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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung -Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster- hier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung nach § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 17:56
Aktualisiert
13.09.10, 17:56
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
-Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster-
hier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung nach § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
-Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster-
hier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung nach § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
-Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster-
hier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung nach § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP888/2010 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung -Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kasterhier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung nach § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13a i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und einzelne Beschlussempfehlungen gem. Ablage A) „Abwägungsliste“ an den Rat auszusprechen. Zu b): Ferner beschließt er, das Verfahren mit der Offenlage der Planung nach § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 4. beschleunigte Änderung gefasst. Im Nachgang hierzu wurde das favorisierte Plankonzept in einen Rechtsplanentwurf überführt und im Zeitraum vom 14. Juli 2010 bis einschließlich 13. August 2010 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 21. Juli 2010 bis einschließlich 23. August 2010 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen lassen sich der beigefügten Abwägungsliste entnehmen. Abweichend vom Planentwurf der frühzeitigen Beteiligung sieht der vorliegende Entwurf zur Offenlage im Wesentlichen geänderte Festsetzungen zum Erhalt von Pflanzen und Sträuchern vor. Zum einen wurde auf Anregung der Unteren Landschaftsbehörde eine Erhaltungsfestsetzung des Grünstreifens mit Bäumen nördlich der Stellplätze vorgesehen. Zum anderen wurde die Erhaltungsfestsetzung zum vorhandenen Grünbewuchs an der südlichen Plangebietsgrenze sowie zur Harffer Schlossallee hin zurückgenommen. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass es sich bei dem vorhandenen Bewuchs um Sträucher handelt, die typischerweise nicht in Privatgärten gepflanzt werden. Zudem wäre beim Erhalt des mehrere Meter hohen Strauchbewuchs eine übermäßige Verschattung von Gärten gegeben sowie die Belichtung von südlich und westlich ausgerichteten Fenstern beeinträchtigt. Zur zügigen Schaffung des Planungsrechts wird von der Verwaltung empfohlen, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden, um die weiteren Planungsschritte durchführen zu können. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 13.09.2010 Kenntnis genommen: ----------------------------------(Rainer Köster) stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-88/2010 1. Ergänzung ----------------------------------(Sibille Brabender-Lipej) allg. Vertreterin des Bürgermeisters Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-88/2010 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3