Daten
Kommune
Bedburg
Größe
184 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 17:56
Aktualisiert
13.09.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
83
29
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
215
81
2.
2.1 Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 2 BauGB,
§ 19 Abs. 4 BauNVO)
367
321
316
3.
TH 6,0m
FH 12,0m
1.
592
17,5
5,0
359
365
345
2.
11
3
364
82
191
138
334
419
1.
325
324
419
363
49
333
4,0
8
318
598
2.
418
94
2
7
324
320
413
3.
42
5
311
375
164
Versc
höne
ru
352
ng
376
4.
41
3
185
412
377
22
Grundwasserverhältnisse
348
37
253
Ga
145
131
Entwurf und Bearbeitung:
Stand 26.08.2010
84
47
82
Dem Kampfmittelräumdienst liegen nach Auswertung19
der vorliegenden Luftbilder Hinweise auf
46
das Vorhandensein von Kampfmitteln oder Bombenblindgängern
der
93 / Kampfmitteln vor, da 81
129
21
Erdbebengefährdung
289
128
24
139
243
25
260
242
3
262
27
38
97
387
Flächen für Garagen und Carports
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes
96
37
offene Bauweise
130
78
89
Kampfmittel
438
383
max. Firsthöhe als Höchstmaß in Metern über
Bezugspunkt (siehe textliche Festsetzungen)
105
382
381
FH 12,0m
Sonstige Planzeichen
9
86
Kaufhaus
92
max. Traufhöhe als Höchstmaß in Metern über
Bezugspunkt (siehe textliche Festsetzungen)
o
244
39
TH 6,0m
106
353
384
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
Baugrenze
40
351
Allgemeine Wohngebiete
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
94
354
385
II
Gemäß der 'Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklasse des Bundeslandes95
NRW', Juni 2006 zur
DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2 in22
der Untergrund365
klasse S.
23
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
1
Gebäude mit Hausnummer
GRZ 0,4 Grundflächenzahl
119
Bereich im ehemaligen Bombenabwurfgebiet / Kampfgebiet liegt. Auch wenn Bodenuntersu45nicht bestätigen sollten, wird darauf hingewiesen, dass beim Auffinchungen diesen Verdacht
20
den von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln Erdarbeiten unverzüglich
einzustellen
sind
92
und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei
91der
44zu benachrichtigen ist.
Bezirksregierung Köln
310
Flurstücksnummer
Art und Maß der baulichen Nutzung
Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasser77
stand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse
verändert
sein. Bei den
80
85
90
Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg
des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195
83'Bauwerksabdich- 76
18
360
tungen' zu beachten.
43
323
55
Bodendenkmäler
88
332
319
79
Im Plangebiet liegen keine konkreten Indizien zu Bodendenkmälern vor. Trotzdem sind archäologische Funde nicht auszuschließen. Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW,
insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NRW, sind bei Bodenbewe107 Bodenfunde oder
gungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer
Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 / 9039-0,
87
Fax 02425 / 9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal
und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege
361
362
79
für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
188
5
21
Hinweise
323
189
15,0
Baugrundverhältnisse
322
336
10
305
303
335
548
WA
Der gesamte Bereich des Bebauungsplanes liegt im Auebereich der Erft, in dem der natür346 nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Boliche Grundwasserspiegel
denmaterial enthalten kann.
104
60
Humose Böden sind
empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Bodenschichten wechseln auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, sodass selbst
8
bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren
können. Das gesamte Plangebiet wird daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9
376
Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
306
192
234
103
63Plangebiet liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Erft.
Das gesamte
347
50 m
Flurstücksgrenze
39
417
11a
Lipper Graben
233
199
Überschwemmungsgebiet
40
Flurgrenze
19
64
Kennzeichnungen
38
353
e
9
12
372
416
367
7,0
20
Kartengrundlage
101
16
15,0
10
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und auf den hierfür festgesetzten Flä116
chen zulässig.
201
Garagen und Carports
66müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßen-117
begrenzungslinie zurückliegen.
200
Auf Flächen für Garagen sind auch Carports oder offene Stellplätze, auf Garagenzufahrten
offene Stellplätze zulässig.
335
-Stra
ß
593
202
5
295
Flächen für Stellplätze und67
Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 6 BauNVO)
1314
15
o
5.
332
GrafSalm
II
366
315
331
333
0
In den Vorgartenflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind mit Ausnahme von nicht 102
überdachten 203
Stellplätzen, Stützmauern, Einfriedungen und Abfallbehältern ausgeschlossen.
Abfallbehälter sind einzuhausen oder allseitig einzugrünen.
Der Anteil der Stellplatzflächen in Vorgärten darf 50 % der Gesamtfläche nicht überschreiten.
68 durch die vordere Baugrenze und deren seitliche VerlänVorgartenflächen werden begrenzt
gerung bis zur Grundstücksgrenze.
310
334
100
Nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 Abs. 5 BauNVO)
Ar n o l
d-
600
GRZ 0,4 373
13
WA
317
4.
Bedburg
46
Maßstab 1:500
18
aße
197
Erftstr
15,0
Beschränkung der Zahl der204
Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
233
17 1
7a
318
15,0
15
313
Gemarkung:
Flur:
150
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
228
374
BauGB in Verbindung mit der BauNVO in der zuletzt gültigen Fassung
PlanzV vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 S.58)
Gemeindeordnung NW in der zuletzt gültigen Fassung
20
320
14
202
Freud
2,0
Ga
234
319
109
217 Anlagen wird durch Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen
Die Höhenlage der baulichen
bestimmt.
Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen75
ist die Oberkante des höchsten Punktes der Verkehrs216 vor dem Grundstück liegt.
fläche, die unmittelbar
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit
der Oberkante Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. Bei Pultdächern entspricht die Traufe der Schnittlinie des niedrigeren aufgehenden
der First der Schnittlinie des höheren aufgehenden
380 Mauerwerks mit der Dachhaut,
301
219
Mauerwerks mit der Dachhaut. Bei Pultdächern
kann die angegebene Traufhöhe jeweils um
maximal 0,50 m auf ganzer Länge überschritten werden.
19
Erftkana
l
434
599
151
23
242
5
-Stra
ß
218
2.2 Höhe baulicher Anlagen
(§ 9 Abs. 2 BauGB, § 18 BauNVO)
235
420
Inhalt:
Die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl GRZ
für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14
BauNVO ist im Geltungsbereich
dieses Bebauungsplanes bis zu 25 von Hundert zulässig.
207
435
604
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO)
e
190
80
26
210
93
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg
6. Änderung
149
148
108
27
25
15
Die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes
213
2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
212
3. Anlagen für Verwaltungen
4. Gartenbaubetriebe
5. Tankstellen
sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1211
BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
253
1
28
214
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
254
605
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
33a
1.
STADT
3
27
330
34
48
257
259
35
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen