Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 17:56
Aktualisiert
13.09.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP888/2010 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
-Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kasterhier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung nach § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, über die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger
öffentlicher Belange nach § 13a i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durchzuführen und einzelne Beschlussempfehlungen gem. Ablage A) „Abwägungsliste“
an den Rat auszusprechen.
Zu b): Ferner beschließt er, das Verfahren mit der Offenlage der Planung nach § 13a i.V.m. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 4. beschleunigte Änderung gefasst.
Im Nachgang hierzu wurde das favorisierte Plankonzept in einen Rechtsplanentwurf überführt und
im Zeitraum vom 14. Juli 2010 bis einschließlich 13. August 2010 wurde die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden
in der Zeit vom 21. Juli 2010 bis einschließlich 23. August 2010 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen lassen sich der beigefügten Abwägungsliste entnehmen.
Abweichend vom Planentwurf der frühzeitigen Beteiligung sieht der vorliegende Entwurf zur
Offenlage im Wesentlichen geänderte Festsetzungen zum Erhalt von Pflanzen und Sträuchern vor.
Zum einen wurde auf Anregung der Unteren Landschaftsbehörde eine Erhaltungsfestsetzung des
Grünstreifens mit Bäumen nördlich der Stellplätze vorgesehen. Zum anderen wurde die
Erhaltungsfestsetzung zum vorhandenen Grünbewuchs an der südlichen Plangebietsgrenze sowie
zur Harffer Schlossallee hin zurückgenommen. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass
es sich bei dem vorhandenen Bewuchs um Sträucher handelt, die typischerweise nicht in
Privatgärten gepflanzt werden. Zudem wäre beim Erhalt des mehrere Meter hohen
Strauchbewuchs eine übermäßige Verschattung von Gärten gegeben sowie die Belichtung von
südlich und westlich ausgerichteten Fenstern beeinträchtigt.
Zur zügigen Schaffung des Planungsrechts wird von der Verwaltung empfohlen, gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden, um die weiteren Planungsschritte durchführen zu können.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 13.09.2010
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-88/2010 1. Ergänzung
----------------------------------(Sibille Brabender-Lipej)
allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
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Beschlussvorlage WP8-88/2010 1. Ergänzung
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