Daten
Kommune
Bedburg
Größe
44 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 17:56
Aktualisiert
13.09.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
An der im Betreff bezeichneten Stelle verlaufen Entfällt.
… die Mitteilung zur
1.
Infracor,
keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
Chemistry Services
Schreiben vom 20.07.2010
Mit Ihrem Schreiben vom 05. März 2010 teilen Sie Entfällt.
… die Mitteilung zur
2.
Thyssengas GmbH
Kenntnis zu nehmen.
Schreiben vom 13.07.2010 uns die o.g. Maßnahme(n) mit:
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
3.
Amprion
Schreiben vom 13.07.2010
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
ne Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
4.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
NRW, RL Ville-Eifel
Schreiben vom 26.07.2010
Bedenken.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
5.
Geologischer Dienst
Schreiben vom 27.07.2010
Zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005): Der Anregung wird Rechnung getragen und der ... einen Hinweis zur
Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 Hinweis wird in den Planunterlagen ergänzt:
Beachtung der Erdbeder Untergrundklasse S (S = Gebiete tiefer Bebenzone und der DIN
ckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung).
Das gesamte Plangebiet befindet sich innerhalb der 4149 aufzunehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
(Quelle: Karte der Erdbebenzonen und geologi- Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (S=
schen Untergrundklassen der Bundesrepublik Gebiete relativ flachgründige Sedimentbecken) gem.
Deutschland 1 : 350.000, Bundland Nordrhein- der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Westfalen, Juni 2006)
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland
1:350000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni
2006). Bei der Bauausführung ist die DIN 4149
(Fassung April 2005) zu beachten.
Der Anregung wird Rechnung getragen und die Be- ... die Begründung zu
ergänzen um die Inforgründung wie folgt ergänzt:
mationen zur Grundwassersituation
im
Kapitel Bergbau / Boden / Grundwassersituation:
Gemäß der Stellungnahme des Erftverbandes im Plangebiet.
Rahmen des Bebauungsplanes sollte bei der anschließenden Detailplanung folgende Hinweise berücksichtigt werden:
Bei natürlicher – vom Bergbau unbeeinflusster
Grundwassersituation – wurden im Bereich des Bebauungsplanes flurnahe Grundwasserstände gemessen. In der Erftaue zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das Grundwasser dauerhaft
durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen
einige Meter unter der Geländeoberfläche gehalten.
Bei erforderlichen Fragen in der Detailplanung steht
die Abteilung G1 des Erftverbandes zur Verfügung.
6.
Erftverband
Schreiben vom 29.07.2010
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes
keine Bedenken, wenn folgende Hinweise bei der
Detailplanung berücksichtigt werden:
Bei natürlicher – vom Bergbau unbeeinflusster
Grundwassersituation – wurden im Bereich der
Baumaßnahme / des Bebauungsplanes flurnahe
Grundwasserstände gemessen. In der Erftaue
zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das
Grundwasser dauerhaft durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen einige Meter unter der
Geländeoberfläche gehalten.
7.
Wehrbereichsverwaltung
Schreiben vom 03.08.2010
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt.
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.g. Planung bestehen.
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... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
8.
Bezirksregierung
Arnsberg, Abeilung 6 - Bergbau und Energie
Schreiben vom 05.08.2010
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Arnold Josef“ ist die RV Rheinbraun Handel
und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch
die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme
kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der
Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier
vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit
Stand: 01.10.2008) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Der Anregung wird Rechnung getragen und die Be- ... die Begründung zu
ergänzen um die Inforgründung wie folgt ergänzt:
mationen zum Bergbau
/ Grundwassersituation
Kapitel Bergbau / Boden / Grundwassersituation:
Der Planungsbereich liegt über dem auf Braunkohle im Plangebiet. Zusätzverliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef“. Nach lich soll ein Hinweis in
Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 den Textteil zum BeaufgeBergbau und Energie, ist Eigentümerin des Berg- bauungsplan
werksfeldes die RV Rheinbraun Handel und Dienst- nommen werden.
leistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE
Power AG, Köln. Innerhalb der Planmaßnahme hat
kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden.
Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Diese Grundwasserabsenkungen werden noch über
einen längeren Zeitraum wirksam bleiben, bedingt
durch den Braunkohletagebau. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände in den
nächsten Jahren ist nicht auszuschließen, nach
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch
bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen soll- Zusätzlich wird ein Hinweis in den Textteil zum Be-
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
ten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung bauungsplan übernommen.
finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die
RWE Power AG zu stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch RWE Power AG wurde beteiligt, Anregungen oder
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier Bedenken wurden nicht vorgetragen (siehe Stellungnahme Nr. 11).
nichts bekannt.
Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die
o.g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
9.
PLEdoc
Schreiben vom 05.08.2010
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, Entfällt.
dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren.
− E.ON Ruhrgas AG, Essen
− E.ON Gastransport GmbH, Essen
− Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
− GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &
Co. KG, Straelen
− MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen
− Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
− Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
− Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP),
Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor-
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… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
gungsanlagen der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind – falls noch nicht geschehen
– bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen
bzw. Konzerngesellschaften/Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder sollte der
Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
Der Anregung wird Rechnung getragen und der ... den bestehenden
bestehende Hinweis im Textteil zum Bebauunsplan Hinweis zur Entwässerung um die Informatiowiefolgt ergänzt:
nen zu ergänzen.
Bei eventuell geplanten Versickerungsmaßnahmen
ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche
Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Hierfür ist eventuell aufgrund der Vornutzung
ein Bodengutachten erforderlich.
10.
Untere Wasser- und Ab- Zum o.g. Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzfallwirtschatsbehörde
Schreiben vom 12.08.2010 behörde keine Bedenken.
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren
Wasserbehörde abzustimmen,
Für eventuell geplante Versickerungsanlagen ist
rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu
beantragen. Hierfür ist eventuell aufgrund der Vornutzung ein Bodengutachten erforderlich.
11.
RWE Power AG
Schreiben vom 13.07.2010
Wir teilen Ihnen mit, dass nach unserem heutigen Entfällt.
Kenntnisstand Belange unserer Gesellschaft durch
das Planvorhaben nicht berührt werden.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
12.
Zweckverband Naturpark- Der oben angegebene Bebauungsplan liegt au- Entfällt.
ßerhalb der Gebietsgrenzen des Zweckverbandes
Rheinland
Schreiben vom 19.08.2010 Naturpark Rheinland, der daher keine Stellungnahme abgibt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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... die Planzeichnung
13.
Rhein-Erft-Kreis, Amt für Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes wird Der Anregung wird wie folgt Rechnung getragen:
und textlichen FestsetKreisplanung und Natur- angeregt, die erhaltenswerte Linden-Baumreihe
zwischen Parkplatz und Weg zu schützen und Der Bereich der erhaltenswerten Linden-Baumreihe zungen zum Erhalt der
schutz
zu
Schreiben vom 23.08.2010 gem. § 9 (1) Nr. 25b) BauGB als zu erhalten fest- ist bereits als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Lindenbaumreihe
zusetzen. Die Parkfläche ist so festzusetzen, dass Zusätzlich wird die Planzeichnung ergänzt um eine ergänzen, die Ausfühder erhaltenswerte Baumbestand durch bauliche Fläche zum Erhalt nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB rungen zum Thema
Immissionsschutz in die
Eingriffe weder gefährdet noch beschädigt oder und folgende textliche Festsetzung übernommen:
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist die Linden- Begründung zu überzerstört wird.
Baumreihe zu erhalten. Der Baumbestand ist bei nehmen sowie den
einer möglichen Erneuerung der Parkplatzfläche bestehenden Hinweis
oder sonstigen baulichen Eingriffen durch entspre- zur Entwässerung zu
chende Maßnahmen in der Art zu schützen, dass ergänzen.
dieser weder beschädigt noch zerstört wird.
Eine weitergehende Änderung der Festsetzung ist
nicht erforderlich, da sich die Parkplatzfläche auf
den heute bestehenden Ausbau beschränkt. Wird
dieser erneuert, sind im Rahmen der Ausbauplanung entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.
Grundsätzlich werden aus Sicht des Immissions- Die Aussagen zum Immissionsschutz werden in der
schutzes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Begründung ergänzt.
Nr. 16 keine Anregungen vorgebracht.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass durch
die bestehende benachbarte Gastronomie Konflikte durch Gerüche (Abluft der Küche) und Lärm,
insbesondere durch eine Außenbewirtschaftung,
nicht auszuschließen sind.
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Der bestehende Hinweis zur Entwässerung im Textteil zum Bebauunsplan wiefolgt ergänzt:
Wasserbehörde abzustimmen.
Für eventuell geplante Versickerungsanlagen ist
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
rechtszeitig die erforderliche wasserrechtliche Er- Bei eventuell geplanten Versickerungsmaßnahmen
laubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche
beantragen. Hierfür ist eventuell aufgrund der Vor- Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beannutzung ein Bodengutachten erforderlich.
tragen. Hierfür ist eventuell aufgrund der Vornutzung
ein Bodengutachten erforderlich.
(siehe auch Stellungnahme Nr. 10)
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