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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad hier: a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB b) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen c) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 17:56
Aktualisiert
13.09.10, 17:56
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
hier:
a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
b) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2  BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
hier:
a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
b) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2  BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
hier:
a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
b) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2  BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
hier:
a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
b) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2  BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8136/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad hier: a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB b) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen c) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33/ Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Zu b) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33/Bedburg eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen, soweit sie das Plangebiet der 6. Änderung betreffen, und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste -Anlage A)- zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Zu c) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und fasst für die 6. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg den Beschluss zur Offenlage. Ferner beauftragt er die Verwaltung, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beschlussvorlage WP8-136/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Am 15.09.2009 hat der Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 5. Änderung gefasst. Mit dieser Änderung soll für den Bereich zwischen Wiesenstraße, Neusser Straße und der Erft verbindliches Baurecht geschaffen werden. Hier wurde der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg sowie das zugrunde liegende Plankonzept durch verschiedene nach § 33 Abs. 2 BauGB vorab genehmigte Bauvorhaben der 1. und 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg überlagert. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg soll u. a. das Planungsrecht für eine Erweiterung der Erftflora-Seniorenanlage schaffen. Gleichzeitig liegt der Stadt Bedburg eine Anfrage zur Bebauung einer Baulücke an der Erftstraße vor. Der dort noch rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg setzt in diesem Bereich auf Privatgrundstück eine Verkehrsfläche als Fuß- und Radweg fest, der seinerzeit die Matthias-Lammet-Straße mit der Erftstraße verbinden sollte. Durch die geänderte Überplanung des Gesamtbereichs sowie die Absicht, den zwischen Erftflora und Erftstraße gelegenen Baumbewuchs dauerhaft zu erhalten, ist der Fuß- und Radweg entbehrlich und einer Überbauung dieser Fläche stehen keine sachlichen Gründe entgegen. Eine Befreiung von der Festsetzung des Fuß- und Radwegs nach § 31 Abs. 2 BauGB ist nach Prüfung wegen der Berührung der Grundzüge der Ursprungsplanung nicht möglich. Daher ist für die Erteilung der Baugenehmigung eine Änderung des Planungsrechtes notwendig. Da das Bebauungsplanverfahren nicht vor der Erstellung der Gesamtkonzeption „Erweiterung Erftflora“ zum Abschluss gebracht werden kann, schlägt die Verwaltung vor, den Bereich des Bauvorhabens an der Erftstraße vom Plangebiet abzukoppeln und für diesen Bereich vorgezogen Planungsrecht zu schaffen. Die 5. Änderung des Bebauungsplans übernimmt dann vollinhaltlich bei Abschluss des Verfahrens die Inhalte der hier in Rede stehenden 6. Änderung. Die Mehrkosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans werden vom Bauherren des Vorhabens an der Erftstraße getragen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 33 / 5. Änderung werden für das Teilplangebiet der 6. Änderung herangezogen, da die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pläne hinsichtlich des Planänderungsbereichs identisch sind. Somit kann auf eine frühzeitige Beteiligung im Verfahren der 6. Änderung verzichtet werden, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 sowie § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr.1. Die Verwaltung empfiehlt, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen. Beschlussvorlage WP8-136/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.08.2010 gesehen: ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-136/2010 Seite 4