Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 17:56
Aktualisiert
13.09.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8136/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper
Graben und Freibad
hier:
a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
b) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 33/ Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
Zu b)
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der von der Planung
berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 5. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 33/Bedburg eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen,
soweit sie das Plangebiet der 6. Änderung betreffen, und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der
Abwägungsliste -Anlage A)- zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Zu c)
Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf nebst
Begründung und fasst für die 6. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg
den Beschluss zur Offenlage. Ferner beauftragt er die Verwaltung, die Beteiligungsverfahren nach
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorlage WP8-136/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Am 15.09.2009 hat der Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
33 / Bedburg, 5. Änderung gefasst. Mit dieser Änderung soll für den Bereich zwischen
Wiesenstraße, Neusser Straße und der Erft verbindliches Baurecht geschaffen werden. Hier wurde
der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg sowie das zugrunde liegende Plankonzept
durch verschiedene nach § 33 Abs. 2 BauGB vorab genehmigte Bauvorhaben der 1. und 3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg überlagert.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg soll u. a. das Planungsrecht für eine
Erweiterung der Erftflora-Seniorenanlage schaffen. Gleichzeitig liegt der Stadt Bedburg eine
Anfrage zur Bebauung einer Baulücke an der Erftstraße vor. Der dort noch rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg setzt in diesem Bereich auf Privatgrundstück eine Verkehrsfläche
als Fuß- und Radweg fest, der seinerzeit die Matthias-Lammet-Straße mit der Erftstraße verbinden
sollte.
Durch die geänderte Überplanung des Gesamtbereichs sowie die Absicht, den zwischen Erftflora
und Erftstraße gelegenen Baumbewuchs dauerhaft zu erhalten, ist der Fuß- und Radweg
entbehrlich und einer Überbauung dieser Fläche stehen keine sachlichen Gründe entgegen.
Eine Befreiung von der Festsetzung des Fuß- und Radwegs nach § 31 Abs. 2 BauGB ist nach
Prüfung wegen der Berührung der Grundzüge der Ursprungsplanung nicht möglich. Daher ist für
die Erteilung der Baugenehmigung eine Änderung des Planungsrechtes notwendig.
Da das Bebauungsplanverfahren nicht vor der Erstellung der Gesamtkonzeption „Erweiterung
Erftflora“ zum Abschluss gebracht werden kann, schlägt die Verwaltung vor, den Bereich des
Bauvorhabens an der Erftstraße vom Plangebiet abzukoppeln und für diesen Bereich vorgezogen
Planungsrecht zu schaffen. Die 5. Änderung des Bebauungsplans übernimmt dann vollinhaltlich
bei Abschluss des Verfahrens die Inhalte der hier in Rede stehenden 6. Änderung. Die Mehrkosten
für die Erarbeitung des Bebauungsplans werden vom Bauherren des Vorhabens an der Erftstraße
getragen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 33 / 5. Änderung werden für das Teilplangebiet der 6. Änderung
herangezogen, da die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pläne hinsichtlich des
Planänderungsbereichs identisch sind. Somit kann auf eine frühzeitige Beteiligung im Verfahren
der 6. Änderung verzichtet werden, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 sowie § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
§ 13a Abs. 2 Nr.1.
Die Verwaltung empfiehlt, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschlussvorlage WP8-136/2010
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.08.2010
gesehen:
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-136/2010
Seite 4