Daten
Kommune
Bedburg
Größe
146 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
16.09.10, 08:00
Aktualisiert
16.09.10, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
306
307
11
800
26
45
10
27
Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
9
185
Inhalt: BauGB in Verbindung mit der BauNVO in der zuletzt gültigen Fassung
PlanzV vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 S.58)
Gemeindeordnung NW in der zuletzt gültigen Fassung
184
798
Gemarkung: Bedburg
33
Kartengrundlage
216
WA 1
217
6
218
o
Flur 10
III
0,4
295
5
Allgemeines Wohngebiet
0,4
Grundflächenzahl
Max. Traufhöhe in Meter über NHN
TH 71.50
FH 76.50
FH 78.15
Max. Firsthöhe in Meter über NHN
II
0,4
max. 2 Wo
max 2 Wohneinheiten pro Gebäude
ED
Weg
max. 2 Wo
Bauweise, Baugrenzen
275
ED
277
3.
68.65
3,0
68.61
Innerhalb des WA 2 sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude
zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
Hinweise
1.
2.
Gemäß der ‚Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklasse des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149 liegt das
Plangebiet in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S. Die
DIN 4149 ‚Bauten in deutschen Erdbebengebieten' ist zu beachten.
3.
Zweckbestimmung Fuß- und Radweg
64.20
Strassenbegrenzungslinie
336
18
Abgrenzung unterschiedlicher Geschosse u. Bauweisen oder
unterschiedlicher Zweckbestimmungen der Verkehrsflächen
339
16
19
330
Sonstige Planzeichen
21
KD 64.05
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes
20
22
328
Weg
Entwurf und Bearbeitung:
281
Stand 03.09.2010
334
335
340
341
245
KD 64.65
239
282
331
244
232
236
240
293
234
237
271
Grundwassersituation
Bei natürlicher, vom Bergbau unbeeinflusster Grundwassersituation
wurden im Bereich des Bebauungsplanes flurnahe Grundwasserstände gemessen. In der Erftaue zwischen Türnich und Bedburg wird
das Grundwasser dauerhaft durch geeignete wasserwirtschaftliche
Maßnahmen einige Meter unter der Geländeoberfläche gehalten.
338
traße
auer S
h
c
ts
e
V
Erdbebenzone
Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich
40
Broich
Bodendenkmäler
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW, insbesondere
die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NW sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten.
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
68.81
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
(§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
Verkehrsflächen
14,0
229
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der
Trauf- und Firsthöhen bestimmt.
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut, das Maß der
Firsthöhe ergibt sich aus der Schnittlinie der Außenkanten der Dachhaut.
Die angegebenen Höhen beziehen sich jeweils auf Normalhöhennull
(NHN).
offene Bauweise
Einzel- und Doppelhäuser
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Baugrenze
o
226
2.
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
TH 71.85
WA 2
276
4
WA
II
111
41
Für das Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß
§ 4 BauNVO festgesetzt.
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind die gemäß § 4 (3)
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig.
Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäude
usw., Bestand
Bestandshöhen über NHN
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Art und Maß der baulichen Nutzung
KD 65.97
KS 62,86
3,0
274
1.
65.06 215
2,6 65.63
39/1
6
65.06
0,1
2/1
Maßstab 1:500
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Wirtschafts- u. Werksgebäude unbewohnte
Nebengebäude, Garagen usw., Bestand
12A
TH 71.85
FH 78.15
767
23
Flur: 10
ZEICHENERKLÄRUNG
14,5
7
Ru
pp
e
rbu
rg
8
342
343
4.
Gehölzfällungen
Erforderliche Gehölzfällungen sind außerhalb der Brutzeit von Vögeln
im Zeitraum 1. Oktober bis 1. März auszuführen.
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen