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Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes zum 01.11.2010 auf Grund der Übernahme von Aufgaben im Zuge der Anerkennung als mittlere kreisangehörige Stadt)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
16.09.10, 08:00
Aktualisiert
16.09.10, 08:00
Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes zum 01.11.2010 auf Grund der Übernahme von Aufgaben im Zuge der Anerkennung als mittlere kreisangehörige Stadt) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes zum 01.11.2010 auf Grund der Übernahme von Aufgaben im Zuge der Anerkennung als mittlere kreisangehörige Stadt) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes zum 01.11.2010 auf Grund der Übernahme von Aufgaben im Zuge der Anerkennung als mittlere kreisangehörige Stadt) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes zum 01.11.2010 auf Grund der Übernahme von Aufgaben im Zuge der Anerkennung als mittlere kreisangehörige Stadt)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8155/2010 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 21.09.2010 Betreff: Änderung des Stellenplanes zum 01.11.2010 auf Grund der Übernahme von Aufgaben im Zuge der Anerkennung als mittlere kreisangehörige Stadt Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der Änderung des Stellenplanes zum 01.11.2010 auf Grund der Übernahme von Aufgaben im Zuge der Anerkennung als mittlere kreisangehörige Stadt zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: 1. Ausgangslage Am 17.03.2009, sowie durch ergänzende klarstellende Bestätigung am 23.06.2009, hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 S. 1 GO NRW die Aufnahme in die Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bestimmung der Mittleren kreisangehörigen Städte zu beantragen. Der Antrag wurde unter Datum vom 15.05.2009 beim Innenministerium gestellt; die Bestimmung zur Mittleren kreisangehörigen Stadt - mit Wirkung vom 01.01.2011 erfolgte durch Rechtsverordnung vom 27. Oktober 2009 . Gleichfalls hat der Rat der Stadt Bedburg in v. g. Sitzung beschlossen, den Antrag auf Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe zu stellen. Nach Klärung bestehender `Irritationen´ - so vertrat das Innenministerium zunächst die Rechtsauffassung, dass ein Antrag erst dann gestellt werden könne, wenn Bedburg Mittlere kreisangehörige Gemeinde sei [01.01.2011] wurde der Antrag auf Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe zum 01.01.2011 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Datum vom 04.03.2010 gestellt. Die verwaltungsseitig erstellte Konzeption für den Aufbau eines Jugendamtes in der Stadtverwaltung Bedburg ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Nach Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises wurde v. g. Antrag mit positiver Stellungnahme des Landrates im März 2010 an das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW weitergeleitet. Da Anfang Mai noch keine Rückmeldung seitens des Ministeriums vorlag, wurde unter Datum vom 11.05.2010 ein aktueller Sachstandsbericht erbeten. Zuletzt wurde mit Schreiben vom 15.07.2010 (Anlage 3) das zuständige Ministerium auf dem Dienstweg gebeten, dem o.a. Antrag stattzugeben, damit in die konkrete Planungsphase auch hinsichtlich der Gewinnung von notwendigem Fachpersonal eingetreten werden kann. Mit beigefügtem Schreiben vom 10.09.2010 (Anlage 4) erklärte der Rhein-Erft-Kreis sein Einvernehmen zu dem o.a. Antrag und befürwortete diesen im gleichen Schreiben. Insofern ist nunmehr davon auszugehen, dass im Laufe des Monats Oktober 2010 mit der Genehmigung des zuständigen Ministeriums zu rechnen ist. Um einen fließenden Übergang der Aufgaben aus dem Bereich des Jugendamtes, der unteren Bauaufsicht etc. zu gewährleisten und Einstellungszusagen im Einzelfall auch bereits vor dem 01.01.2011 zwecks Einarbeitung beim Rhein-Erft-Kreis erteilen zu können, ist es erforderlich, den Stellenplan für diese Aufgabenbereiche entsprechend auszuweiten. Das genaue Konzept wird im nächsten Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss durch den zuständigen Fachbereich II – Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales- vorgestellt. Etwaige Änderungen werden dann entsprechend im Stellenplan 2011 berücksichtigt werden. Die Personalkosten sind bisher nicht im Personalbudget eingeplant gewesen. Eine Anpassung dieses Etatansatzes für 2010 ist nicht beabsichtigt, da auf Grund der Kürze der Zeit nur im Einzelfall damit zu rechnen sein wird, dass Beschäftigte vor dem 01.01.2011 ihren Dienst bei der Stadt Bedburg antreten können, weil Kündigungszeiten der bisher in aktiven Beschäftigungsverhältnissen tätigen Bewerber/innen zu beachten sind. Die Stellenplanänderung zum 01.11.2010 ist jedoch erforderlich, um zum jetzigen Zeitpunkt durch den Stellenplan legitimierte Einstellungszusagen tätigen zu können. Der geänderte Stellenplanentwurf (Stand 01.11.2010) wurde dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten zugeleitet. Das Ergebnis ihrer Beratungen wird voraussichtlich zum Sitzungstermin vorliegen. 2. Personalsituation Beschlussvorlage WP8-155/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Der Fachbereich II –Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales- hat durch die Übernahme der Aufgaben aus dem Bereich des Jugendamtes den größten Aufgabenzuwachs zu bewältigen. Der Bereich der Schulsozialarbeit, der bisher bereits durch die Stadt Bedburg an einen freien kirchlichen Träger vergeben war, soll zum 01.01.2011 durch eigenes Personal abgedeckt werden. Darüber hinaus ist im Stellentableau eine Planstelle mit einem 0,5 Stellenanteil für den Bereich „Streetworker“ ausgewiesen. Bei diesen Stellen handelt es sich um originäre Stellen der „Offenen Jugendarbeit“, die nunmehr von der Stadt Bedburg in Eigenregie wahrgenommen werden sollen. Dies hat den Vorteil, dass die zuständige Fachabteilung direkt Weisungen erteilen und unmittelbar auf aktuelle Gegebenheiten reagieren kann. In den Fachbereich III –Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr- sind die Aufgaben der unteren Bauaufsicht zu integrieren. Insgesamt stellen sich die erforderlichen Änderungen wie folgt dar: 1. Wirtschaftliche Jugendhilfe: Wertigkeit A 11 A 11 A 10 A8 EGr. 8 TVöD Aufgabenbereich Planung, Controlling Amtsvormundschaften Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufgaben Unterhaltsvorschussgesetz Heranziehung von Elternbeiträgen KiTa Betriebskostenzuschüsse, nach dem Stellenanteil 1,0* 1,0 1,0 0,5 0,5 Mitarbeit im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe insgesamt * bereits im Stellenplan 2010 berücksichtigt 0,5 4,5 2. Bereich der pädagogischen Hilfen, Allgemeiner sozialer Dienst etc. Wertigkeit EGr. 12 S 14 S 14 S 12 S 12 S 12 S 12 Aufgabenbereich Soziale Fachaufsicht, Jugendschutz, sonstiges Allgemeiner Sozialer Dienst, Spezialdienste Jugendgerichtshilfe, Fachberatung, Fachaufsicht KiTa Prävention Jugendhilfeplanung, Kindergartenbedarfsund Schulentwicklungsplanung Jugendpflege Streetworker Schulsozialarbeit insgesamt Hinweis: 12 11 10 Entgeltgruppe analog SozialTabelle Stellenanteil 1,0 4,0 1,0 1,5 1,0 0,5 0,5 1,0 10,5 (9) 9 18 17 15/16 9/10/11/12/13/14 Nachrichtlich wird darauf verwiesen, dass bereits eine Stelle im Fachbereich II, die zur Zeit nach A 11 ausgewiesen ist, mit den Aufgaben der Planung, Koordination und Integration des neuen Jugendamtes im laufenden Jahr betraut war. Eine Ausweitung des Stellenplanes ist somit nicht erforderlich, da die Übernahme dieser Aufgaben stellenplanneutral erfolgt. Insgesamt sind somit de facto 15 Stellen für das Jugendamt zukünftig auszuweisen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 1,5 Stellen für den Bereich Schulsozialarbeit, Streetworker in der Beschlussvorlage WP8-155/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage bisherigen Konzeption nicht berücksichtigt wurde (externe Vergabe, s.o.), und somit Gesamtkonstrukt „Jugendamt“ in seiner stellenplanmäßigen Darstellung mit vollzeitverrechneten Stellen in quantitativer Hinsicht eingehalten wird. das 13,5 3. Untere Bauaufsicht Für den Bereich der unteren Bauaufsicht wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Bedburg bemüht war, das beim Rhein-Erft-Kreis beschäftigte Fachpersonal zu übernehmen. Es wurden zwei Einstellungszusagen erteilt, jedoch musste kurzfristig eine der beiden Stellen extern besetzt werden, nachdem ein/e Beschäftigte/r bei einer anderen Behörde eine Anstellung angenommen hat. Wertigkeit EGr. 11 TVöD Aufgabenbereich Untere Bauaufsicht insgesamt Stellenanteil 2,0 2,0 4. Fazit Insgesamt wird der Stellenplan 2010 um 17 Planstellen erweitert. Davon fallen 2 Planstellen in der unteren Bauaufsicht und 15 Planstellen im Jugendamt an. Die geänderten Bereiche des Stellenplanes (Produktbereiche) sind als Anlage 1, die geänderte vereinfachte Gesamtübersicht als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14.09.2010 ----------------------------------Stolz ----------------------------------Eßer ----------------------------------Koerdt Geschäftsbereichsleiterin 1 Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-155/2010 Seite 4