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Beschlussvorlage (Sportzentrum Bedburg-West hier: Antrag des BBV vom 22.09.2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
29.09.10, 17:58
Aktualisiert
29.09.10, 17:58
Beschlussvorlage (Sportzentrum Bedburg-West
hier: Antrag des BBV vom 22.09.2010) Beschlussvorlage (Sportzentrum Bedburg-West
hier: Antrag des BBV vom 22.09.2010) Beschlussvorlage (Sportzentrum Bedburg-West
hier: Antrag des BBV vom 22.09.2010)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8163/2010 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 05.10.2010 Betreff: Sportzentrum Bedburg-West hier: Antrag des BBV vom 22.09.2010 Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben des Bedburger Ballspielvereins von 1912 E.V (BBV) wird beantragt, den Bau eines Kunstrasenplatzes vom Planjahr 2013 auf das Jahr 2011 vorzuziehen. Zur Begründung wird auf das Schreiben mit seinen Anlagen verwiesen. Die Problematik, der nicht ausreichenden Trainingsmöglichkeiten im Sportzentrum Bedburg-West ist seit längerem bekannt. Der Fehlbedarf von 32 Trainingsstunden ist auch im Sportstättenentwicklungsplan festgestellt worden. Die Anzahl der Mannschaften des BBV vom Zeitpunkt der Erstellung des Sportstättenbedarfsplanes zu heute ist unverändert. Einen diesjährigen Engpass, gerade für die Wintermonate konnte etwas abgemildert werden, weil dem BBV die Möglichkeit eingeräumt wurde, in Kirdorf zu trainieren. An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass die Stadtverwaltung hier lediglich eine vermittelnde Rolle eingenommen hat. Die Abstimmung über die Trainingsmöglichkeit für den BBV in Kirdorf erfolgte unter den beiden Vereinen KBC und BBV einvernehmlich. Das gleiche gilt für die Nutzung des Sportplatzes in Lipp. Auch hier haben sich die beteiligten Vereine SV Kaster und BBV einvernehmlich über die Nutzungszeiten geeinigt. Das zeigt aber auch, dass das vielleicht noch vor Jahren wesentlich stärker vorhandene „Kirchturmsdenken“ heute nicht mehr so stark ausgeprägt ist. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung wird eine Kooperation in den nächsten Jahren in vielen Bereichen – und dies gilt nicht nur im Sport für den Fußball –notwendig werden. Diese Feststellung sollte auch nicht einfach als gegeben hingenommen werden, sondern muss die Erkenntnis mit sich bringen, dass hierdurch auch Chancen eröffnet werden, die vielen Beteiligten zu Gute kommen können. Für den konkreten Antrag des BBV bedeutet dies, dass es durchaus sinnvoll sein kann, die Sportanlage Bedburg um einen weiteren Platz – Kunstrasenplatz – zu erweitern. Aus den vorgenannten Erläuterungen heraus, muss dann aber auch geprüft werden, inwieweit hier Synergieeffekte geschaffen werden können. Verwaltungsseitig könnte eine derartige Einrichtung sich als sinnvoll erweisen, wenn mit der Fertigstellung der neuen Platzanlage die gleichzeitige Aufgabe der Sportplätze in Kirdorf und Lipp verbunden ist. Eine derartige Prüfung kann aber nur unter Beteiligung der betroffenen Vereine stattfinden. Im Vorfeld muss eruiert werden, ob die neu geschaffenen Kapazitäten im Sportzentrum tatsächlich ausreichen werden, um den Spiel- und Trainingsbetrieb aller betroffenen Vereine sicherzustellen. Hinzu müssen Überlegungen angestellt werden, wie mit den Freizeitmannschaften, die zurzeit auch in Lipp ihrem Hobby nachgehen, umgegangen wird. Auch darf nicht verkannt werden, dass am Sportzentrum Bedburg-West in diesem Fall es nicht ausreicht, einen neuen Kunstrasenplatz zu bauen. Hier müssen dann auch weitere Umkleide- und Duschmöglichkeiten geschaffen werden. Fläche (11.101 qm groß) für einen neuen Platz, auch mit einem Gebäude, befindet sind im südlichen Teil der Sportanlage (siehe Anlage 2). Sofern der Bauausschuss eine Empfehlung an den Rat zum vorzeitigen Bau eines Kunstrasenplatzes aussprechen sollte, wird gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, kurzfristig Gespräche mit den betroffenen Vereinen aufzunehmen um die o.a. Problematiken abzuklären. Darüberhinaus ist eine Kostenermiitlung für den Bau eines Kunstrasenplatzes mit entsprechenden Räumlichkeiten durchzuführen. Beschlussvorlage WP8-163/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 22.09.2010 gesehen: ----------------------------------Naujock Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-163/2010 ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 3