Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
29.09.10, 17:58
Aktualisiert
29.09.10, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8163/2010
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
05.10.2010
Betreff:
Sportzentrum Bedburg-West
hier: Antrag des BBV vom 22.09.2010
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben des Bedburger Ballspielvereins von 1912 E.V (BBV)
wird beantragt, den Bau eines Kunstrasenplatzes vom Planjahr 2013 auf das Jahr 2011
vorzuziehen. Zur Begründung wird auf das Schreiben mit seinen Anlagen verwiesen.
Die Problematik, der nicht ausreichenden Trainingsmöglichkeiten im Sportzentrum Bedburg-West
ist seit längerem bekannt. Der Fehlbedarf von 32 Trainingsstunden ist auch im
Sportstättenentwicklungsplan festgestellt worden. Die Anzahl der Mannschaften des BBV vom
Zeitpunkt der Erstellung des Sportstättenbedarfsplanes zu heute ist unverändert.
Einen diesjährigen Engpass, gerade für die Wintermonate konnte etwas abgemildert werden, weil
dem BBV die Möglichkeit eingeräumt wurde, in Kirdorf zu trainieren. An dieser Stelle sollte erwähnt
werden, dass die Stadtverwaltung hier lediglich eine vermittelnde Rolle eingenommen hat. Die
Abstimmung über die Trainingsmöglichkeit für den BBV in Kirdorf erfolgte unter den beiden
Vereinen KBC und BBV einvernehmlich. Das gleiche gilt für die Nutzung des Sportplatzes in Lipp.
Auch hier haben sich die beteiligten Vereine SV Kaster und BBV einvernehmlich über die
Nutzungszeiten geeinigt.
Das zeigt aber auch, dass das vielleicht noch vor Jahren wesentlich stärker vorhandene
„Kirchturmsdenken“ heute nicht mehr so stark ausgeprägt ist.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung wird eine Kooperation in den nächsten
Jahren in vielen Bereichen – und dies gilt nicht nur im Sport für den Fußball –notwendig werden.
Diese Feststellung sollte auch nicht einfach als gegeben hingenommen werden, sondern muss die
Erkenntnis mit sich bringen, dass hierdurch auch Chancen eröffnet werden, die vielen Beteiligten
zu Gute kommen können.
Für den konkreten Antrag des BBV bedeutet dies, dass es durchaus sinnvoll sein kann, die
Sportanlage Bedburg um einen weiteren Platz – Kunstrasenplatz – zu erweitern. Aus den
vorgenannten Erläuterungen heraus, muss dann aber auch geprüft werden, inwieweit hier
Synergieeffekte geschaffen werden können.
Verwaltungsseitig könnte eine derartige Einrichtung sich als sinnvoll erweisen, wenn mit der
Fertigstellung der neuen Platzanlage die gleichzeitige Aufgabe der Sportplätze in Kirdorf und Lipp
verbunden ist.
Eine derartige Prüfung kann aber nur unter Beteiligung der betroffenen Vereine stattfinden. Im
Vorfeld muss eruiert werden, ob die neu geschaffenen Kapazitäten im Sportzentrum tatsächlich
ausreichen werden, um den Spiel- und Trainingsbetrieb aller betroffenen Vereine sicherzustellen.
Hinzu müssen Überlegungen angestellt werden, wie mit den Freizeitmannschaften, die zurzeit
auch in Lipp ihrem Hobby nachgehen, umgegangen wird. Auch darf nicht verkannt werden, dass
am Sportzentrum Bedburg-West in diesem Fall es nicht ausreicht, einen neuen Kunstrasenplatz zu
bauen. Hier müssen dann auch weitere Umkleide- und Duschmöglichkeiten geschaffen werden.
Fläche (11.101 qm groß) für einen neuen Platz, auch mit einem Gebäude, befindet sind im
südlichen Teil der Sportanlage (siehe Anlage 2).
Sofern der Bauausschuss eine Empfehlung an den Rat zum vorzeitigen Bau eines
Kunstrasenplatzes aussprechen sollte, wird gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, kurzfristig
Gespräche mit den betroffenen Vereinen aufzunehmen um die o.a. Problematiken abzuklären.
Darüberhinaus ist eine Kostenermiitlung für den Bau eines Kunstrasenplatzes mit entsprechenden
Räumlichkeiten durchzuführen.
Beschlussvorlage WP8-163/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 22.09.2010
gesehen:
----------------------------------Naujock
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-163/2010
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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