Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
07.09.10, 18:06
Aktualisiert
07.09.10, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8153/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 20/Kaster, 2. vereinfachte Änderung
Gebiet um die L 279 –„Friedlandstraße“ / „Heinrich-Lübke-Straße“ in Kasterhier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/Kaster. Ferner beauftragt er die Verwaltung, die Offenlage
der Planung in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Für den Bereich der an die L 279 angrenzenden Grundstücke der „Harffer Schlossallee“, „HeinrichLübke-Straße“, „Kardinal-Frings-Straße“ und „Friedlandstraße“ in Kaster besteht aufgrund
Nichtüberschreitung der geregelten Lärmpegel kein gesetzlicher Anspruch zur Durchführung von
Lärmschutzmaßnahmen.
Seitens einiger Anwohner wurde aus diesem Grunde angefragt, ob im rückwärtigen Bereich der
privaten Hausgrundstücke eine private Lärmschutzwand zur L 279 errichtet werden darf.
Der Bebauungsplan Nr. 20/Kaster ist seit dem 03.05.1978 rechtskräftig und wurde nachfolgend mit
seiner 1. Änderung am 30.12.1982 für einen Teilbereich neu gefasst.
Beiden Bauleitplänen ist gemein, dass in den textlichen Festsetzungen unter Anwendung der
Gestaltungsvorschriften der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW),
geregelt wird, dass Grundstückseinfriedigungen im rückwärtigen Bereich (Gartenland) nur in
korrosionsgeschütztem Maschendrahtzaun zwischen Eisen- oder Holzpfosten mit einer maximalen
Höhe von 1,50 m zulässig sind.
Diese Festsetzung steht nicht im Einklang mit den Bedürfnissen der Bewohner der o.g. Straßen,
sich gegen die auf der L 279 stattfindenden Verkehre und der hiervon ausgehenden Licht- und
Lärmimmissionen in wirkungsvoller Weise zu schützen.
Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Änderung ist daher die Sicherung und Erhöhung
der Wohnqualität im Bereich der von der „Harffer Schlossallee“, „Heinrich-Lübke-Straße“,
„Kardinal-Frings-Straße“ und „Friedlandstraße“ an die L 279 angrenzenden Grundstücke. Dies soll
durch nachfolgend aufgeführte Änderung der textlichen Festsetzungen geschehen:
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass zum Schutz der vorhandenen
Wohnnutzungen im Bereich der „Harffer Schlossallee“, „Heinrich-Lübke-Straße“, „Kardinal-FringsStraße“ und „Friedlandstraße“ Einfriedigungen bis zu einer Tiefe von 1,50 m (gemessen von der
hinteren Grenze des Grundstückes Richtung Vorderfront des Grundstückes) im rückwärtigen
Bereich auf den an an die L 279 angrenzenden bzw. ausgerichteten Grundstücke auch in Form
von Lärmschutzwänden bis 2,00 m generell zulässig sind. Ausdrücklich werden nur
Lärmschutzwände auf Grundstücken zugelassen, die zur L 279 ausgerichtet sind bzw. an die
Grundstücke Gemarkung Kaster, Flur 2, Parzellen 1107, 1511, 1517, 1526, 1527, 1528, 1592
angrenzen. Höhere Lärmschutzwände (> 2,00 m) können in begründeten Einzelfällen auch bis zu
einer Höhe von 3,00 m über natürlichem Geländeniveau zugelassen werden, sofern
städtebauliche Gründe dem nicht entgegenstehen.
Zur geometrisch eindeutigen Abgrenzung sind im Besonderen die bereits bebauten und in der
Anlage 1 a) und 1 b) gekennzeichneten Grundstücke von dieser Regelung betroffen.
Aus städtebaulicher Sicht ist die Maßnahme vertretbar. Die Verwaltung empfiehlt, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-153/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 01.09.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
Beschlussvorlage WP8-153/2010
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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