Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
07.09.10, 18:06
Aktualisiert
07.09.10, 18:06
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP766/2008 3. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.04.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster – Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an
die Neue Bergstraße in Königshoven –
hier:
a)
Vorberatung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und
§ 4a Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen
b)
Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen
der frühzeitgen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Träger öffentlicher
Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellung-nahmen eine Abwägung
durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste -Anlage A)- zu
fassen.
Zu b) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf nebst
Begründung und fasst für den Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster den Beschluss zur Offenlage.
Ferner beauftragt er die Verwaltung, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am
29.04.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30a /Kaster gefasst. In seiner
Sitzung am 10.02.2009 hat der Ausschuss einen erneuten Aufstellungsbeschluss gefasst und die
Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB beauftragt. Diese wurde in der Zeit vom 06.05.2009 bis zum 28.05.2009 durchgeführt. Die
eingegangenen Stellungnahmen lassen sich der beigefügten Abwägungsliste entnehmen.
Mittlerweile wurde die entsprechende
Das Plankonzept der frühzeitigen Beteiligung sah u. a. eine Nichtanbindung der Straßen am
Mühlenkreuz vor. Im Gegensatz zu diesem Konzept sieht der Entwurf zur Offenlage eine
Anbindung des Neubaugebietes an die beiden Straßen „Am Mühlenkreuz“ wie auch die „Neue
Bergstraße“ vor.
Dem geänderten Plankonzept liegen insbesondere folgende Abwägungen zugrunde:
Erschließung des Baugebietes / Verkehre
Neben einigen weiteren Anregungen (siehe Abwägungsliste) wird von Bewohnern der Straße „Am
Mühlenkreuz“ insbesondere eine Anbindung des neuen Baugebietes an die vorhandenen Straßen
„Am Mühlenkreuz“ kritisch gesehen. Angeführte Gründe sind insbesondere die Wohnruhe sowie
befürchteter übermäßiger Verkehr aus dem Neubaugebiet. Wie die verkehrstechnische
Untersuchung des Büros IVV Aachen aus Januar 2009 zeigt, entsteht durch die Neubebauung ein
zusätzlicher Verkehr von insgesamt ca. 155 Fahrzeugen am Tag. Für die verkehrsreichste Stunde
(morgens) sind dies ca. 10 % also etwa 16 Fahrzeuge pro Stunde auf allen Anbindungsstraßen
insgesamt. Wohnstraßen mit einem Querschnitt entsprechend der Straße Am Mühlenkreuz (1)
können problemlos Verkehrsstärken von insgesamt bis zu 400 Kfz/h aufnehmen, die Straße Am
Mühlenkreuz (2) ist für eine Verkehrsstärke bis 150 Kfz/h ausgelegt. Auch führt die neue
Wohnbebauung insgesamt nicht zu einer Verkehrsbelastung, die atypisch für ein Wohngebiet
wäre.
Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Lenz & Johlen kommt
vielmehr zu dem Schluss, dass ein Abwägungsfehler entstehen könnte, sollte eine Anbindung
lediglich über die Neue Bergstraße und zu Lasten deren Anwohner erfolgen, um die Anwohner der
Straße Am Mühlenkreuz nicht stärker zu belasten.
Um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten am Mühlenkreuz, insb, bergab zu erreichen,
können auf den neuen Anbindungen versetzte Parkflächen angeordnet werden. Hiermit verleitet
man zum einen Autofahrer zum langsameren Fahren, zum anderen wird die Verbindung für
Durchfahrten von der Straße Am Mühlenkreuz zur Neuen Bergstraße unattraktiver. Nicht zuletzt
führt der geringe Straßenquerschnitt von 6,0 m (insgesamt als Mischverkehrsfläche mit
Stellplatzflächen) im Neubaugebiet zu einer Geschwindigkeitsreduzierung.
Eine Anbindung sowohl über die Neue Bergstraße als auch über die Straße Am Mühlenkreuz
sollte jedoch auch aus anderen Gründen erfolgen:
Die Straße „Am Mühlenkreuz“, wie auch die „Neue Bergstraße“, sind bisher als Sackgassen mit
nur einer Anbindung an die Gustav-Heinemann-Straße bzw. die Brunnenstraße angebunden.
Daraus ergibt sich eine Anfälligkeit für die Bewohner im Falle einer Störung. Sollte aus
verschiedenen Gründen (z.B. Baustelle, Straßenfest, Kanalbau, Lieferverkehr, etc), eine
Durchfahrt der einzigen Anbindungsstraße nicht möglich sein, kann der Verkehr mangels
Alternativen nicht anderweitig geführt werden. Mag dies für eine geringe Anzahl an Bewohnern bei
kurzen Sackgassen kurzzeitig hinnehmbar sein, führt dies bei längeren Sackgassen mit einer
höheren Anzahl an angeschlossenen Grundstücken zu nicht hinnehmbaren Störungen. Daher
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ergeben sich für Wohngebiete dieser mittleren Größe bei einer Anbindung über mindestens zwei
Zufahrtsstraßen funktional erhebliche Vorteile gegenüber einer Anbindung lediglich über eine
Straße. Zudem war im Ursprungsplan Nr 30 / Kaster für die Bebauung „Am Mühlenkreuz“ (alt) am
westlichen Ende schon immer eine Unterbrechung des Grünstreifens durch den Anschluss einer
Verkehrsfläche festgesetzt. Anders als zwischen Mühlenkreuz und Allhovener Straße – wo ein
durchgehend festgesetzter Grünstreifen eine Straßenverbindung ausschließt – ist an den Enden
Mühlenkreuz (1) und (2) planungsrechtlich immer eine Weiterführung der Straße angedacht
gewesen.
Mit Schreiben vom 24.01.2010 äußerten auch zahlreiche Anwohner der Neuen Bergstraße
Bedenken gegen eine beidseitige Anbindung an die Neue Bergstraße sowie die Straßen Am
Mühlenkreuz um u. a. eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Im Falle einer Anbindung lediglich
an die Neue Bergstraße, ergibt sich für diese jedoch kein vermindeter Verkehr gegenüber einer
beidseitigen Anbindung. Der „Durchgangsverkehr“ bei einer beidseitigen Anbindung – von IVV auf
ca. 60 Kfz / Tag prognostiziert – ist geringer als der Verkehr, der auf der Neuen Bergstraße durch
eine Anbindung des Neubaugebietes an das Mühlenkreuz wegfiele.
Vor diesem Hintergrund haben Familien, die das Schreiben vom 24.01.2010 mit unterschrieben
haben, ihre Unterschrift unter dem Vorbehalt widerrufen, dass nicht der gesamte
Baustellenverkehr über die Neue Bergstraße, sondern auch über die Straßen Am Mühlenkreuz
abgewickelt werden soll. Wie bereits mündlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
mitgeteilt, kann eine Führung des Baustellenverkehrs – welcher im Übrigen kein Gegenstand einer
Festsetzung im Bebauungsplan sein kann – nicht, wie von einigen Anwohnern angeregt, über den
nördlich des Plangebiets liegenden Feldweg geführt werden:
Der bestehende Feldweg hat derzeit keinerlei ausreichende Entwässerung und Befestigung. Für
eine Straße, die für den Zeitraum der Bebauung ausreichend für die Befahrung von LKW ist,
müsste eine ausreichende Frostschutz-, Schottertragschicht sowie eventuell eine
Tragdeckschicht auf einer Länge von ca. 600 m hergestellt werden. Stellenweise starkes Gefälle
sowie mögliche schlechte Witterungsbedingungen schließen eine nur notdürftig hergestellte
Befestigung aus. Die Verkehrssicherheit wäre in diesem Fall – insbesondere für ortsunkundige
Fahrer – nicht gegeben.
Die Entwässerung der Straße und Begegnungsverkehre für LKW auf dem Feldweg müssten
sichergestellt werden. Da die Wegeparzelle teilweise lediglich 4 m breit ist, wäre die
zusätzliche Anpachtung von angrenzenden Ackerflächen aus Privateigentum notwendig. Dies
gilt für den Feldweg am Waldrand wie auch für die Verlängerung der Pannengasse, die ab
Ortsausgang ebenfalls nur eine Querschnitt von unter 3 m aufweist.
Vom Feldweg aus müsste eine Abbiegezufahrt ins Neubaugebiet hinein ermöglicht werden.
Aufgrund der Fahrgeometrie von LKWs bei Kurvenfahrten wäre hier für den Zeitraum der
Bauphase eine größere Verkehrsfläche vorzuhalten, die somit nicht zu vermarkten ist und
benachbarten Wohngrundstücken nach bereits erfolgter Vermarktung realistischerweise nicht
zugeschlagen werden. Eine solche Abbiegezufahrt verhindert somit eine sinnvolle
städtebauliche Struktur und sparsame Erschließung.
Die vorgenannten Gründe stehen der Führung des Baustellenverkehrs über den Feldweg am
Waldrand entgegen. Eine Führung des Baustellenverkehrs kann somit ausschließlich über die
benachbarten Erschließungsstraßen Neue Bergstraße und / oder Am Mühlenkreuz erfolgen. Hinzu
kommt, dass RWE Power AG als Grundstückseigentümer die Andienung über den Feldweg aufgrund
der vorgenannten Gründe wegen unverhältnismäßig hoher Kosten ablehnt.
Aus Rechtssicherheitsgründen einer fehlerfreien Abwägung, zur Vermeidung einer einseitigen
Belastung einer Bevölkerungsgruppe sowie zur Schaffung eines leistungsfähigen
Erschließungssystems wird daher eine Anbindung an die „Neue Bergstraße“ sowie die beiden
Straßen „Am Mühlenkreuz“ empfohlen.
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Entwässerung
Nach § 51a Landeswassergesetz NRW ist in Neubaugebieten eine getrennte Entwässerung von
Niederschlags- und Schmutzwasser unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit
zwingend vorgeschrieben. Vor diesem Hintergrund wurde mit den beteiligten Behörden nunmehr
die Entwässerung des Niederschlagswassers aus dem Neubaugebiet in den Hohenholzer Graben
im nördlich gelegenen Wald abgestimmt.
Für die Entwässerung des Schmutzwassers – der den weitaus geringeren Anteil des anfallenden
Abwassers ausmacht – ist die Anbindung an das vorhandene Kanalnetz notwendig. Aus den
topographischen Gegebenheiten des Gebietes kann der Anschluss des Schmutzwasserkanals nur
an die Haltungen des Mischwasserkanals in der Straße Am Mühlenkreuz erfolgen. Im Vergleich
zum Niederschlagswasser ist die geringe Menge des anfallenden Schmutzwassers im
Tagesverlauf nur geringen Schwankungen unterworfen, so dass die zusätzliche Belastung des
bestehenden Kanalnetzes unproblematisch ist.
Traufhöhen / Stadtvillen
Im westlichen Bereich des Baugebietes sind abweichend vom Ursprungskonzept Traufhöhen
zwischen 6,00 m und 6,50 festgesetzt. Da aktuelle Wohnwünsche auch die Errichtung von sog.
Stadtvillen mit einer zweigeschossigen Bauweise mit geringer Dachneigung fordern, soll
städtebaulich verträglich sowie konzentriert in einem Teil des Baugebietes eine solche Bebauung
ermöglicht werden. Die übrigen Bereiche des Neubaugebietes weisen zur verträglichen Gestaltung
des Gebietes eine Traufhöhe von maximal 4,80 m bei einer maximalen Firsthöhe von 10,0 m aus.
Zur städtebaulichen Fassung des zentralen Dreiecksplatzes ist zudem eine platzbegleitende
Bebauung mit vorgegebener Firstrichtung vorgesehen.
Die übrigen Elemente des städtebaulichen Konzeptes bleiben weitgehend unverändert. Die
Prüfung durch Rechtsgutachten der Kanzlei Lenz & Johlen hat ergeben, dass aus der Umsetzung
des hier vorliegenden Planentwurfes keine Rechtsfehler erkennbar sind, die zu einer verzögerten
Realisierung des Bebauungplans führen könnten.
Zeitplan
Nach derzeitiger Planung soll der Bebauungsplan bis Ende des Jahres zur Rechtskraft geführt
werden, um eine weitere Verzögerung des Projektes zu verhindern, die sich negativ auf bereits
seit längerer Zeit bestehende Bauanfragen insb. aus dem bestehenden Ort auswirken würde.
Nach Rechtskraft könnte somit nach der Frostperiode der Straßen- und Kanalbau erfolgen, so
dass eine Bebauung der Grundstücke noch in der ersten Jahreshälfte 2011 erfolgen kann.
Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, wie im Beschlussvorschlag vorgesehen zu
entscheiden.
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27.08.2010
Kenntnis genommen:
gez. Köster
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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