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Beschlussvorlage (Namensgebung für die drei vormals katholischen Kindergärten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 190/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Namensgebung für die drei vormals katholischen Kindergärten Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.08.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 190/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Sybille Lethert 12.08.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Namensgebung für die drei vormals katholischen Kindergärten Beschlussentwurf: Die Kindertagesstätte Westring erhält den Namen: Kita „Westringstrolche“, die Kindertagesstätte Taunusstraße erhält den Namen: Kita „Marienkäfer“, die Kindertagesstätte Waldstraße erhält den Namen: Kita „Waldsiedlung“. Sachdarstellung: 1. Problem Ab 01.08.2008 hat die Stadt Wesseling die Trägerschaft von drei katholischen Kindertageseinrichtungen übernommen. Alle drei Einrichtungen hatten bisher andere eigene Namen mit Bezug zu den jeweiligen Kirchengemeinden: 1. „Kath. Kindergarten St. Josef I“, Westring, 2 „Kath. Kindergarten St. Marien“, Taunusstraße, 3. „Kath. Kindergarten St. Thomas II“, Waldstraße. 2. Lösung Durch die Übernahme in städtische Trägerschaft können neue Namensgebungen erfolgen. Die Leiterinnen, das pädagogische Fachpersonal und die Elternschaft haben sich in einer Umfrage für folgende neue Namen ausgesprochen: Kita Westring: Kita „Westringstrolche“ Kita Taunusstraße: Kita „Marienkäfer“ Kita Waldstraße: Kita „Waldsiedlung“ Für die Namensgebung ist gemäß § 1 Ziffer 2 (Namensgebung für öffentliche Einrichtungen) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling der Rat zuständig. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.