerisiko zu übertragen. Diese Unsicherheiten ergeben sich aus der Anwendung der
komplexen Verbundanforderungen. Hierzu werden derzeit Gespräche zwischen der KVE,
der Rechtsanwaltssozietät und dem VRS geführt. Sollte eine Nettoausschreibung
rechtlichen Bedenken begegnen, so liegt alternativ hierzu die Ausschreibung als
Bruttovertrag vor. In einem solchen Fall – würde wie bisher – der Kreis das Einnahmerisiko
tragen.
Zugang des Gewinners der Ausschreibung zu allen Haltestellen im Ausschreibungsgebiet:
Die meisten Haltestellen im Ausschreibungsgebiet gehören der KVE. Vereinzelte
Haltestellen stehen im Eigentum der RVK. Nach dem Wettbewerbsrecht ist die RVK nicht
verpflichtet, Drittunternehmen den Zugang zu ihren Haltestellen zu gewähren. Ein
etwaiges Drittunternehmen wäre – im Falle der Verweigerung der RVK – verpflichtet,
eigene Haltestellen zu errichten. Zur Vermeidung dieser Situation bemüht sich die KVE um
den Abschluss einer Haltestellenvereinbarung mit der RVK. Es ist beabsichtigt, die RVK mit
der Pflege aller Haltestellen zu betrauen. Im Gegenzug wäre es wünschenswert, wenn die
RVK ihre Haltestellen eigentumsrechtlich auf die KVE überträgt.
Gewährleistung einer einheitlichen Disposition von Fahrtanmeldungen im Kreis Euskirchen:
Ferner ist zur Disposition von alternativen Bedienungsformen eine Dispositionszentrale
erforderlich. Mit der RVK soll die Möglichkeit einer Beteiligung eines etwaigen
Drittunternehmens an der bestehenden Dispositionszentrale erörtert werden.
Preisabschätzung
Auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung wird derzeit von der PTV AG eine
Preisermittlung vorgenommen, diese wird Ende Februar vorliegen. Ziel der Preisermittlung
ist das Abstecken eines Preisfeldes, indem sich die tatsächlichen Angebotspreise der Bieter
mit hoher Wahrscheinlichkeit bewegen werden. Hierzu werden Ober- und Untergrenzen von
zu erwartenden Preisen ermittelt. Das ermittelte Preisfeld soll zum einen verdeutlichen, in
welcher Höhe mit Einsparungen für die öffentliche Hand zu rechnen ist. Zum anderen dient
die Preisermittlung der Festlegung eines Aufhebungswerts für die Ausschreibung. Wird
dieser Wert von keinem der Bieter unterschritten, so kann der Kreis die Ausschreibung
aufheben.
Vorbehaltlich der derzeit laufenden Preisermittlung wird dem Kreis empfohlen, den
Aufhebungswert in Höhe des derzeitigen Zuschussumfangs anzugeben.
Zeitplan bis zur Ausschreibung
Geplant ist die Betriebsaufnahme durch den Gewinner der Ausschreibung zum Fahrplan
Mitte 2006. Aufgrund der gesetzlichen Vergabe- und Ausführungsfristen setzt dies eine
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt für Anfang Mai 2005 voraus.
Abschluss der juristischen Prüfung
Aufsichtsrat KVE
Vorstellung im Planungsausschuss
Kreistag
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Mitte Februar 2005
25. Februar 2005
9. März 2005
27. April 2005
Anfang Mai 2005
Zuständigkeiten für die Durchführung der Ausschreibung, Vertragspartner
Die Entscheidung zur Veröffentlichung der Ausschreibung im EU-Amtsblatt trifft der Kreis,
der nach Zuschlagserteilung auch Vertragspartner des Gewinners der Ausschreibung wird.
Dies ergibt sich aus dem ÖPNVG NRW in Verbindung der VOL/A. Ein Vertragsschluss des
Bieters mit der KVE ist nicht möglich.
(2) Beschluss über die Überlassung der Konzession der Linie 891
Gegenstand der Ausschreibung sind die Konzessionen der Linien 819, 822, 828, 891.
Für die AST-Linie 891 (Bereiche I, IV, V, VI, VII) ist die KVE Konzessionsinhaber. Die
Konzession ist bis zum 30. Juni 2007 befristet. Da die Betriebsaufnahme zu Mitte Juni 2006
(Fahrplanwechsel) erfolgen soll, bedarf es der Überlassung der Konzession durch die KVE
an den Bieter, der den Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung erhalten hat. Hierzu bedarf
es des Beschlusses des Aufsichtsrates (§ 9 Abs. 4 Buchstabe e GesV) im Einvernehmen mit
dem Beirat (§ 14 Abs. 5 g GesV).
Ferner müssen die bestehenden Fahrleistungsverträge gekündigt werden, soweit sie die
Verkehrsleistung auf der Linie 891 betreffen. Die hierzu zwischen der KVE und den
Unternehmen geschlossenen Verträge laufen jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres. Sie
verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Vertragsende eine
schriftliche Kündigung erfolgt.
Die ferner von der Ausschreibung betroffenen heutigen Linien 819, 822, 828 sind bis zum
31. März 2005 befristet. Die Bezirksregierung ist darüber informiert, dass die im Rahmen
der Ausschreibung zu vergebenden Verkehrsleistungen zum Fahrplanwechsel Mitte Juni
2006 erfolgen soll. Die Bezirksregierung hat gegenüber dem Kreis Euskirchen zugesagt, bei
etwaigen Anträgen auf Konzessionsverlängerung oder Neuerteilung seitens von
Verkehrsunternehmen die Belange der Ausschreibung zu berücksichtigten.
Schmidt
(Geschäftsführer)