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Beschlussvorlage (Planzeichnung Rechtsplan)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
146 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
16.09.10, 08:00
Aktualisiert
16.09.10, 08:00
Beschlussvorlage (Planzeichnung Rechtsplan)

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Inhalt der Datei

STADT 306 307 11 800 26 45 10 27 Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung 9 185 Inhalt: BauGB in Verbindung mit der BauNVO in der zuletzt gültigen Fassung PlanzV vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 S.58) Gemeindeordnung NW in der zuletzt gültigen Fassung 184 798 Gemarkung: Bedburg 33 Kartengrundlage 216 WA 1 217 6 218 o Flur 10 III 0,4 295 5 Allgemeines Wohngebiet 0,4 Grundflächenzahl Max. Traufhöhe in Meter über NHN TH 71.50 FH 76.50 FH 78.15 Max. Firsthöhe in Meter über NHN II 0,4 max. 2 Wo max 2 Wohneinheiten pro Gebäude ED Weg max. 2 Wo Bauweise, Baugrenzen 275 ED 277 3. 68.65 3,0 68.61 Innerhalb des WA 2 sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude. Hinweise 1. 2. Gemäß der ‚Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklasse des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S. Die DIN 4149 ‚Bauten in deutschen Erdbebengebieten' ist zu beachten. 3. Zweckbestimmung Fuß- und Radweg 64.20 Strassenbegrenzungslinie 336 18 Abgrenzung unterschiedlicher Geschosse u. Bauweisen oder unterschiedlicher Zweckbestimmungen der Verkehrsflächen 339 16 19 330 Sonstige Planzeichen 21 KD 64.05 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 20 22 328 Weg Entwurf und Bearbeitung: 281 Stand 03.09.2010 334 335 340 341 245 KD 64.65 239 282 331 244 232 236 240 293 234 237 271 Grundwassersituation Bei natürlicher, vom Bergbau unbeeinflusster Grundwassersituation wurden im Bereich des Bebauungsplanes flurnahe Grundwasserstände gemessen. In der Erftaue zwischen Türnich und Bedburg wird das Grundwasser dauerhaft durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen einige Meter unter der Geländeoberfläche gehalten. 338 traße auer S h c ts e V Erdbebenzone Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich 40 Broich Bodendenkmäler Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW, insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NW sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 68.81 Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) Verkehrsflächen 14,0 229 Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen bestimmt. Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut, das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Schnittlinie der Außenkanten der Dachhaut. Die angegebenen Höhen beziehen sich jeweils auf Normalhöhennull (NHN). offene Bauweise Einzel- und Doppelhäuser Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Baugrenze o 226 2. Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß TH 71.85 WA 2 276 4 WA II 111 41 Für das Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäude usw., Bestand Bestandshöhen über NHN Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Art und Maß der baulichen Nutzung KD 65.97 KS 62,86 3,0 274 1. 65.06 215 2,6 65.63 39/1 6 65.06 0,1 2/1 Maßstab 1:500 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Wirtschafts- u. Werksgebäude unbewohnte Nebengebäude, Garagen usw., Bestand 12A TH 71.85 FH 78.15 767 23 Flur: 10 ZEICHENERKLÄRUNG 14,5 7 Ru pp e rbu rg 8 342 343 4. Gehölzfällungen Erforderliche Gehölzfällungen sind außerhalb der Brutzeit von Vögeln im Zeitraum 1. Oktober bis 1. März auszuführen. Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen